Mängelanzeige richtig schreiben

Diskutiere Mängelanzeige richtig schreiben im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Den Begriff LP 9 gibt's bei mir ja nicht, da BGB-Vertrag mit dem Architekten. Dort stand u.a. "Baukontrolle" als zu erbringende Leistung. Hmmm,...

  1. #21 Skeptiker, 17.12.2014
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    Hmmm, die meisten, nach meinem Laienverständnis sogar fast alle Architektenverträge werden als Werkverträge "nach BGB" geschlossen, die HOAI ist ja nur Preisrecht, kein Vertragsrecht wie die VOB/B. Für mich liest sich das nach einer möglicherweise recht speziellen Vertragskonstruktion und entsprechend sehr sehr speziellen Vereinbarungen. Ist die "Baukontrolle" noch weiter definiert? Hat schon einmal ein auf Architektenrecht spezialisierter Fachanwalt Deinen Vertrag angeschaut?
     
  2. #22 hausbauer2008, 17.12.2014
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    Wirklich nur "Baukontrolle". Hier der entsprechende Paragraph aus dem Vertrag, siehe Punkt 5: (Euro Summe von mir gelöscht)

    § 2 Aufgaben des Architekten

    (1) Die vom Architekten nach diesem Vertrag auszuführende Aufgabe wird durch den Inhalt dieses
    Vertrages bestimmt, wobei alle Aufgaben geschuldet sind, die zur Herbeiführung des werkvertraglichen
    Aufgabenerfolges (s.a. § 2 (5)) erforderlich sind.
    (2) Der Aufgabeerfolg bestimmt sich auf der Grundlage der vom Bauherrn nachfolgend genannten
    Zielvorstellungen für die in § 1 beschriebene Baumaßnahme.
    a) Zielvorstellungen zur Nutzung / Funktion: Einfamilienhaus zur privaten Nutzung mit einer Wohneinheit für
    eine Familie mit 4 Personen.
    b) Zielvorstellungen hinsichtlich der Ausnutzung des Baugrundstücks: ca. 250 qm Wohn- und Nutzfläche.
    c) Gestalterische Zielvorstellungen: Einfamilienhaus mit Keller, mit Verblender, Gaube und Hartdach.
    d) Energiebedarf / -versorgung: Erhöhte Anforderung der aktuell gültigen ENEV auf KFW 40 – Standard mit
    Tiefensonden, evtl. Komfortlüftung und evtl. Solarunterstützung.
    (3) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die hier aufgeführten Zielvorstellungen nur realisiert
    werden können, wenn keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen, die Forderungen anderer
    an der Planung Beteiligter erfüllbar sind und der vorgegebene Finanzierungsrahmen die Erfüllung
    der Zielvorstellungen zulässt (keine grundsätzlichen Zielkonflikte). Der Architekt übernimmt insoweit
    nur die Haftung für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Unterrichtung des Bauherrn, sowie die
    Berücksichtigung der vorgegebenen Zielvorstellungen im Rahmen der objektiven Realisierbarkeit.
    (4) Der Architekt ist dazu verpflichtet seine Planung so auszurichten, dass das o.g. Objekt auf Basis der
    Kostenschätzung vom 13.05.2009 (Kostengruppen 300+400) für ca. xxx.000 Euro inklusive gültiger Umsatzsteuer
    errichtet werden kann. Diese Summe umfasst alle im Zusammenhang mit den folgenden Aufgaben
    stehenden Kosten:
    - das Bauwerk (Baukonstruktion) einschließlich Gründung, Außenwänden, Innenwänden, Decken,
    Dächer, baukonstruktiver Einbauten sowie sonstiger Maßnahmen für die Baukonstruktion;
    - das Bauwerk (technische Anlagen) einschließlich aller im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen
    und damit festverbundenen technischen Anlagen oder Anlagenteilen;
    Nicht einbezogen sind Kosten durch Insolvenzen, Tariferhöhungen, Sonderwünsche etc.
    (5) Der Bauherr überträgt dem Architekten die im Folgenden aufgeführten Aufgaben:
    • Anträge
    • Detailplanung
    • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Firmenbeauftragung
    • Baukontrolle
    Nach Abschluss der Bauüberwachung wird ggf. gesondert beauftragt:
    • Gebäudemanagement
    (6) Zu den Aufgaben werden außerdem folgende, zusätzliche Aufgaben beauftragt:
    Planung + Integration der grundlegenden Außenanlagen, wie Carport samt Schuppen, Zuwegungen, Terrasse
    und allein die Integration der Küche.
    Werden nach Vertragsschluss weitere Besondere Aufgaben erforderlich, so sind diese umgehend schriftlich
    anzuzeigen und vom Auftraggeber zu genehmigen.
    (7) Wird der Architekt nach Abschluss der Aufgabe Baukontrolle mit der Aufgabe Gebäudemanagement
    beauftragt, vereinbaren die Parteien, dass zuvor für alle Aufgabenteile bis Bauüberwachung eine Abnahme
    und eine Schlusszahlung durchgeführt werden.
    (8) Der Architekt verpflichtet sich, weitere Aufgaben entgeldlich zu übernehmen und auszuführen, wenn der
    Bauherr dies rechtzeitig gegenüber dem Architekten anmeldet, die Aufgaben im Zusammenhang mit
    den bisher beauftragten Aufgaben zur Erreichung des Aufgabenziels erforderlich werden und der
    Architekt hierfür qualifiziert ist.
    Andere Aufgaben kann der Bauherr dem Architekten nur mit dessen Zustimmung übertragen.
    (9) Der Architekt darf als unabhängiger Sachverwalter des Bauherrn keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen
    vertreten. Insbesondere ist es ihm untersagt, Vorteile von Dritten zu fordern oder anzunehmen.
    Über ein entsprechendes Angebot Dritter ist der Bauherr unverzüglich zu informieren.
     
  3. #23 Gast036816, 17.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das ist jetzt die spannende frage, was verbirgt sich alles hinter baukontrolle?
     
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