LP9 - unbeliebt bei Architekten?

Diskutiere LP9 - unbeliebt bei Architekten? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; hmm gerade meinen vertrag mit dem archi nochmal nachgesehen und er hat mir doch tatsächlich lp9 da reingeschrieben :D kann ich mich jetzt freuen?

  1. #21 D3esperator, 21.11.2011
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    hmm gerade meinen vertrag mit dem archi nochmal nachgesehen und er hat mir doch tatsächlich lp9 da reingeschrieben :D

    kann ich mich jetzt freuen?
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 22.11.2011
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  3. #23 Skeptiker, 22.11.2011
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    Naja, nicht alle können sich das immer aussuchen, denn ohne LP 9 bei prof. Bauherren dann auch keine LP 6 - 8 :shades - und ohne die ...
     
  4. #24 Hessekopp, 22.11.2011
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    Nun denn,

    ich bin ob meiner Ausgangsfrage immer verwirrter.
    Klar scheint nur folgendes: Wie in der Frage formuliert scheint die LP9 bei den Architekten nicht wirklich beliebt zu sein.
    Ich muss mir aber keine Sorgen machen, wenn ich sie nicht vereinbart bekomme.
    Ein Architekt ist kein Hausmeister (OK, das habe ich mir schon denken können).
    Jetzt steht da etwas von "prof. Bauherren" die die LP9 an die 6-8 bedingen...

    Hell iss anders...
    beste Grüße

    Heiko
     
  5. H.PF

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    ganz einfach: wer für professionelle Bauherren arbeitet, also für Städte, Firmen, Wohnungsbaugesellschaften, muß die letzte Leistungsphase auch mitmachen.

    Anders bekommt er den Auftrag nicht...

    Aber für die ist es ja auch sinnvoll, das da einer ist der sich um den Bau kümmert.
    Und die 5 Jahre zusätzliche Sicherheit nehmen die dann gerne dafür in Kauf ;)
     
  6. #26 Hessekopp, 23.11.2011
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    So, jetzt habe ich das "prof" verstanden - Danke

    viele Grüße
    Heiko
     
  7. #27 Manfred Abt, 23.11.2011
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    Kurze Ergänzung, weil hier noch als Thema offen: LPh 9 nennt sich zwar "Objektbetreuung und Dokumentation. Sie beinhaltet aber nicht das Erstellen einer Dokumentation sondern nur eine "systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes". Also Ordner oder DVD mit Inhaltsverzeichnis erstellen und im Projektverlauf angefallene Objekte einheften/abspeichern.

    Aus meinen Augen ein großes Manko der HOAI, dass das Erstellen der Bestandsdokumentation nicht thematisiert ist. Und die Klartextbezeichnung der LPh. 9 ist einfach nur irreführend.
     
  8. MGHH

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    Es ist doch für private Bauherren auch sinnvoll. Wenn der Archi schon LP 1 - 8 gemacht hat, sollte er im besten Fall das Gebäude in und auswendig kennen und hat den Handwerkern regelmäßig auf die Finger geguckt. Sollten nun Mängel auftreten, kann er einen Mangel besser beurteilen und die Gewerke freuen sich auch, wenn sie sich nicht mit einem Bauherren, sondern mit dem Archi auseinander setzen müssen...

    Auch als privater BH würde ich nicht auf die LP 9 verzichten.
     
  9. mls

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    ihr hängt euch an (vermeintlichen) leistungsphasen auf - wer weiss denn, was
    wirklich in jeder einzelnen phase geschuldet ist?
    wenn manfred schreibt, die "Klartextbezeichnung der LPh. 9 ist einfach nur irreführend"
    dann kann man das getrost auf andere lph. ausweiten.

    gegen die allgem. "irreführung" würde nur helfen, für jede lph. eine erfolgskontrolle
    zu vereinbaren.

    solche diskussionen um das "soll" werden doch tatsächlich auf seite prof. auftraggeber
    (bzw. deren wissensvermittler) etwas anders (und nicht schlechter!) geführt, als bei den
    "auftragnehmern" (arch./ing.) ;)
     
  10. #30 Skeptiker, 23.11.2011
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    Den Satz verstehe ich zwar sprachlich, nicht aber, was Du damit eigentlich sagen willst! Könntest Du es noch 'mal anderen Worten ...?
     
  11. sepp

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    bei den prof. auftraggebern wird die lp9 nicht beauftragt sofern sie sachkundig sind. die aussage, bei der öffentl. hand ist sie zwingend, ist falsch!
    da die meisten gemeinden eine bauabteilung bzw. liegenschaftsabteilung haben, die sich um die vertragliche gewährleistung der AN kümmern.
    ich habe noch keinen archi in die lp9 gezwungen, geschweige denn beauftragt.
    die ergebnisse der lp5-8 sind sowieso zu dokumtieren und dem AG bei abschluss vorzulegen.
    der punkt wie in lp9 beschrieben
    ist mit verlaub unsinnig, da die ergebnisse vorher schon vorgelegt werden müssen und die werkplanung fortgeschrieben werden muss(LP5-8).
    so hat der AG anspruch auf eine planung die dem objekt auch entspricht und die abnahme des architektenwerkes auch daraus resultiert!
    wenn ein AG sich nicht imstande fühlt, etwaige gewährleistungsfälle zu bearbeiten und die begehung vor gewährleistungsende zu vollziehen, macht die beauftragung eventuell sinn. ich würde als architekt allerdings die lp9 nur als vereinbarung nach abnahme der lp 8 in erwägung ziehen.
     
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