Mängel in neuen Fenstern wer haftet?

Diskutiere Mängel in neuen Fenstern wer haftet? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo , bin neu hier, habe bereits auch schon etwas gegoogelt aber leider nicht das Richtige gefunden. Haben im November im Wohnzimmer neue...

  1. #1 Dominik8919, 09.02.2015
    Dominik8919

    Dominik8919

    Dabei seit:
    09.02.2015
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    verpackung
    Ort:
    Bayern
    Hallo ,
    bin neu hier, habe bereits auch schon etwas gegoogelt aber leider nicht das Richtige gefunden.

    Haben im November im Wohnzimmer neue Fenster ( 3 fach Verglast )bekommen, diese über eine Firma eingebaut wurden.

    Da wir gerade im Umbau sind hat der Fenstermonteur die Fenster nur ein geschäumt und auch nicht weiter gereinigt.
    Nachdem der Schaum ausgehärtet war, dachte ich mir ich mach die Fenster sauber , um evtl Schäden festzustellen.

    Diese fand ich auch. In der Balkontüre im mittleren Glas 2 große Kratzer, im 1sten Fenster wie ein Pfefferkorn auch im mittleren Glas und im 2ten Fenster auf der Außenseite 1 dicker breiter Kratzer.
    Das habe ich auch gleich gemeldet und ein Gutachter der Glasfirma kam. Die Türe und das Fenster wo die Fehler im mittleren Glas waren wurden genehmigt. Aber bei dem Kratzer sagte er das wird nichts weil der kann ja überall rein gekommen sein.

    Nun meine Fragen.
    1. Ist es korrekt das die Fenster beim wechseln nur geschraubt und eingeschäumt werden.
    2. Wer ist nun für den Kratzer zuständig er ist zwar im Außenbereich und Außenseite aber deutlich sichtbar. Ich als Endkunde habe die Fenster mit Einbau bestellt und fehlerhafte Ware erhalten. Und eine Abnahme fand im den Sinne auch nicht statt.Kann man den Fenstermonteur der die Fenster auch eingekauft hat für den Schaden haftbar machen . Die Fenster wurden noch nicht bezahlt da der Austausch auch noch nicht erfolgte.

    Danke MFG Dominik
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Was war vereinbart? Du schreibst ja selbst, dass Ihr im Umbau seid, also könnten Abdichten, anarbeiten, auch anderweitig vergeben sein. Woher soll der FB das wissen wenn hierzu nichts vereinbar ist?

    d.h. Du hast für die bemängelten Fenster einen Einbehalt gemacht? Oder noch gar kein Fenster bezahlt?

    Ein Bild des Kratzers, einmal aus der Nähe, einmal aus üblichem Betrachungsabstand wären vielleicht hilfreich. Mit "1 dicker, breiter, Kratzer" kann man nicht viel anfangen. Es wäre auch zu beachten, dass es darauf ankommt, wo der Kratzer ist, also in der Mitte der Scheibe, im Randbereich usw. Es gibt Richtlinien für die Beurteilung solcher "optischer Mängel", ich vermute aber der Sachverstände der vom Hersteller geschickt wurde (oder war es gar kein Sachverständiger?) dürfte diese Richtlinien kennen.
     
  3. #3 Dominik8919, 09.02.2015
    Dominik8919

    Dominik8919

    Dabei seit:
    09.02.2015
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    verpackung
    Ort:
    Bayern
    Hallo
    Also es wurde vereinbart das der Restbetrag bei Behebung der Fehler beglichen wird.

    Bei dem Kratzer habe ich mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Der Kratzer ist ca. 4-6 cm vom Rand , 2 cm Lang und 1-2 mm dick. Es geht mir nicht um den Kratzer den kann ich verkraften. Aber ich würde gerne wissen wer zuständig ist da jeder von sich abzulenken versucht wie z.b " das kann ja überall passiert sein " von mir kommt das nicht " und ich als Endkunde steh dan wieder da.

    Und zum Thema abdichten war nichts spezielles vereinbart . Ich meine nur mal von einem Dichtungsband das man bei der Montage verwendet gelesen zu haben.
    Ich werde nun die sichtbaren Stellen noch verputzen und bestmöglichst abdichten. Vielleicht kann mir jemand eine kurze Montageanleitung zum Fenstereinbau schreiben.
    Hier wurden nur die alten Fenster entfernt ( eigenregie) und der Monteur hat die neuen ausgerichtet Festgeschraubt und rundrum ausgeschäumt, ist das so Korekkt oder nicht mehr auf heutigen Stand.
    ( Fenster hat der Monteur ausgemessen und rundherum sind noch ca 2 cm luft diese ich verkleiden muss )
    Danke MFG Dominik
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ohne jetzt einem Sachverständigen vorgreifen zu wollen, würde ich mal vermuten, dass dies noch kein optischer Mangel ist. irgendwo hatte ich mal etwas gelesen von 4,5cm zulässiger Länge im Randbereich. Bei Bedarf kann man diese Beurteilungsrichtnlinien suchen.

    Zuständig ist erst einmal derjenige der dieses Gewerk bei Dir ausgeführt hat, das wäre also der Fensterbaucher. Unabhängig davon ob es sich nun um einen Mangel handelt oder nicht, wird es schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein, den Verursacher zu finden.

    Dichtband wäre eine Möglichkeit, da gibt es viele Varianten. Es gibt Dichtbänder die am Rahmenprofil und dann am Mauerwerk verklebt werden. Die Bänder haben eine Breite von beispielsweise 70 oder 100mm (gibt´s auch breiter) und werden normalerweise vor einbau der Fenster am Rahmenprofil verklebt.
    Letztendlich geht es aber nur darum, dass der Anschluss luftdicht wird.

    Verarbeitungshinweise findet man in den Unterlagen zu den jeweiligen Produkten. Da braucht man hier nicht auch noch eine Montageanleitung zu schreiben.
     
Thema:

Mängel in neuen Fenstern wer haftet?

Die Seite wird geladen...

Mängel in neuen Fenstern wer haftet? - Ähnliche Themen

  1. Neue Hebe-/Schiebefenster; Knick im Randverbund oder Spacer; Mangel?

    Neue Hebe-/Schiebefenster; Knick im Randverbund oder Spacer; Mangel?: Hallo zusammen, ich lasse gerade über einen Bauträger ein Haus errichten und habe schön häufiger hier im Forum nach Informationen gesucht, die...
  2. neue Fenster / Dichtungen klaffen / Mangel ja oder nein.

    neue Fenster / Dichtungen klaffen / Mangel ja oder nein.: Hallo zusammen, als Neuankömmling möchte ich zuerst alle hier im Forum begrüßen. ! Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. Meine Frage bezieht...
  3. alte Mängel weg, aber kommen neue Mängel bei Fenstern

    alte Mängel weg, aber kommen neue Mängel bei Fenstern: wegen alten Mängel haben wir bei GU angezeigt. einige Tage später wurden sie beseitigt, aber entstanden wieder einige neuen Mängel. Das...
  4. neue Fenster kleiner als zuvor - Mangel ?

    neue Fenster kleiner als zuvor - Mangel ?: Hallo, ich bin neu hier und habe folgende Frage: Ich habe die Auswechslung von alten Holzfenstern in neue Kunststofffenster bei einer Fachfirma...