Mittlere Bauhöhe bei Satteldach mit unterschiedlichen Neigungen und fallendem Gelände

Diskutiere Mittlere Bauhöhe bei Satteldach mit unterschiedlichen Neigungen und fallendem Gelände im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich plane aktuell mein Gartenhaus und möchte den Genehmigungsverlauf so einfach wie möglich gestalten. In RLP muss die mittlere...

  1. mm1987

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    Hallo zusammen,
    ich plane aktuell mein Gartenhaus und möchte den Genehmigungsverlauf so einfach wie möglich gestalten. In RLP muss die mittlere Bauhöhe auf Nachfragen unter 3,2m betragen, so dass man keine Nachbarschaftszustimmung benötigt. Jetzt habe ich den doppelten Sonderfall, dass ich sowohl unterschiedliche Nachneigungen habe als auch das Gelände etwas Gefälle in eine Richtung hat. Dazu ein paar Fragen, die mir hier bestimmt beantwortet werden können :) Ein erster Entwurf habe ich mal als Screenshot angehangen. Die niedrige rechte Seite ist angrenzend zum Nachbarn.

    1. Werden die beiden Haushälften dann getrennt betrachtet und davon dann der Mittelwert gebildet? Also (364,4+189,0)/2 = 276,7cm und (324,0 + 366,4)/2 = 345,2cm und dann (276,7+345,2)/2 = 310,95cm?

    2. Was sind denn die Bezugspunkte für die mittlere Wandhöhe? Ist das unten Oberkante vom Gelände oder Oberkante von der Bodenplatte? Und oben, Oberkante Dach oder Oberkante Mauer?

    Ich hoffe das ist halbwegs verständlich ausgedrückt und ihr könnt mir hier weiterhelfen :)
     

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  2. Dimeto

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    Da muss ich Deine Hoffnung enttäuschen.
    Ohne Lageplan nicht.
    Gilt
    noch?
     
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  3. mm1987

    mm1987

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    Zum Teil, Küche und Toilette fällt weg. Das soll nur mit Sitzecke und Lagermöglichkeit sein.
    Den Lageplan habe ich gerade nicht zur Hand. Wollte auch nur grundsätzlich nach der Berechnung der mittleren Wandhöhe fragen:

    - Ob das Gelände mitzählt
    - und ob Oberkante Dach oder Oberkante Mauer als oberen Punkt genommen wird.
     
  4. Dimeto

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    Ich hab's nicht eilig.
    Letztens habe ich im Forum gefragt, welchen Treibstoff ich in meinen Golf Variant einfüllen soll. Da wollten die doch tatsächlich die genaue Modellbezeichnung wissen, am liebsten sogar ein Foto vom Fahrzeugschein. Dabei wollte ich nur grundsätzlich wissen, was ich tanken soll.
     
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  5. mm1987

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    Habe ihn doch gefundne... Reicht dir so ein Ausschnitt? Den gesamten Lageplan würde ich nur ungerne veröffentlichen, muss ja nicht gleich jeder wissen wo ich wohne ;)

    Die rechte Seite auf der "Zeichnung" zeigt auf dem Lageplan nach oben.
     

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  6. Dimeto

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    Dann wäre Dein Gartenhaus ein Gebäude mit einem Aufenthaltsraum und würde Abstandsflächen auslösen, was ohne Nachbarzustimmung nicht genehmigungsfähig wäre.
    Ja.
    § 8 Abs. 9 Satz 1 a):
    eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m über der Geländeoberfläche
    Darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Nach § 8 Abs. 4 LBO Satz 2 gilt:
    Als Wandhöhe gilt das Maß von der Geländeoberfläche bis zur Schnittlinie der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.
    Ob diese Definition auch für die Wandhöhe bei der Privilegierungsgrenze anzuwenden ist, wird bisweilen bezweifelt. Wenn Du an Deiner Sitzecke festhältst, ist Abs. 9 aber ohnehin nicht einschlägig.
    Verzichtest Du auf den Aufenthaltsraum, kann diese Frage an der Traufseite ebenfalls dahinstehen, da Du in #1 geschrieben hast:
    § 8 Abs. 9 Satz 1 c) erster Teil
    Dächer haben, die zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45° geneigt sind
    Da Du mit Informationen geizt, z.B. die Ansicht zu diesem Nachbarn, in der man den Geländeverlauf erkennen könnte, können meine Einschätzungen natürlich nur so gut sein, wie Deine Infos.
    Bezüglich der grenzständigen Giebelfläche gelten wieder andere Berechungsansätze:
    § 8 Abs. 9 Satz 1 c) zweiter Teil
    Giebel an der Grundstücksgrenze dürfen eine Höhe von 4 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.
    in Verbindung mit den Ausführungen im Abs.4.
     
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  7. mm1987

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    Danke für die ausführliche Antwort, das habe ich mal so berücksichtigt und alle Maße eingetragen.
    Noch ist die genaue Nutzung noch nicht in Stein gemeißelt, kann sein dass ich das doch nur als Lagerraum nutze.

    Für diesen Fall, so wie im Plan müsste das doch dann unter 3,2m mittlerer Wandhöhe sein, oder? Ich komme auf der Giebelseite auf (3,06+3,57+3,57+2,16)/4=3,09m
     

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  8. Dimeto

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    Ja.
    Ich komme auf (3,062m + 2,158m) / 2 = 2,610m, da ein Giebel dieser Größe nach § 8 Abs. 4 vorletzter Satz nicht angerechnet werden muss.

    Ungeachtet der bauordnungsrechtlichen Vorschriften bedarf das Fenster in der Grenzwand nach §34 LNRG der Einwilligung des Nachbarn.
     
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  9. mm1987

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    Aufgrund der Nutzung fällt dann das Thema mittlere Wandhöhe leider wirklich raus. Naja, dann lasse ich alles vom Nachbarn unterschreiben, sollte auch kein Problem sein. Trotzdem danke für die Hilfe!
     
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