Mahnbescheid berechtigt?

Diskutiere Mahnbescheid berechtigt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Das ist nicht ganz richtig... ...@ Hendrik42 Ich habe sehr wohl auch mit einem Anwalt über diese ganze Sache gesprochen, wie ich ja auch schon...

  1. #21 Nero Impala, 29.06.2006
    Nero Impala

    Nero Impala Gast

    Das ist nicht ganz richtig...

    ...@ Hendrik42
    Ich habe sehr wohl auch mit einem Anwalt über diese ganze Sache gesprochen, wie ich ja auch schon in einen meiner Beiträge erwähnt habe. Dieser hat mir allerdings ziemlich zügig dazu geraten, nicht zu widersprechen sondern zu zahlen.
    Daher habe ich mir nun auch hier im Forum nochmal Meinungen einholen wollen....denn wie soll ich denn beurteilen können, ob mir der Anwalt wirklich den besten Rat gegeben hat. Vielleicht ist ihm diese Angelegenheit ja auch nur "ein Klotz am Bein", da es aufgrund des geringen Streitwerts für ihn überhaupt keinen Sinn macht, hier tätig zu werden....? Der wollte mich vielleicht einfach nur schnell wieder los werden.....so nach dem Motto: "Oh ne, was ist das denn wieder für ein "Prozess-Dieter"... :-)
    Und da hier im Forum sehr viele, kompetente und erfahrene User tätig sind, hat sich meine Nachfrage doch auch schon gelohnt. Einigen Stellungnahmen hier ist durchaus zu entnehmen, dass das Verhalten der Firma keineswegs gerechtfertigt ist und ich auch kein "Prozess-Dieter" bin. Wie ebenfalls bereits erwähnt: Ich möchte definitiv keinen Ärger, Rechtsstreit etc. provozieren, sondern lediglich eine FÜR BEIDE SEITEN vernünftige Lösung herbeiführen. Kann ja wohl nicht angehen, dass die Firma nun mit der Brechstange versucht, den Kunden (unberechtigterweise) zur Zahlung zu bewegen und ich als Kunde dem nun auch noch klein beigeben soll...?
    Denn das ganze hin und her mit Rechtsanwalt, Briefe, Klageandrohung, Widerspruch etc....nächste Instanz....bla, bla, bla...das brauche ich echt nicht. Und selbst wenn 100% gesichert wäre, dass ich Recht bekomme, selbst dann würde ich trotzdem noch versuchen, das ganze zunächst in Eigenregie auf normalem, friedlichen Wege zu regeln. Denn um nochmal auf "Prozess-Dieter" zurück zu kommen: es lief vor einigen Tagen ein Beitrag auf RTL über diese Person....und da könnte ich echt in die Luft gehen, wenn ich solche Personen sehe...die wg. jedem Scheiß ein Rechtsstreit anzetteln!
    Mehr als die Hand reichen kann ich dem Unternehmen nicht; habe schon mehrfach Bereitschaft signalisiert, die Sache "unter uns" zu regeln; aber wenn die doch nicht darauf reagieren....
     
  2. #22 Olaf (†), 29.06.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Ich geh mal..

    davon aus, dass Deine Schilderungen so halbwegs dem Sachverhalt entsprechen (Um Himmels Willen nicht persönlich nehmen!! - aber Du weißt, ja wie das ist, wenn man bloß eine Meinung kennt)
    In dem Falle haste alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Hier scheint jeder weitere Versuch gütliche Einigung herbeizu führen aussichtslos. Sonst verbrätste am Ende die paar EURO für Briefmarken:D
    Also auf dem netten Formular Widerspruch einlegen und zum AG und dann aussitzen bzw. bei neckischen Schreiben totstellen. Ich glaube nicht, dass er klagt - müsste er ja nach dem Widerspruch.
    Parallel dazu noch mal per Einschreiben und TERMINsetzung zur Mängelbehebung auffordern und Ersatzvornahme androhen, damit Du anschließend selbst diese beheben lassen kannst. Wenns hart auf hart kommt, haste was zum Aufrechnen. Unter den gegebenen Umständen (Voraussetzung siehe oben) solltest Du Dich entspannt zurücklehnen können.
    Im übrigen bist Du doch nicht der Prozesshansel, der AN muss klagen und mit Deiner Vermutung zum RA möchte ich Dir nicht widersprechen (ein "Sorry" an alle Juristen).
     
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