Mängelbehebung nicht möglich, Rechnung angeblich unbezahlt

Diskutiere Mängelbehebung nicht möglich, Rechnung angeblich unbezahlt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Garantiezeit dürfte mE bei Mängelanzeige unterbrochen sein, da ja ein mangel angebzeigt wurde (innerhalb der garantiezeit). Dies sollte aber...

  1. #21 Ralf Wortmann, 09.02.2015
    Ralf Wortmann

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    Bitte beachten: durch eine Mängelanzeige wird die Verjährung beim BGB-Werkvertrag weder gehemmt, noch unterbrochen. Wenn bis dahin der Mangel nicht beseitigt werden sollte, muss die Sache noch innerhalb des 5-Jahreszeitraums zum Gericht, falls sie nicht verjähren soll.
     
  2. #22 Gast943916, 09.02.2015
    Gast943916

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    das nachzuweisen dürfte dann ja kein Problem sein, Kopie hinschicken und gut isses (sollte es sein)
     
  3. vOlli

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    Warum gilt nicht die 2 jährige Verjährungsfrist?
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 12.02.2015
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    Es handelt sich um eine Werkleistung bei einem Bauwerk. Dafür gilt nach § 634a Absatz 1, Ziffer 2 BGB eine 5-jährige Verjährung der Mängelansprüche.
     
  5. Gwenny

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    Rückmeldung von mir: Sani hat nochmal auf meinem Druck hin selber Druck gemacht und die Servicetechnikerfirma kümmert sich nun.

    Auch wenn die Elektronik der KWL defekt wäre?
     
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