Mengenmehrung: ab wann unzulässig? Sittenwidrig?
Diskutiere Mengenmehrung: ab wann unzulässig? Sittenwidrig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; VOB mit Archi: im LV stand etwas von 25 qm, tatsächlich sind es jedoch 39. Wie verfährt man als AN? Aus Fliesenplan waren die wahren Mengen nur...
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