Lichschächte der Kellerfenster + nasse Flecken der Kellerwand

Diskutiere Lichschächte der Kellerfenster + nasse Flecken der Kellerwand im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Sorry - Du lieferst selbst auf Nachfrage keine konkreten Angaben und zickst jetzt rum, weil wir Dir auf Basis Deiner mangelhaften Angaben keine...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2012
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    Sorry - Du lieferst selbst auf Nachfrage keine konkreten Angaben und zickst jetzt rum, weil wir Dir auf Basis Deiner mangelhaften Angaben keine konkreteren Aussagen geben können?

    Was soll das denn? Gehts noch?
     
  2. ENDY

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    ich kann nicht konkreteres Mitteilen, Deine Fragen sind im Niveau des Bauphysikers. Was ich wusste, beantwortete ich.

    Bodenbeschafenheit - offiziell habe kein Protokol diesbezüglich, einzige - lt. ALLEN Firmen, die da bauen wollte war es OK - haus steht am kleinem Hügel im Mittelgebirge, kein Unterwasser, Boden Normal, standart, kein SUPERLAHM, mehr weiss ich nicht.

    Lastfall - weiss nicht, weiss auch nicht, wie ich zu dieser Antwort kommen soll

    Habe auch am Anfang nicht erwähnt, das die Flecken punktuell entstehen - sondern dass die an der Ansatzstelle der Lichtschacht entstehen - je die fliesen sich zusammen und verbleiben dann als streifenförmiger horizontaler Fleck, der sich nach nächstem regnen weiter ausbreitet Richtung Kellerboden.

    kellerabdichtung habe ich beschrieben.

    Mehr weiss ich nicht, verstehe nichts mehr davon. Hoffe dass ich jetzt da als BLÖD genug schon stehe und vielleicht mind. Konzeptvorschlag kommt.

    Demontieren? oder WAAAAAS?

    was würdet IHR tun oder tun lassen oder an WAS würdet IHR bestehen?
     
  3. #23 Thomas B, 18.09.2012
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    Was bedeutet "O.K."????

    Auch drückendes Wsser kann O.K. sein, oder aufstauendes Sickerwasser kann O.K. sein, oder furztrockener Sandboden kann O.K. sein oder Felsen kann O.K. sein,....

    Auf jede der vorgenannten Rahmenbedingungen ist das Abdichtungskonzept auszulegen. Drückendes wasser -> z.B. weiße Wanne. Die Aussage "Ist O.K." durch Firmen, die in der Nähe, also nicht auf Deinem Grundstück bauen ist wenig hilfreich und daher sinnfrei.

    Vor dem Bauen ist ein Bodengutachten zu beauftragen. Auf Grundlage der darin ermittelten Kennwerte läßt sich das richtige (= O.K.) Abdichtunsg- und das richtige statische Konzept entwickeln. Eine statische Bemsseung von bauteilen (z.B. Fundamenten und / oder Bodenplatte) ohne Baugrundgutachten ist eigentlich nicht möglich, da der Statiker dann annahmen treffen müßte wie der Boden in X Meter Tiefe wohl sein wird....O.K. reicht da einfach nicht!

    Das kann man dem Baugrundgutachten entnehmen, so es ein solches gibt.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Wie Thomas schon sagt - zur Ermittlung der Abdichtung brauchts den Lastfall, der über ein Baugrundgutachten ermittelt wird.
    Ist dieses nicht (wie es sein muss) vor Baubeginn erstellt worden, muss das jetzt nachgeholt oder für den "worst case" ausgelegt werden - dauerhaft drückendes Wasser!

    Ob mit den vorhandenen Lichtschachtmodulen überhaupt und nach X Basteleien jetzt noch eine druckwasserdichte Ausführung herstellbar ist (wenn sie denn nötig ist) - woher sollen wir das wissen.

    Ich denke, Du erwartest Wunder. Die dauern bekanntlich aber etwas länger. Nur Unmögliches erledigen wir sofort!

    Du sagst - bei mir im Bauch rechts kneift es, erwartest aber, dass der Arzt Dir ohne Untersuchung konkret sagt, ob Du Blähungen, Nierensteine oder Magenkrebs hast.
    Geht nicht.
     
  5. ENDY

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    danke, danke, danke

    somit kann die Situation noch schlimmer sein als ich befürchtete.

    Und wer ist verantwortlich, wenn diese allen Dingen bei unserem Bau nicht gemacht wurden? lt. bisherigen Erfahrungen - ich. Ich sollte es einfach wissen (?).
    Muss auch der genannte Patient, der zum Arzt kommt wissen, dass er Krebs hat und auch wo und wieso?

    Wenn ein Statiker die Pläne OHNE Bodengutachten macht, ist es dann unzulässig? Die Statikerpläne haben wir, dass hat Baufirma (Auftragnehmer) organisiert.
    Ist das dann Fehler des Bauunternehmers, dass die die Kellerwandabdichtung OHNE von Ihnen gennanten Gutachten machten? Gibt es dazu Normen oder verbindliche Vorschrifte, dass es so gemacht werden muss oder sollte? kann ich mich auf etwas berufen?

    Oder ist nur Bauherr der Blöde, der es wissen wissen soll, wie man bauen sollte, mit Bodengutachten anfangen und Statik und Kellerabdichtung diesem anpassen...?


    Es ist nicht wahr, oder?
     
  6. #26 Thomas B, 18.09.2012
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    Naja..ganz so ist es ja nicht Ralf. Also: Für uns schon, aber in der Realität nicht.

    Denn der TE hat ja einen eigenen SV, der das ganze Malheur ja auch schon im geöffneten (aufgegrabenen) Zustand gesehen hat.

    Das immerhin ist erstaunlich, solange kein Bodengutachten vorgelegen hat. Denn wie um alles in der Welt konnte der SV ohne Kenntnisse über die Bodenverhältnisse eine solche Aussage treffen????????????????????????????????????????
     
  7. #27 Thomas B, 18.09.2012
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    Nein...es ist unmöglich!!!

    Schau mal: Der Boden unter Eurem haus könnte gleichmäßiger Sand sein...supi....oder eben lehmig....naja...geht auch.....oder eben mit aufgewichtem, breiigem Lehm...ganz schlecht...what ever.

    Der Statiker muß aber um die Kräfte ins Erdreich abzuleiten Annahmen treffen wie tragfähig der Boden ist. Wie aber will er das erraten???? Weil es beim nachbarn auch so oder so ähnlich sein könnte? Und selbst das gerne genommene Argument man sähe das ja beim Ausheben ist null und nichtig,, weil man ja beim Ausheben nur bis exakt Unterkante Bodenplatte sieht, nicht aber in den darunterliegenden Boden, der für die Tragfähigkeit von ganz entscheidender Bedeutung ist.

    Fazit: Ein Statiker, der ein Haus, dessen Gründung (=Fundamentierung; Bodenplatte) ohne Kenntnisse des tragenden Untergrundes "bemisst" handelt mE grob fahrlässig...auf jeden fall verantwortungslos. Und wenn es kracht, kann es sein, daß nicht mal seine Versicherung einspringt, da er vielleicht sogar mehr als fahrläassig gehandelt hat......
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2012
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    Nein, aber er sollte mit Bauchschmerzen nicht zum Zahnarzt gehen!
    Und wenn der Arzt wg. Krebs zur Totaloperation rät, dann sollte er eine zweite Meinung einholen.

    Oder anders - wir sind wieder X Beiträge vorher. Beim Thema EIGENER Sachverstand!
     
  9. #29 Thomas B, 18.09.2012
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    "eigener sachverstand" scheint ja da zu sein, nur die Menge "Verstand" scheint hier etwas knapp bemessen zu sein. Wie ein SV solche Angaben machen kann, ist mir schleiereulenhaft.
     
  10. ENDY

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    also noch mal danke, ihr habt mir doch geholfen, auch wenn es gedauert hat und musste offiziell gestehen, dass ich blöd genug bin und keine Ahnung übers bauen habe. hat nicht weh getan, weil es ist Wahr.

    Weis aber jetzt was zu tun:

    an SV drängen - hat er Bodebeschafenheitsprotokol gesehen, was ergibt sich daraus? Daran bestehen, dass er dann Kellerwandabdichtungskonzept je nach dieses Gutachten überprüft.
    Die Baufirma muss Reparaturkonzept vorlegen, da muss der SV ob es passt. Dem gebe ich schriftlichen Auftarg, damit er es nicht "Leicht" nimmt.
    Den Basteleien habe ich genug, es kommt langsam an Wertminderung des Hauses und Einwohnergesundheitsschäden beim Schimmelbildung.

    Wenn kein Bodenbeschafenheitsprotokol vorliegt, starte ich durch den RA f. Baurecht ein Problem.

    Einverstanden?
     
  11. #31 Thomas B, 18.09.2012
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    Hört sich so an, als wenn das langsam so etwas wie ein Struktur bekommt...

    1. SV guckt sich Bodengutachten (BGA) an. Auf Grund der darin getroffenen Aussagen (Lastfall, ggf. Bemessungswasserstand,..) kann er (hoffentlich) beurteilen, ob das bisherige Abdichtungskonzept für Euer haus tauglich ist.

    2. Ist es das (also tauglich), dann kann der Mangel/ das Problem ggf. lokal behoben werden, weil eben an der schadensträchtigen Stelle etwas nicht stimmt. was nicht stimmt kann aber per Ferndiagnose nicht erraten werden.

    3. Ist das bisherige Abdichtungskonzept für Euch nicht passend (--> BGA!), dann wird es eine etwas aufwendigere Sanierung, da es sich dann ja nicht nur um den i.A. problematischen Anschlusspunkt des Lichtschachtes dreht, sondern dann wäre ggf. der gesamte Keller betroffen.

    Grundsätzliche Fragen, die mich interessieren würden:

    1. Gibt es ein BGA???

    Wenn JA: was sagt es aus, paßt das Abdichtungskonzept?
    Wenn NEIN: wie konnte der Statiker die Tragwerksplanung machen? Wie konnte der SV sagen "...jetzt paßt es schon..."

    2. Gibt es eine Statik? Ich meine: Gibt es wirklich eine Statik?

    Thomas
     
  12. ENDY

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    Ralf und Thomas danke, habe von euch wichtige Infos erfahren. Ich kann diese Dinge einfach aus alle mögliche Ansichtspunkten und in allen Zusammenhängen nicht wissen, wenn ich es nicht studiert habe. Deswegen vergab ich den Auftrag an Fachunternehmen!

    genau wie es Thomas zusammnegfasst mache ich es.

    Nur - fürchte, habe schlechte Ahnung. Die Nacht erfrischte mein Gedächtniss und fürchte, dass wir sehr wahrscheinlich KEIN Bodengutachten haben.

    Weil: es war vorm Baubeginn schon alles angeblich organisiert und vorbereitet und das letzte, woran Baufirma vor Baubeginn und Grabarbeiten noch gewartet hat, waren die Statikerpläne. Wenn die fertige Statiker Pläne kamen, fingen die gleich am Folgetag mit den Grabenarbeiten an.

    Unserer Grundstück war bis zum Beginn der Grabarbeiten unberührt und die Statikerpläne wurden trotzdem dem BU vorgelegt. Daraus ergibt sich, dass Bodengutachten nicht stattfinden konnte oder?

    Was mich noch interressiert - gibt es VERBINDLICHE Vorschrift oder Norm oder einfach etwas (Gesetz, anerkannte Empfehlung mit starkem Evidenzgrad usw.) woran man sich berufen kann, dass BGA für Statik UNVERMEINDBAR ist?

    Oder wird wieder nur gesagt - du Bauherr, du solltest es wissen, du hast BGA nicht bestellt, nicht daran bestanden damit es durchgeführt wird, es stand nicht im Vertrag, dass wir es machen... Versteht ihr was ich meine?
     
  13. #33 Thomas B, 19.09.2012
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    Erstmal: BGA muß beauftragt werden, sonst kommt natürlich unaufgefordert kein geologe zur Baustelle....logisch.

    Den Auftrag erteilt idR der Bauherr, außer dies ist anders vereinbart...wenn der GU z.B. sagt "mache ich/ beauftrage ich...ist im Preis dabei"

    Wer auch immer den Auftrag hierfür erteilt hat sei jetzt mal egal.

    Ich stelle folgende Frage daher nochmals: Wie konnte der Statiker die Tragwerksplanung machen, die Bauteile bemessen (Stärke, Menge an baustahl,...) wenn er doch mangels eines BGA gar nicht wußte wie der Untergrund ist????

    Klar kann man Annahmen treffen, nach dem Motto "vorausgesetzt der Boden ist tragfähig, ergibt sich folgendes statisches Konzept....". Das aber macht kein vernünftiger Mensch!

    Das ist in etwa so als würdest Du Deinen Kfz-Meister fragen: wie lang ist der Bremsweg bei meiner Karre? Der Meister würde Dich dann fragen: Fahrbahn trocken oder nass? Reifen neu o. abgenutzt? Winterreifen/ Sommerreifen? Und Du sagst ihm dazu nichts. Dann könnte er natürlich auch eine Annhame für den günstigsten Fall treffen, die Dir aber bei Schnee/ Regen nur sehr wenig nützt....

    Ein Bauherr ist Laie und muß so etwas mE nicht unbedingt wissen. Der "Partner" hätte darüber aufklären müssen.

    Du kannst das aber auch recht lässig mit einer gegenfrage kontern: "Wie hat der Statiker denn ohne BGA seine Berechnungen gemacht...?" (diese kamen doch vom GU, oder?)
     
  14. #34 Thomas Traut, 19.09.2012
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    Falls der Statiker irgendwo in seinen Unterlagen Annahmen zum Baugrund getroffen und sinngemäß geschrieben hat "Diese Annahmen sind vor Baubeginn zu überprüfen", dürfte er aus der Nummer raus sein. Ob das so noch üblich ist, weiß ich nicht, früher kannte ich das so. Zur Haftung eines Bauunternehmers gibt es ein relativ neues BGH-Urteil: BGH Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 116/10.

    Ob das in diesem Fall zutreffen könnte, weiß der RA (vielleicht).
     
  15. #35 Thomas B, 19.09.2012
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    Ich kann nicht recht glauben, daß dies einer rechtlichen Überprüfung standhält. Aber egal. Nehmen wir es einfach einmal an.

    WER hätte es denn vor Baubeginn überprüfen müssen? Bleibt wohl nur der GU, da der BH von dieser Info gar keine Kenntnis hatte. Die Statik scheint ja nur dem GU ausgehändigt worden zu sein. Nun hätte der also "überprüfen" müssen.

    Welchen Sinn aber macht das?

    Ich rechne und sage: Nun guckt mal, ob es auch wirklich so ist. Ist es wirklich so wie angenommen, so habe ich dennoch die Kosten für ein BGA, nur eben hinterher. Ist es nicht so, habe ich auch die Kosten für ein BGA (nur eben hinterher) + die Kosten für eine neu rechnende Statik. Bescheuert!

    Zudem, mal ganz ab von der Statik, benötige ich als Planer diese Infos ja auch fürs Abdichtungskonzept. Mache ich eine WW, bin ich hier natürlich auf der sicheren Seite und das BGA interessiert mich (in diesem Punkt) nicht. Hier aber würde ein Ziegelkeller ausgeführt mit einer außenliegenden Abdichtung (TE: "...schwarze Wanne..."), wobei hier natürlich der terminus SW sicher falsch ist (vermute ich), es wird wohl ein Ziegelkeller mit KMB sein. Kann ja auch passen. Oder eben nicht. Ein Baugrundgutachten hätte hierüber Auskunft gegeben....wir drehen uns im Kreis....
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 19.09.2012
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    Ein(e) Gesetz oder Vorschrift, zwingend ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen, gibt es nicht. Liegen wg. des Fehlens des BGA keine verläßlichen Angaben zu Baugrund und Lastfall vor, muss auf den worst case ausgelegt werden.
    Bei Wasser bedeutet das - Weisse/Schwarze Wanne
    Bei der Statik ist das eigentlich unmöglich, weil der worst case der schiefe Turm von Irgendwo ist. Eine Ermittlung der Gründung ist nur in Kenntnis der Bodenverhältnisse möglich.

    Ob die Pauschalformel "ausgelegt auf ...., bei Baubeginn überprüfen" gültig ist, müssen die Juristen wissen, ich würde aber tippen - Ja. Denn die Verantwortung wird ja nicht negiert, sondern nur verschoben.

    Wenn mir ein Kunde sagt - Ich bezahl kein BGA - kann ich mich ja auch von der Haftung freistellen lassen, in dem ich mir (mit viel Tamtam) die Freizeichnung des AG hole.
     
  17. ENDY

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    habe ich mir mittlerweile Meinungen des SV und RA-es geholt.

    SV meint: der Lastfall drückendes Wasser kommt beim Bauen im Grundwasserbereich vor. An Hanglagen kommt dies erfahrungsgemäß nicht vor, da sich wenn der Keller an einer Seite frei ist kein Wasser hochstauen wird, außer man hätte im Baugrubenbereich bei der Hinterfüllung Tonschichten und Abdichtungen wie beim Bau eines Schwimmteiches ausgeführt.
    Dem wiederspricht der Aufwand, der Einbau von Drainagen und Sickersteinen am Gebäude, wie sie in der Kellerwestseite vorhanden sind.

    RA meint: Risiko der Bodenbeschaffenheit ist Sache des Bauherren. D. h., etwaige Kosten sind vom Bauherrn selbst zu tragen, Baufirma muss von sich aus den Baugrund nicht untersuchen, zumal aufgrund der Geländebeschaffenheit keine Anhaltspunkte für drückendes Wasser gegeben sind.

    Also - jetzt würden mir nur VERBINDLICHE Normen helfen, dass BGA zur Statik gehört. Sonst wird jeder nur seine Eigene behauptung verteiligen. Oder noch helfen konnte, die ganzen Statikerpläne von Bufirma zu bekommen, um zu gucken, ob da von euch beschriebene Formulierungen stehen oder was Ä. drinsteht... Die Baufirma aber verweigert Statikerpläne vorzulegen.

    Sonst bleibe ich an Kosten mit nächsten wahrscheinlich 15.-20.000E sitzen, falls zufällig der Baufirma gelingt, die Lichtschächte und Kellerwandabdichtung doch nur reparieren. Und es wird schon unbezahlbar...
    Das große Spiel mit Einbeziehen des Statikers, bezweifeln seiner Arbeit, Nachfrage, wie er Bauteile ohne BGA bemessen konnte, bleibt eher als nächstes Schritt, wenn es durch NACHBASTELN nicht geht.

    Wenn wir Glück haben, handelt es sich tatsächlich "NUR" um Regenwasser. Wenn nicht, Druckwasser und Entstehen der nassen Flecken wird nur durch zusätzliches nachschub von regenwasser begünstigt.

    Bin neugierig, was ihr zur meinung des SV und RA-es sagt...
     
  18. #38 Thomas Traut, 19.09.2012
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    zum SV: In Hanglagen kommt aber der Lastfall "aufstauendes Sickerwasser" vor. Die Anforderungen sind ähnlich wie bei drückendem Wasser. Den Rest würde ich unter Unfug abtun, wenn das wirklich so formuliert war. Wohin entwässert eigentlich die Dränage?

    zum RA: Der Anfang ist richtig. Allerdings muss der Bauherr über die Risiken aufgeklärt werden. Ein Baugrundgutachten enthält nicht nur Angaben zum Grundwasserstand, sondern in erster Linie Angaben zur Belastbarkeit des Bodens. Das von mir oben angeführte BGH-Urteil gibt evtl. einen Anhaltspunkt.

    Wie schon mehrmals geschrieben, gibt es keine verbindliche Norm, dass ein BGA zur Statik gehört. Hier hilft nur die Rechtssprechung weiter.
     
  19. Roth

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    Vielleicht diese?

    Muss Statiker Baugrundgutachten einholen (lassen)?
    OLG Jena, Urteil vom 27.07.2011 - 7 U 937/10

    Es ist nicht Sache des Statikers, sondern des Architekten, ein Baugrundgutachten einzuholen oder seitens des Bauherrn einholen zu lassen. Weicht der Statiker allerdings von den Werten des Baugrundgutachtens ab, obwohl kein anders lautendes Baugrundgutachten vorliegt und weist er nicht auf die Notwendigkeit eines solchen Gutachtens hin, haftet er dem Bauherrn auf Schadensersatz.
     
  20. #40 Thomas B, 20.09.2012
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    ...kenne das Urteil nicht, kann aber nicht glauben daß es...
    Wer es bestellt (=einholt) , zahlt es natürlich auch!

    Richtig ist, daß ich als A. den Bauherren auf die Notwendigkeit eines solchen Gutachtens hinweisen muß, ihn drängen muß eines machen zu lassen....wenn er es aber verweigert?????
     
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