Mal in eigener Sache: Zweischaliges Außenmauerwerk

Diskutiere Mal in eigener Sache: Zweischaliges Außenmauerwerk im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Vorgemerkt sei, dass zweischalige Außenwände nicht so unbedingt mein Spezial- und Lieblingsthema sind. Situation: Fertighaus, Außenwände...

  1. #1 bauworsch, 12.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Vorgemerkt sei, dass zweischalige Außenwände nicht so unbedingt mein Spezial- und Lieblingsthema sind.

    Situation: Fertighaus, Außenwände Holzrahmenkonstruktion, äußerer Aufbau mit Holzwerkstoffplatte, Polystyroldämmung, Luftschicht ca. 6 cm, WDF-Verblender ( Wasseraufnahme ca. 7% ), Z-Folie ordnungsgemäß angebracht.

    Die Maurer haben nun etwas geschlampt und es ist reichlich Mörtel in die Luftschicht auf den Fußpunkt gefallen. Die ( ausreichend vorhandenen ) Lüftungs- / Entwässerungsöffnungen sind teilweise gänzlich mit Mörtel verschlossen.

    Bauworsch sagt, untere Reihe partiel öffnen und Mörtel raus, da Öffnungen frei sein müssen.

    Fertighaushersteller sagt papperlapapp, die Öffnungen sind nach 1053 eine Sollbestimmung. Und was soll schon passieren. Kommt wenn überhaupt nur a bisserl Wasser hin.

    Bauworsch antwortet, dass durch die nicht schlagregensichere Fuge und den "offenen" Stein trotzdem Wasser dahinter kommen kann, läuft runter, wird vom Mörtel aufgenommen, mit der Zeit eine gewisse Feuchtigkeitssättigung, mit der Folge von möglichen Ausblühungen.

    Fertighaushersteller sagt wiederum papperlapapp, das wenige Wasser diffundiert in niederschlagsfreien Zeiten durch Stein und Fuge genauso schnelll wieder raus, wie es rein gekommen ist.

    Was ist Eure Meinung? Wie sind die Erfahrungen?

    Danke !!

    bauworsch
     
  2. JDB

    JDB

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    Hört sich nicht gut an.
    Ich denke: Raus mit dem Mörtel.

    1. kein XPS sondern EPS, oder?

    2. Dauerhaftigkeit ! (Wann fängt die Schwelle mit dem Gammeln an?)



    Apropos Z-Folie.
    Was macht derjenige, der so tut als wär er Maurer, mit der Z-Folie, wenn sie beim Mauern der ersten Schicht stört ?

    Richtig.
    Er hängt sie nach oben.
     
  3. #3 bauworsch, 12.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Jepp

    EPS.

    Der Schwelle kann nix passieren, denke ich.

    Einerseits ist ja die Z-Folie da, andererseits ist noch eine zusätzliche Folie zum Schutz der Schwelle vorhanden.
     
  4. #4 Thomas Praefcke, 12.07.2003
    Thomas Praefcke

    Thomas Praefcke

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    Was versucht der Fertighaushersteller sich rauszureden?!

    Die Wichtigkeit einer funktionsfähigen Belüftung wird auch dadurch unterstrichen, dass die Luftschicht 40 mm nicht unterschreiten darf.

    Ansonsten sind Sollbestimmung im "Normalfall" einzuhalten! Da ist die Interpretationen von "sollte" bei der DIN härter als bei der umgangssprachlichen Verwendung.

    Eine mehrseitige Info zu diesem Thema gab es mal vom RA Joseph Schnitzler auf der Seite www.blitzschutz.com (Thema: "Zwingende Vorschriften bei der Ausführung von Fundamenterdern").

    Ansonsten würde mich die Zulassung der Verankerung bei diesem Aufbau interessieren.... Wie gross ist denn der Abstand zwischen Holzplatte und Verblender?
     
  5. Ebel

    Ebel

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  6. MAB

    MAB Gast

    Setzt Dich durch, Bauworsch

    Du hast Recht. Erstens ist es völliger Blödsinn zu behaupten, das würde durch Diffusion verdunsten. Soll er doch mal nach DIN 4108 vorrechnen. Mach bitte ein Bild von seinem roten Kopf :)

    Zweitens fängt es an zu schimmeln. Egal ob EPS oder XPS. Frage mal bei www.sv-richardson.de nach. Insbesondere die Nordseite trocknet bekanntermaßen schlecht ab.

    Durch die Wärmedämmung kommt im Winter ja nicht mal Wärme dahin.

    Ich hab mal so ein Loch aufgemacht, danach mußte ich die Hose wechseln. Da stand ca. 60 cm Wasser drauf!
     
  7. #7 bauworsch, 13.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Danke erstmal für die Antworten

    Der link mit dem Klärungsversuch soll, muss, ist, kann... ist gut.

    @ Thomas, das mit der Zulassung der Luftschichtanker ist auch so eine Sache und ein weiterer Punkt. Der Abstand zwischen Werkstoffplatte und Verblender beträgt insgesamt so um die 11 cm im Mittel ( Dämmung und Luftschicht ).

    Es handelt sich um Einschlaganker mit speziell für den Fertighaushersteller abgeändertem Einschlaggewinde. Eine Erweiterung der vorhandenen Zulassung hierfür liegt auch vor. Allerdings wurden an einer Hausseite aufgrund von "Paßungenauigkeiten" der Außenwände die gelieferten ( und an dieser Stelle zu langen ) Anker einfach passend geklopft und laufen nun krumm und schräg in die Lagerfuge.
    Ich hab hierzu mal ein Bild angehängt, ist stark aufgehellt, damit man den Verlauf des Ankers besser erkennen kann.

    Auch haben die die geforderte Anzahl von Ankern je m² wohl nicht überall eingehalten, die zusätzlichen Anker an Gebäudeecken sind auch nicht überall eingebaut, das Thema Dehnungsfugen lassen wir mal außen vor.
    Auch da wollen die insgesamt nicht so richtig ran, aber das ist ein anderer Punkt und wird von mir bereits entsprechend behandelt.

    Ansonsten gehen die Meinungen zum Öffnen weit auseinander. Ich habe per mail auch Antworten bekommen, dass der Mörtel drin bleiben kann.

    Warten wir mal ab, ob sich Herr Zack noch dazu äußert, der müßte sich im hohen Norden ja damit auskennen. ;)

    Ansonsten freue ich mich über weitere Antworten und Meinungen.
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    schon wieder?

    worschi entwickelt sich zum fertighausvormauermurkssanierungsspezialisten :D

    robert, du erninnerst dich an die damalige diskussion, u.a. in http://www.bau.de/forum/holzbau/131.htm - und natürlich hier?
    lass dir doch einfach die normenkonformität des wandaufbaus bescheinigen - möchte mal sehen, wie die murkser zugemörtelte "luftdüsen" normenkonform hinbekommen ... :p

    prof. marquardt hat im übrigen nachgebessert und für krono-osb u. wp mit vormauerung gibt´s e. bauartzulassung - frei nach marquardt´s fazit:
    Mauerwerk-Vorsatzschalen ohne vollflächige wasserableitende Schicht sind unzulässig - aber möglich... :cool:

    m. schreibt in seinem neuesten bericht u.a.:

    ***
    Zur Erfüllung des Schlagregenschutzes wird
    - sowohl in der alten DIN 4108-03 : 1981-08 [1], Tabelle 1, Zeile 6,
    - als auch in der neuen DIN 4108-3 : 2001-07 [2], Tabelle 3, Zeile 7,
    auf DIN 68 800-2 in der jeweiligen Fassung verwiesen, d.h. es wird im vorliegenden Fall
    eine Mauerwerk-Vorsatzschale mit Luftschicht ³ 4 cm Dicke und Lüftungs-/Entwässe-rungsöffnungen
    sowie eine Abdichtung des Wandfußpunktes entsprechend DIN 1053-1
    [3, 4, 5] gefordert und auch üblicherweise ausgeführt.
    [...]
    [1] DIN 4108-3 : 1981-08: Wärmeschutz im Hochbau; Klimabedingter Feuchteschutz;
    Anforderungen und Hinweise für Planung und Ausführung.
    [2] DIN 4108-3 : 2001-07: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden; Kli-mabedingter
    Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise
    für Planung und Ausführung.
    [3] DIN 1053-1 : 1974-11: Mauerwerk; Berechnung und Ausführung.
    [4] DIN 1053-1 : 1990-02: Mauerwerk; Rezeptmauerwerk; Berechnung und Ausfüh-rung.
    [5] DIN 1053-1 : 1996-11: Mauerwerk; Berechnung und Ausführung.
    ***
    auszugsweise "quick´n dirty" - komplett auf kronoworld.com als pdf.

    übrigens: sd der folie (o.ä.) mind. 1m! ahaaa!
     
  9. #9 bauworsch, 13.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Ja mls, schon wieder

    Ich kann doch auch nix dafür.

    Die Normenkonformität kriegen die sicherlich nicht so ohne weiteres hin, da ist schon, wie erwähnt, bei den Ankern wohl einiges im Argen. Momentan wird die Argumentation noch häppchenweise und getrennt in die einzelnen Bestandteile geführt. Man sträubt sich halt. Aber Eure Antworten bestätigen, dass ich wohl auf dem richtigen Weg bin.
     
  10. TAMKAT

    TAMKAT

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    Bei Zweischaligem Mauerwerk muß ich meinen Senf auch dazugeben.

    Zunächst DIN 1053 Teil 1

    8.4.3 Zweischalige Außenwände
    8.4.3.1 Konstruktionsarten und allgemeine Bestimmungen für die Ausführung
    Nach dem Wandaufbau wird unterschieden nach zweischaligen Außenwänden

    - mit Luftschicht
    - mit Luftschicht und Wärmedämmung
    - mit Kerndämmung
    - mit Putzschicht

    Bei Anordnung einer nichttragenden Außenschale (Verblendschale oder geputzte Vormauerschale) vor einer tragenden Innenschale (Hintermauerschale) ist folgendes zu beachten:

    a) Bei der Bemessung ist als Wanddicke nur die Dicke der tragenden Innenschale anzunehmen. Wegen der Mindestdicke der Innenschale siehe Abschnitt 8.1.2.1. Bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist Abschnitt 6.1 zu beachten.
    b) Die Mindestdicke der Außenschale beträgt 90 mm. Dünnere Außenschalen sind Bekleidungen, deren Ausführung in DIN 18 515 geregelt ist.
    Die Außenschale soll über ihre ganze Länge und vollflächig aufgelagert sein. Bei unterbrochener Auflagerung (z. B. auf Konsolen) müssen in der Abfangebene alle Steine beidseitig aufgelagert sein.
    c) Außenschalen von 115 mm Dicke sollen in Höhenabständen von etwa 12 m abgefangen werden. Ist die 115 mm dicke Außenschale nicht höher als zwei Geschosse oder wird sie alle zwei Geschosse abgefangen, dann darf sie bis zu einem Drittel ihrer Dicke über ihr Auflager vorstehen. Für die Ausführung der Fugen der Sichtflächen von Verblendschalen siehe Abschnitt 8.4.2.2.
    d) Außenschalen von weniger als 115 mm Dicke dürfen nicht höher als 20 m über Gelände geführt werden und sind in Höhenabständen von etwa 6 m abzufangen. Bei Gebäuden bis zwei Vollgeschossen darf ein Giebeldreieck bis 4m Höhe ohne zusätzliche Abfangung ausgeführt werden. Diese Außenschalen dürfen maximal 15 mm über ihr Auflager vorstehen. Die Fugen der Sichtflächen von diesen Verblendschalen sollen in Glattstrich ausgeführt werden.
    e) Die Mauerwerksschalen sind durch Drahtanker aus nichtrostendem Stahl mit den Werkstoffnummern 1.4401 oder 1.4571 nach DIN 17440 zu verbinden (siehe Tabelle 11). Die Drahtanker müssen in Form und Maßen Bild 6 entsprechen. Der vertikale Abstand der Drahtanker soll höchstens 500 mm, der horizontale Abstand höchstens 750 mm betragen.
    Tabelle 11. Mindestanzahl und Durchmesser von Drahtankern je m2 Wandfläche Drahtanker
    Mindestanzahl Durchmesser
    1 mindestens, sofern nicht Zeilen 2 und 3 maßgebend 5 3
    2 Wandbereich höher als 12 m über Gelände oder Abstand der Mauerwerksschalen über 70 bis 120 mm 5 4
    3 Abstand der Mauerwerksschalen über
    120 bis 150 mm 7
    oder 5
    4
    5

    An allen freien Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen) sind zusätzlich zu Tabelle 11 drei Drahtanker je m Randlänge anzuordnen.
    Andere Verankerungsarten der Drahtanker sind zulässig, wenn durch Prüfzeugnis nachgewiesen wird, daß diese Verankerungsart eine Zug- und Druckkraft von mindestens 1 kN bei 1,0 mm Schlupf je Drahtanker aufnehmen kann. Wird einer dieser Werte nicht erreicht, so ist die Anzahl der Drahtanker entsprechend zu erhöhen.

    (ß Bild 6)



    Bild 6. Drahtanker für zweischaliges Mauerwerk für Außenwände

    Die Drahtanker sind unter Beachtung ihrer statischen Wirksamkeit so auszuführen, daß sie keine Feuchte von der Außen- zur Innenschale leiten können (z. B. Aufschieben einer Kunststoffscheibe, siehe Bild 6).
    Andere Ankerformen (z. B. Flachstahlanker) und Dübel im Mauerwerk sind zulässig, wenn deren Brauchbarkeit nach den bauaufsichtlichen Vorschriften nachgewiesen ist, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
    Bei nichtflächiger Verankerung der Außenschale, z. B. linienförmig oder nur in Höhe der Decken, ist ihre Standsicherheit nachzuweisen.
    Bei gekrümmten Mauerwerksschalen sind Art, Anordnung und Anzahl der Anker unter Berücksichtigung der Verformung festzulegen.

    f) Die Innenschalen und die Geschoßdecken sind an den Fußpunkten der Zwischenräume der Wandschalen gegen Feuchtigkeit zu schützen (siehe Bild 7). Die Abdichtung ist im Bereich des Zwischenraumes im Gefälle nach außen, im Bereich der Außenschale horizontal zu verlegen. Dieses gilt auch bei Fenster- und Türstürzen sowie im Bereich von Sohlbänken.
    (ß Bild 7)



    Bild 7. Fußpunktausführung bei zweischaligem Verblendmauerwerk (Prinzipskizze)

    Die Aufstandsfläche muß so beschaffen sein, daß ein Abrutschen der Außenschale auf ihr nicht eintritt. Die erste Ankerlage ist so tief wie möglich anzuordnen. Die Dichtungsbahn für die untere Sperrschicht muß
    DIN 18 195 Teil 4 entsprechen. Sie ist bis zur Vorderkante der Außenschale zu verlegen, an der
    Innenschale hochzuführen und zu befestigen.


    8.4.3.2 Zweischalige Außenwände mit Luftschicht
    Bei zweischaligen Außenwänden mit Luftschicht ist folgendes zu beachten:

    a) Die Luftschicht soll mindestens 60 mm und darf höchstens 150 mm dick sein. Die Dicke der Luftschicht darf bis auf 40 mm vermindert werden, wenn der Fugenmörtel mindestens an einer Hohlraumseite abgestrichen wird. Die Luftschicht darf nicht durch Mörtelbrücken unterbrochen werden. Sie ist beim Hochmauern durch Abdecken oder andere geeignete Maßnahmen gegen herabfallenden Mörtel zu schützen. b) Die Außenschalen sollen unter und oben mit Lüftungsöffnungen (z. B. offene Stoßfugen) versehen werden, wobei die unteren Öffnungen auch zur Entwässerung dienen. Das gilt auch für die Brüstungsbereiche der Außenschale. Die Lüftungsöffnungen sollen auf 20 m2 Wandfläche (Fenster und Türen eingerechnet) eine Fläche von jeweils etwa 7500 mm2 haben.
    c) Die Luftschicht darf erst 100 mm über Erdgleiche beginnen und muß von dort bzw. von Oberkante Abfangkonstruktion (siehe Abschnitt 8.4.3.1 Aufzählung c)) bis zum Dach bzw. bis Unterkante Abfangkonstruktion ohne Unterbrechung hochgeführt werden.
    d) In der Außenschale sollen vertikale Dehnungsfugen angeordnet werden. Ihre Abstände richten sich nach der klimatischen Beanspruchung (Temperatur, Feucht usw.), der Art der Baustoffe und der Farbe der äußeren Wandfläche. Darüber hinaus muß die freie Beweglichkeit der Außenschale auch in vertikaler Richtung sichergestellt sein.
    Die unterschiedlichen Verformungen der Außen- und Innenschale sind insbesondere bei Gebäuden mit über mehrere Geschosse durchgehender Außenschale auch bei der Ausführung der Türen und Fenster zu beachten. Die Mauerwerksschalen sind an ihren Berührungspunkten (z. B. Fenster- und Türanschlägen) durch eine wasserundurchlässige Sperrschicht zu trennen.
    Die Dehnungsfugen sind mit einem geeigneten Material dauerhaft und dicht zu schließen.

    8.4.3.3 Zweischalige Außenwände mit Luftschicht und Wärmedämmung
    Bei Anordnung einer zusätzlichen matten- oder plattenförmigen Wärmedämmschicht auf der Außenseite der Innenschale ist außerdem zu beachten:

    a) Der lichte Abstand der Mauerwerksschalen darf 150 mm nicht überschreiten.
    b) Die Luftschichtdicke von mindestens 40 mm darf nicht durch Unebenheit der Wärmedämmschicht eingeengt werden. Wird diese Luftschichtdicke unterschritten, gilt Abschnitt 8.4.3.4.
    c) Hinsichtlich der Eigenschaften und Ausführung der Wärmedämmschicht ist Abschnitt 8.4.3.4, Aufzählung a) sinngemäß zu beachten.

    Meines erachtens ist die Sache hier klar, es liegt ein Mangel vor.

    1.) Die Abdichtung des Sockels ist nach DIN mit Gefälle nach Außen anzulegen. Durch den in der Luftschicht liegende Mörtel wird die Abdichtung an einer ihrer Funktionen gehindert, nähmlich die schnelle abfürung der anfallenden Feuchtigkeit, sprich des Wassers durch die Fugenöffnungen nach außen.

    2.) Der in der Luftschicht liegende Mörtel schließt die Offenen Fugen, die Verblendung ist in dem Fall so zu werten als hätte sie keine offenen Fugen im Sockelbereich. Offene Fugen sind in der DIN aber Vorgeschrieben.

    TAMKAT
     
  11. #11 bauworsch, 13.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Für mich ist der Fall auch klar

    aber bei der bisherigen Argumentationsführung ( - der Lacher war bisher: Was hammse denn, unser Haus ist komplett geprüft und hat eine Zulassung ( welche das sein soll ist mir bis heute noch schleierhaft ), da muss im Einzelnen gar nix nachgewiesen werden - ) muss ich mit allem rechnen.

    @ Tamkat jetzt spiel ich mal den berühmten teuflischen Advokaten :D

    1.) Die Abdichtung des Sockels ist nach DIN mit Gefälle nach Außen anzulegen. Durch den in der Luftschicht liegende Mörtel wird die Abdichtung an einer ihrer Funktionen gehindert, nähmlich die schnelle abfürung der anfallenden Feuchtigkeit, sprich des Wassers durch die Fugenöffnungen nach außen.

    --> Wieso denn, das Gefälle ist weiterhin gegeben, die Folie ist so straff ins Verblendmauerwerk eingespannt, da kann selbst der heruntergefallene Mörtel keine Beeinträchtigung des Gefälles bewirken. Und wo steht in der DIN 1053, dass die Feuchtigkeit schnell abgeführt werden muss?? Und passieren kann auch nix, dafür ist doch die Folie da.

    2.) Der in der Luftschicht liegende Mörtel schließt die Offenen Fugen, die Verblendung ist in dem Fall so zu werten als hätte sie keine offenen Fugen im Sockelbereich. Offene Fugen sind in der DIN aber Vorgeschrieben.

    --> Nö, offene Fugen sind in der DIN nicht vorgeschrieben. Die sollten angelegt werden. Jetzt sind se halt zu, was solls, wird halt a bisserl feucht, aber dafür hammer ja die Folie, siehe 1.)

    Aber der Punkt mit den Mörtelbrücken hat schon was, hab ich im Eifer des Gefechts ganz überlesen :shades
    Die Luftschicht ist ja unterbrochen, und wenns nur am Fußpunkt ist. Und ganz klar wurde sie beim Hochmauern nicht geschützt.

    Danke.

    Und die restlichen Begleitparameter aus heranzuziehenden weiteren Vorschriften wie schon vorher in den Beiträgen erwähnt, dürften alle mal reichen.
    Reicht es aus, dass unten scheibchenweise geöffnet wird und der Mörtel rauskommt?
    Oder soll ich das ganze Verblendmauerwerk abreissen lassen? :D :D :D
     
  12. MB

    MB Gast

    Also wir

    haben seinerzeit die komplette Fassade abreissen lassen. Ging auch bei Gericht durch.

    Aber unter uns Pastorentöchtern reicht freibohren.
     
  13. #13 Thomas Praefcke, 13.07.2003
    Thomas Praefcke

    Thomas Praefcke

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    Laut DIN 1053-1 (Ausgabe 1996-11) soll ein Anker bei 1kN Druck oder Zug maximal 1mm Schlupf haben. Bei dem fotografierten Anker würde ich schätzen, dass dieser Wert schon bei 0,1 kN überschritten wird....

    Leider kenne ich neben den DIN 1053-Vorgaben keine weiteren Bestimmungen für "normale" Anker. Bei einer speziellen Zulassung stand aber, dass die Anker horizontal eingebaut werden müssen.
     
  14. #14 Lebski, 13.07.2003
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14.07.2003
    Lebski

    Lebski Gast

    Also, ein dreifaches :respekt :respekt :respekt an TAMKAT.
    Das hab sogar ich kapiert! Toll erklärt.
    Der Rest liegt bei bauworsch. Mach was draus.
     
  15. #15 bauworsch, 13.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    @ Thomas

    Horizontal ( also waagerecht verlaufend von Außenmauerwerk zuVerblender ) sind sie schon eingbaut, sieht nur aus der Aufnahmeperspektive etwas anders aus.
    Allerdings halt in alle beliebigen Winkel verbogen.
     
  16. TAMKAT

    TAMKAT

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    nee nee bauworsch so geht es nicht, die offenen Fugen sind schon vorgeschrieben, nicht nur in der DIN 1053. Auch in der DIN 18 195 Teil 4. Die DIN 1053 weist ja ausdrücklich darauf hin, das die Sockelabdichtung nach DIN 18 195 Teil 4 zu erfolgen hat. Und dort werden im Sockelbereich entwässerungsöffnungen gefordert = offene Fugen!

    Dein Sockel, muß ja auch noch eine nach DIN 18 195 Teil 4 ausgeführte abdichtung bekommen. Also mit Schweißbahn abkleben, oder KMB.
    Den das was bei Dir da an der Wand hängt, ist scheinbar Repanol oder dergleichen. Das bloße einlegen dieser Folie dichtet ja die Fuge KG Decke KG Wand nicht ab, die Feuchtigkeit kann ja unter der Folie durch.

    TAMKAT
     
  17. #17 bauworsch, 13.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Danke Tamkat

    aber der teuflische schlägt wieder zu. ;)

    Wo in der DIN 18195 Teil 4 steht das muss? In 6.1.4. soll lediglich der Schalenzwischenraum entwässert werden.
    Die zweite Abdichtung unter der Schwelle und Anbindung an die Vertikalisolierung ist vorhanden.
    Wie gesagt, ich will hier niemanden ärgern und bin sehr froh über die rege Beteiligung, es geht auch nicht um Erbsenzählerei, aber ich will für alle Fälle gewappnet sein.
    Die Jungs haben die größere Rechtsabteilung. Wobei, meine ist zwar vergleichsweise kleiner, aber umso effizienter :D :D
     
  18. jetter

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    Dat löppt
    will auch mal versuchen

    den Punkt mit den MW-öffnungen anzureissen:

    die 68 800-2 gibt für Verblendung von HRB klar vor:
    .
    .
    .

    8.2 Aussenwände
    .
    .
    .
    erforderlicher Wetterschutz:
    a) ...
    .
    .
    .
    e) Mauerwerksvorsatzschalen mit mind. 40mm Luftschicht und Lüftungsöffnungen nach DIN 1053-1;
    auf der äußeren Wandbekleidung oder -beplankung
    - wasserableitende Schicht oder
    - Hartschaumplatten nach DIN 18164-1 oder
    - Mifa nach DIN 18165-1
    mit aussenliegender wasserableitender Schicht mit sd<0,2m.

    Eigentlich selbsterklärend und durch den direkten Bezug auf die DIN 1053-1 wird auch die Sollbestimmung(!?)
    aus der 1053 für Lüftungsöffnungen hier zum muss!
     
  19. matzi

    matzi

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    Aus der Praxis kann ich dazu sagen das ich selber gesehen habe das Wasser aus den Lüftungsschlitzen läuft.Es muß allerdings längere Zeit waagerecht regnen.
    Wenn die Maurer schon so viel mist mit dem Mörtel in der Luftschicht gemacht haben,dann würde ich mal die Ecken mit der Folie kontrollieren denn die sind dann bestimmt nicht richtig ausgeführt,und da läuft dann das Wasser rein.
    Eigene Erfahrung.
    Gruß Matzi
     
  20. Plewka

    Plewka

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    Re: will auch mal versuchen

    Ich habe zufällig eine Ausführung in der Gegend angesehen und jetzt stellen sich Fragen, da dies bei unserem Bau auch von Bedeutung sein wird und ich gewappnet sein möchte:
    (Porenbeton mit Klinker)

    1. Wie lässt es sich bei der praktischen Verarbeitung effektiv erreichen, dass bei so einer reduzierten
    Luftschicht (40mm) tatsächlich kein Mörtel hineinfällt. Was ist gängig, und taugt was?

    2. Die in diesem Fall verwendeten MIFA-Platten haben eine betumenartige(?)-Beschichtung und werden mit Kunststoffteilen an der Innenwand gehalten. Es sind aber Platten...das gibt also Stöße.
    Ich hätte erwartet, dass man auch diese Stöße z.B. mit Dichtband abdichtet. So weit ich sehen konnte sind die gleiche Matten in zwei Schichten aufgebracht.
    Wenn nicht vorgeschrieben, empfiehlt es sich dennoch die Stße zu dichten, womit?

    3. An Aussparungen (z.B.Fenster) rechne ich damit, dass die MIFA auch seitlich nicht austreten kann, weil sie mit einer Art von Dichtung abgedeckt ist. Ansonsten würde man ja ggf. Fasern hineinlüften, oder?
    Ist das durch RAL gerechten Fenstereinsatz schon abgesichert? Bereitet das gewöhnlich der Isolierer vor oder macht es der Fensterbauer?

    4. Es sind zwei hintereinanderliegende Betonstürze ohne Ziegelschale verwendet worden. Ich gehe davon aus, dass die Stürze durch aufgeklebtes EPS gedämmt sein müssten. Und auch hier würde ich eine Abdichtung gegen die MIFA-Platte erwarten.

    Danke in voraus
     
Thema: Mal in eigener Sache: Zweischaliges Außenmauerwerk
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  1. DIN 4108-3:1981-08

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