Lohnerhöhung

Diskutiere Lohnerhöhung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ist der Tarifvertrag in der Bauwirtschaft allgemeinverbindlich? Wenn ja, habt ihr recht, wenn nicht, zählt im nicht tarifgebundenen Unternehmen...

  1. #21 Mikalaya, 27.02.2015
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  2. #22 LesFleursduMal, 27.02.2015
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    Es geht hier in erster Linie um die nicht gewährte, tariflich aber festgesetzte, Lohnerhöhung, unabhängig vom Stundenlohn des Einzelnen. Sollte jemand AT bezahlt werden, ist dieser Betrag über Tarif in aller Regel im Arbeitsvertrag gesondert ausgewiesen und unterliegt der "Freiwilligkeit". Ein Aufrechnen der AT-Bezüge mit Lohnerhöhungen ist nicht, dies muss dann einzelvertraglich geregelt werden.
     
  3. #23 LesFleursduMal, 27.02.2015
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    Hallo Kalle,

    ich stimme dir mit deinen Beiträgen fast voll zu. Unbestritten ist die Zugehörigkeit zum allgemeingültigen Tarifvertrag des BRTV, dort habe ich auch keine Ausnahme bezüglich Einbehaltung von Lohnerhöhungen finden können. Die Gründung eines Betriebsrates ab zehn Mitarbeitern (ohne Leiharbeiter) wäre eine Idee, könnte aber beim Chef nicht so gut ankommen. Alternativ mal fragen, ob jemand in der Gewerkschaft ist oder eintreten will (aber auch das kann bei Kenntnis vom Chef zu Problemen führen), immerhin wissen die Bescheid und können Rat geben. Als Einzelkämpfer wird man es da immer schwer haben, aber wenn sich genug Gleichgesinnte finden, steht der Chef unter Druck.

    Davon unabhängig zeigt die Zahlung der vorangegangenen Lohnerhöhung an die "Altgesellen" auch, dass er sich hier wohl nichts verscherzen wollte, aber bei den Anderen dachte: Das gibt schon kein Knatsch, Hautsache Job. Ob die neue Aussage "Keine Lohnerhöhung für Alle" stimmt, oder ob da doch intern gemauschelt wird ... ich weiß es nicht ...

    Vielleicht hat auch jemand eine Arbeitsrechtschutzversicherung?
     
  4. platte

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    Was muss denn, der AG zahlen.Bei uns bekommen alle gelernten Facharbeiter sogar Meister nur den Mindestlohn,der Lohngruppe 1.Also 10,75€.
     
  5. #25 Kalle88, 27.02.2015
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    Die Lohnerhöhungen sind lediglich Inflationsbereinigungen, als wirkliche Steigerung des Reallohns. Von den Sätzen dürfte kein organisierter Betrieb auch nur Ansatzweise pleite gehen. Interessant wäre es dann wohl eher ob die Betriebe die Sätze der einzelnen Lohngruppen bezahlen oder nicht. Als Innungsmitglied ist man dazu verpflichtet, das ist ein Kredo für jedes Innungsmitglied - Diskussionen darüber wären eigentlich überflüssig...

    Ganz interessant wird es dann was der AG denn so alles an Zulagen zahlen muss, die ja im BRTV festgehalten sind. Oder Arbeitnehmer einfach in eine falsche Gruppe einsortiert werden aber weit aus mehr Verantwortung tragen... Wie gesagt, wenn der Chef Engpässe hat alles gut, das kann man seinen Mitarbeitern aber auch so vortragen. Das Verhalten ist ziemlich unduldbar und wäre für mich ein Grund die Firma zu wechseln. Da kommst dir ja wie der Knecht der Arbeit vor, Schuften, Fresse halten und dann vermutlich auch noch wesentlich unterbezahlt nachhause gehen.
     
  6. #26 LesFleursduMal, 27.02.2015
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    Die Eingruppierung in eine Lohngruppe ist abhängig von der Aufgabenstellung bzw. Aufgabenausführung. Insofern könnte auch ein Meister nur "Erfüllungsgehilfe" sein und entsprechend bezahlt werden. Grundsätzlich: Je höher die Qualifikation und die Aufgabenstellung, desto höher die Lohngruppe. In der Praxis werden gerne gut qualifizierte Fachleute in niedrigeren Lohngruppen eingestuft, obwohl sie Aufgaben übernehmen, die einer andeern Lohngruppe entsprechen. Welche Bedingungen an eine Lohngruppe geknüpft sind, ergibt sich aus dem Tarifvertrag.
     
  7. #27 LesFleursduMal, 27.02.2015
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    Das stimmt so nicht. Die letzten Jahre gab es durchweg Lohnerhöhungen über den Inflationsausgleich hinaus, es sei denn, die Firma war nicht tarifgebunden (da gab es dann weniger).

    Ich habe mir den BRTV mal durchgelesen und befürchte auch, dass gerade in Hinsicht der Auswärtstätigkeit die ein- oder andere Lohnbuchhaltung von kleinen Unternehmen überfordert sein könnte. Aber, manchmal wissen es die Chefs nicht besser, da könnte ein Gespräch helfen.
     
  8. platte

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    Aber es kann doch keinen Fliesenfachbetrieb mit 27 Mann geben,der nur "Hilfsarbeiter der Lohngruppe 1" beschäftigt.Warum überprüft das keiner.Dem Staat gehen dadurch doch auch reichlich Steuern verloren.Eine andere Firma brauch man sich hier nicht suchen,weil es überall so ist.
     
  9. #29 Gast943916, 28.02.2015
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    Jan, möchtest du bei mir anfangen???
     
  10. #30 Kalle88, 28.02.2015
    Kalle88

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    Offerierst du jetzt in Gipsdächer? :D
     
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