Mengenermittlung für Aushub und Abtragung

Diskutiere Mengenermittlung für Aushub und Abtragung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, in unserem LV für den Tiefbauer stehen bei den Punkten 1.1.1 Oberboden abtragen und seitlich lagern ... 1.1.2...

  1. #1 syssiter, 14.07.2008
    syssiter

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    Hallo zusammen,

    in unserem LV für den Tiefbauer stehen bei den Punkten

    1.1.1 Oberboden abtragen und seitlich lagern
    ...
    1.1.2 Ausschachtung der Baugrube einschl. Abfuhr
    ...

    jeweils u.a. die Bemerkungen:
    ...;Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle;...

    Die Frage nun für mich als fachfremden Ingenieur (Elektrotechnik)

    Wie können die Mengen bspw. der Abtragung des Oberbodens halbwegs genau bestimmt werden?
    Wie ist die übliche Vorgehensweise?

    vielen Dank im voraus,
    syssiter
     
  2. #2 Baufuchs, 14.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    diesen Beitrag lesen.

    Da steht u.a. wie Arbeitsraum/Böschung etc. bei der Ermittlung des Aushubs zu berechnen sind.

    Massenermittlung vor Ort nach Ausführung=

    Mubo Abtrag= Fläche ausmessen

    Baugrube= (Fläche an Sohle + Fläche oben)/2 * Baugrubentiefe
     
  3. #3 syssiter, 14.07.2008
    syssiter

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    BAUFUCHS, vielen Dank für das Feedback.

    Die Vermessung der Baugrube ist mir soweit klar.

    Was nach meiner Ansicht etwas komplexer ist, ist doch die Kontrolle der Abtragung.
    Das Grundstück liegt an einem Hang, wobei die Richtung der Hangneigung quer durch das Grundstück zeigt.

    Aktuell habe ich ein Höhenprofil, welches einer Zeichnung des Bauamtes entnommen wurde, vorliegen. Wie kann ich denn mit einfachen mitteln Feststellen, wie viel Mutterboden abgeschobe wurden?

    Eine erste Idee wäre die Vermessung der "Abraumhalde". Ist dies praktikabel? Wird dies akzeptiert?

    syssiter
     
  4. #4 Baufuchs, 14.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mubo

    steht i.d.R. in gleichmäßiger Dicke an.

    Fläche x Abtragshöhe = Volumen

    Ist im LV der Mubo Abtrag nach Fläche oder Volumen aufgeführt?
     
  5. #5 alex2008, 14.07.2008
    alex2008

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    Oberboden abtragen kann man nach Volumen oder nach Fläche ausschreiben und abrechnen.
    Bei Baugruben macht man dies i.d.R. nach Fläche. Dabei wird die Fläche aufliegend gemessen. Diese Fläche ist im Allgemeinen recht einfach nachzumessen.
    Im LV ist dann auch beschrieben bis zu welcher Stärke der Oberboden ansteht.
    Ob dann real 20m³ oder 40m³ abgeschoben werden müssen ist dann unwichtig solange die Stärke nicht überschritten wird.

    Wenn keine Berechnungsmethode vorgeschrieben ist, kann sich der AN eine nach seinem Gusto aussuchen. Dies ist meist die von Baufuchs genannte Formel.

    Mit der Genauigkeit der Berechnungen steigt der Aufwand weshalb man mit Näherungen arbeitet.

    Alexander
     
  6. KATMat

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    vorher nachher mit in etwa festgelegtem Abstand der Messpunkte ist zumindest bei größeren Flächen üblich. Vermessung der Abraumhalde wird öfter mal von gewieften Baufirmen vorgeschlagen, weil durch die Auflockerung ein feines Mehrvolumen entsteht. Wenn "Ort der Entnahme" im LV drinsteht, sollte das auch so gemacht werden.
    Mit der gleichmäßigen Dicke des Mutterbodens ist das am Hang so eine Sache...
     
  7. #7 syssiter, 14.07.2008
    syssiter

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    viele Dank für die Antworten.

    Im LV ist der Abtrag nach Volumen angegeben.

    Habe gerade eben gesehen, dass bei dem wahrscheinlich in Frage kommenden Tiefbauer der Einheitspreis für das Abtragen des Mutterbodens und für das Ausheben der Baugrube mit seitlicher Ablagerung der gleiche ist.

    Somit benötige ich also keine Sonderbehandlung des abgeschobenen Materials.

    Die Baugrube werde ich mit meinen Mitteln so gut wie es geht ausmessen (Tiefe an jeder Ecke, Entfernung zu den anderen Ecken, Fläche oben, Fläche unten) und dann mit Hilfe der Höhenlinien das Volumen bestimmen. Sollte wohl akzeptiert werden.

    syssiter
     
  8. #8 alex2008, 14.07.2008
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    Man sollte halt immer auch den Aufwand für das Aufmaß berücksichtigen. Ist schon ein Unterschied ob man Aufmaß und Abrechnung in einer halben Stunde erledigt oder ob man 3Std. damit verbringt nur um es exakter zu machen.

    Alexander
     
  9. #9 Baufuchs, 14.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    Aufmaß macht nicht der Bauherr, das gehört zur prüffähigen Rechnung des BU.

    Nachmessen und nachrechnen kann der Bauherr natürlich.
     
Thema: Mengenermittlung für Aushub und Abtragung
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