Möglicher Anbau an bestehender Immobilie. Kurze Frage.

Diskutiere Möglicher Anbau an bestehender Immobilie. Kurze Frage. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich weiß, Nutzer die sich registrieren um eine Frage zu stellen sind in einem Forum nicht gerne gesehen. Vielleicht findet jemand doch...

  1. #1 Tobilayo, 23.08.2024
    Tobilayo

    Tobilayo

    Dabei seit:
    23.08.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Hallo,

    ich weiß, Nutzer die sich registrieren um eine Frage zu stellen sind in einem Forum nicht gerne gesehen. Vielleicht findet jemand doch kurz Zeit, meine Frage zu beantworten.

    Wir planen einen Anbau an der Ostseite unserer Immobilie (Erweiterung Küche und zusätzlicher Raum, insgesamt 20,05 m²). Unsere Immobilie ist eine von 4 Einheiten.

    Es gilt die BauNVO 1977 und wir kommen aus Niedersachsen. Die GRZ liegt bei 0,3 - GFZ bei 0,5.

    Nach meinen Berechnungen ist dies möglich, da in der BauNVO 1977 lediglich das Hauptgebäude und mit der Hauptanlage verbundene Nebenanlagen GRZ-relevant sind.
    Corporate/Garagen nur mit einem Wert > 0,1.
    Zustimmung der 3 anderen Miteigentümer für den Anbau bekommen wir.

    Meine Fragen:

    1. GRZ:
    Lt. BauNVO 1977 gehören Garagen und Carports nur bei > 0,1 der Grundstücksfläche zur GRZ Berechnung. Der damalige Bauamt-Mitarbeiter hat jetzt die Quadratmeter der 4 Carports zusammengerechnet und kommt über 0,1 der Grundstücksfläche. Er hat aber auch die Schuppen mit gerechnet, die hinter dem Carport sind. Das ist doch nicht richtig, oder? Ich schicke ein Foto, welche Schuppen ich meine (grün markiert).
    Lt. BauNVO 1977 gehören Schuppen/Gartenhütten/Fahrradabstellräume nicht zur GRZ bzw. zu dem Wert der 0,1 nicht überschreiten darf. Wenn ich das weglasse, komme ich unter einen Wert von 0,1 der Grundstücksfläche.

    2. GFZ
    Er hat einfach das Außenmaß des Erdgeschosses für die beiden Häuser genommen und dieses dann mal 2 gerechnet.
    Für die GFZ ist aber doch die Nutzfläche relevant, die ja im EG und 1.OG unterschiedlich ist. Also quasi ohne Außenmauern, nur die nutzbare Fläche. Er hat es sich bei der Berechnung wahrscheinlich einfach möglichst leicht gemacht, da er bei dieser vereinfachten Rechnung auch < 0,5 landet (0,491).

    Es wäre wirklich toll, wenn jemand diese beiden Punkte beurteilen kann.

    Danke vorab und ein schönes Wochenende!
     

    Anhänge:

  2. #2 Kriminelle, 23.08.2024
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.117
    Zustimmungen:
    1.589
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Da hast Du den Rat ja befolgen können.
    Ich rufe also @Dimeto hier auf :biggthumpup:
     
    11ant gefällt das.
  3. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.570
    Zustimmungen:
    2.049
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ich stimme Dir zu.
    Hier bringe ich den damaligen Mitarbeiter nicht mit dem Jetzt in Einklang.
    WIe ist denn der aktuelle Stand? Hast Du schon einen Bauantrag gestellt? Oder gab es nur eine mündliche/schriftliche Beratung? Liegt Dir die genehmigte GRZ/GFZ-Berechnung des ursprünglichen Bauantrages vor?

    Ich stimme Dir nicht zu.
    Nein. § 20 Abs. 2 BauNVO
    Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln.
    Da hier nur das EG bekannt ist, sind diesseits keine Beurteilungen möglich.
     
    11ant gefällt das.
  4. #4 Tobilayo, 23.08.2024
    Tobilayo

    Tobilayo

    Dabei seit:
    23.08.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Es gab nur eine mündliche Beratung. Der Bauantrag wurde noch nicht gestellt. Ich habe die Berechnung der damalig genehmigte GRZ/GFZ Berechnung aus dem ursprünglichen Bauvertrag als Bild angehängt.

    Auch hier habe ich dir mal ein Foto vom OG angehängt.

    Ich weiß es ist viel verlangt, aber vielleicht könntest du das nochmal bewerten. Ich wäre sehr sehr dankbar.
     

    Anhänge:

  5. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.570
    Zustimmungen:
    2.049
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Und in dieser war die GRZ und GFZ Thema? Wurde jede Aussicht auf Befreiungen nach § 31 BauGB verneint?
    Ich gehe mal davon aus, dass die Grüneintragungen bereits damals vorgenommen wurden. Die Einbeziehung der Abstellräume sollte einer heutigen Überprüfung nicht standhalten.
    Die Berechnungen sind schwer nachvollziehbar zumal die Vermaßungen zu wünschen übrig lassen und teilweise in den Berechnungsansätzen keine Übereinstimmungen zu finden sind. Die wohnungsweise Zusammenfassung der Berechnungen statt einer gebäudeorientierten finde ich zumindest befremdlich. Trotz fehlender Ansichten und Geschossigkeitsbetrachtungen komme ich zu dem Schluss, dass bei den Wohnungen 1 von zwei Vollgeschossen ausgegangen wurde, bei den Wohnungen 2 von einem. Finde ich ebenfalls befremdlich. Wenn man dennoch diesem Ansatz folgt, würde durch den geplanten Anbau vermutlich Dein OG ebenfalls zum Nicht-Vollgeschoss (habe ich nicht nachgerechnet). Damit fielen Bad und Abstellraum aus der GFZ, so dass Dein Anbau nur noch eine geringfügige Überschreitung auslösen würde.
    Mein Rat: Wende Dich an eine erfahrene Entwurfsverfasserin, die das mal mit verschiedenen Ansätzen genau nachrechnet. Da sollte meines Erachtens etwas genehmigungsfähiges bei raus kommen können.
     
    ClausR7, simon84, 11ant und 3 anderen gefällt das.
  6. #6 Tobilayo, 23.08.2024
    Tobilayo

    Tobilayo

    Dabei seit:
    23.08.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Total nett von dir, wirklich richtig toll.

    Das hilft mir total weiter und ich weiß was ich weitergehend machen sollte.

    danke!!!!
     
    Oehmi gefällt das.
  7. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.196
    Zustimmungen:
    1.290
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Um welche geht es denn: A-1 ?
     
  8. #8 Tobilayo, 24.08.2024
    Tobilayo

    Tobilayo

    Dabei seit:
    23.08.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Hallo, ja genau… Haus A Wohnung 1
     
Thema:

Möglicher Anbau an bestehender Immobilie. Kurze Frage.

Die Seite wird geladen...

Möglicher Anbau an bestehender Immobilie. Kurze Frage. - Ähnliche Themen

  1. Sanierung/Neuaufteilung im Rahmen des B-Plan, Möglichkeiten? Alternativen? Ansprechpartner?

    Sanierung/Neuaufteilung im Rahmen des B-Plan, Möglichkeiten? Alternativen? Ansprechpartner?: Liebes Forum, nachdem ich schon viel gelesen und gelernt habe, jetzt die Anmeldung und der erste Post von mir. Also ein herzliches Hallo in die...
  2. Hausanbau mit Keller? Bautechnisch möglich?

    Hausanbau mit Keller? Bautechnisch möglich?: Hallo Zusammen! Aus Platzmangel möchte ich an mein Einfamilienhaus einen weiteren Raum anbauen, welchen ich auch mit einer weißen Wanne...
  3. AnBau an Garage möglich?

    AnBau an Garage möglich?: Hallo zusammen, wir wissen nun leider das wir Kein Einzelhaus in 2ter Reihe bauen dürfen.:cry Es gibt keinen Bebaungsplan für die gegend und...
  4. Wirklich nur Anbau Möglich??

    Wirklich nur Anbau Möglich??: Hallo zusammen, ich versuche mal eben unseren Plan und unser Anliegen dazustellen. Schwiegrmutter hat in Norderstedt ein 1200 qm großes...
  5. Anbau trotz Labo-Gelder möglich ?

    Anbau trotz Labo-Gelder möglich ?: Nach langer Zeit mal wieder eine Frage von mir in die Runde. Wir sind in den "Genuss" gekommen Labo-Gelder (Bayern) für den Hauskauf zu bekommen....