Meinung zum LV

Diskutiere Meinung zum LV im Dach Forum im Bereich Neubau; Erstmal vielen Dank für die beiden Antworten. Wie ich oben bereits geschrieben habe, behauptet mein Archi, m³ wären Norm, m² nur bei besonderen...

  1. #21 stoffel, 28.01.2007
    stoffel

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    Erstmal vielen Dank für die beiden Antworten. Wie ich oben bereits geschrieben habe, behauptet mein Archi, m³ wären Norm, m² nur bei besonderen Konstruktionen. Könnte mir bitte mal jemand den Auszug aus der VOB geben, wo drin steht, dass man in m² ausschreibt.
    Bezüglich Holzqualität hatte ich ihn gebeten, KVH SI auszuschreiben, aber er hat es wieder nicht gemacht. Jetzt muss ich es halt selbst ändern.

    @Volker Kugel: Warum setzen die Vorbemerkungen die VOB außer Kraft und was hat dies für mich für Konsequenzen :confused:
     
  2. #22 Jürgen Jung, 28.01.2007
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    üblicherweise..

    wird nach m³ Bauholz frei Bau liefern und lfdm Abbund und Richten ausgeschrieben, nach m² nicht und m³ ist nicht oder nur schwer kalkulierbar und birgt Unsicherheiten sowohl für den AG wie auch den AN.

    ein m³ Holz in den Querschnitt z.B. 30/40 cm aufgeteilt birgt ja eine ganz andere Menge m Abbund und Richten wie ein m³ z.B. in den Querschnitt 8/16 cm aufgeteilt, ein EP kann also verbindlich nicht gebildet werden. Folge: der AN bietet hoch an, um sicher zu gehen, oder niedrig an im den Auftrag zu bekommen, wissend das bei jeder nicht ausgeschriebenen Querschnittsänderung ein Nachtrag fällig ist.

    Konkret aus Ihrem LV: b/d von 14/20 Pfetten bis 12/22 cm Sparren,
    liefern, abbinden und montieren
    , jede Lasche oder jedes Beiholz wird nur über einen Nachtrag abzurechnen sein.

    Gruß aus Hannover
     
  3. #23 Meister_Hans, 28.01.2007
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    Hallo stoffel:

    VOB/C (DIN 18334) Zimmerer- und Holzbauarbeiten,

    0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung

    Punkt:
    0.5.1 Raummaß getrennt nach Bauart und Maßen
    0.5.3 Längenmaß getrennt nach Bauart und Maßen
    0.5.4 Anzahl getrennt nach Bauart und Maßen

    Zum abschreiben der einzelnen Aufzählungen war ich zu faul, evtl. stelle ich sie mal als Datei ein.

    Schönen abends noch.
     
  4. #24 Baufuchs, 28.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zur

    Frage Vorbemerkungen+VOB:
    Die VOB/B kann nur als Ganzes vereinbart werden.
    Besonders der Pkt. 8 Gewährleistung/Sicherheitseinbehalt weicht erheblich von den Regelungen der VOB ab. Sicherheitsleistungen für z.B. Gewährleistung sollen Ansprüche aus Mängeln nach Abnahme decken, Sicherheitseinbehalte sind auf Sperrkonten einzuzahlen usw.....
    Es ist z.B. unsinnig Sicherheitsleistung für vor Abnahme festgestellter Mängel zu fordern, denn es wird ja ohnehin erst nach mängelfreier Abnahme gezahlt.
     
  5. #25 stoffel, 01.02.2007
    stoffel

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    Liebe Experten,

    habe das LV jetzt mal so verschickt (haben noch aus S13 KVH SI bei den Sparren gemacht). Bin gespannt auf die Rückmeldung der Dachdecker- und Zimmererbetriebe.
    @baufuchs: Wenn ich mir das Urteil so anschaue, heißt das für mich, dass gesonderte Vereinbarungen die VOB nicht im Ganzen außer Kraft setzen sondern nur hinsichtlich der gesonderten Vereinbarungen. So dürfte eine Vereinbarung der Gewährleistungfrist von 5 Jahren ggü. den 2 Jahren nach VOB nichts daran ändern, dass der Handwerksbetrieb sich ansonsten an die VOB halten muss, oder sehe ich das falsch?

    Abgesehen von den beiden Hinweisen zu dem Maß und der Holzqualität (BSH-Lamellen mit 24 cm habe ich bei irgendeinem Hersteller gesehen, müsste es also geben), ist das LV nun aussagekräftiger oder laufe ich ggfs weiterhin Gefahr mit hohen Nachforderungen seitens der ausführenden Betriebe konfrontiert zu werden? Gibt es sonst noch starke qualitative Mängel?

    Noch eine allgemeine Anmerkung zu dem Forum. Habe mit Interesse den Disput zwischen den Forumsteilnehmern und Herrn Hallerdach (?) sowie anderen destruktiven Genossen verfolgt.

    Nightwatch hat vollkommen recht (http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=14742).
    Der interessierte Bauherr hat durch solche Foren die Chance, den Baufirmen und Architekten nicht vollkommen ausgeliefert zu sein und eine zweite und dritte Meinung einzuholen. Insofern sollte jeder dankbar sein für die Möglichkeiten die einem hier geboten werden und ich würde mit den meisten Experten, welche hier vertreten sind, auch bedenkenlos bauen (was ich in einem Fall vielleicht auch werde ;) ). Sie beweisen nämlich, dass sie mit der Zeit gehen, am Austausch interessiert sind und gerne auch Anregungen aufnehmen.

    Kurz um. Weiter so !!!!!!! :respekt
     
  6. #26 Baufuchs, 01.02.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gewährleistungsfrist

    nach VOB/B = 4 Jahre (nicht 2 Jahre).
    Eine Vereinbarung dass die Gewährleistungsfrist 5 Jahre betragen soll und im übrigen der entsprechende Passus der VOB/B unverändert bleibt würde ich für denkbar halten.

    Eine Vereinbarung in der es heißt "Gewährleistung gem. BGB 5 Jahre" innerhalb eines VOB/B Vertrag dürfte schädlich sein, da sich hier der Verwender die VOB/B verbiegt.

    Eingriffe in die Regelungen der VOB/B führen nicht dazu, dass diese Einzelregelungen ungültig sind, sondern dazu, dass die VOB/B als Ganzes als nicht vereinbart gilt und somit das BGB anzuwenden ist.

    Laienmeinung, keine Rechtsberatung, RA fragen
     
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