Mehrpreis bei Massenmehrung korrekt berchnen

Diskutiere Mehrpreis bei Massenmehrung korrekt berchnen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, es besteht ein VOB-Vertrag von Bauunternehmer und einer Gemeinde, öffentliche Ausschreibung. Es sind 100 m² Pflaster ausgeschrieben....

  1. Russi

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    Hallo, es besteht ein VOB-Vertrag von Bauunternehmer und einer Gemeinde, öffentliche Ausschreibung.
    Es sind 100 m² Pflaster ausgeschrieben. Verbaut werden nun 180 m².
    Gleichzeitig muss der Pflasterhersteller gewechselt werden, da der ursprüngliche Pflasterhersteller das Pflaster nicht mehr produziert.
    Pflasterpreis hat sich somit verdoppelt von 10 auf 20 € pro m².
    Es gilt ja die 10 % Regel bei Massenmehrungen nach VOB. Also für 70 m² kann ich nun einen Mehrpreis verlangen. Da würde ich dann die 10 Euro mehr draufschlagen., sprich 700 Euro.
    Oder kann ich die Gesamtmehrkosten draufschlagen? Sprich 1800 Euro auf die 70 m²
     
  2. #2 bauspezi 45, 10.07.2018
    Zuletzt bearbeitet: 10.07.2018
    bauspezi 45

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    ich seh das so . Du hast einen neuen Einkaufspreis für die Beschaffung der anderen Steinsorte , Du hast einen Preis für die Verlegung, dann wäre natürlich der Mehrpreis die 10 Euro Material , evtl noch die Aufwandkosten die Du hattest zum Nachweis, alles aufführen ,mit dem Bauherren besprechen und genehmigen lassen
     
  3. #3 Fabian Weber, 12.07.2018
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    Also erstens wird bei Massenmehrung der Einheitspreis fast immer gemindert, weil die AGKs und auch je nach Rechtsauffasung auch teilweise die BGKs nicht mitsteigen.

    Da es sich in Deinem Fall aber um eine geänderte Ausführung handelt gilt hier sowieso VOB/B 2.5. unter Berücksichtigung der Mehr und Minderkosten und die 10% Regel würde ich tunlichst aus o.g. Gründe nicht ansprechen. Der schlaue Bauherr kommt schon noch von allein drauf und will die Minderung des EPs.

    Du nimmst also Deine 100m2 alter Stein ins Minus und rechnest die 180m2 neuen Stein dagegen.

    (180m2 x 20€/m2) - (100m2 x 10€/m2) = 2600€ Nachtrag.
     
    Haweli gefällt das.
  4. #4 El Gundro, 31.07.2018
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    war der Pflasterhersteller von der Gemeinde bestimmt oder für den AN frei wählbar (also nur das Produkt ausgeschrieben ohne Herstellerangabe)?
    Das hat erheblichen Einfluss: wenn der ANn seinen Lieferanten selbst wählen konnte ist es sein Pech, dass er jetzt die Steine für 20 statt 10 Euro einkauft, zumindest für die ausgeschriebenen 100 m2 muss er zu seinem angebotenen Preis stehen. Für die restlichen 80 m2 kann er nachweisen, dass sein kalkulierter Preis (man muss dann schon auch nachweisen, dass man mal ein Angebot für 10 Euro hatte) nicht mehr haltbar ist und kann die zusätzlichen 10 Euro für 80 m2 als Nachtrag berechnen. Und die Abrechnung würde ich einfach mal versuchen so durchzubekommen, ohne 10%-Regel.
     
Thema: Mehrpreis bei Massenmehrung korrekt berchnen
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