LV Elektroinstallation

Diskutiere LV Elektroinstallation im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Wer haftet bei falschem Leistungsverzeichnis? Beschreibung: Wir sind eine kleine Elektrofirma, die einen Auftrag gemäß LV von 204.000,00 €...

  1. #1 aleks49, 17.02.2017
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    Hallo

    Wer haftet bei falschem Leistungsverzeichnis?

    Beschreibung: Wir sind eine kleine Elektrofirma, die einen Auftrag gemäß LV von 204.000,00 €
    erhalten hat. Wir haben das Projekt nach sechs Monaten Bauzeit, technisch erfolgreich abgeschlossen.

    Finanziell ist das Projekt für uns zum Desaster geworden.

    Wir konnten nach LV gerade noch ca. 105.000,00 € abrechnen.

    Zeitaufwand für die Durchführung der Elektromontage betrug ca. 6000 Stunden.

    Bei mehreren Gesprächen wurde festgehalten, dass beim Erstellen des LVs Fehler gamacht
    wurden und die Massen nicht stimmen wie im LV angegeben.

    Der Auftraggeber, eine größere Baufirma, weigert sich Differenzkosten von ca. 60.000,00€
    zu zahlen.
    Wir sind zwar noch im Gespräch aber ich habe den Eindruck, der Auftraggeber will die
    Differenzkosten nicht zahlen.

    Wer kann mir diesbezüglich helfen ohne sofort den Anwalt einschalten zu müssen.

    Wie soll ich mich verhalten, da ich mit der Firma weiter zusammenarbeiten möchte.

    Danke,

    Aleks
     
  2. #2 Andybaut, 17.02.2017
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    du solltest es genauer beschreiben.
    Wenn die Maßen nicht stimmen, dann gibt es Mehrmaßen.
    Oder habt ihr das pauschal angeboten?
     
  3. #3 Gast943916, 17.02.2017
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    nach LV oder nach Aufmass?
    Gab es Änderungen?
    Was wurde SCHRIFTLICH beauftragt? Abrechnung nach LV (eher unwahrscheinlich) oder nach Aufmass?
     
  4. #4 aleks49, 17.02.2017
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    Sachverhalt: Im LV wurde mehr angegeben, als tatsächlich vorhanden.

    Abrechnung nach LV, tatsächlich erbrachte Leistung, kein Pauschalauftrag.

    Der Zeitaufwand für die Durchführung betrug ca. 6000 Stunden.
    Zeitraum Juli 2016 bis Dez. 2016.
     
  5. #5 aleks49, 17.02.2017
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    Abrechnung nach Aufmass.
    Es gab Behinderungen auf Grund fehlenden Vorleistungen und Material.
     
  6. #6 Andybaut, 17.02.2017
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    Vertrag nach VOB oder BGB?

    Behinderungen sind anzuzeigen.
    Habt ihr das gemacht und dokumentiert?
    Nach VOB führen Mengenänderungen >10% zu möglichen EP Änderungen

    Wenn mehr ausgeschrieben war, wie gebaut wurde ist aber eigentlich auch der Aufwand geringer, oder?
     
  7. #7 Gast943916, 17.02.2017
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    heisst: Leistung nach LV, Abrechnung nach Aufmaß,
    wer hat die Behinderung verschuldet? Dein fehlendes Material?
    Hast du Behinderung gem. VOB und evtl. dadurch entstehende Mehrkosten SCHRIFTLICH angemeldet?
     
  8. #8 Gast943916, 17.02.2017
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @Andy,
    mit Sicherheit VOB Vertrag, wenn es überhaupt einen gegeben hat
     
  9. #9 Jürgen V., 17.02.2017
    Jürgen V.

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    105.000,00 € bei 6000 h Sechstausend !! bleibt ein Stundenverechnungssatz von 17,50 € Ohne Materialeinsatz.?

    Angezeigt bei mehr oder Minderleistung ? #6
    Nachträge ?
    Wie hoch waren die kalkolatorischen Zeiten.
    Wer hat material geliefert?
    Bautagebuch
    unterschriebene Aufmaße.
    Aus was kommen 60t Differenz ??

    Fragen über Fragen ?
     
  10. #10 aleks49, 17.02.2017
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    Material hat AG geliefert.
    Bautagebuch: Tagesberichte
    Unterschriebene Aufmaße: wie abgerechnet
    Differenz mit nebenkosten: ca. 100t!

    Kalkuliert: Juli - Nov./Dez. 2016, ca. 6000 Montage Std.
     
  11. #11 Andybaut, 17.02.2017
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    hast du die Behinderungen gemeldet oder habt seid ihr einfach jeden Tag
    auf die Baustelle gekommen und habt euch gewundert warum es nicht weitergeht?

    Ich sag´s mal so. Wenn ihr 500h als Aufwand berechnet habt und ihr später 1000h braucht, dann
    kann das

    A
    in zu langsamem Arbeiten liegen
    B
    einer Fehlkalkulation der benötigten Zeit
    C
    ständiger Behinderungen und Änderungen. Aber da müsst ihr dann immer gleich aktiv werden
    und eine Behinderung anzeigen und die verlorenen Stunden gegenzeichnen lassen.
     
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