Mehr Schutz für Bauherren oder Augenauswischerei?

Diskutiere Mehr Schutz für Bauherren oder Augenauswischerei? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @ Ralf W: wie aber,wird dann sichergestellt, daß der AG das Geld nicht verfrühstückt? Und wir wissen alle, daß am Ende des Geldes noch sooo viel...

  1. #21 Ralf Wortmann, 07.03.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Der Bauunternehmer ist berechtigt, seinerseits vom Bauherren eine Vertragserfüllungssicherheitsleitung (z.B. eine Bürgschaft) in Höhe von bis zu 20 % zu verlangen, vgl. § 650 l Absatz 4 des Gesetzesentwurfs:

    ------------------------------------------------------
    (4) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a, ist eine Vereinbarung unwirksam, durch die der Verbraucher dazu verpflichtet wird, den Vergütungsanspruch in einem Umfang gemäß § 650e abzusichern, der die nächste Abschlagszahlung oder 20 Prozent der vereinbarten Vergütung übersteigt. Gleiches gilt, wenn die Parteien Abschlagszahlungen vereinbart haben.
    ----------------------------------------------------------

    Das sollte der BU auch unbedingt tun.

    Die Formulierung im Absatz 4 ist ist m.E. nicht gut gelungen, weil sie auf § 650 e verweist, der jedoch gem. § 650 e Absatz 6 auf Verbraucherbauverträge gar nicht anwendbar ist. Gleichwohl steht in der Begründung deutlich, was beabsichtigt ist und ich hoffe, dass diese handwerkliche Unsauberkeit bis zum Erlass des Gesetzes noch behoben wird.

    Nebenbei: Falls hier jemand vom Ministerium mitlesen sollte: ich schlage vor, aus § 650 l Absatz 4 die Worte „gemäß § 650 e“ zu streichen! Wenn man das so lässt, läuft die Begrenzung auf 20 % leer und selbst ein 100 %-Sicherheitsleistungsverlangen bliebe wirksam.
     
Thema:

Mehr Schutz für Bauherren oder Augenauswischerei?

Die Seite wird geladen...

Mehr Schutz für Bauherren oder Augenauswischerei? - Ähnliche Themen

  1. Balkontüre lässt sich nicht mehr öffnen

    Balkontüre lässt sich nicht mehr öffnen: Es handelt sich um eine Kunststofftüre mit einem Dreh-Kipp-Mechanismus, hergestellt von Rehau, vertrieben von Bauhaus Österreich. Die Türe wurde...
  2. Fußbodenheizung nachrüsten bei mehreren Steigleitungen pro Wohnung

    Fußbodenheizung nachrüsten bei mehreren Steigleitungen pro Wohnung: Moin Moin zusammen, ich habe im Haus pro Heizkörper jeweils eine Steigleitung direkt aus dem Keller nach oben. Wie kann ich hier eine...
  3. Vitotronic 200 Typ WO1B geht seit gestern Abend 14.8 die Kühlung nicht mehr

    Vitotronic 200 Typ WO1B geht seit gestern Abend 14.8 die Kühlung nicht mehr: Vitotronic 200 Typ WO1B geht seit gestern Abend 14.8 die Kühlung nicht mehr Hallo Community o.g. Anlage läuft seit 2014 ohne Probleme , Am...
  4. Terrassenüberdachung: VSG gerutscht, noch sicher oder nicht mehr?

    Terrassenüberdachung: VSG gerutscht, noch sicher oder nicht mehr?: Hallo zusammen, Folgendes ist passiert: Ich habe 13x 8mm VSG mit 0,76 Folie geliefert bekommen vom Handwerker. Das Glas ist gedacht für eine...
  5. Aussenwand verputzen in mehreren Teilen../Übergänge

    Aussenwand verputzen in mehreren Teilen../Übergänge: Moin zusammen, ich bin gerade dabei mein Ytonh Haus ind Spanien zu verputzen. ich habe einen typischen Kalkputz der in 2 Schichten a 5 mm...