Mietwohnung - PVC auf Teppich?

Diskutiere Mietwohnung - PVC auf Teppich? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; mich wurmte ein wenig euer Unwissen Der Vermiter MUSS den Teppichboden erneuern und zwar in ungefähr 10 Jahren. Gesetzlich darfst du den Teppich...

  1. #61 Fred Astair, 05.11.2018
    Fred Astair

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    Wusste ichs doch, dass da nichts Substantielles kommt. ...
     
  2. SIL

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    Ihr ollen Flederer.... :mega_lol:
    In der mietrechtlichen Praxis geht man zumeist - wenn keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen - von einer durchschnittlichen Lebensdauer von zehn Jahren für Teppichböden aus, die mittlerer Art und Güte sind (AG Wennigsen, WuM 1987, 258: 15 Jahre bei höchster Qualität; ebenso AG Freiburg, WuM 1984, 81; LG Köln, WuM 1983, 126: 15 Jahre bei besserer Qualität; LG Duisburg, WuM 1989, 10: 10-15 Jahre für Veloursteppich). Das LG Kiel (WuM 1998, 215) wendet dagegen die Wertermittlungsrichtlinie des Bundesbauministeriums vom 11.6.1991, Anlage 5: Technische Lebensdauer von baulichen Anlagen (Bundesanzeiger Nr. 182a vom 27.9.1991) an, wonach Textilbeläge eine Lebensdauer zwischen fünf und maximal zehn Jahren haben, sodass es nach dieser Ansicht bei einer Lebensdauer von elf Jahren nicht mehr auf den Erhaltungszustand des Bodenbelags ankommt. Ähnlich meint das AG Köln (WuM 2000, 435), dass ein zehn Jahre alter Teppichboden seine übliche Nutzungsdauer hinter sich habe, wenn dazu noch Laufspuren vorhanden sind.


    Und ja ich kenne auch das aus Köln mit den 18 Jahren-wobei das Gericht der Klage auf Erneuerung nicht stattgegeben hat. :p
     
  3. #63 simon84, 05.11.2018
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    OK wieder was dazugelernt. Das heisst für diese speziellen Mieter am besten alles nur fliesen.
     
  4. #64 Fred Astair, 05.11.2018
    Fred Astair

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    Sowas nenne ich Quellenangabe.

    Ob sich aber daraus eine gesetzliche 10-Jahresauswechselpflicht oder gar das bedingungslose Recht für den Mieter, alles rauszureißen, neu zu verlegen und dem Vermieter die Rechnung zu schicken, ableiten lässt, würde ich nicht vermuten.
     
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  5. SIL

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    Wie bitte wo steht was von rausreissen oder sonstigen... Natürlich nicht - dafür gibt es ja die Mietminderung, aber auf keinen Fall ist der Mieter berechtigt dort Eigenleistung zu bringen oder Veränderung vorzunehmen!!! Eingriffe oder Sicherung an Fremd Eigentum gilt nur bei 'Gefahr in Verzug' oder Leib und Leben etc...
     
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  6. #66 Ungarnfreund, 06.11.2018
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    Hi,

    ich würde die Krise bekommen wenn ein Mieter so einfach den Teppich beseitigt und
    dann so einen kommischen PVC-Belag rein legt, dazu noch unfachmänisch!

    Unter so einen Belag kann die Feuchtigkeit nicht entweichen, wenn ich da so an Katzen-Pisse
    denke wird mir übel.

    Dem Mieter würde ich die Ohren lang ziehen!

    Gruß

    Michael
     
  7. #67 Gast82596, 06.11.2018
    Gast82596

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    Also bei mir dürfte er gerne den Boden rausreißen, und danach wieder neu verlegen lassen. Sogar die Rechnung könnte er mir schicken. Nur zahlen würde ich nicht :-).
    Das Problem hätte dann er mit dem Handwerker.
     
  8. #68 Gast88004, 07.11.2018
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    Gast88004 Gast

    Das Ding ist, die Aussagen, die ich als erste traf, folgten aus zwei Internetquellen, die wohl von Rechtsanwälten geschrieben wurden. Das sind die Gesetzesgebungen nur dann vereinfachter dargestellt, aber auch mit Nachweisen.... die Internetseite durfe ich hier ja noch nicht verlinken, da ich neu hier bin.

    Als ich dann mir die offiziellen Gesetze angeschaut habe, bin ich ehrlich, ist mir das auch nicht klar, woher diese 10 Jahre kommen.
    Aber ich glaube, wenn ich noch mehr recherchieren würde, würde ich bestimmt Belege finden. Sowas saugt sich ja niemand aus dem Fingern. Meine Vermieterin wollte sich auch nochmal bei ihrem Anwalt erkundigen. Und von einem Sozialarbeiter weiß ich, dass er mal mit jemanden zusammen gewohnt hat. Und der Teppich, in dem sie gewohnt haben, war schon alt und gammelig. So. Dann kam der Vermieter, sagte, das er 1/3 zahlen soll, der Mitbewohner 1/3 und er selber, als Vermieter 1/3. Und dann haben die das nicht eingesehen, zumal, die selber keine 3000 Euro oder Mark aufbringen konnten. Und der Rechtsanwalt, hat das geklärt, dass sie nicht dafür zuständig sind. Denn der Vermieter ist in erster Linie dafür veranwortlich nach einer gewissen Zeit den Teppichboden zu ersetzen,. Das ist die Instandhaltung. Nur welche gewisse Zeit, kann ich nicht genau sagen. Er meinte zu mir, so ungefähr, nach 3 Jahren Flur, nach 6 Jahren Schlafzimmer, 5 Jahre Wohnzimmer.


    Äußerst du dich gerade als Vermieter?
     
  9. #69 simon84, 07.11.2018
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    @Gnomeo091 nix für ungut, du hast es sicher gut gemeint aber ich glaub du musst erst selber noch ein paar Erfahrungen mit dem deutschen Rechtssystem machen bevor du die Aussagekraft von irgendwelchen nicht zitierten Urteilen bewerten kannst.

    Die Entscheidungen gehen im Mietrecht sehr oft zu Gunsten der Mieter, das ist richtig.

    Aber pauschal aus irgendwelchen aussagen irgendetwas allgemein gültig abzuleiten ist nicht drin, da braucht’s mehr :)

    Stell doch mal ein paar Bau fragen oder nimm an Bau Diskussionen Teil.

    Das Thema hier ist eher was für Anwalt.de oder eine Rechtsberatung vor Ort
     
    Manufact und Fred Astair gefällt das.
  10. #70 Gast88004, 07.11.2018
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    Gast88004 Gast

    Was waren meine Ambitionen, als ich hier reingeschrieben habe?? Ich wollte mich erkundigen, ob es möglich wäre PVC auf einem TEPPICH zu verlegen. ALLES ANDERE ware nur nebenbei!!!! UNd das habe ich erwähnt in meinem ersten Post, meine Güte... Ich habe etwas erwähnt und die ganze Zeit, soll ich irgendwelche Gesetze wieder geben und meine Aussagen untermauern!!!!!!!! Anstatt mal eine Antwort, auf meine Anliegen zu bekommen. Aber danke ich verzichte :D Ich komme hier hin und Mensch ist nur in der Lage, an irgendetwas auszusetzen. Und mehr nicht Ich glaube, dafür seid ihr hier, und sicherlich nicht, um irgendwelche Handwerke Tipps zu geben. Habe jetzt schon die schnauze voll, das ich mich in einem Forum angemeldet habe :D
    Ich habe es gerade nur erwähnt, weil es gewünscht war?!?! Sicherlich nicht, weil ich hier hin gekommen bin, um euch über Gesetzeslehre zu informieren :D Also, voll geil, dass man sich nicht mal selber an die Nase fasst. Und lieber an irgendwelchen Neuankömmlingen rumzumeckern. Aber von Menschen ist wirklich nicht mehr viel zu erwarten und im Internet scheinbar erst recht nicht.
    Deshalb machts gut und viel Spaß
     
  11. #71 Fred Astair, 07.11.2018
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    Und Tschüss.
     
  12. #72 Gast88004, 07.11.2018
    Gast88004

    Gast88004 Gast

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels

    (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
    1.
    der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
    2.
    die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.


    Und was ist damit?


    Habe deinen Beitrag leider erst jetzt gesehen, aber das meinte ich damit. Habe nur diese Beweise, wie du sie hast, nicht gefunden.
     
  13. #73 Gast88004, 07.11.2018
    Gast88004

    Gast88004 Gast


    Danke für diesen Beitrag :)
     
  14. #74 Fred Astair, 07.11.2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 09.11.2018
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    [Beitrag editiert]

    Und um das Ganze abzuschließen: Natürlich kann man auf einen Teppich einen PVC-Belag legen. Ob man aber Freude daran hat, hängt unter anderem von der Druckfestigkeit des Teppichs, der Steifigkeit des Belags und der Belastung durch Möbelbeine ab.
     
  15. #75 simon84, 07.11.2018
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    Dann wäre erstmal zu klären ob ein abgenutzter Teppich einen Mangel darstellt, den der Vermieter zu vertreten hat.
    Ob ein Teppich bzw. ein gewisser Bodenbelag überhaupt Vertragsbestandteil des Mietvertrags und zugehöriger Anlagen ist.

    So ein kleines "Böden abgenutzt" im Übergabeprotokoll könnte bei so einem Thema schon einen massiven Unterschied machen.

    Und die Voraussetzungen um jemand in Verzug zur Mangelbeseitigung zu bringen müssen dann auch erstmal eintreffen.
    Wie das bei einem Teppich gehandhabt wird, dazu müsste man Vergleichsurteile studieren (oder Rechtsanwalt mit Fachwissen in diesem Bereich sein).

    Ich kann mir gut vorstellen, dass bei einer solch banalen Sache wie einer Teppicherneuerung, die praktisch nur eine geringe Auswirkung auf die Nutzung der Wohnung durch den Mieter hat eine relativ lange Planungs- bzw. Behebungsfrist zugestanden wird. Will heissen, der Vermieter muss sicher nicht innerhalb von einer Woche den Teppich renovieren.

    Eine Mieterhöhung könnte der Vermieter dann ggf. ebenfalls aufgrund der Verbesserung der Mietsache (jetzt neuer Teppich!) versuchen.

    Es wäre vielleicht auch gut gewesen, wenn du dafür einfach einen neuen Beitrag aufmachst, anstatt dich an ein fast 11 Jahre uraltes Thema hängst mit einem Riesentext ohne Absätze.

    Ja selbstverständlich kannst du einen PVC auf einen Teppich legen, du kannst auch Kieselsteine essen.
    Sinn macht es absolut nicht. Es wird je nachdem wie hoch der Teppich ist labbern ohne Ende, du hast Risiko dir (und allen anderen im Gebäude) Schimmel und Ungeziefer einzufangen, insbesondere an Außenwandecken usw.

    Mach es bloss nicht !
     
    Fred Astair gefällt das.
  16. #76 Gast82596, 07.11.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    war als Antwort auf diesen Beitrag gemeint:

    Zitat von Gnomeo091:
    Gesetzlich darfst du den Teppich sogar rausreißen, einen neuen Boden verlegen und dem Vermieter das in Rechnung stellen.
     
  17. #77 Gast88004, 07.11.2018
    Gast88004

    Gast88004 Gast

    Okay. Soweit habe ich das schon verstanden.

    Finde ich jetzt nicht wirklich ein Argument, nur weil etwas 11 Jahre alt ist. Die Zeilen funktionieren hier genauso gut. Und Antworten gibt es hier ja trotzdem. Und es ist letztendlich ja fast das gleiche Thema, mit ein paar unnötigen Abweichungen. Und nur weil etwas mit keinen Absätzen existiert, heißt es nicht, dass ich es in einem neuen Beitrag nicht genauso getan hätte. Wie gesagt, oder auch nicht, Mensch kann dazu lernen. Für mich ist sinnlose Kritik, genauso sinnlos, wie für dich vielleicht ein Riesentext ohne Absätze ^^

    Aber kann hier vielleicht nicht viel erwarten, ist auch nicht weiter tragisch. Habe jetzt ja die Antworten bekommen, die ich mit ein paar Umwegen bekommen habe.

    :closed:
     
  18. #78 simon84, 07.11.2018
    simon84

    simon84
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    Ob du das jetzt als Argument siehst oder nicht, neue Anfrage, neuer Beitrag. So sind die Verhaltensregeln in allen mir bekannten Foren.
    Dann kannst du in deinem neuen Beitrag noch immer mit einem Link auf den alten Beitrag verweisen "Ich habe die Suche benutzt und folgendes ..... gefunden (Link).
     
  19. #79 Gast88004, 07.11.2018
    Gast88004

    Gast88004 Gast

    @simon84
    Das ist gut möglich ;) aber ganz so unrecht hatte ich trotzdem nicht.
    Aber Recht hast du schon.. In der Hinsicht bin ich unsicher mit Quellenangaben, zitieren bliblablub. Würde nächstes mal, genauer recherchieren. Aber vielleicht wäre das hier jetzt nicht so ausgeartet, hätte ich den Link einfach veröffentlichen können. Da stand nämlich das drin, was der SIL geschrieben hat und was ich geschrieben habe, nur ohne wirkliche seriösen Aussagen. ;)
     
  20. #80 Gast88004, 07.11.2018
    Gast88004

    Gast88004 Gast

    nächste mal, nächste mal. habe verstanden
     
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