Liegenschaftsauszug vs. Bebauungsplan

Diskutiere Liegenschaftsauszug vs. Bebauungsplan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, ein Freund von mir möchte eine Immobilie in einem alten Gewerbegebiet erwerben. Laut Aussage des Verkäufers darf die Immobilie...

  1. #1 stummel78, 01.05.2012
    stummel78

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    Hallo Experten,

    ein Freund von mir möchte eine Immobilie in einem alten Gewerbegebiet erwerben. Laut Aussage des Verkäufers darf die Immobilie auch rein privat genutzt werden, da es in der Liegenschaftskarte als WBF gekennzeichnet ist. Mein Kenntnisstand ist aber, dass der aktuelle Bebauungsplan diese (einzige WBF im gesamten Gebiet) Fläche allerdings eindeutig dem Gewerbegebiet zuordnet. Vor etwa 15 Jahren stand auf diesem Grundstück sogar mal ein Mehrfamilienhaus, dessen Mieter in dem damaligen Werk gearbeitet haben.
     
  2. #2 Baufuchs, 01.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    maßgeblich ist die Ausweisung im B.-Plan.

    Es hat sich bei den Wohnungen seinerzeit um dem Betrie zuzurechnende Mitarbeiterwohnungen gehandelt. Die Nutzungserlaubnis zu Wohnzwecken endet mit dem Erlöschen des Betriebs.

    Auch mal hier lesen.
     
  3. #3 Gast036816, 01.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das nutzungsrecht kann auch verfallen, wenn das oder die gebäude länger als 2 jahre leer standen und damit alle sondergenehmigungen verfallen sind. also - vorher genau erkundigen, was alles noch gültigkeit hat zur weiteren nutzung und was bei einer neuen nutzung alles beantragt werden muss, bzw. ob die geplante neue nutzung auch genehmigt wird.
     
  4. #4 gunther1948, 01.05.2012
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    hallo
    ohje ich schlag mich da gerade mit der unteren bauaufsicht wegen einem doppelhaus für den betriebsinhaber (bauunternehmung), in einem gewerbegebietk , rum.
    es besteht kein zwingender grund, dass der auch da wohnt,(argument kreisverwaltung, gemeinde hats durchgewunken)
    wie oben geschrieben genau erkundigen evtl. mit bauvoranfrage.

    gruss aus de pfalz
     
  5. oberh

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    Hi Stummel!

    Die Angaben der Nutzungsarten in der LK haben keinen Rechtscharakter.
    Sie spiegeln lediglich die "tatsächliche" Nutzung zum Zeitpunkt der letzten Vermessung wieder.
     
Thema: Liegenschaftsauszug vs. Bebauungsplan
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