Luftwärmepumpe an Grundstücksgrenze

Diskutiere Luftwärmepumpe an Grundstücksgrenze im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Manche Leute suchen immer Grund um zu streiten. Allein die Aussage "ich muss mir die Propeller anschauen" zeigt doch das hier die eigene...

  1. #21 popolini, 11.08.2011
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    Manche Leute suchen immer Grund um zu streiten. Allein die Aussage "ich muss mir die Propeller anschauen" zeigt doch das hier die eigene Antipathie der Anstoss ist. Ob das Ding nun gemessen laut ist oder nicht ist völlig egal. Nur das wissen da sich da was dreht reicht schon und wenn man lange genug hinhört, hört man den eigenen Tinitus als Geräusch der Wärmepumpe. Sowas ist krank. Viel Spass beim prozessieren.
     
  2. #22 jscheller, 11.08.2011
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    Der Verweis auf TA Laerm ist falsch, die gilt fuer gewerbliche Anlagen. Wenn hier ueberhaupt was einschlaegig ist dann die Freizeitlaerm-Richtlinie, und ich befuerchte nichtmal die.

    Lange Rede kurzer Sinn: Es gibt keine konkret anwendbare Vorschrift, die Richtwerte der TA Laerm sind nur hilfsweise heranzuziehen. (Zumindest kenne ich keine bundesweite, das ist moeglicherweise in regionalen Verordnungen auf Gemeindeebene oder so geregelt).
     
  3. #23 jscheller, 11.08.2011
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    Genau deshalb sind die Richtwerte der TA Laerm auch Beurteilungspegel, die ueber entsprechende Zuschlaege die Laestigkeit eines Geraeuschs zusaetzlich zum rein physikalischen Geraeuschpegel beruecksichtigen.
     
  4. Rene'

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    Das sagt derjenige der einen fast 2 1/2 Jahre alten Thread ausgräbt um seinen Senf loszuwerden.... ;)

    Grüßle,
    Rene'
     
  5. R.B.

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    Da wandelst Du aber auf einem sehr schmalen Grat. Bitte begründen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #26 jscheller, 12.08.2011
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    Faktisch ergibt sich das aus dem Rechtsstatus: Die TA Laerm ist eine interne Verwaltungsvorschrift, die hat nach aussen Null normativen Charakater. (Ausserdem nur voller Soll-Bestimmungen und "Richtwerten" statt Grenzwerten). Insofern werden sich im Regelfall die dort genannten Immissionsrichtwerte auch nur in staatlichen Genehmigungshandlungen niederschlagen.

    Zitat Wiki:
    Streng genommen ist des Nachbars Pumpe eine "nicht genehmigungsbeduerftige Anlage" (vgl. auch § 22 BImSchG), fuer die die Immissionsrichtwerte ebenfalls heranzuziehen sind.* Da die aber keine Grenzwerte darstellen, was soll das bringen?
    Gewerbliche Anlagenbetreiber wollen von der Behoerde eine Genehmigung und muessen daher die Auflagen akzeptieren, so funktioniert die TA Laerm. Privatleute wollen von der Behoerde erstmal garnix. Da ist eher § 22 BImSchG heranzuziehen, der Stand der Technik ist also einzuhalten. Kurz: Ist es unnoetig laut oder geht es nicht leiser?


    *Insofern habe ich oben etwas vorschnell formuliert: Die TA Laerm ist auch bei privat betriebenen Anlagen erstmal einschlaegig. Was das dann praktisch heisst, steht auf einem anderen Blatt. Obwohl es also die Moeglichkeit gaebe, auch fuer privat betriebene Anlagen eine Messung nach TA Laerm und nachtraegliche Anordnung vorzunehmen- ich hab das noch nicht erlebt.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Jetzt kommen wir zusammen. Mir ging es erst einmal um die Aussage ausschließlich "gewerblich".

    Dann sind wir ganz schnell bei den Grenzwerten die sich für die Anlage aus anderen Richtlinien bzw. den darin enthaltenen Normverweisen ergeben (Bsp.: Maschinenrichtlinie), und sollten diese eingehalten werden, was für eine LWP nicht so schwierig ist, dann landen wir wieder über das BIMSchG bei der TA Lärm. LImSchg oder kommunale Anforderungen lassen wir mal beiseite.

    Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass es sich dort nur um "Richtwerte" handelt, es dürfte aber schwer fallen, bei Überschreiten der Richtwerte zu erklären, dass dies "Stand der Technik" sei.

    Die Frage ist also, was passiert wenn sich ein Hausbesitzer durch Nachbars LWP gestört fühlt. Es dürfte interessant werden, wenn man dem Richter und dem/den sicherlich notwendigen SV dann erklärt, dass mich die TA Lärm nicht interessiert, da es sich dort sowieso nur um Richtwerte handelt.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #28 jscheller, 12.08.2011
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    So herum nicht, wer so ungeschickt argumentiert wird keine Unterstuetzung erfahren. Aber vielleicht hab ich schon zu oft erlebt, wie schnell die Richtwerte bei geschickter Argumentation "Gegenstand der Abwaegung" sind. Grundsaetzlich sind die bis zur Grenze der Gesundheitsgefaehrdung abwaegungsfaehig, und wo die ist weiss auch keiner so genau.

    Die TAL ist eben kein Gesetz sondern ne watteweiche Verwaltungsvorschrift.
     
  9. #29 popolini, 12.08.2011
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    Wie soll so ein Lärmgutachten denn funktionieren. Es gibt doch keine Stille vor der LWP?
    Wie wird da gemessen? Rasscheln von Blättern, vorbeifahrende Autos, Stimmen, Wind, Vogelgezwitscher. Im Winter schluckt Schnee die meisten Geräusche. Wird dann 1 Jahr lang 24h/7 Tage die Woche durchgemessen?
    Ich versteh nicht ganz wie das funktionieren soll.
     
  10. R.B.

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    Die ständigen Umgebungsgeräusche sind nicht das Problem. Die Lautstärke der LWP liegt höher, und bei einem entsprechenden Abstand zu diesem "Grundrauschen" ist diese auch sehr präzise messbar.

    Wird beim Nachbarn gemessen und das Grundgeräusch ist höher, dann ist die LWP ja nicht mehr hörbar und eine Beeinträchtigung des Nachbarn ist auch nicht gegeben.

    Man kann in der Frequenzebene das Geräusch der LWP auch herausfiltern und somit Umgebungsgeräusche unterdrücken. Solche Messungen haben aber bei der o.g. Problematik keine Bedeutung. Bei den üblichen Schallpegelmessungen besteht diese Möglichkeit nicht.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #31 popolini, 12.08.2011
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    Meine 11 KW LWP ist Grundstücksbedingt in rund 5 m Abstand zu Nachbars Garten geplant. Zu seiner Terrasse sind es ca. 10m. Erdkollektor geht nicht, da wir einen Schwimmteich geplant haben. Wenn ich die Diskussionen im Netz so verfolge, dann kann ich mich innerlich ja schon auf Ärger einstellen.

    Wenn die Dinger so schlimm sind, warum werden sie dann verkauft, bzw. angeboten? Laut Wärmepumpenverband sind rund 150.000 Anlagen in Deutschland installiert worden. Von einer Klagewelle habe ich nichts gehört. In den Diskussionen tun sich dafür aber immer Leute hervor, die A. nicht betroffen sind oder B. im Vorfeld bereits Lautstark schimpfen.

    Irgendwie seltsam.
     
  12. R.B.

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    Die Schallpegel der Wärmepumpen findet man in den technischen Unterlagen. Die sollte man auf jeden Fall bei der Auswahl der WP mit heranziehen.

    Dann kann man über den Abstand zum Nachbarn den dortigen Schallpegel rechnen. Diese Rechnung geht aber von idealen Bedingungen aus, ist also in der Praxis nicht immer zutreffend.

    Ob der Garten selbst ein schützenswerter Bereich ist, darüber kann man streiten. Die Terrasse ist von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr einem schutzwürdigen Raum gleichgestellt.

    Es wird sich dann die Frage stellen, ob der Lärm der Wärmepumpe zu einer Beeinträchtigung beim Nachbarn führt. Das zu entscheiden ist nicht so einfach, denn hier spielt es auch eine Rolle, WO ich wohne (was kann ich dort erwarten?). Jetzt kommt die o.g. TA Lärm mit ihren Richtwerten in´s Spiel und der "Stand der Technik".

    Gruß
    Ralf
     
  13. #33 popolini, 12.08.2011
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    Da steht doch dann eigentlich der Heizungsbauer in der Pflicht der diese oder jene Anlage empfiehlt. Nicht nur welche Anlage sondern auch wo die steht. In meinem Fall wäre dann das Kind in den Brunnen gefallen. Laut Beschreibung steht bei meiner 31 Dezibel in 10m Abstand.
     
  14. R.B.

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    Na ja, der Heizungsbauer ist normalerweise derjenige der ausführt, und nicht unbedingt der Planer.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #35 popolini, 12.08.2011
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    Der Platz wo die Ausseneinheit stehen muss wurde vom Haushersteller im Plan festgelegt. Dazu auch die Maße und Vorgaben für den Bodenplattenbauer. Das Fundement mit Kondensatablauf und Lehrverrohrung mußte extra 2 Betonsteher sein (sehr teuer). Ich war bis ich das hier gelesen habe wirklich der Meinung alles sei perfekt, weil verschiedene Heizungslösungen mit uns besprochen wurden und diese Wärmepumpe vom Heizungsbedarf, Kosten etc. sehr gut zu unserem Haus gepasst hat.
    Über Standort, evtl. Lärm und Probleme wurde gar nicht gesprochen.
     
  16. R.B.

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    Also war/ist der auch für die Planung zuständig und verantwortlich.

    Ich finde das Thema Schall-/Lärmentwicklung gehört gerade bei LWP und Lüftungsanlage mit zum Beratungsgespräch. Mag sein, dass manche Verkäufer das anders sehen, oder einfach aus Unwissenheit dieses Thema einfach nicht ansprechen.

    Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Einschätzung bist Du als Betreiber der Anlage zwar für die Lärmentwicklung und eventuelle Beeinträchtigung des Nachbars verantwortlich, kannst Dich aber am Haushersteller, dem die Planung und Installation obliegt, schadlos halten.

    Gruß
    Ralf
     
  17. #37 popolini, 13.08.2011
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    Gestern habe ich den Vermieter des Nachbarhauses eingeladen (auf einen Wein) und der sieht kein Problem (nach Papierlage). Ich selbst bin aber jetzt total verunsichert und mag die Heizung jetzt eigentlich nicht mehr. :mauer
    Was ist wenn sich sein Mieter gestört fühlt. Ich will keinen Nachbarschaftskrieg.

    Nur was soll ich machen? :cry
    Heizung ist bestellt/gekauft
    Fundament und Rohrleitungen liegen in der Bodenplatte.
    Der Technikraum ist mit 2,5 qm auch so klein gehalten das nicht jede XY Lösung reinpasst. Und wir haben keinen Keller.

    Mir bleibt fast nur, erstmal aufstellen und dann schauen was passiert?
     
  18. R.B.

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    Zuerst mal ruhig Blut.

    Sofern die 31dB(A) in 10m Abstand stimmen sollten, sehe ich keinen Grund für einen Krieg mit dem Nachbarn. Es war richtig mit ihm darüber zu sprechen, aber Du solltest nicht die Pferde scheu machen.

    Zudem kann man nach erfolgter Aufstellung und Inbetriebnahme noch weitere Maßnahmen ergreifen. Hier spielt die Ausrichtung der WP (Ausblasrichtung) und die direkte Umgebung eine Rolle. Von der Bepflanzung bis hin zur Schallschutzmauer ist fast alles möglich. Ob hier überhaupt weitere Maßnahmen erforderlich sind, das wird sich noch zeigen.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #39 ThomasMD, 13.08.2011
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    Vermietung ist gaaanz schlecht.

    Dann kannst Du mit dem Vermieter ganze Fässer Wein trinken.

    Spätestens wenn sich der Mieter irgendwie über seinen Vermieter ärgert, wird ihn die plötzlich viel lauter gewordene scheppernde Blechkiste neben seiner Terasse stören und er wird sich beim Mieterbund Tipps geben lassen, wieviel Mietminderung in solch einem Fall angemessen ist und dann hört auch beim bis dahin gleichgültigen Vermieter die Freundschaft auf.

    Meine persönliche Meinung ist, Heizungen, Hauswasserversorgungsanlagen und andere technische Gebäudeausrüstungen gehören ins Haus und dürfen außerhalb der baulichen Hülle nicht zu hören sein (und sollten besser auch nicht zu sehen sein).

    Schlimm genug sind schon die Außengeräte der Splitklimaanlagen, die m.E. nur in Gewerbegebieten etwas zu suchen haben. Wer nicht in der Lage ist, ein Einfamilienhaus zu planen und zu bauen, was ohne aktive Kühlung bewohnbar ist, hat seinen Job verfehlt.
     
  20. R.B.

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    Thomas, jetzt mach uns den popolini nicht verrückt. ;)

    Ärger kann es mit jedem Nachbarn geben, und wenn er es darauf anlegt, dann findet er einen Grund.

    Gruß
    Ralf
     
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