Mangelhaft Bewegunsgfugen Zementestrich -Gutachten liegt vor

Diskutiere Mangelhaft Bewegunsgfugen Zementestrich -Gutachten liegt vor im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; caauoo, du bist nicht betroffen und hast offensichtlich keine Ahnung von der Materie. Deshalb wäre es schön, wenn du hier nicht einfach...

  1. kike

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    caauoo,

    du bist nicht betroffen und hast offensichtlich keine Ahnung von der Materie. Deshalb wäre es schön, wenn du hier nicht einfach gedankenlos drauflos schreiben würdest.

    M.E. nach besteht das Hauptrisiko übrigens nicht in der Möglichkeit, dass es Geräusche in weiteren aufreißenden Scheinfugen gibt, sondern darin, dass die Fußbodenheizungsrohre an diesen Stellen eine deutlich niedrigere Lebensdauer haben werden als die, die bei einer Verlegung nach den Regeln der Technik zu erreichen gewesen wäre. Die Fußbodenheizungsrohre übernehmen dann in den Fugen nämlich die Aufgabe der Verhinderung von Bewegungen - und dafür sind die nunmal gar nicht ausgelegt.

    Und wenn so eine Fußbodenheizung an solch einer Stelle nach 10, 20 oder 30 Jahren leckt, dann ist da ein 5-stelliger Schaden ganz schnell da! Der Mangelverursacher und Pfuscher ist dann übrigens bestimmt nicht mehr da...

    Also hör auf mit deinem Mücke und Elefant!!!

    Mein Gutachter geht übrigens davon aus, dass fehlende Schutzrohre (bzw. gleichwertige Maßnahmen) einen Mangel darstellen. Die Frage ist, wie man diesen Mangel beseitigen kann. Da stehen Vorschläge leider noch aus.
     
  2. Jan81

    Jan81

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    Woher hat du diese Information? Ist das wirklich so?

    Bis jetzt bin nur davon ausgegangen, dass der Estrich sich nach oben verformt und diese Geräusche entstehen. Die Heizungrohre nehmen da keine Bewegung auf oder?
     
  3. Jan81

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    Habe gerade Antwort vom meinem Bauleiter bekommen:

    Die Bewegungsfugen sind nicht vorgeschrieben. Da die Erfahrungen mit den Schnittfugen als sogenannte Sollbruchstelle gut sind führen wir das so aus.
    Sie müssen diese Fugen dann in den Oberbelag übernehmen.


    Ist den die DIN 18560-2 Pflicht oder nur ein Hinweis?

    DIN 18560-2:
    Bei Heizestrichen sind in Türdurchgängen in der Regel Bewegungsfugen anzuordnen.


    homerjaysimpson beauftrag einen Gutachter und diese behauptet, dass es auch so technisch in Ordnung wäre (Scheinfugen bei Türübergängen).

    Ist die Welt total verrückt. Wofür gibt es diese DIN? Wie bekommt man Recht?
     
  4. Jan81

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  5. #45 Kater432, 24.06.2014
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    du hast doch noch nicht abgenommen? oder? Dann muss der BL/GÜ dir beweisen, das die Ausführung fachgerecht ist. Mit Verweisen auf DIN Normen oder dem Hersteller des Estriches. Also das OHNE Bewegungsfugen ausgeführt werden darf.

    Ich bin der Meinung das die DIN18560 die ardt darlegen soll. Somit sollten die Türen Bewegungsfugen erhalten. Wenn der Estrichhersteller in seinen Verlegerichtlinien ausnahmen vorsieht, kann es anders sein, aber das wir bei Zementestrich sicherlich nicht sein.

    Zum Thema Schutzrohre. Diese sollen bei Bewegungsfugen die Bewegung an der Fuge zwischen den Estrichplatten aufnehmen und diese nicht direkt an die Rohre weitergeben. Ohne Rohr wäre auf beiden Seiten des Estriches das Rohr FEST im Estrich und die als Beispiel 2mm Bewegung in der Fuge zwischen den Estrichplatten, geht DIREKT auf das Heizungrohr über. Also 2mm Bewegung Fuge auf 2mm Bewegung Rohr. Mit Schutzrohr wird die Bewegung auf eine größere Fläche des Heizungsrohres verteilt da das rohr in den ersten 20cm nicht fest ist, sondern locker im Rohr liegt.
     
  6. Jan81

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    Also in der DIN 18560-2 2004-04 steht gleich nach dem Satz:

    ...

    Bei Heizestrichen sind in Türdurchgängen in der Regel Bewegungsfugen anzuordnen. Innerhalb einer
    Heizfläche mit unterschiedlich beheizten Heizkreisen (keine Randzonen) sind in der Regel zwischen diesen
    auch Bewegungsfugen anzuordnen.

    Werden in Heizestrichen Scheinfugen in Türlaibungen und Türdurchgängen angeordnet und diese als Fu-
    gen auch in Stein- oder Keramikbelägen übernommen, sollten diese Scheinfugen nicht geschlossen wer-
    den.


    ...


    Ich blicke das irgendwie nicht. Warum steht gleich in zweiten Absatz was von Scheinfugen?
    Leider habe ich nur die alte DIN und nicht die aktuelle.


    ps: Der erste Satz wurde im Beitrag #8 gepostet.
     
  7. #47 GWeberJ, 24.06.2014
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    Wurde schon direkt bei den Anbieten/Herstellern von Estrich und FBH angefragt? Mag sein, dass diese nur auf Ihre Verarbeitunshinweise verweisen. Kann aber auch sein, dass dort jemand mutiger ist und klar sagt: so nicht!

    Letzteres wäre natürlich willkommen.
     
  8. #48 Kater432, 24.06.2014
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    Genauso steht es in der DIN 18560-2 Sep_2009 drin. Da aber der obige Satz mit "in der Regel" gekennzeichnet ist, und der Satz darunter mit
    "werden..... angeordnet' muss diese Anordnung durch einen Herstellervorschrift oder belegt angeordnet werden. Da die "Regel" ja Bewegungsfugen sind. Irgendwas muss es ja belegen um von der Regel abzuweichen.

    P.S. ich weiss wie schwer es ist mit solchen Pappenheimer / Bauleiter zu diskutieren, die eigentlich nix anderes sind als ein Organisator und von der Materie garkeine Ahnung haben. Aber das ist wohl die Regel.
     
  9. caauoo

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    Nochmal und nochmal: technisch ist es korrekt, und würde ich und wohl 95% der Forenmitglieder wohl auch so machen, an allen derartigen Übergängen Bewegungsfugen einzubauen, und zwar nicht nur wegen der Heizung (für die dann auch Schutzrohre mindestens an den Übergängen). Aber da dies nur unsere private Meinung ist, noch schlimmer, da schon Gutachter, Bauleiter, Estrich-Fachmann usw das gegenteil sagten, ist es sehr fraglich, mindestens kompliziert, ob gerichtlich durchsetzbar. Der Mangel betrifft aber offenbar nur die Eingänge, selbst wenn gerichtlich erfolgreich, wird der Hersteller wohl nicht alles rück- und neumachen sondern nur im Eingangsbereich zu beheben haben. Und mehr ist auch sachlich nicht gerechtfertigt. Das kann, und wenn um Vermeidung weiteren Schadens bemüht, sollte auch der Eigentümer schnellstens machen lassen, ggf bezahlen und dann versuchen das Geld zurückzuerhalten. Denn das Wichtigste bzgl Bauschäden ist mE, ihre Entstehung bzw hier ihre Ausweitung rigoros zu verhindern, ist ein Schaden erst mal entstanden, hier ein Mangel zum Schaden geworden, dann wird die Behebung sehr teuer. Also, egal was die Normen sagen, schnellstens in den Eingangsbereichen ca. 20-40 cm breit den Estrich abtragen und neuen mit Bewegungsfugen machen, dabei meinetwegen auch die Rohre dort mit Schutz versehen (nix dagegen einzuwenden, dem Hersteller auch Frist setzen usw und die Kosten dieser Reparatur nachträglich zu versuchen einzuklagen - aber wohl kaum den ganzen Estrich und Belag wechseln zu wollen, und sich auch erst mal auf schnelle und unkomplizierte Behebung des Mangels konzentrieren)
     
  10. kike

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    Man könnte meinen, du wärst derjenige, der das bei homerjaysimpson verzapft hat...

    Und es ist nicht "egal was die Normen sagen" und die Art und Reihenfolge der Vorgehensweise, die Du dem TE nahelegst würde AUSSCHLIEßLICH dem Handwerker, der den PFUSCH veranstaltet hat in die Hände spielen !!!
     
  11. #51 Kater432, 24.06.2014
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    Kater432 blockt caauoo
     
  12. Jan81

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  13. Jan81

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    Habe bei dem FBH Hersteller nachgefragt und dieser wollte keine Auskuft geben und machte ich soll doch bitte an meinen GU wenden. so viel dazu.

    Verarbeitungshinweise von Hersteller sing gut:

    Die Heizkreise sind so anzulegen, dass ein Überschreiten von Bewegungsfugen unterbleibt. Anbindeleitungen, die Bewegungsfugen kreuzen, sind mit
    einem PE-Schutzrohr zu ummanteln (Abbildung 3). Bewegungsfugen über Bauwerksfugen dürfen nicht von Anbindeleitungen gekreuzt werden.
     
  14. caauoo

    caauoo

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    @kike: Unsinn. Ich selbst mach überall Bewegungsfugen außer wenn es der Benutzer nicht will, eher zu viel als zu wenig, zumal ich auch bei großen Fliesen bei allen Fugen mit der Kelle bis auf den Grund schneide sodas sozusagen jede Fliese ihren Privat-Estrich hat und es keine Probleme mit Schüsseln, Rissen usw gibt . Körzliches Beispiel, Estrich mit Fliesen: http://www.bauexpertenforum.de/album.php?albumid=512

    Die in diesem Tread beklagte Arbeit, ganz ohne Bewegungsfugen bei der angegebenen Größe, halte ich persönlich für technisch falsch, und würde ich so nie machen, egal was dazu die Normen sagen. Aber für den Treadstarter kommt es auf Normen an, die scheinen dazu keine strengen Vorschriften zu enthalten. Das kann man halt iA nicht sagen, wo Fugen technisch sein müssen, das ist bei jedem Gebäude anders. Dazu mus man sehen, unter welchen Wänden/Eingängen im Beton bereits Fugen oder aber Träger sind. Beispielsweise in o.a. Album, Bild fugen-2, wo neben einem Eingang mit einer Fuge 3 Türen (oben/unten Zimmer, rechts Bad) an eher leichten Zwischenwänden und bis zur Außenwand rechts nur noch knapp 3m sind, sind sie nicht dringend und wurden vom Bewohner auch nicht gewünscht, zumal daneben links eine stabile Wand und darunter auch ein Träger im Unterbau ist und daher dort eine Fuge gemacht wurde.

    Also das hängt sehr von der individuellen Situation ab. Aber überhaupt keine Bewegungsfugen bei einer Wohnung der Größe wie beim threadstarter, dürfte wohl falsch sein

    Insoweit wie beim Threadstarter schon Schäden aufgetreten sind, dürfte es egal sein was die Normen sagen, und beweist das, das zumindest insoweit die Arbeit mangelhaft war. Sollte im übrigen Abhilfe schnell möglich sein, sollte sie mE sofort gemacht werden, um weiteren dann evtl sehr kostenintensiven Schaden zu verhindern.
     
  15. Gwenny

    Gwenny

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    Wie wäre es dann überhaupt nach 5 + x Jahren? Aus der Gewährleistung raus, aber es wird festgestellt, das zum damaligen Zeitpunkt die aRdT nicht eingehalten worden. Wäre der Mangelverursacher dann immer noch haftbar (angenommen, es gäbe ihn dann noch)?
     
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