Minderung für zu niedrige Türen

Diskutiere Minderung für zu niedrige Türen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ist der raum rechts der treppenaufgang? und hast du dort mittig treppe bei fertigfußboden + verkleidung sparren überhaupt eine kopfhöhe von 2,0m?...

  1. ubat

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    Ja, ist der Treppenaufgang.
    Ich habe das nicht ausgemessen, es sind >2.15m in der Mitte der Treppe.

    Man könnte die Verkleidung quasi so lassen wie sie ist und eine normale Türe hätte Platz. Die Zarge müsste am einen Eck abgeschrägt werden, aber das sollte doch machbar sein.

    Das Problem ist "lediglich" die Höhe der Türstürze, ansonsten passt es.
     
  2. Baumal

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    ich will ja nicht die nächste baustelle aufmachen.
    aber du möchtest dir, wenn du die treppe heraufkommst,
    nicht den schädel anhauen.

    das sieht ziemlich knappig aus....

    du weißt was ich meine?
     
  3. ubat

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    Ich denke ich weiß was du meinst, in der Mitte der Treppe sind es >2.15m Höhe von Estrich bis Verkleidung.
     
  4. #24 Thomas B, 22.10.2009
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    ...Moment "mittig Treppe" heißt natürlich nicht in der Mitte der Stufe, sondern maßgeblich ist die Vorderkante der Stufe. Dieser Punkt (an der Vorderkante) allerdings mittig. Alles sehr knapp. Mag ja gerade noch der Vorschrift genügen, aber man wird sich instinktiv davor hüten hurtig die Treppe nach unten zu sprinten (zumindest nicht ohne Helm).

    thomas
     
  5. Baumal

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    selbst wenn (ich hab so meine leise zweifel), ist das für ein
    neubau niveau wirklich mehr als traurig.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2009
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    1) Hättest Du das Bild gleich gezeigt, hätten wir Dir sagen können, dass es wirklich nicht anders ging.
    2) Als nächstes wäre der Rat gekommen, die gesamte Planung in dem Bereich zu hinterfragen.
    Siehe Treppe. Siehe Sonderkosntruktion Tür auch bei späterem Türwechsel. Siehe Durchgangshöhe. Siehe Schäden an der Schräge durch die Tür vs. unsinniger Türaufschlag vs. Türstopper mitten im Raum.

    Ob ein Baurechtsanwalt das als hinzunehmende übliche Planung ansehen würde, wage ich, sofern es da nicht eine besondere Aufklärung über die Problematik gegeben hat, sehr anzuzweifeln.

    Allerdings ist das Ganze durch den weiten Baufortschritt jetzt natürlich immer schwerer anzugreifen.
    Versuchen sollte mensch es trotzdem!
     
  7. #27 Pascal82, 22.10.2009
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    hallo,

    Oh mann Ubat, und für diese planung habt ihr sicher auch noch was bezahlen müssen....... der archi der da verbrochen hat gehört........


    viele grüße
    pascal
     
  8. #28 Pascal82, 22.10.2009
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    sorry doppelt
     
  9. #29 Thomas B, 22.10.2009
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    ...mehr als traurig!

    Zumal: wenn der Bh recht groß gewachsen ist ist das Anrennen gegen die Dachschräge und dem glücklichen Abtauchen vor der Kollision mit der selbigen mehr als unerfreulich. so etwas kann man ohne wirkliche Krämpfe auch locker richtig und gut planen...naja...manchen können, manche nicht.

    Die 2,00 m - Regel ist ja nur das Mindestmaß, das es einzuhalten gilt um hier Verletzungen im Hirnbereich vorzubeuegen. Das sagt nichts über die Qualität der Gebrauchstauglichkeit aus. Sollten es wirklich 2,15 m (gemessen an der vordersten Vorderkante der Trittstufe bis zur Unterkante der Dachschräge) sein, so ist das schon mal besser; richtig gut ist es nicht....

    Grüße

    Thomas
     
  10. ubat

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    Sind 2.15m gemessen an der Vorderkante Trittstufe, hier in der Mitte, bis Unterkante Dachschräge, ja.

    Laut Planung war das ganze ein paar cm höher, so dass eine ganz normale Türe ganz gut Platz hatte.

    Natürlich fragen wir uns jetzt auch warum das Ganze nicht gleich einfach 10cm höher geplant wurde, oder zumindest die Normen in Bezug auf Toleranzen eingehalten wurden.

    Werden uns dann wohl endgültig Rechtsbeistand zulegen, bisher ließ sich ja immer noch eine Lösung finden aber das hier ... urgs.

    Ganz genau diesem Gedankengang folgen wir auch.
     
  11. #31 Pascal82, 22.10.2009
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    hallo ubat,

    sowei ich das verstanden habe handelt es sich um eine DHH, und der nachbar hat das gleiche disaster???

    dann hol in mit ins boot, stellt alle zahlungen ein, und holt euch rechtlichen beistand. das nervt euch euer leben lang..... da würd ich mich nicht mit ein par doppelmark abspeisen lassen, die er euch hinterher wieder irgendwo draufhaut....
     
  12. #32 Thomas B, 22.10.2009
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    ...Langsam....

    Pascal hat natürlich recht, daß die doppelte Feuerkraft sicher besser sein mag, aber man sollte auch hier Fairness walten lassen...
    ....und nicht zu möglicherweise rechtlich haltlosen Ratschlägen versteigen. Sicher ist es angezeigt, so hier ein Mangel vorliegt, einen entsprechende Einbehalt zu machen. Jegliche weitere Zahlungen einzustellen könnte aber voll nach hinten losgehen.

    Was mich etwas "wundert" ist, daß der BT offensichtlich über den Mangel Bescheid weiß und munter weiter werkelt (...
    ) um vielleicht hier einen Bautenstand zu erreichen, der eine Änderung als unverhältnismäßig empfunden werden soll...naja...naja...

    Auch der "Zugnag" vom Treppen"loch" durch die Tür mit der -später einmal- abgesäbelten Ecke der Zarge, ist nicht gerade die hohe Kunst der Neubauplanung.

    Klar: Das alles mag technisch möglich sein und den vorgeschriebenen Mindestanforderungen schon irgendwie genügen, aber ein "Neubau" kann anders geplant werden. Nicht "kann", sondern MUSS (immer vorausgestzt der Planer kann es...planen..meine ich...)

    grüße

    Thomas
     
  13. ubat

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    Ja, BT weiß Bescheid und lässt munter weiterwerkeln.

    Ja, Nachbar ist genauso betroffen, so wie auch die beiden Nachbarn in den beiden DHH die parallel gebaut werden - es wurde scheinbar tatsächlich so geplant, obwohl im Vertrag die Höhen anders angegeben sind.
    Ich habe die Höhe des Raumes schon bemängelt bevor das Dach drauf war, da wurde mir gesagt dass alles in Ordnung ist. Als typischer deutscher Bauherr habe ich da natürlich darauf vertraut sie wüssten was sie tun.

    Wir haben uns bereits mit den anderen Käufern in Verbindung gesetzt.
     
  14. #34 Thomas B, 22.10.2009
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    ....dann wird es aber langsam etwas schwirig für den BT.

    Was für Höhen waren denn im Plan vermaßt (doch wohl kaum die Türhöhen, oder???)

    Hin u. wieder kommt es zu wunderbaren Gummifomulierungen, wie "...Änderungen bleiben vorbehalten, sofern technisch erforderlich...." oder "...wenn behördliche auflagen dies bedingen".

    Sollte es derartige Formulierungen im Vertrag geben, würde ich mir mal die Notwendigkeit detailliert erläutern lassen.

    Thomas
     
  15. ubat

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    Der Statiker hat diese Änderung veranlasst. :konfusius
    Mit 4cm mehr Dachgeschosshöhe wäre das Haus absolut instabil geworden.

    Im Ernst: wir lassen die Türstöcke um 1-2cm aufschneiden, dann kommt die Türzarge soweit möglich nach oben, und abgesehen davon dass man die Türe nur 90° öffnen kann und die Zarge arg abgeschrägt ist, ist es dann halbwegs in Ordnung.

    Rechtliche Schritte behalten wir uns vor :)
     
  16. Baumal

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    das ist ja ein ding! ich würde rechtliche schritte nun sofort in erwägung ziehen.
     
  17. ubat

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    So wurde das nicht gesagt, das wurde nur von mir aus Ironie hinzugefügt.
    Es kann doch nicht sein, dass man aus statischen Gesichtspunkten keine 4cm hinzufügen kann, dafür hätte es doch eine Lösung geben müssen.

    Ich will gar nicht mehr darüber nachdenken :o
     
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