Mehrwertsteuersenkung Auswirkung Kostenvoranschlag etc.

Diskutiere Mehrwertsteuersenkung Auswirkung Kostenvoranschlag etc. im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Das hat überhaupt nix mit 13b zu tun. hau nicht alles durcheinander. Wird dein Bau im Januar abgenommen, erhältst du eine Rechnung mit 19%auf die...

  1. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.113
    Zustimmungen:
    3.331
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    hau nicht alles durcheinander.

    ja.
    Darum geht es doch, Fibi behauptet - auf die bereits gestellten Rechnungen wird nunmehr auf 19% hochgerechnet, das stimmt nicht.
    Du sagts ja selber
    Und diese sind eben aktuell mit 16% veranlagt für den "normal Kunden", es erfolgt dann keine Korrektur mehr in Hinblick auf die MwSt auf die bereits abgeführten Beträge un den geänderten MwST Satz.
    Nochmal zum xten für Hochbegabte :
    1000000 zu 19 % fällig 1190000
    1000000 zu 16 % fällig 1160000

    Diff- 30000

    laut Fibi ist das gleich - 1190000x 0,97 -das wäre eineSenkung über alles und die ist eben nicht gegeben, eventuell erklärt Simon ihm das nochmal ;) so fertsch
     
  2. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.113
    Zustimmungen:
    3.331
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Muss er aber.
    Nee -Steuerhinterziehung.
     
  3. #83 MJanssen, 01.07.2020
    MJanssen

    MJanssen

    Dabei seit:
    23.04.2020
    Beiträge:
    276
    Zustimmungen:
    88
    Beruf:
    DevOps Engineer
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Ich habe nun auch eine offizielle Antwort des GUs...

    Wenn die Schlüsselübergabe zwischen dem 1.7. und 31.12. stattfindet, dann wird alles mit 16% abgerechnet. Jedoch nicht, wenn die Abnahme danach stattfindet.

    "Eine Rechnungsstellung für eine Teilleistung ist nicht vorgesehen."

    Ist das tatsächlich so rechtens?
     
  4. Piofan

    Piofan

    Dabei seit:
    17.01.2020
    Beiträge:
    405
    Zustimmungen:
    100
    scheint jeder anders zuhandhaben...mein Unternehmen stellt Teilrechnungen,nach bestimmter Fertigstellung. Die Endsumme/rechnung kommt dann hoffentlich im Dez...:bounce:
     
  5. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.113
    Zustimmungen:
    3.331
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Ja, wenn du keine ABS oder Teilleistung bezahlst oder schuldest nach Vertrag ist das so- nochmal maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Leistungserbringung und Rechnungstellung mit der gültigen MwST zu diesem Zeitpunkt, bei euren Vertragsverhältnis.
     
  6. #86 Fabian Weber, 01.07.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.161
    Meine Güte, ich meinte die 3% Mehrwertsteuer....Jaja 2,5% aber darum ging es ja auch überhaupt nie.
     
  7. #87 Fabian Weber, 01.07.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.161
    wie gesagt, Stand heute ist maßgeblich die Abnahme, auch wenn das Finanzministerium das sicherlich noch ändern wird, weil das irre ist. Auch wenn @SIL das leider nicht wahrhaben will, steht es doch so in dem Referentenentwurf.
     
  8. #88 simon84, 01.07.2020
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.880
    Zustimmungen:
    5.620
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    2,52 ;)
     
    SIL gefällt das.
  9. Allaen

    Allaen

    Dabei seit:
    01.07.2020
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    1
    Mein GU hat mir jetzt ein Angebot unterbreitet den bestehenden Vertrag zu ändern damit ich was von der gesenkten MWSt.habe. Generell ist der Baubeginn im Juli diesen Jahres, Fertigstellung ca. Mai 2021 geplant mit jeweils mit fest definierten Abschlagszahlungen. Die angebotene Vertragsänderung sieht nun so aus, dass die definierten Abschlagszahlungen in Teilschlussrechnungen geändert werden jeweils mit eigener Abnahme und Start des Gewährleistungszeitraums. Insgesamt sind 6 Abschlagszahlungen vorgesehen, eine habe ich bereits geleistet (nach Planerstellung), die zwei größten würden wohl noch in dieses Jahr fallen nach Erstellung Keller und Rohbaufertigstellung.

    Ich habe jetzt eigentlich nur wegen dem unterschiedlichen Start der Gewährleistungszeiträume und der Notwendigkeit Teilabnahmen durchzuführen bedenken. Gibt es Meinungen dazu? :)
     
  10. #90 Fabian Weber, 01.07.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.161
    Klingt gut
     
  11. #91 MJanssen, 01.07.2020
    MJanssen

    MJanssen

    Dabei seit:
    23.04.2020
    Beiträge:
    276
    Zustimmungen:
    88
    Beruf:
    DevOps Engineer
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Bei der Kaufpreisabtretung an die Bank heißt es:
    „Zahlungen aus der abgetretenen Darlehensvaluta erfolgen entsprechend der werkvertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen nach erfolgtem Baufortschritt und einer Auszahlungsanweisung des Kunden in folgenden Teilraten:

    Betrag 1 (schon bezahlt): Fällig nach Erstellung der Ausführungs-Vorpläne (M 1:100), der Kubatur- und Wohnflächenberechnung, des vorläufigen Energieeinsparnachweises (bzw. der energetischen Bauteil-Kennwerte, wenn die Heizung nicht zum Bau- und Leistungsumfang von Bien-Zenker gehört) sowie der statischen Berechnung.

    Betrag 2 (ca. August): Preis für Bodenplatte/Rohbaukeller 8 Tage nach Betonierung der Bodenplatte/Kellerdecke gegen Vorlage einer Bestätigung des/der Bauherren, dass die Bodenplatte/Kellerdecke betoniert ist.

    Betrag 3 (ca. Oktober): Fällig am 4. Aufbautag gegen Vorlage einer Bestätigung des/der Bauherren, dass das Haus errichtet, das Dach gedeckt ist und Fenster, Fenstertüren, Haustüre sowie die Sanitär-Rohinstallation in den Wänden eingebaut sind.

    Betrag 4 (evt. Erst Januar): Rest gegen Vorlage einer Bestätigung des/der Bauherren, dass das Haus einschließlich beauftragter Zusatzleistungen ohne wesentliche Mängel fertiggestellt wurde.“

    Genaueres steht dazu leider nichts... oder ich müsste nochmal in den Werkvertrag schauen...
     
  12. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.113
    Zustimmungen:
    3.331
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das eine ist deine Abtretung - das andere ist in deinem Fall der Werkvertrag mit GU.
    Maßgeblich sind daher deine Zahlungsvereinbarung im Werkvertrag! Ruft der Unternehmer vorher nichts ab, respektiv schreibt keine Rechnung dann gibt es nur eine SR mit den dann geltenden Steuersatz.
     
  13. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.113
    Zustimmungen:
    3.331
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Doch,doch Simon weiss es auch ;)
     
    simon84 gefällt das.
  14. #94 Fabian Weber, 01.07.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.161
    trockener Bauer gefällt das.
  15. #95 eviltrooper, 01.07.2020
    eviltrooper

    eviltrooper

    Dabei seit:
    27.10.2019
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Auf meinen Abschlagszahlungen steht auch dieser Satz „keine Umsatzsteuer“
    Was heißt das den nun? Ich baue mit einem Bauträger, ich habe ja keine fertige Immobilie gekauft.
    Sondern baue gerade.. bzw. lasse bauen
     
  16. #96 Fabian Weber, 01.07.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.161
    Doch von einem Bauträger kaufst Du in der Regel eine fertige Immobilie.

    Du bist ja nicht der Bauherr...
     
  17. #97 eviltrooper, 01.07.2020
    eviltrooper

    eviltrooper

    Dabei seit:
    27.10.2019
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Also kurz gesagt, mir bringen die 16% mwst gar nichts
     
    simon84 gefällt das.
  18. #98 Fabian Weber, 02.07.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.161
    Das sag ich doch die ganze Zeit...

    Aber @SIL möchte es einfach nicht wahrhaben :)
     
  19. #99 simon84, 02.07.2020
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.880
    Zustimmungen:
    5.620
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Die GU und BT freuen sich grade dass wegen Geiz ist Geil Tausende Mängel durchgewunken werden !!!
     
    Fabian Weber gefällt das.
  20. #100 MJanssen, 03.07.2020
    MJanssen

    MJanssen

    Dabei seit:
    23.04.2020
    Beiträge:
    276
    Zustimmungen:
    88
    Beruf:
    DevOps Engineer
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Naja, er ruft ja vorher Geld ab. Folgendes steht im Werkvertrag (BZ sagt aber, dass es sich nicht um einzelne Rechnungen handelt und dadurch die 16% nicht gelten):

    Von dem Bauherren sind folgende Zahlungen zu leisten:

    a) 3 % des Vertragspreises sind fällig nach Erstellung der Ausführungs-Vorpläne (M 1:100), [...]

    b) 5 % des Vertragspreises sind fällig nach Erstellung der Bauantragsunterlagen, soweit dies im Leistungsumfang [...] enthalten ist.

    c) 10 % des Vertragspreises sind fällig nach Betonierung der Bodenplatte, wenn die Bodenplatte im Leistungsumfang [...] enthalten ist [...]

    d) 70 % des Vertragspreises sind fällig, wenn die Bodenplatte im Leistungsumfang [...] enthalten ist [...] Zu diesem Zeitpunkt ist das Haus im Rohbau errichtet und das Dach gedeckt. Ferner sind Fenster, Fenstertüren und Haustür sowie die Sanitär-Rohinstallation in den Wänden eingebaut.

    e) Der Restbetrag inkl. der Beträge für die gelieferten Materialien ist nach erfolgter Hausabnahme innerhalb von 8 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig.
     
Thema:

Mehrwertsteuersenkung Auswirkung Kostenvoranschlag etc.

Die Seite wird geladen...

Mehrwertsteuersenkung Auswirkung Kostenvoranschlag etc. - Ähnliche Themen

  1. DG-Ausbau: Auswirkungen eines zu dünnen Estrichs

    DG-Ausbau: Auswirkungen eines zu dünnen Estrichs: Hallo allerseits, in meinem Mehrparteienhaus wurde im Rahmen einer umfassenden Gebäudesanierung im Jahr 2014 der Dachstuhl abgetragen und 2...
  2. Auswirkung zu hoher Betoniergeschwindigkeit bei Doppelwänden?

    Auswirkung zu hoher Betoniergeschwindigkeit bei Doppelwänden?: Hallo Zusammen, ich hoffe als Laie eine erste Einschätzung bekommen zu können. Wir haben vor einigen Tagen unseren Fertigkeller bekommen, d. H....
  3. Wohngifte und gesundheitliche Auswirkungen

    Wohngifte und gesundheitliche Auswirkungen: Sind in der Raumluft giftige Chemikalien oder Partikel, so nehmen wir diese zwangsläufig über die Atemluft und die Haut auf. Atemwegen und Haut...
  4. Neues Verbraucherrecht, Auswirkungen für Bauherren ?

    Neues Verbraucherrecht, Auswirkungen für Bauherren ?: Hallo zusammen, wir stehen aktuell kurz vor Abschluss eines Hausbauvertrags mit einem GU. Hierzu wird ein neuer Vertrag, der die geänderte...
  5. Tiefen-Wärmepumpe mit Solarstrom speisen möglich? => Auswirkungen auf die Bohrlänge

    Tiefen-Wärmepumpe mit Solarstrom speisen möglich? => Auswirkungen auf die Bohrlänge: Hallo, ich habe schon viel zum Thema (Tiefen)-Wärmepumpe und Nutzung von so viel wie möglichem eigenen Solarstrom (100 kwp Anlage) gelesen....