Mehrpreise... aber keine Kostenaufstellung

Diskutiere Mehrpreise... aber keine Kostenaufstellung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind gerade in der Endphase unseres EFH. Im Jahr 2021 haben im März wurde unser Bauantrag bewilligt. Den Bauvertrag mit dem...

  1. TImTo

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    Hallo zusammen,
    wir sind gerade in der Endphase unseres EFH.
    Im Jahr 2021 haben im März wurde unser Bauantrag bewilligt.
    Den Bauvertrag mit dem Bauunternehmen haben wir Ende Mai unterzeichnet.
    Da wurde auch die Mehrkosten und Preiserhöhung der Materialien beim Bau in den Medien präsent.
    Der Bauunternehmer hat darauf hin einen Zusatzvertrag erstellt, bei dem 15t€ von unserer Seite, bei Mehrkosten fällig werden.
    Diesen haben wir unterschrieben, da uns die wirtschaftliche Lage klar war und wir nicht ohne Bauunternehmen da stehen wollten nachdem der Bauantrag genehmigt wurde.

    Jetzt sagt er nur, dass er Pauschal über die Summe eine Rechnung stellen wird.
    Nach einer Aufforderung die größten Positionen aufzuführen, wurden wir an den Bauindex verwiesen, dass dieser ja die Mehrkosten aufzeigen würde.

    Von den Gewerken haben wir mitbekommen, dass die Materialbeschaffung durch Rahmenverträgen im 2021 noch zu den üblichen Preisen verfügbar waren. Unser Rohbau stand im Dezember.

    Ist es nicht komisch, dass ein großes Bauunternehmen nicht die Positionen die mehr kosten aufführen kann?
    Wie würdet ihr reagieren?

    Gruß
     
  2. #2 VollNormal, 29.06.2022
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    Die Verträge noch mal ganz genau lesen. Beim geringsten Zweifel, ob ich die wirklich bis ins letzte Detail verstehe, vom Fachanwalt für Bauvertragsrecht prüfen lassen. Dann je nach Ausgang der Prüfung die vertraglich vereinbarten 15k€ bei Fälligkeit zahlen.

    Können wird der Unternehmer das sicherlich, aber schuldet er dir das?
     
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  3. #3 nordanney, 29.06.2022
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    Nö, ist es nicht. Oder steht das in Eurem Vertrag? Im Normalfall (sofern gesetzeskonform) bekommst Du genau das, was im Vertrag steht. Und Du hast nichts zu einer Kostenaufschlüsselung geschrieben.
    Siehe Posting #2
     
  4. #4 Gast 85175, 29.06.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Es kommt auf den Wortlaut des „Zusatzvertrags“ (was ist das?) an…
     
  5. BaUT

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    Was steht in der Vertragsergänzung über die Bedingungen der Fälligkeit? Steht da drin, dass der BT nachweisen muss, dass ihm tatsächlich Mehrkosten in der geforderten Höhe entstanden sind oder steht da nur drin "wenn Mehrkosten dann Mehrpreis"?

    Wieviel Prozent sind das denn - also die 15.000 vom Gesamtpreis des Hauses?
    Und was sagt der Baupreisindex im Zeitraum von Vertragsabschluss bis Schlussrechnung?
     
  6. #6 hanghaus2000, 30.06.2022
    hanghaus2000

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    Erst unterschreiben, dann uns fragen ob das OK ist?

    Du hast den Zusatzvertrag unterschrieben. Wenn das nur eine Summe ist, dann wirst das wohl auch so zahlen muessen.

    Stell doch uns mal den genauen Wortlaut des Zusatzvertrags hier ein. Eventuell geht da etwas Anderes draus hervor.
     
    BaUT und Fred Astair gefällt das.
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