Leitungsverlegung in Trockenbauwand

Diskutiere Leitungsverlegung in Trockenbauwand im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Also bei uns sind es ca. 40mm Dämmung,Schüttung und Trittschalldämmung und darauf 65mm Zementestrich. Die Frage die ich mir stelle ist, ob man...

  1. #41 sierrastar, 09.05.2014
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    Also bei uns sind es ca. 40mm Dämmung,Schüttung und Trittschalldämmung und darauf 65mm Zementestrich.

    Die Frage die ich mir stelle ist, ob man generell Kabel so verlegen darf wie bei uns geschehen. Also direkt neben Wasser und Abwasser und dann noch die Leitungen direkt kreuzend.
    Das der ganze Rest nicht stimmt hinsichtlich der Abstände zur Wand, der Verlegung von KOAX und KAT 7 in Leerrohren/Schutzrohren, kein Abstand zwischen Strom und Daten usw. kommt ja noch hinzu.
     
  2. #42 feelfree, 09.05.2014
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    feelfree Gast

    Ganz ohne Kreuzungen wird's selten gehen. Aber NYM- und Kommunikationsleitungen ohne Schutz auf dem Rohfußboden ist m.E. nicht in Ordnung. Die müssen vor mechanischer Beschädigung geschützt werden. Für die passende Norm gibt's ja hier den Kabelaffen.
     
  3. drsos2

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    Der hat schon eine Seite vorher gekniffen.
     
  4. drsos2

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    Dann dürfte der Abstand ja eingehalten sein, wenn mit Wand auch Boden gemeint ist.
    Aber, wie hier schon gesagt, alle Leitungen im Bund ohne Schutzrohr geht gar nicht.

    Bin mal gespannt, wie die Sache weitergeht.
     
  5. H.PF

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    NEIN! Dort dürfen die Leitungen NICHT so liegen, auch nicht unter Estrich und Co! Sie dürfen in den Beton eingebettet werden, mehr nicht...

    Sonst haben da keine Leitungen etwas verloren, ich denke, da wird der Mops morgen Tango tanzen, hoffentlihc ist das ein scharfer Hund, dein Sachverständiger und dreht die Deppen mal auf Links...
     
  6. buzz01

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    Ohne mich hier unbeliebt machen zu wollen:

    Die Schutzbereiche 0,1 und 2 in Räumen mit Badewanne oder Dusche beginnen immer mit der OKFFB, d.h. sind ab der BodenbelagsOBERFLÄCHE zu sehen. Diese Bereiche sind klar definiert, und grenzen damit natürlich auch eindeutig ab, was sich "außerhalb der Bereiche" befindet.
    Der Bereich unter der Bodenbelagsoberfläche ist laut der VDE somit außerhalb der Bereiche, weshalb dort z.B. auch elektrische Fußbodenheizungen im Kleberbett (Netzbetrieb 230V) zulässig sind.
    Und das Thema mit der Restwanddicke hat im Boden auch nix verloren.
    Ganz ab davon, würde ich persönlich keine Leitungen unter einer bodengelichen Dusche verlegen oder dulden und schon gar nicht so, wie auf den Bildern. Nur normativ kommt man dieser Verlegung mit den Schutzbereichen nicht bei.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz
     
  7. DirkZ1

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    Schau mal hier: http://www.elektrofachkraft.de/expertenbeitraege/elektroinstallationen-in-baderaeumen
    [...]
    Kabel- und Leitungsverlegung

    Für fremde Kabel und Leitungen, die nicht mindestens 6 cm tief in den Wänden verlegt sind, gibt es neue Alternativen. Bisher waren fremde Kabel und Leitungen in Räumen mit Badewanne oder Dusche nur möglich, wenn sie

    • über RCD mit Bemessungsdifferenzstrom kleiner/gleich 30 mA geschützt wurden und einen Schutzleiter enthielten oder
    • ...
    [...]

    nachzulesen DIN VDE 0100-701, 701.512.3, Pkt. c), zweiter Spiegelstrich
     
  8. #48 Rudolf Rakete, 09.05.2014
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    Ja genau in der aktuellen Fassung habe ich es nachgelesen, die besitze ich nämlich im Original, ich darf leider daraus nicht kopieren sondern nur frei zitieren.

    Und es war noch nie erlaubt in dem Schutzbereich 1 fremde Kabel zu legen (zumindest nicht seit ich diese Norm kenne)
     
  9. #49 Rudolf Rakete, 09.05.2014
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    Nein das sehe ich anders, die Norm macht keine Ausnahme für den Boden, und die einzige Angabe ist dass die Bereich bis zu 6cm in mineralische Stoffe hinein gelten.
    So wie ich die Norm auslegen gilt das auch für den Boden.

    Elektrische Heizmatten die für den Bereich 1 zugelassen sind, sind (wenn es solche gibt, ich kenne keine), dann speziell dafür gemacht und solche Produkte läßt die Norm dort zu. Aber eine NYM Leitung ist nu im normalen Betrieb keine elektrische Bodenheizung.
     
  10. DirkZ1

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    Lies bitte die Anmerkung von Pkt. 701.512.3 (direkt vor 701.512.4):

    ... auf dem Rohfußboden verlegte Kabel oder Leitungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm ...
     
  11. buzz01

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    Es steht Dir natürlich frei, die Norm anders auszulegen, als alle mir bekannten Fachautoren und einschlägigen Kommentare, die ausnahmslos alle davon sprechen, dass die Bereiche (egal ob 0, 1 oder 2) immer mit der Oberfläche des fertigen Bodenbelags bzw. der entsprechenden Wanne und dgl. beginnen.
    Ich folgere aus Deiner Interpretation der Bereiche, dass Du z.B. eine elektrische Fußbodenheizung in keinem der Bereiche 0, 1 oder 2 dulden würdest. Sehe ich das richtig?
     
  12. #52 Rudolf Rakete, 09.05.2014
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    Ich lege es so aus, da der Bereich unter der Duschwanne in der neuesten Auslegung der Norm nicht mehr außerhalb der Bereiche ist, sondernist auch der Bereich unter einer Bodenebenen Duschwanne Bereich 1.

    Die Norm läßt in allen Bereichen Geräte zu die für diese Bereiche gebaut und zugelassen sind. Es gibt ja sogar Infrarotsolarien für den Bereich 1. Wenn also eine elektrische Fußbodenheizung für den Bereich 1 konstruiert wurde und dafür zugelassen ist darf diese auch dort installiert werden. Aber die Norm sagt auch etwas aus dass wie die Zuleitung zu diesen Geräten zu verlegen ist.

    Ich habe nur geschrieben mir ist keine elektrische Bodenheizung bekannt die im Bereich 1 eingesetzt werden darf.

    Nur mal zur Anmerkung ich habe lange in einem Unternehmen im Sanitärbereich gearbeitet und habe diese Themen immer direkt mit den Prüfinstituten welche in den Normgremien sitzen diskutiert. Nicht selten lagen Fachautoren völlig daneben.
     
  13. #53 sierrastar, 09.05.2014
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    Mal für mich als Laien

    Legt man es so aus, dass alles ab OKFFB gelten würde so wären die Leitungen für andere Räume(die es sind) unter Estrich und Dämmung OK aber eben im Bereich der bodentiefen Dusche nicht. Wäre Estrich drüber wäre es theoretisch OK (abgesehen von der generell normwidrigen Verlegung)

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  14. #54 Rudolf Rakete, 09.05.2014
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    Wenn es mehr als 6cm Überdeckung sind ja. Trotzdem würde ich dort gar keine Leitungen legen. Halte uns bitte auf dem Laufenden wie es der Sachverständige sieht (wenn es denn in seinen Bereich fällt)
     
  15. nolu13

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    Wunschdenken!!

    Wenn mir die "angebotene" Leitungsführung nicht gefällt dann macht man sich eine eigene!

    Außerdem gibt es auch TB die mitdenken und TB denen alles am A.... vorbei geht .
    Das kann man jetzt auch auf Eli oder GWI oder alle Gewerke die beim Häusle -Bau mitwirken ,gleichsetzen.
    Wichtig ist die Basis und SV die das beurteilen können.

    Ach.ja Koax-/CAT -/TK-Leitungen bitte im Rohr.:bef1021:

    MfG
     
  16. #56 sierrastar, 13.05.2014
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    Der Sachverständige sieht es so wie wir und hält generell die Elektrik für kompletten Murks.

    Die Baufirma sieht ein, dass der Abstand zur Wand nicht stimmt aber eine getrennte Verlegung von NYM und Datenleitung ist deren Ansicht nach nicht erforderlich und nirgends beschrieben.
    Die Kabel sollen im Bund mit Schutzrohr überdeckt werden, dann kommen Trittschalldämmung und Dichtboard sowie Abdichtung drauf und darauf der Estrich für die Dusche und dann Fliesen


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  17. H.PF

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    wie bitte? Das würde ich als BAUHERR nicht dulden, Strom und Dusche gehört getrennt, wenn da etwas undicht wird gibts eventuell Tote... Lass das nicht zu...

    Sind die Datenleitungen auswechselbar verlegt?
     
  18. #58 sierrastar, 13.05.2014
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    Die Leitungen sind nicht auswechselbar verlegt, dass hat der Elektriker scheinbar versäumt sagte der GU
    Eine Umlegung der Leitungen wäre auch für mich wünschenswert aber da es alle Leitungen für das OG sind und sich auf alle Zimmer aufteilen müsste fast das gesamte OG rückgebaut werden.
    Das wäre für uns zeitlich ein Desaster...

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  19. H.PF

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    das sind dann halt mal einige Tage. Aber SO? Nein. Würde ich nciht mitmachen. Du wirst in 10 Jahren wenn die Datenleitungen getauscht werden müssen drüber fluchen wie sonst nur was. Dann reißt du alles auf im Extremfall und das wärend du da drin wohnst...

    Sorry, aber irgendwo hört mein Verständniss für solche Handwerker auf, geht ja mal gar nicht!
     
  20. DirkZ1

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    Die Baufirma muss beweisen, dass die Verlegung mangelfrei im Sinne der DIN ist.

    Eine schöner Artikel, den Du auch der Baufirma schicken kannst: PDF
     
Thema: Leitungsverlegung in Trockenbauwand
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