Massive Trittschallübertragung von unten nach oben

Diskutiere Massive Trittschallübertragung von unten nach oben im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo meine Freundin hat sich vor 2 1/2 Monaten eine 100qm Wohnung Bj 2017 angemietet. Die Wohnung wurde als Aufstockung auf eine ehemaliges...

  1. #1 Karl Napf, 05.08.2018
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    Hallo

    meine Freundin hat sich vor 2 1/2 Monaten eine 100qm Wohnung Bj 2017 angemietet.
    Die Wohnung wurde als Aufstockung auf eine ehemaliges Verwaltungsgebäude als Ersatz für etwa 3/4 des Flachdaches ausgeführt. 1/4 der Dachfläche dient jetzt als Dachterrasse und Zugang zu Wohnung.
    Der Rest wurde entfernt, unser Aufbau wohl auf die bestehende Konstruktion aufgesetzt.

    Es gibt 24cm Außenwände mit Isoflock-Befüllung als Dämmung, der Bau ist in Holzständerbauweise ausgeführt.
    Die Fenster sind extrem Schalldicht, Außengeräusche dringen bei geschlossenen Fenstern so gut wie nicht in die Wohnung. Laute Musik und Kindergeschrei aus der Wohnung unter unserer ist auch so gut wie nicht wahrnehmbar.

    Hingegen sind Gehgeräusche hier oben extrem hörbar. Läuft die "Dicke" unten den ca. 15m langen Gang auf und ab, der die Räume unten verbindet oder rennt die ca. dreijährige Tochter oder der ganz Kleine den Gang auf und ab, dann bollert es hier oben, als ob jemand hier auf den Boden UND gegen die Wände hämmert.
    Nicht nur einmal fingen die Weingläser auf dem Holztisch im Ess-/Wohnzimmer an zu klirren. (Gib es als Videoaufzeichnung). Ebenso fängt der Boden hier an zu vibrieren, so bald unten Stühle auf dem Boden verschoben werden.

    Das komplette Gebäude wurde von den ehemaligen Kellerräumen (jetzt als kleine Wohneinheiten umgebaut) , dir Etage mit den ehemaligen Büroräumen (unter uns) und der Aufstockung mit eigener Außentreppe und Dachterrasse komplett modernisiert. Innen wie Außen ist alles neu gemacht, Elektrik, alle Fenster, Heizung, Außenfassade.

    In unserer Bude gibt es sehr viele kleine Mängel, Pfusch und Probleme, die vorher nicht erkennbar waren.
    Was vor allem daran liegen mag, dass viele Arbeiten von einem "Mitarbeiter" des Eigentümers (arbeitlsloser Pole mit deutscher Frau, die wohnen unter uns) ausgeführt wurden.

    Das unter uns gelegene Stockwerk hat eine Raumhöhe von mind. 3,5m! Ist somit sehr viel höher, als gewöhnlich Wohnungen. Unser Boden besteht wohl auch aus Spanplatten mit Vinylauflage. Es bollert hier oben beim Lauf auch stark, was sich deutlich erkennbar auf die Wände überträgt, falls man flott "auf der Ferse" im Gang unterwegs ist.

    Aus dem Getrampel und mit einigen Fachkenntnissen aus meinem ersten erlernten Beruf (Zimmermann) muss ich davon ausgehen, dass es hier einen massiven Baumangel bei der Trittschalldämmung gibt oder keine Trittschalldämmung vorhanden ist. Sonst dürfte es kaum möglich sein, dass man jeden Schritt als dumpfen Schlag hier oben hört ohne genau feststellen zu können, ob über Boden und/oder die Wände übertragen wird.

    Wir übergeben diese Woche eine zweiseitig Mängelliste an den Eigentümer, wobei das Hauptproblem das nicht erträgliche Geboller von unten ist.

    Ich gehe davon aus, dass die Baurichtlinien die u.a. Schall-/Trittschalldämmung nach DIN betreffen sich nicht nur auf die Übertragung von oben nach unten, also in Richtung von Boden -> Zimmerdecke darunter beziehen, sondern allgemein, so bald durch "Tritt"schall unerwünscht Energie übertragen wird?

    Wie formulieren wir den offensichtlichen Mangel gegenüber den Eigentümer so, dass er reagieren muss?
    Ich hatte mehrfach gelesen, dass solche Mängel durch den Betroffenen, also uns Mieter nachgewiesen werden müsse, u.U. auch durch einen Gutachter.

    Besteht ein Auskunftsanspruch zur Einsicht in Baunuterlage oder ein Anspruch auf eine Auskunft über die genaue bauliche Ausführung der Trittschalldämmung?

    Mietminderung ist in der Sache auch angedacht...
     
  2. #2 Fabian Weber, 05.08.2018
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    Nein, dieser Anspruch besteht nicht.

    Was meinst Du mit offensichtlich? Sollte am Bodenaufbau des Untermieters bei der Sanierung nichts geändert worden sein, dann gilt hier auch nicht der aktuell geforderte Schallschutz nach DIN 4109, da es sich ja um einen Altbau handelt.
     
  3. #3 Karl Napf, 05.08.2018
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    Laut Makler wurde bei einer Besichtigung ausdrücklich drauf hingewiesen, dass _alles_ im Haus modernisiert bzw ausgetauscht wurde.
    Ich gehe davon aus, dass ein "Anbau" von 2017 entsprechend der aktuellen Vorschriften erstell und auch vom "Altbau" entkoppelt sein muss.
    Im Mietvertrag steht kein Hinweis auf Einschränkungen.
     
  4. #4 Lexmaul, 05.08.2018
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    Ich denke, die werden auch nur denken "Ah, die Wichtigtuer von oben mal wieder" und selbst den arbeitslosen Polen damit nicht erneut beauftragen.

    Die Dicke wird hoffentlich noch lange trampeln..

    Und mal ganz ernsthafter Tip: Ausziehen, es ist eine Mietwohnung. Da hast Du keine Ansprüchen - zumindest schalltechnisch ist das so großzügig geregelt.
     
  5. #5 Gast82596, 05.08.2018
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    Zieh aus, such eine andere Wohnung und ändere seinen Schreibstil.:frust:irre
     
  6. #6 Karl Napf, 05.08.2018
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    Ahja, einen unqualifizierteren Mist hatte ich heute noch nicht gelesen.
     
  7. #7 Lexmaul, 05.08.2018
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    Tja, Wahrheit tut halt manchmal weh :)
     
  8. #8 Karl Napf, 05.08.2018
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    So, Mieter unten befragt, "die Böden wurden komplett neu gemacht". Alte Bodenkonstruktion wurde entfernt und Spanplatten verlegt. damit ist die Sache schon mal zu 90% geklärt.
     
  9. SIL

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    @Fabian Weber korrekt ist das er als Mieter kein Anspruch auf Einsicht von Bauakten etc hat aber wie kommt ihr immer darauf, wenn ich den TE richtig verstanden habe (Teilabriss Neuerrichtung und Umnutzung) das kein Schallschutz geschuldet ist - wohl auch keine EnEV kein Brandschutz Konzept etc
     
  10. #10 Fabian Weber, 05.08.2018
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    Na nur weil die Dielen rausgenommen und Spanplatten draufgeschraubt wurden, muss jetzt der aktuelle Schallschutz eingehalten werden? Das kann ich mir kaum vorstellen.
     
  11. SIL

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    @Fabian Weber Das komplette Gebäude wurde von den ehemaligen Kellerräumen (jetzt als kleine Wohneinheiten umgebaut) , dir Etage mit den ehemaligen Büroräumen (unter uns) und der Aufstockung mit eigener Außentreppe und Dachterrasse komplett

    Das sind nur Dielen aha :e_smiley_brille02:
     
  12. #12 Fabian Weber, 05.08.2018
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    Nein, aber der Schall kommt vom Untermieter und bei dem wurde am Boden bestimmt nicht ein neuer Estrich mit Trittschalle etc. eingebracht, sondern nur neue Verlegeplatten. Die Anderen Umbauten, die gemacht wurden, sind ja jetzt nicht die Problemquelle für den TE.
     
  13. SIL

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    Meinst die haben das 'Zwischengeschoss' gelassen? Ich denke da wurden auch Fenster ELT SAN neu gemacht, wo der Übertrag nun stattfindet ka..
     
  14. #14 simon84, 06.08.2018
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    Naja erstmal fraglich ob die 4109 nicht erfüllt ist, das müsste der Mieter dann erst mal nachweisen.
    Umziehen wird billiger
     
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  15. #15 wurmwichtel, 06.08.2018
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    Komisch...:bef1006:
    Auf unserer Baustelle bestanden deutsche Facharbeiter darauf, mit 47 von 50 Punkten den größten Anteil an der Mängelliste zu verursachen. Für die schwerwiegendsten bestanden sie sogar auf den Alleinanspruch.
     
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  16. zulu

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    Der TE hat Anspruch auf Mindeststschallschutz nach DIN 4109 (1989), da der Wohnraum (seiner) auf dem Dach komplett neu gebaut wurde und daher die seinerzeit einschlägigen Mindestanforderungen einzuhalten waren. Was am Bodenaufbau unten gemacht wurde, spielt dabei keine Rolle. Konkret heißt das, der bewertete Norm-Trittschallpegel L'n,w darf höchstens 53 dB betragen bei Anregung in der Nachbarwohnung.
    Da es sich um eine Übertragung von unten nach oben handelt, dürfte diese Anforderung in aller Regel eingehalten sein, mir ist noch ein nie ein anderer Fall begegnet. Da der TE die Geräuschbelästigung nun derart drastisch beschreibt, könnte hier allerdings eine Ausnahme vorliegen. Denkbar wäre z.B., dass der Boden ungünstig auf eine Stahlträgerkonstruktion des ehemaligen Dachaufbaus aufgesetzt wurde und sich daher eine erhöhte Erschütterungsübertragung ergibt, aber das ist reine Spekulation.

    Die bestehenden Norm-Trittschallpegel zu erfahren erfordert eine normgerechte Messung eines Bauakustikers (500 € Minimum) sowie die Mitwirkung des Nachbarn. Sind im Ergebnis die Mindestanforderungen verfehlt, dürfte eine angemessene Mietminderung rechtlich Bestand haben, maximal vielleicht 10%.
     
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