Mehr Schutz für Bauherren oder Augenauswischerei?

Diskutiere Mehr Schutz für Bauherren oder Augenauswischerei? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @ Ralf W: wie aber,wird dann sichergestellt, daß der AG das Geld nicht verfrühstückt? Und wir wissen alle, daß am Ende des Geldes noch sooo viel...

  1. #21 Ralf Wortmann, 07.03.2016
    Ralf Wortmann

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    Der Bauunternehmer ist berechtigt, seinerseits vom Bauherren eine Vertragserfüllungssicherheitsleitung (z.B. eine Bürgschaft) in Höhe von bis zu 20 % zu verlangen, vgl. § 650 l Absatz 4 des Gesetzesentwurfs:

    ------------------------------------------------------
    (4) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a, ist eine Vereinbarung unwirksam, durch die der Verbraucher dazu verpflichtet wird, den Vergütungsanspruch in einem Umfang gemäß § 650e abzusichern, der die nächste Abschlagszahlung oder 20 Prozent der vereinbarten Vergütung übersteigt. Gleiches gilt, wenn die Parteien Abschlagszahlungen vereinbart haben.
    ----------------------------------------------------------

    Das sollte der BU auch unbedingt tun.

    Die Formulierung im Absatz 4 ist ist m.E. nicht gut gelungen, weil sie auf § 650 e verweist, der jedoch gem. § 650 e Absatz 6 auf Verbraucherbauverträge gar nicht anwendbar ist. Gleichwohl steht in der Begründung deutlich, was beabsichtigt ist und ich hoffe, dass diese handwerkliche Unsauberkeit bis zum Erlass des Gesetzes noch behoben wird.

    Nebenbei: Falls hier jemand vom Ministerium mitlesen sollte: ich schlage vor, aus § 650 l Absatz 4 die Worte „gemäß § 650 e“ zu streichen! Wenn man das so lässt, läuft die Begrenzung auf 20 % leer und selbst ein 100 %-Sicherheitsleistungsverlangen bliebe wirksam.
     
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