Mangelanzeige wegen defekter Lötstelle in Luftwärmepuppe nach 3 Jahren?

Diskutiere Mangelanzeige wegen defekter Lötstelle in Luftwärmepuppe nach 3 Jahren? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Selbst der Kundenmonteur meinte, es wäre eher ungewöhnlich für diesen WP-Hersteller, das innerhalb von 3 Jahren so etwas vorkommt. Ich dachte...

  1. R.B.

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    Ich dachte der war vom Hersteller?
    Oder meinst Du nun den Monteur des Heizungsbauers?
     
  2. #22 Harrasbau, 21.02.2016
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    Mitgenommen hat es der Werksvertrags-KDler und der hat auch die Aussage gemacht.
    Der Werksvertrags-KDler kennt aber meinen HB und wollt es ihm übergeben.
     
  3. #23 Harrasbau, 12.03.2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.03.2016
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    So. Rechnung ist da.
    Samt einer Kopie, in der ist_egal die Kulanz ablehnt, da die 2 Jahresgarantie seit einem Jahr abgelaufen ist. Weiterhin teilen sie mit, dass mit laufender Betriebszeit technische Defekte nicht auszuschließen sind und dies nicht immer an Betriebsdauer oder Laufzeit liegt....

    Und nun?

    Übrigens habe ich das Ventil wieder. Könnte also prüfen lassen, ob das Rückschlagventil defekt ist oder ob es an der Schweißnaht liegt.
    Wo würde man so etwas prüfen lassen und weiß jemand, mit was für Kosten man rechnen muss?
     
  4. #24 Harrasbau, 12.03.2016
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    :bef1015: Sorry, hatte ich in der Schnelle vergessen, danke Rolf aib.....
     
  5. R.B.

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    Man könnte versuchen, sich mit dem Hersteller des Ventils in Verbindung zu setzen. Vielleicht prüft der das Ventil, ansonsten wird´s schwierig. Materialprüfstellen o.ä. gibt es natürlich auch, aber die Kosten für so eine Prüfung dürften nicht nur weit über dem Wert des Ventils liegen, sondern sehr wahrscheinlich auch deutlich über dem Rechnungsbetrag.

    Anhand Deiner Beschreibung würde ich aber davon ausgehen, dass nicht das Ventil selbst defekt war, sondern, wie Du ja geschrieben hast, die Verbindung zum Ventil.

    Ob man das jetzt juristisch durchboxen kann, das kann ich Dir nicht sagen.
     
  6. #26 Harrasbau, 15.03.2016
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    Danke R.B.

    Also Materialprüfung fällt erst mal aus...

    Werd die Rechnung zu meiner Entlastung an den GU senden, denn der ist ja mein Ansprechpartner. Auf Gewährleistungsanspruch nochmal hinweisen und dann eben abwarten...

    Nur an der Heizung darf jetzt nix mehr kaputt gehen, ich glaub der HB kommt jetzt nicht mehr zu uns....
     
  7. Julius

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    Dann muß der GU eben einen anderen schicken.
     
  8. Eric

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    Es ist zu unterscheiden zwischen der Garantie des Herstellers für die gelieferte Anlage und der werkvertraglichen Gewährleistung für die an die Baustelle gelieferte und in das Gebäude eingebaute Anlage. Die Herstellergarantie erhält in der Regel der einbauende Unternehmer und nicht der Häuslebauer. Die Garantie dient der Absicherung des Unternehmers.

    Hier gehts um die werkvertragliche Gewährleistung. Die Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfrist für Mängel beträgt nach BGB 5 Jahre. Sollte die VOB/B wirksam vereinbart worden sein, beträgt die Frist 4 Jahre.

    Im vorliegenden Fall ist die Anlage während der Gewährleistungsfrist ausgefallen, weil ein Defekt an einem Anlagenteil ( an welchem ist egal ) aufgetreten ist. Also lag ein Mangel vor. Aufgrund des Mangels war der BU ( wahrscheinlich ein BT ) auf entsprechende Aufforderung zur Nachbesserung verpflichtet. Der BT ist nicht zur Nachbesesserung aufgefordert worden. Dies lag allerdings an der bei der Abnahme ausgehändigten " Gewährleistungsirkunde ":

    Danach war der vom BT als Subunternehmer beauftragte Heizungsinstallateur der richtige Ansprechpartner für während der Gewährleistungszeit auftretende Mängel.

    Mit der Reparatur hat der Heizungsinstallateur die dem BT obliegende Nachbesserungsverpflichtung erfüllt und bekommt dafür natürlich keinen Werklohn. Dass der Heizungsinstallateur keinen Rückgriff gegen den Anlagenhersteller aus der Garantie nehmen kann, weil die Garantiiezeit abgelaufen war, kann er dem TE nicht entgegegen halten. Das ist sein Unternehmerrisiko.
     
  9. #29 Ralf Wortmann, 23.03.2016
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    Eric, das sehe ich genauso.
     
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