Mangelhafte Fassade

Diskutiere Mangelhafte Fassade im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; So läuft es bei mir auch manchmal, haha. Aber im Ernst. Ich frage immer den Bauherren, ob dieser bei der Abnahme dabei sein will, dazu bin ich...

  1. #21 Fabian Weber, 03.04.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.583
    Zustimmungen:
    5.157
    So läuft es bei mir auch manchmal, haha.

    Aber im Ernst. Ich frage immer den Bauherren, ob dieser bei der Abnahme dabei sein will, dazu bin ich verpflichtet. Oft erkläre ich dem Bauherrn, dass es sich nicht lohnt für ihn, alles anzuschauen, sondern ich zeige Ihm exemplarische Mängel (die sich z.B. wiederholen in weiteren Geschossen).

    Ich hatte noch nie ein Gewerk, welches komplett mangelfrei war. Im Abnahmeprotokoll (ich nehme immer den staatlichen Vordruck 442, der ist sicher) kann man dann die Mängel aufschreiben und eine Frist setzen.
     
  2. #22 Kaete84, 04.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 04.04.2019
    Kaete84

    Kaete84

    Dabei seit:
    03.04.2019
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    1
    Guten Morgen,

    nochmals vielen Dank für die gestrige Hilfe.
    Ich muss die ganzen Erkenntnisse mal verarbeiten und überlegen, wie diese dienlich sein könnten.
    Vielleicht könnt ihr mir dabei helfen, wie ich nun Schritt für Schritt am geschicktesten vorgehe.

    Als erstes ist es natürlich wichtig ein Ziel zu formulieren.
    Ich/ wir hätten gerne eine komplette Ausbesserung der Fassade. Ziel ist eine langfristig ansehnliche Fassade. Wie dieses geschehen kann, ist ja abhängig von den Ursachen. Findet ihr (ich wechsle mal in die Du-Form) diese Forderung realsitisch oder sagt ihr, dass werden wir nicht durch bekommen. Sind ja augenscheinlich erstmal "nur" optische Mängel.

    Wie gehe ich dann weiter vor....

    1. Beteiligte des Bauvorhabens sind informiert und wurden darum gebeten einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Aufgrund der vorherigen Aussagen des Herstellers und Lieferanten, sowie den Erfahrungen mit dem Architekten wurden mir meine Illusionen geraubt und ich gehe nun davon aus, dass die ganze Geschichte etwas zäher verlaufen wird.
    2. Offizielle Mängelrüge erstellen. Sollte ich dieses erst tun, wenn ein Sachverständiger die ganze Sache begutachtet hat oder direkt machen? Der Gewährleistungszeitraum beträgt ja noch ca. zwei Jahre. An wen schicke ich die Mängelrüge? An den Architekten, den Handwerker oder Hersteller? An alle?
    3. Ich brauche Druckmittel :) Ich bin eigentlich immer mehr verärgert. Dieser Ärger bezieht sich hauptsächlich auf unseren Architekten. Ich frage mich immer, was hätte er sehen müssen oder verhindern können? Wir haben mittlerweile so viele größere oder kleinere Probleme an unserem Haus, dass ich mich wirklich frage, wofür der gute Mann sein Geld bekommen hat. Vielleicht tue ich ihm auch Unrecht damit, aber es ärgert mich trotzdem. Letztlich bewegt er sich auf sehr dünnem Eis, hat er schon während der Bauphase, aber ich wollte kein großes Fass aufmachen, weil er ein Bekannter von uns ist. Das mit der Silikatfarbe finde ich nachträglich auch sehr kritisch. Wir haben nie darüber richtig gesprochen. Ich wusste gar nicht, dass das eine eher schlechtere Farbe ist. Er hat uns einen Farbfächer gegeben und wir sollten den Ton aussuchen. Über evtl. Alternativen wurden wir nicht aufgeklärt. Die Sache ist die, dass wir die meisten Sachen garnicht aussuchen konnten, sondern er einfach bestellt und beauftragt hat, wie beispielsweise die Fenster, Innentüren etc. Nein, er hatte keine Vollmacht dafür. Klar, wir haben gesagt, welche Farbe es sein soll, aber über die Gestalt und Funktion wurde kaum ein weiteres Wort verloren. Unterm Strich fand ich die Beratung und Betreuung nicht gut. Es lief meistens so ab. Er fragte uns eher beiläufig bei der Entwurfserstellung, ob wir seine Fenster, Türen etc. gut fänden und ob uns das zusagen würde. Wir bejahten das ohne zu ahnen, dass er dies zum Anlass nimmt die Sachen einfach ein paar Monate später zu bestellen. Nun gut, seine diesbezügliche Arbeits-und Beratungsweise kann ich ihm nicht mehr anlasten. Was ich ihm aber evtl. anlasten kann, ist seine ggf. schlechte Bauaufsicht. Ich weiß einfach nicht, ob er diese Sachen hätte erkennen müssen. Z.B. war im Winter unsere Gaube undicht und es regnete ins Bad, hinter den Fußleisten war/ ist Schimmel (laut seiner Meinung ganz normal), einige Innenwände sind nicht rechtwinklig (neue Trockenbauwände), Türleisten lösen sich, Türen schließen nicht richtig (wurden von meinem Partner mehrmals eingestellt), einige Fliesen sind recht tief (Schmutz sammelt sich vor bzw. in den Fugen aufgrund des Höhenunterschieds), Haustür wirft Blasen, Parkett knarrt total, ein Fenster das nicht in der Flucht des anderen ist (Abweichung vom Entwurf) und dann noch das Ding mit der Fassade, was mich wirklich stark stört. Mit dem Rest kann/ muss ich leben.
    Desweiteren ist während der Bauphase natürlich auch nicht alles glatt gelaufen, was er aber als unproblematisch abgetan hat. Ich frage mich mittlerweile, ob es das wirklich ist. Z.B. ist Regenwasser durch das bereits mit Trockenbauwänden bestückte Dachgeschoss bis ins EG gelaufen. Laut seiner Aussage wäre das kein nachhaltiges Problem. Dach wurde abgdichtet und eine Trocknung bzw. Öffnung der Dachdämmung/ Dampfsperre zum Austrocknen wäre nicht nötig. Kann ich das mittleweile noch glauben, oder züchten wir uns da gerade einen Superpilz zwischen Dach und Wände? Dann einfach viele Dinge die den Bau um einiges teurer gemacht haben, als veranschlagt. Gut, unterm Strich haben wir nicht viel mehr ausgegeben, als angepeilt. Aber dafür haben wir auf einiges Verzichtet z.B. in der Ausstattung. Er war der Meinung und das hinterfrage ich auch mittlerweile sehr kritisch, dass er nicht hätte erkennen können, dass wir ein zweischaliges Mauerwerk haben (musste deswegen ausgeblasen werden) oder ein Großteil des Dachstuhls mit einer Art Porenbetonstein "gedämmt" war. Dadurch gab es höhere Kosten im Abbruch und der Entsorgung. Auch hat er einen Ringanker fürs komplette Haus nicht eingeplant. Den Statiker mussten wir übrignes auch selbst bezahlen. Ist das normal? Habe immer gedacht, dass das Sache des Architekten ist.
    Ach so, laut seiner Meinung wäre Kostenkontrolle nicht seine Aufgabe......

    Naja, ich glaube ich sollte mal aufhören. Ich schreibe mich hier gerade in Rage.

    Vielleicht könnt ihr anhand meiner Schilderungen mir/ uns etwas an die Hand geben, womit ich ggf. argumeniteren kann. Vielleicht sollte ich fürs ganze Haus mal einen Bausachverständigen zur Rate ziehen. Was meint ihr? Oder ist das total übertrieben.

    Noch ne andere Sache....unsere Architekt will uns die Bauakten nicht aushändigen, weil er der Meinung ist, dass er eine 10-jährige Aufbewahrungspflich hat. Stimmt das bzw. darf er sie uns wirklich nicht aushändigen?

    Sorry, für den langen Text.....

    VG
    Käte
     
  3. arch

    arch

    Dabei seit:
    01.06.2017
    Beiträge:
    568
    Zustimmungen:
    234
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bodensee
    Ich finde eh, das die kombination Putzfassade (vor allem als WDVS) mit so geringem Dachüberstand strafbar sein sollte. Ständig wird die Fassade bewittert, aber dadurch, dass keine Wärme von Innen nach Drausen kommt, trocknet der die Feuchtigkeit nicht ab, es bilden sich Algen und Flechten. Wenn man das noch kombiniert mit günstigem Material (Farbe) und günstiger Ausführung ( Tellerdübel ohne Überdeckung, Beispiel siehe Bild), wird das für mich fahrlässig. Keine Ahnung, ob's Normen dafür gibt, aber der gesunde Menschenverstand sollte da schon ausreichen, um die ganzen Fehler nicht zu kombinieren.

    upload_2019-4-4_10-21-0.png
     
  4. arch

    arch

    Dabei seit:
    01.06.2017
    Beiträge:
    568
    Zustimmungen:
    234
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bodensee
    Bei der Menge an Fehlern am Haus, lohnt sich der Sachverständige auf jeden Fall. Kannst ihm gleich alles zeigen, nicht nur Fassade. Da kommt bestimtm was zusammen, das sich lohnt.

    Und zu seinen Aufgaben, die ihr mit der LP 8 immerhin bezahlt habt, steht in der HAOI, Anlage 10, drin:

    Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
    b)
    Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
    c)
    Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
    d)
    Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
    e)
    Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
    f)
    Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
    g)
    Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
    h)
    Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
    i)
    Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
    j)
    Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
    k)
    Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
    l)
    Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
    m)
    Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
    n)
    Übergabe des Objekts
    o)
    Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
    p)
    Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

    Immerhin hat er dafür sein Geld bekommen.


    Und von den Akten soll er halt eine Kopie machen. Oder du gehst zu ihm und schaust sie dir dort erstmal an.
     
  5. #25 Fabian Weber, 04.04.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.583
    Zustimmungen:
    5.157
    Ich antworte mal kurz auf Deinen langen Text.

    - Silikatfarbe ist gut, Deine Farbe ist nicht ganz so gut. Die Mehrzahl aller Hauser mit WDVS hat Deine Farbe, weil billiger.
    - Den Statiker musst Du immer extra bezahlen.
    - Du hast alles abgenommen, der Architekt ist mit LPH9 nicht beauftraget, somit musst Du Dich erstmal selbst um die Mangelbeseitigung der Firmen kümmern, dafür nimmst Du Dir einen Bausachverständigen.
    - Deine Differenzen mit dem Architekt müsstest Du als extra Streit austragen, wenn Du das wirklich willst, aber was verspricht man sich davon.
    - Knarrendes parkett ud schlecht schließende Türen gibt es entweder von Anfang an oder erst später. Für letzteres kann der Architekt nichts, ersteres muss er in der Abnahme als Mangel vermerken.
    - Die mangelhafte Putzfläche hätte der Architekt auch erst nach dem Abbau des Gerüstes feststellen können, somit kann man Ihm da keinen Vorwurf beider Bauleitung machen, nur die Sache mit der Abnahme ist blöd gelaufen.

    Im Regelfall hast Du ja bei allen Gewerken einen Gewährleistungseinbehalt gemacht, wenn die Gewerke nicht zur Mangelbeseitigung bereit sind, hast Du ja das Geld um die Mängel von anderen Firmen beseitigen zu lassen.

    Ich finde übrigens von den Fotos her, das Haus sehr gelungen, erst recht wenn man bedenkt, dass es eine Sanierung ist. An Deiner Stelle würde ich immer das Positive daran sehen.
     
    Mijo, Fred Astair und arch gefällt das.
  6. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.109
    Zustimmungen:
    3.330
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das war mir so klar, was ist hier bitte noch "alt"? nix Herr Fabian, ein komplettes WDVS System, Fenster etc alles neu aber das ist eine typische Architekten Ausrede " ist ja Sanierung " :mauer
     
  7. arch

    arch

    Dabei seit:
    01.06.2017
    Beiträge:
    568
    Zustimmungen:
    234
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bodensee
    Ich glaube, er meinte nicht die Qualität der Ausführung. Ich vermute, er meinte die Architektonische Gestaltung ( Kein Dachüberstand, Fensterformate, Flachdachgaupe). Immerhin sieht man dem Haus nicht an, dass es aus den 50ern ist, wie es bei vielen Sanierungen der Fall ist. An ein Haus aus den 50ern einfach Dämmung ranklatschen und neue Fenster, sieht man immernoch, dass es aus den 50ern ist.
     
  8. #28 Fabian Weber, 04.04.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.583
    Zustimmungen:
    5.157
    Danke @arch, genau das meinte ich. @SIL ist manchmal etwas vorschnell mit der Architektenschelte. :bierchen:
     
  9. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.109
    Zustimmungen:
    3.330
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das braucht das Fabian :p ansonsten hatte ich schon mehrfach auf die entsprechenden Vorträge oder Schriften verwiesen gerade zur Fassade, aber nein trotz eindeutiger Fehler im Aufbau und der Verabeitung mal's dir froh, welch Konsens.
     
  10. #30 Kaete84, 05.04.2019
    Kaete84

    Kaete84

    Dabei seit:
    03.04.2019
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    1
    Hallo,

    habt mal wieder vielen Dank für eure zahlreichen und ausführlichen Antworten.

    Ja, ich mag das Haus auch sehr gerne von seiner Gestaltung. Aber umso mehr ärgert mich die „mangelhafte“ Fassade. Da das Haus von Material, Farbauswahl und Form schlicht gehalten ist, fällt das natürlich sehr ins Gewicht.

    Ihr habt mich darin bestärkt an der Sache dran zu bleiben. Ich werde nun wirklich einen Sachverständigen einschalten, der das ganze Haus begutachten soll. Wir sind jetzt noch im Gewährleistungszeitraum und sollten diesen auch „nutzen“.

    Ich möchte nicht mit unserem Architekten im absoluten Streit enden, aber vielleicht fängt er dadurch mal an seine Arbeitsweise zu überdenken.

    Ja, ich werde ihn auch nach einer Kopie der Bauakte fragen. Das ist eine gute Idee. Mich bei ihm hinsetzen um Akteneinsicht zu erhalten, würde ich vermutlich nicht lange aushalten

    Ich werde euch auf dem Laufenden halten!
     
Thema: Mangelhafte Fassade
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wdvs leiter anstellen

    ,
  2. wdvs nacharbeiten

    ,
  3. Baurecht novelle

Die Seite wird geladen...

Mangelhafte Fassade - Ähnliche Themen

  1. WDVS Anschlüsse mangelhaft

    WDVS Anschlüsse mangelhaft: Hallo Forumsgemeinde, die Ausgangslage. Wir haben 2020 unsere Doppelhaushälfte fertiggestellt. Nachdem der Bauunternehmer das Bauvorhaben...
  2. Markise mangelhaft??

    Markise mangelhaft??: Hallo zusammen, ich brauche euren Rat. Wir haben uns gestern eine Terrassenüberdachung mit einer oberen Markise einbauen lassen. Die Markise...
  3. Gepflasterte Einfahrt - Gefälle mangelhaft

    Gepflasterte Einfahrt - Gefälle mangelhaft: Hallo liebe Forenmitglieder, Im Sommer diesen Jahres haben wir vor unserem 2021 neu errichteten Haus mit daran angebauter Betonfertigteilgarage...
  4. PIR/PUR Dämmung zwischen Sparren mangelhaft.

    PIR/PUR Dämmung zwischen Sparren mangelhaft.: Hallo Bauexperten Gemeinde. Wir haben folgendes Problem, mein Sohn hat sich eine Doppelhaushälfte von 1936 gekauft. Zwischen den Sparren ist eine...
  5. Erbitte Meinungen zu mangelhafter Renovierung am Aussenputz

    Erbitte Meinungen zu mangelhafter Renovierung am Aussenputz: Ich habe durch einen Handwerksbetrieb eine Seite der Hausfassade renovieren lassen. Dabei sollten schadhafte Stellen im Putz entfernt und...