Mängel nach Abnahme

Diskutiere Mängel nach Abnahme im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; @Ryker: Die ursprüngliche Titanzinkabdeckung an der Gaube war undicht, da die Kehle zwischen aufgehendem Dach und Gaube nicht breit genug...

  1. Ryker

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    Ich hab den Teil mit der Abdichtung/Dampfsperre zwar noch nicht ganz fuer mich
    visualisiert, wie man auf EPS schweisst, wuesste ich dann aber doch gern.
    Besides: fuer 3,5m Titanzinkabdeckung braucht nach FR keine Dilatationen
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 25.05.2007
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    Häääää???

    MfG
     
  3. #23 schorsch1974, 25.05.2007
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    @Ralf Wie kann man erfolglos kündigen?
    Indem man bevor man einen anderen beauftragt erstmal die Beweise sichern muss. Bei dem einen Gewerk dauerte das alleine ein Jahr. (WDVS)
    Der Dachdecker kommt ja wenn man ihn ruft, aber sie hat zum wiederholten Mal den Termin für die Endabnahme abgesagt.
    Und beim Fensterbauer ist der Schaden so groß, dass ich es mir nicht leisten kann jemand anderen zu bauftragen. Der größte Schaden wäre jedoch zu verhindern gewesen, wenn SIE ordentlich überwacht hätte. Oder sich vorher mal mit RAL und WK II befasst hätte.
    Damit Du weißt wovon ich rede, die Mängelliste anbei.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 25.05.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso das denn?????
    Mangelanzeige mit Fristsetzung und Ablehungsandrohung - und tschüss.
    Ist auch nicht riskanter als in der zweiten Instanz das Gutachten aus dem selbstständigen Beweisverfahren zerrissen zu bekommen - nur billiger.
    Für die Mängel (so es welche sind) gibt es schliesslich als Beweis:
    Aussagen
    der Architektin,
    der neuen Firma,
    des eigenen Gutachters
    von Zeugen
    Fotos
    ***
    Ich hab die Mängelliste nicht bis ins letzte gelesen, aber Schäden am Material, falsche Radien usw. haben nichts mit Bauleitung/Planung zu tun.
    Die sieht auch der allerbeste Bauleiter erst wenn die Dinger verbaut sind.
    Dahin gehören Abdichtung - WK II und Einbaulage schon nur evtl.
    ***
    Ich bleibe dabei - die Architektin mag Fehler gemacht haben, sie derart nieder zu machen und so zu behandeln kann damit bei weitem nicht begründet werden.
    Wenn Dachdecker 20 Ziegel austauschen muss, braucht sie gar nicht da sein, ebensowenig wenn er nen Gully eindichtet.
    Zu überwachen sind WESENTLICHE Abschnitte.
    ***
    Und warum in DreiTeufelsNamen soll die Architektin eine Abnahme durchführen???
    Abnahmen sind 1) Rechstgeschäfte, die der Auftraggeber vorzunehmen hat (DAS hatten wir schon mal) und 2) einseitige Willenserklärungen, die der AG auch am Sonntag nachmittag beim Bier abgeben kann - oder durch Inbenutzungnahme ohne die Anzeige von schweren Mängeln!
    Und sollte da wirklich soviel Murks sein, liegen vielleicht einfach noch keine Abnahmevoraussetzungen vor- wie wärs damit.
    ***
    Mensch, komm von der Palme runter statt ständig noch Kunstdünger dran zu streuen, damit sie möglichst hoch wächst und Du weiter raufkrabbeln kannst.
    :frust
    MfG
     
  5. #25 schorsch1974, 25.05.2007
    schorsch1974

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    @Ralf:
    Ist die Abdichtung eines Flachdachs kein wesentlicher Abschnitt? Es war ja gar nicht klar, ob der Wassereinbruch durch den Ablauf verursacht war.
    Und ich kann nicht abnehmen, ohne vorher prüfen zu lassen, ob die Arbeiten mängelfrei sind. Dass ich selbst abnehmen muss ist mir klar.
    Was die Kündigung anbelangt musste ich mich auf den Rat meines Anwalts verlassen.

    Und für eine Mängelbeseitigung durch eine andere Firma muss erstmal Geld da sein, wenn die von ihr gepürften Rechungen schon bezahlt sind....

    Und nochmal, ich suche einen Weg zur gütlichen Einigung. Aber leider weigert sich die Archi einen Termin anzuberaumen. Telefonanrufe werden nicht beantwortet und Versprechen ihrerseits nicht eingehalten. So warte ich trotz ihrer Zusage seit Januar auf das Bautagebuch, dass ich zur Beweisführung im Bauprozess brauche.

    Die Schäden an den Fenstern sind übrigens durch den kompletten Austausch der Verglasung entstanden, das Glas mit dem falschen Ug-Wert verbaut wurde. Auch das habe ich rausgefunden, nicht sie. Ihr ist bei der Abnahme gar nichts aufgefallen. Deshalb hatte ich gehofft, dass sie die Mängelbeseitigung aus Kulanz überwacht. Zwingen kann ich sie dazu nicht, das ist mir klar. Schließlich habe iICH die Abnahme unterschrieben. Sie nur als Zeuge, aber damit fällt es nicht mehr in ihre Zuständigkeit.
    Und auch der beste Bauleiter kann Mängel erst erkennen, wenn die Fenster eingebaut sind, das ist klar. Nur wenn innen der Putz drauf ist, der Estrich und Parkett verlegt sind, ist es zu spät. Das hätte sie vorher kontrollieren müssen.
    Wir hatten übrigens einen Pauschalpreis für ihr Leistungspaket vereinbart. Und die zusätzlichen Anfahrten kann ich ihr evtl. sogar vergüten, wenn sie mir, was ich angemahnt habe, eine genaue und richtige Aufstellung der Fahrten liefert und was der Grund für die Fahrten war. Nicht mal das Datum ihrer angegebenen Fahrten stimmte. So fand angeblich eine zusätzliche Fahrt schon vor Baubeginn statt.

    Im Übrigen, wenn Sie sich sicher wäre, mängelfrei gearbeitet zu haben, hätte sie bestimmt schon die ausstehenden Rechungen eingefordert, oder?

    Ich erhoffe mir nicht Munition für einen Krieg, sondern Lösungen für eine friedliche Einigung. Da klingt das mit der Schlichtungsstelle schon interessant.
     
  6. #26 Bauwahn, 25.05.2007
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    :offtopic:
    den werd ich mir merken.

    Gruß

    Thomas

    der soeben feststellte, wer sonst noch am selben Tag Geburtstag hat :-)
     
  7. drulli

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    Der ist auch nicht schlecht.:konfusius
     
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