Mengenmehrung: ab wann unzulässig? Sittenwidrig?

Diskutiere Mengenmehrung: ab wann unzulässig? Sittenwidrig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wissen alle BH bei der Planung schon, wie hoch z.B. das Bad gefliest werden soll? Vielleicht ist der Architekt davon ausgegangen, dass bis 1,80...

  1. LaZi

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    Wissen alle BH bei der Planung schon, wie hoch z.B. das Bad gefliest werden soll? Vielleicht ist der Architekt davon ausgegangen, dass bis 1,80 die Fliesen hoch gehen, der BH wollte aber später doch Raumhoh.
    Wir haben erst diese Woche festgelegt, wie unsere Räume gefliest werden sollen. Wir haben ausgemessen und dem entsprechend die Menge bestellt. Wenn man im Raum steht, ist was ganz anderes, als auf dem Papier.
    Weigert sich denn der BH die Mehrleistung zu bezahlen?
     
  2. Mark

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    Wir spekulieren nur über den Vertragsinhalt. Wie wissen ja noch nichtmal, welche Vollmachten der Architekt überhaupt hat ;)
     
  3. #23 th_viper, 13.07.2012
    th_viper

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    Guten Morgen !

    Die Frage ist nicht, ob der AN die Massen ermittelt hat, sondern ob er es hätte tun können.
    Sprich, er hatte z.B. entsprechende Planunterlagen, wie das in diesem Fall hier wohl gegeben ist. Dem Bieter wurden anscheinend ausreichende Mengenermittlungskriterien zur Verfügung gestellt. Wäre dem nicht so, dann wärs ein so genannter verkappter Einheitspreisvertrag, bei dem die Abrechnung auf Basis der tatsächlich ausgeführten Mengen zu erfolgen hat.
    (Siehe "Bauleiter Handbuch Auftraggeber" von Thomas Feuer*****, Werner Verlag, Kap. 1.2.2.1 Detail-Pauschalvertrag, Seite 55)

    Edit: Der Name wird automatisch durch die Sternchen ersetzt.
     
  4. #24 Gast036816, 13.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ th_viper - was du hier beschreibst, liest sich eher nach funktionaler leistungsbeschreibung mit 1 stück pauschal. da muss ich erschöpfende planunterlagen mitgeben und der unternehmer rechnet sich seine mengen selbst aus, dann trägt er auch das mengenrisiko. in diesem fall wurde nach einzelmengen ausgeschrieben, der bieter hat nicht die pflicht hier mengen zu ermitteln oder zu prüfen.
     
  5. #25 th_viper, 14.07.2012
    th_viper

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    Nein. Ich beziehe mich auf einen Detail-Pauschalvertrag. Bei dem liegt eine detaillierte Leistungsbeschreibung zugrunde. Hier hat der Bieter die Pflicht, die Mengen zu prüfen, wenn ihm die Mengenermittlugskriterien vorliegen.
     
  6. lawyer

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    Wo steht, daß der AN die Pflicht zur Prüfung von Massen hat?

    Entscheidend ist, ob der AN nach den (evtl. auszulegenden) vertraglichen Vereinbarungen das Mengenrisiko übernommen hat. Entscheidend sind die Vereinbarungen über die Leistung, nicht der Preis (Gegenleistung). Schuldet der AN die Verfliesung "des Badezimmers" oder "1 Stück Badezimmer" ohne Mengenangabe (funktionale Beschreibung) ist für Preisnachforderungen kein Raum. Ist hingegen eine Mengenangabe im LV genannt, bezieht sich der EP oder der reduzierte Pauschalpreis auch nur auf die vorgegeben Menge. Muß mehr gemacht werden, kann nach § 2 (7) 1 VOB/B eine höhere Vergütung verlangt werden.
     
  7. #27 th_viper, 14.07.2012
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  8. #28 Gast036816, 14.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ th_viper - so etwas muss ich gezielt ausschreiben:

    - ag hat die absicht einen pauschalvertrag zu vereinbaren,
    - der bieter hat zur angebotsabgabe die mengen zu prüfen und anzubieten.

    letzteres sehe ich als sehr kritisch an, da das für den bieter einen hohen arbeitsaufwand zur folge hat, obwohl mengen bekannt sind und bereits ermittelt wurden.

    was du hier anführst, ist ein sonderfall und der ist mit vorsicht zu betrachten. die situation von Deichblume ist bestimmt eine andere.
     
  9. #29 th_viper, 14.07.2012
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    Ich hatte 2010 Bauvertragsrecht im Rahmen eines Baubetrieb Master Studiums.
    Dozent war ein Dr.-Ing, Rechtsanwalt spezialisiert auf privates Bauvertragsrecht. Innerhalb seiner Vorlesung wurde u.a. der Detail-Pauschalvertrag in solch einer Form abgehandelt und war auch Teil von Übungsaufgaben und Klausur. Es gab ziemlich viele praktische Hinweise, aber dass diese Vertragsform eine Sonderform und an solche von dir genannten Bedingungen geknüpft wäre, davon habe ich noch nie was gehört.
    Mehr kann ich dazu nicht beitragen.
     
  10. #30 Gast036816, 14.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich spreche nicht von dem vertrag, sondern wie es nach deinem beispiel zum vertrag kommen kann. das muss explizit so ausgeschrieben werden, dass der bieter die mengen neu zu rechnen hat und dies grundlage zum vertrag wird, wie du dein beispiel aufführst. ob dann der bieter auch noch auf den pauschalvertrag einsteigt, ist noch mal eine ganz andere nummer. sonderfall deswegen, weil hier besondere und erhöhte aufwendungen vom bieter in der angebotsphase zu betreiben sind.

    ob das bei Deichblume gleichrangig der fall ist, bezweifele ich.
     
  11. #31 th_viper, 16.07.2012
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    Guten Morgen !

    Ich hab eben nochmal in das o.g. Bauleiter-Handbuch reingeschaut. Details zum Mengenermittlungsrisiko von AG und AN stehen leider nicht drin, aber wohl ein Beispiel zum Zustandekommen eines Detail-Pauschalvertrages:

    "Beabsichtigt der AG einen Detail-Pauschalvertrag auf der Basis der Leistungsbeschreibung mit LV (incl. Mengenangaben) zu vereinbaren, so muss er dem Bieter ausreichende Mengenermittlungskriterien zur Verfügung stellen.

    Beispiel:
    Nachdem die Ausschreibung einer Vergabeeinheit auf Basis eines Einheitspreisvertrages durchgeführt wurde, stellt der Bauherr den in Frage kommenden Bietern die entsprechenden Ausführungspläne zur Verfügung und bittet um ein Angebot über eine Pauschalierung der Vergütung."
     
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