Mehrkosten bei Hausanlieferung?

Diskutiere Mehrkosten bei Hausanlieferung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; wenn man euch auf die nebengleise folgt, wird´s unterhaltsam. aufklärung kann´s aber nur vom fragesteller geben - obwohl, ich hab mein bild...

  1. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wenn man euch auf die nebengleise folgt, wird´s unterhaltsam.
    aufklärung kann´s aber nur vom fragesteller geben - obwohl, ich
    hab mein bild beinand ;)
     
  2. archi3

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    @te...

    ... warte noch auf die Antworten aus #3...

    TE schreibt "....nur heißt: "Der Bauherr hat vor Baubeginn die ungehinderte Zufahrt des Grundstücks auf eigene Kosten sicherzustellen." ... "Hierzu muss das Grundstück mit schwerem Fahrzeug, Autokran bis 50 T und Fahrzeuge bis 38 Tonnen befahrbar sein."

    Ganz "spitz" gelesen:
    "Hierzu" bezieht sich - zumindest nach dem Zitat (was statt "..." geschrieben steht, wissen wir nicht) auf die Anforderung an die ungehinderte Zufahrt, d.h. für mich, alles was nach "hierzu" steht, sind die Anforderungen, die der Bauherr sicherzustellen hat, also das Grundstück befahrbar mit "schwerem Fahrzeug" und "Autokran" und "Fahrzeuge bis 38 Tonnen".

    Das sind m.E. 3x Anforderungen (nur) aus dem Gewicht der Geräte an die Zufahrt und das Grundstück, von Breite, Länge und Wendekreis der Fahrzeuge lese ich nichts (dass eine 2m Zufahrt nicht reicht, ist logisch).

    Richtig hätte es heissen müssen: "Der Bauherr hat vor Baubeginn die ungehinderte Zufahrt zum Grundstück sowie des Grundstücks selbst mit schwerem Fahrzeug, Autokran bis 50 T und Fahrzeugen bis 38 Tonnen auf eigene Kosten sicherzustellen. Dabei ist eine Mindestbreite von xx für Fahrzeuge bis xx m Länge einzuhalten."
     
  3. #23 MoRüBe, 28.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Neee...

    ... so auch wieder nicht. Daraus könnte man herauslesen, daß er auch noch für die öffentlichen Wege verantwortlich wäre, beginnend ab Auslieferungslager (ja, ich weiß, überspitzt formuliert)...

    @Wolli: vergiß es einfach.
     
  4. #24 archi3, 28.08.2010
    Zuletzt bearbeitet: 28.08.2010
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    Ok... 2. Versuch

    "Der Bauherr hat vor Baubeginn die ungehinderte Zufahrt vom öffentlichen Weg zum Grundstück...."

    Besser?

    Aber an meiner Leseweise ist schon was dran, gelle?
     
  5. #25 HolzhausWolli, 30.08.2010
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    Immer eine Auslegungssache.

    Wichtig ist im Kern aber doch, was tatsächlich gemeint, bzw. welches Ziel verfolgt wird.

    Nämlich: Die Baustelle mit den Hausbauelementen überhaupt erreichen zu können.

    Und wenn das auf die reguläre Art und Weise (Kran+LKW´s schaffen es bis ans Baufeld) nicht möglich ist, mit Ersatzmaßnahmen (Schlepper, Hubschrauber oder Zauberer) aber schon, dann hat der Bauherr die etwaigen Mehraufwendungen zu vertreten, was ja auch verständlich ist. Ich sehe das so, daß er die kalkulierte Ausgangsbasis wieder herstellen muß ohne daß dem FHH Mehrkosten entstehen.

    Und genau dies trifft doch hier zu.

    Die EUR 800,- Mehrkosten, WEIL ein bauseits gestellter Schlepper überhaupt zum Einsatz kommt lassen sich m.A. nach nicht sachlich begründen.

    Abkoppeln, Vorfahren, an Schlepper anhängen und retour? Dafür Geld zu verlangen ist nicht akzeptabel, weil es sich um einen regulären vorkommenden Vorgang handelt. Der Spediteur würde von den Mehrforderungen wahrscheinlich gar nix sehen.

    Nachlenken über Funk eines Anhängers gibts nicht, weil schlicht die Energiequelle (Hydroaggregat) nicht vorhanden ist, und wenn es Sattelauflieger wären (wo es diese Technik gibt) liesen sie sich nicht mit einem Schlepper ziehen.
    Selbst dafür wird ein Spediteur üblicherweise keine Mehrkosten fordern (dürfen).
     
  6. Ingo33

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    Vielen Dank für die Antworten!

    Unsere Zufahrt hat mind. 6-7 Meter, die Lieferfahrzeuge sind Laster mit Anhänger, Gesamtlänge ca. 19 Meter mit überhängender Beladung angeblich 23-25 Meter und die kommen da eben nicht rein. Wo solen die aber überhaupt reinkommen wenn sie in einem 90 Grad Winkel abbiegen müssen?
    Also sollen die Anhänger abgekoppelt und mit einem Schlepper hineingezogen werden.
    Bauseits zu stellen, plus Mehrkosten, wie gesagt.

    Vielen Dank für den Aspekt der VErsicherung / Haftung! Muss ich unbedingt abklären!

    Ingo
     
  7. Ingo33

    Ingo33

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    @ Hauswolli:

    Eine Achse des Anhängers ist über Funk steuerbar, der Schlepper muss einen Luftanschluss haben (haben sie eh alle).
     
  8. Ingo33

    Ingo33

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    Hier noch mal die vollständige Passage des Werkvertrags:

    "Der Bauherr hat rechtzeitig vor Baubeginn die ungehinderte Zufahrt und Bebaubarkeit des Grundstücks auf eigene Kosten sicherzustellen." Hierzu muss das Grundstück mit schwerem Fahrzeug, Autokran bis 50 T und Fahrzeuge bis 38 Tonnen befahrbar sein.

    Die nächste Passage beschäftigt sich dann mit Baustrom und BAuwasser...
     
  9. Ingo33

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    Das Grundstück hatten wir schon. Vor Vertragsunterschrift hat das keiner angeschaut. Die Zufahrt hat mind. 6 Meter Breite.
     
  10. #30 HolzhausWolli, 30.08.2010
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    Ok, dann mach bitte mal ein Foto davon. Wird dir aber nicht gelingen, weil der Anhänger nur eine Lenkachse hat (vorne) und die NICHT per Funk nachlenkbar ist. Macht auch bei der ersten Achse keinen Sinn, weil die ja durch den Schlepper über die Schere gelenkt wird.


    Klar, damit der Anhänger auch gebremst werden kann, logisch.
     
  11. archi3

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    @te...

    Hat er oder hat er nicht?

    Falls ja und mit dem Passus würde ich mich zurücklehnen...

    @HolzhausWolli:

    Weshalb Vertragsauslegung, wenn der FFH das Baugrundstück kannte und im Vertrag auch nur eine Vorgabe für die Belastung fordert?

    Klare Vorgaben zu Länge, Breite, Höhe lese ich nicht heraus.

    Evtl. wäre es auch möglich, die Bauteile seitens des FFH zu verkleinern bzw. einzelne Bauteile zu teilen.
    Falls dann 2 Stunden mehr Montagezeit benötigt werden, ok.

    Wenn Deine Sicht stimmen würde, könnte der nächste FFH im Werk z.B. ein Geschoss (je nach BV) komplett fertigstellen und ggf. müssten dann sogar andere Häuser weichen (wieder einmal sehr spitz formuliert), wobei dann der Bauherr die Kosten zu übernehmen hat.

    Anders sieht es aus, wenn zwischen Unterschrift und Aufbau bauliche Massnahmen die Zufahrt eingeschränkt haben, was ich hier nicht herauslese.
     
  12. #32 HolzhausWolli, 30.08.2010
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    Ständige Zuspitzungen führen nur zur Theorie und sind nicht zielführend

    Die Angabe 38ter LKW setzt im Allgemeinen eine gewisse Fahrzeuglänge und eine bestimmte (Un-)wendigkeit voraus.

    Und genau darauf weist der FHH mit der Forderung zur Zufahrtssituation hin.

    Es ist ja nicht so, daß eine Erreichbarkeit überhaupt nicht gegeben wäre. Nur eben nicht mit den üblicherweise dafür eingesetzten Fahrzeugen. Was solls? Das passiert fast jeden Tag irgendwo und dann wird eine Lösung gesucht und gefunden. Genau wie in diesem Fall.

    Nachfrage:
    Muß es hier nicht Befahrbarkeit heißen?
     
  13. #33 rudi1106, 30.08.2010
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    Der FHH wollte möglicherweise darauf hinweisen, hat er aber nicht. Wie von archi3 vollkommen richtig geschrieben, müsste dann in der Klausel eine Angabe zu Breite und/oder Länge der Lkw stehen. Woher soll der Bauherr denn wissen, wie lang und breit der eingesetzte Lkw ist, wenn nichts im Vertrag steht?

    Bei AGB gibt es dazu eine eindeutige Regelung: Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders. Daher muss man die Klausel hier meiner Meinung nach so auslegen, dass nur Vorgaben für die Belastbarkeit des Bodens gemacht werden. Alles andere ist Sache des AN.
     
  14. archi3

    archi3

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    Danke rudi1106 :winken als RA hast Du wohl die passende jur. Begründung nachgeliefert...
     
  15. Ingo33

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    So liebe Leute, war bei der Verbraucherzentrale: Sieht schlecht für mich aus, rechtlich haben die Anspruch auf die Mehrkosten, solange sie das Grundstück nicht vorher gesehen haben. Freilich nicht auf irgendeine pauschale Summe, sondern auf die tatsächlich anfallenden Kosten. Trotzdem blöd gelaufen. Ich werde andere vor dieser Kostenfalle warnen, gottlob gibt's ja das Internet.
     
  16. #36 HolzhausWolli, 03.09.2010
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

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    Das ist ja interessant.... wenn auch nix neues.

    Wurde dir auch mitgeteilt WELCHE das nun faktisch sein sollen? Darum gehts doch im Grunde.
     
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Mehrkosten bei Hausanlieferung?

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