Mal wieder eine dumme Frage?

Diskutiere Mal wieder eine dumme Frage? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Aufbau Das A und O ist zunächst der Aufbau. Wurzelschutz muss eigentlich sein, wenn Euch die Fläche als Garten verkauft worden ist - ist aber...

  1. #21 puschel1st, 28.06.2005
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    Das A und O ist zunächst der Aufbau. Wurzelschutz muss eigentlich sein, wenn Euch die Fläche als Garten verkauft worden ist - ist aber eigentlich heute Standard. Und eine geregelte Entwässerung muss auch sein, zum einen für die Abdichtung, zum anderen besteht sonst die Gefahr, das der Boden bei Stauwasser vernässt und versauert.
    Also jetzt erst einmal den genauen Aufbau, im Zweifel dann eine Ecke aufgraben, um zu überprüfen, od die lagen über der Abdichtung gem. baubeschreibung auch eingebaut wurden, und dann zücken wir mal die entsprechenden Normen ;o)
    Und bevor das nicht klar ist, auch nicht einfach was obendrauf kippen, auch wenn´s die Statik hergibt!
    Also wie immer am Bau: Geduld Geduld!
     
  2. #22 BTopferin, 28.06.2005
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    Hi puschel1st

    Baubeschreibung? :lock Unsere Baubeschreibung beschreibt nicht besonders viel. Da waren wir alle beim Hauskauf leichtfertige Laien. (Ja, ja, JDB, ich gebe es zu!)

    Was "beschrieben" ist:
    Roh- und Feinplanie, Raseneinsaat, Bepflanzung und Fassadenbegrünung mit verschiedenen Laubgehölzen und Laubbäumen nach Angabe des Architechten. (Architekt = Bauträger) Hauszugang, Stellplätze und Freisitzplätze werden mit Beton-Steinen, wassergebundener Decke mit entsprechendendem Unterbau belegt. (Hat das letzte was mit Garagendächer zu tun?)

    Ansonsten sind nur einige Höhen-Angaben in den Zeichnungen zu finden.

    Habe heute versucht, in Verbindung mit dem Gärtner zu kommen.... nocht nicht erreicht. (Es ist wahrscheinlicher, richtige Infos von ihm zu bekommen als vom BT.)

    Danke für die weitere Tipps! :)
    Grüßle
    Amy
     
  3. #23 BTopferin, 28.06.2005
    Zuletzt bearbeitet: 28.06.2005
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    Hab mittlerweile ''wassergebundene Decke'' geguglt. Das hat also nix mit den Garagendächer zu tun... :cool:

    ... oder doch ? :confused:
     
  4. #24 BTopferin, 07.07.2005
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    Hallole

    Mittlerweile wissen wir, es gab damals "irgendwelche" Abdichtungsmassnahmen auf den Garagendächer. Das wissen wir aber nur anhand Baubilder (welche leider nicht besonders gut sind.) Genaue Details haben wir also nicht. Gärtner ist jetzt auf einmal nie "verfügbar", ruft auch nicht zurück.

    Statik:
    Ralf hat recht gehabt ! :respekt :fleen Beim Bauamt ist nur bescheinigt, dass es irgendwelche Statik gab (nur ein A4-Blatt !), die statische Pläne bzw. Berechnungen sind aber dort nicht zu finden. Und wie befürchtet, gleicher Ing.-Büro wie für unsere Wärmeschutznachweis. Ob dieser Statikus noch lebt (oder auch jemals tatsächlich gab) habe ich noch nicht erfahren können. Angegebene Telefonnummer stimmt jedenfalls nicht (mehr).... :mauer

    Frage: bei einem nachträglichen Baugesuch (Hausvergrösserung), muss Statik auch nicht neu gerechnet werden?

    Bäume:
    Die Nachbarn mit 40 cm gesamt Bodenstärke haben auch zwei japanische Kirsch-Bäume eingepflanzt. Bis jetzt, wachsen die 3 Bäume anscheinend problemlos, sind aber noch klein....

    Na ja, wir waren alle damals leichtfertig und haben viel zu viel Vertrauen gehabt... und unser super BT/Archi hat alles anscheinend so "leicht fertiggestellt" wie möglich....

    Grüße
    Amy
     
  5. #25 Torsten Stodenb, 07.07.2005
    Zuletzt bearbeitet: 07.07.2005
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    Ein Baum, auch ein mittelkleiner, mit nur 40 cm Erde für die Wurzeln (selbst bei einem Flachwurzler) verhält sich bei Orkanböen etwa so wie ein leeres Sektglas, an das ich mit dem Finger schnippe - hoppla!
     
  6. #26 BTopferin, 07.07.2005
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    Thanks, Stodi. :)

    Mittlerweile habe ich BT erreicht. Na, ja... der armer Statiker ist gestorben. Ja, es gibt statische Pläne. Nein, eine Kopie davon darf ich nicht haben.

    Habe eigentlich nix anderes erwartet.... nicht von meinem BT.
    Alles zu spät....

    Gruß
    Amy
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2005
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    Das mit dem...

    gibts nicht würd ich mal mit nem Anwalt besprechen.
    MfG
     
  8. #28 Hendrik42, 07.07.2005
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Nein? Mein "Energieeinsparausweis nach EnEV Realitätsfaktor" liegt wohl irgendwo zwischen 1,3 und 1,7, ich habe ja noch kein Jahr rum.

    Was war denn bei Euch ausgerechnet und was ist rausgekommen?

    Gruß, Hendrik
     
  9. #29 BTopferin, 08.07.2005
    Zuletzt bearbeitet: 08.07.2005
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    @ Ralf
    ob ein RA mehr schaffen kann...?

    @ Hendrik
    Dein "Energieeinsparausweis nach EnEV Realitätsfaktor" liegt wohl irgendwo zwischen 1,3 und 1,7. Verstehe ich nicht ganz ... :confused:

    Wärmebedarfsausweis bei uns halte ich für ein "Märchen" weil Hausvergrösserungen bzw. Ausführungsänderungen (und natürlich auch Mängel) nicht berücksichtigt wurden. Die Heizkosten pro QM sind natürlich grosser als erwartet. Aber woran das eigentlich liegt is wahrscheinlich jetzt kaum zu sagen.


    Gruß
    Amy
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2005
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    Mag schon sein...

    :)
    Aber mir ging es erstmal um die beratung, ob der BT das Recht hat, Euch die für das haus erforderlichen Unterlagen
    Baugenehmigung, Zeichnungen, Statik, Entwässerungspläne usw. vorzuenthalten oder ob Ihr nicht einen Rechtsanspruch auf diese Unterlagen habt.
    Schliesslich seit Ihr beweispflichtig, dass Eurer Haus genehmigt ist! Und nicht die Baubehörde, dass es illegal ist. :mad:
    Und der Statiker hat die Verpflichtung, die Unterlagen 10 jahre aufzubewahren. Ob diese Pflicht vererbt wird,?????? weiss ich aber nicht.
    MfG
     
  11. #31 BTopferin, 08.07.2005
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    Hallo Ralf
    "Bauherr" während Bau war Bauträger. Ob wir als "bloße" Reihenhaus-Käufer (WEG-Ausführung) das Recht auf alle Unterlagen haben?

    Im Kaufvertrag steht auf jeden Fall, dass im Festpreis z.B. "Statiker-Honorar" enthalten ist. Ob das dann auch bedeutet, dass Kopien von Statik geschuldet sind? Der BT meint anscheinend "nein".

    Ich gehe aber heutzutage davon aus, wenn BT irgendwas nicht zur Verfügung stellen will, das bedeutet, es gibt irgendwelche weitere Beschiss.

    tired greetings
    Amy
     
  12. noi76

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    Wenn Ihr das Haus gekauft habt, sehe ich keinen Grund, warum der Bauträger Euch die Statik überlassen muss. Er hat gebaut, trägt gegenüber dem Amt die Verantwortung und solange nix passiert...

    Wenn ich ein "gebrauchtes" Haus kaufe, erhalte ich ja auch nicht zwingend statisch Unterlagen dazu?

    Mario
     
  13. #33 BTopferin, 08.07.2005
    Zuletzt bearbeitet: 08.07.2005
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    Hi Mario

    ja, das war für mich eine Frage... ob BT als damalige "Bauherr" uns die Unterlagen tatsächlich schuldet. Aber, hier habe ich beispielsweise ca. 75% weniger Oberputz als verträglich geschuldet. Also, heftig "gespart". Und wenn nun meine Nachbarn 100-200% mehr Boden als ursprünglich geplant auf meinem Garagendach anbringen wollen (weil ihr Garten und gar nix dort wächst --- s. Thread-Anfang), dann stellt sich die Frage, ob der BT auch dort (Statik) heftig gespart hat. Ob die Garagendecke so viel mehr tragen kann.

    An der Stirnseite von meine Garage gibt es 2 Putzrisse. Ein horizontaler Riss an der Garagentor-Ecke und ein horizontaler Riss ca. 15 cm oberhalb von die Garagentore (es sind ins gesamt 2 Garagen) und dieser Riss ist ungefähr 5 Meter lang. Also, dieser Riss ist anscheinend im Garagendecke-Gartenwand-Anschluß Bereich (alles aus Beton). Die Risse sind nicht sehr dick und vermutlich nur Setzrisse. Gefällt mir aber trotzdem nicht.

    Wenn ausgerechnet MEIN Bauträger nun nicht bereit ist, die Statik zur Verfügung zu stellen, dann stellt sich noch eine Frage: Wieso denn nicht ? Diese Frage habe ich auch an dem BT gestellt und ich habe kein Antwort bekommen. :mad:

    Gruß
    Amy
     
  14. noi76

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    ... wahrscheinlich weil es keine Statik gibt und das Garagendach nach Gefühl betoniert wurde. Dann könnte er Dir keine Zahlen nennen, selbst wenn er möchte. Denn unter Umständen weiß er nicht einmal mehr, was für Stahlmatten reingekommen sind ;-) Letztendlich ist das aber alles Spekulation.

    Wie sieht denn Dein Vertragsverhältnis konkret aus, hast Du von Ihm einfach nur ein fertiges Haus gekauft? In dem Falle würde ich keinerlei Anspruch auf die Statik etc. erwarten, wie gesagt: Vergleich mit "gebrauchtem" Haus.

    Mario
     
  15. #35 BTopferin, 09.07.2005
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    Hi Mario

    ja, genau. Die blauäuge "Bauherrin" (ich) hat ein schlüsselfertiges Reiheneckhaus vom Bauträger/Archi gekauft. Was schriftliches von ihm zu bekommen ist sehr schwierig. Und was im Kaufvertrag steht ist meistens sehr schwammig. Aber m.M.n., auch wenn es was schriftliches von ihm gibt, mindestens 50% von dem Inhalt ist nur Märchen.

    Dem BT sehe ich lange nicht mehr als vertrauenswürdig. Ich vertraue überhaupt nix von ihm. Ich leide heutzutage nicht an AWG-Homone, sondern das Gegenteil: AWS-Hormon. (Bitte nicht NICHT als "Alles Wird Super" übersetzen... ;) )

    Einige von meinen Nachbarn leiden immer noch an AWG-Hormone... was natürlich bei "WEG" Reihenhäuser sehr teuer für alle (ausser BT) werden kann.

    Gruß
    Amy
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2005
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    Deswegen.....

    mein Rat mit dem RA.
    Klar ist, dass der Eigentümer, NICHT der Erbauer die Tatsache der baurechtlichen Richtigkeit des Bestands nachweisen muss!!!!
    In so weit würde ich schon eine Pflicht des Verkäufers zur Übergabe der Unterlagen sehen, insbesondere wo das bei einem Erbauer doch kein Thema sein sollte.
    MfG
     
  17. #37 BTopferin, 09.07.2005
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    Danke Ralf :)

    Montag spreche ich wieder mit RA. Wir müssen einiges besprechen. Die "Unterlagen-Frage" steht schon auf der Liste. Hab diese Frage auch an unsere Verwalterin weiter geleitet.

    Was Schade ist, mein Haus ist nicht ins gesamt schlecht. Man weiß aber jetzt nicht, wo weiterer Beschiss möglicherweise versteckt ist bzw. wieviel nach Gewährleistungs-Ende noch auftauchen wird. Meine Nachbarn halten SVs für unnötig (Money!!! AWG!!!).

    Unsere Verwalterin hat gemeint, dass unser BT ein Schiedsgutachten zustimmen würde. :Roll Da war sein Antwort schon vorprogrammiert... der BT weiß schon, was ein Gutachten von z.B. der Fassade bringen wird. Die Fassade wurde schließlich schon mal untersucht und begutachtet! BT hat nun ein Schiedsgutachten sowie alle weitere Mängelbeseitigungen abgelehnt.

    Have a great weekend!
    Amy
     
  18. Eric

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    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist der BT in jedem Fall verpflichtet, dem Käufer nach § 810 BGB Einsicht in sämliche Bauunterlagen zu gewähren, d.h. Käufer und beauftragter Fachmann können sich die Unterlagen im Büro des BT zur Durchsicht vorlegen lassen.

    Streitig ist nur, ob der Käufer beanspruchen kann, daß ihm vom BT neben dem Einsichtsrecht auch Kopien von allen Bauunterlagen ausgehändigt werden bzw. bei - wie hier - Eigentumswohnanlage an den WEG-Verwalter. Die überwiegende Meinung dürfte den Anspruch bejahen, z.B. OLG Hamm, NJW RR 1988,268, OLG Köln, BauR 1980, 283.

    Wegen der von Dir genannten konkreten Anlässe/ Bedürfnisse sollten die Chancen gut stehen, daß auch Dein zuständiges Gericht den Anspruch auf Herausgabe von Kopien bejaht.
     
  19. #39 BTopferin, 10.07.2005
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    Danke, Eric !

    Mal sehen ob auch diese Thema gerichtlich geklärt werden muss.... :cry

    Grußle
    Amy
     
  20. #40 BTopferin, 11.07.2005
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    Update...

    In 2 Wochen haben wir eine "Sonder-Versammlung". Unsere Verwalterin hat Kontakt mit meinem RA aufgenommen :respekt (mein 2. RA ... nicht meiner erste RAin, die einiges verbockt hat...).

    Gruß
    Amy
     
Thema:

Mal wieder eine dumme Frage?

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