Mehrkostenrechnung Fliesen

Diskutiere Mehrkostenrechnung Fliesen im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; das grundstück war bereits im persönlichen bestand und gehört mir!

  1. kadi

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    das grundstück war bereits im persönlichen bestand und gehört mir!
     
  2. #22 rudi1106, 16.09.2010
    rudi1106

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    Dann ist ja auch klar, warum der Fliesenleger die Nachtragsrechnung an den Bauherrn schickt. Er ist vom Hauptunternehmer mit den ursprünglichen Leistungen beauftragt worden und stellt das diesem entsprechend in Rechnung. Mit den weiteren Leistungen hat der HU aber ja offenbar überhaupt nichts zu tun, da dies direkt mit dem Bauherrn vereinbart wurde. Insofern kann er das auch dem HU nicht in Rechnung stellen.

    Ich würde erstmal mit dem HU klären, wie dort abgerechnet wird. evtl. sind dort die Minderleistungen rausgerechnet.
     
  3. #23 RMartin, 16.09.2010
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    Okay...aber dann kann er ja trotzdem nicht einfach eine Rechnung an den Bauherrn schicken?! Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen beiden (so hat es der Fragesteller zumindest erläutert).
     
  4. #24 rudi1106, 16.09.2010
    rudi1106

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    Naja, der Fliesenleger sieht es jedenfalls so, dass ein Vertrag besteht. Und ganz abwegig ist es nun auch nicht. Wenn der Bauherr mit dem Fliesenleger direkt ohne Absprache mit dem HU zusätzliche Leistungen vereinbart, hat man halt einen Vertrag zwischen Fliesenleger und Bauherrn. Ob das hier so ist, hab ich ehrlich gesagt noch nicht ganz verstanden (außer vielleicht bei dieser Ablage).
     
  5. #25 Karlheinz, 16.09.2010
    Karlheinz

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    Kann sein, kann auch nicht sein. Wenn der Fliesenleger dem Bauherrn gegenüber als Vertreter des BU aufgetreten ist, wird dadurch sicher kein Vertrag zwischen FL und BH geschlossen.

    Insgesamt der Klassiker: BH spricht mit irgendjemandem etwas ab, ohne dass besprochen wird, wie sich das auf die Bepreisung des Objekts auswirkt, und lässt dann erst mal machen. Folge: Komplettes juristisches Chaos. Nicht unbedingt nur für den BH, sondern auch für die anderen Beteiligten.
     
  6. kadi

    kadi

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    der HU sagt, ich solle die rechnung an ihn geben. er regelt die weiteren dinge mit dem flieser!
    mal schauen was rumkommt!

    anscheinend besteht hier aber grundsätzlich eine nicht übliche art der insgesamten dienstleistung.
    dass eine hausbaufirma widerum andere handwerker beauftragt die gewerke ausführen, wobei die hausbaufirma alles orgenisiert und zusammenfügt, scheint mir wohl nicht so normal zu sein wie ich dachte. vielleicht ist es bei der beauftragung einer großen fertighausfirma anders.

    thread erledigt!
    danke euch allen!
     
  7. face76

    face76

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    Natürlich, ist doch der klassische Generalunternehmer.
     
  8. #28 Baufuchs, 16.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @kadi

    Kein Generalunternehmer führt alle an einem Bau anfallenden Gewerke mit eigenem Personal aus. Es werden stets Subunternehmer eingesetzt.

    Nur ist es im Normalfall so, dass der Bauherr zwar mit den Sub´s z.B. Fliesenlegern seine Wünsche bespricht, der Normalfall ist aber auch, dass vor Ausführung der Arbeiten eine schriftliche Vereinbarung über die besprochenen Leistungsänderungen getroffen wird.

    In dieser Vereinbarung werden alle Mehr-/Minderleistungen mit Gutschriften bzw. Mehrpreisen aufgeführt und so wird dann mit dem Bauherren abgerechnet. Und zwar vom Generalunternehmer mit dem Bauherren, nicht Fliesenleger --> Bauherr.

    Alles nach dem Motto: "Wer schreibt, der bleibt!"

    Wenn so, wie bei Euch eine solche schriftliche Vereinbarung fehlt, könntest Du ja sogar auf die Idee kommen zu sagen, dass Du die verlegten Fliesen gar nicht in z.B. beige, sondern in grau ausgesucht hast. Dein Fliesenleger wäre nicht in der Lage zu beweisen, was richtig ist.
     
  9. bernix

    bernix

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