Müssen Dachlatten imprägniert sein?

Diskutiere Müssen Dachlatten imprägniert sein? im Dach Forum im Bereich Neubau; HAllo Experten, habe das Forum mal durchforstet. Leider finde ich keine Antwort auf meine o.g Frage. Will jetzt meine Doppelgarage bauen...

  1. #1 Troppi1, 24.09.2003
    Troppi1

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    HAllo Experten,

    habe das Forum mal durchforstet. Leider finde ich keine Antwort auf meine o.g Frage.

    Will jetzt meine Doppelgarage bauen und habe Schiss, das die Dinger faulen/schimmeln. Auf unserem NEubau sind die Dinger aber leider nicht imprägniert.???


    Ps. Interessant ist der Beitrag mit den neuen Richtlinien zu Abmessungen der Dachlatten...
     
  2. #2 Gast360547, 24.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    es gilt

    Moin,
    Salzimprägnierung gleich MÜLL.
    hier ist mal nen schöner link dazu
    http://www.branchentag.de/branchennews/detail.php?nid=73&SID=ea10d291b5eb662977a65433a7dd0bc2

    Weiter:
    (3) bei tragenden Bauteilen ist ein Holzschutz entsprechend der Gefährundungsklasse vorzusehen.
    Dach- und Konterlattung ...dürfen der Gefährdungsklasse 0 zugerechnet werden.

    (4) ...
    Der Begriff "Imprägnierung" ist nicht normgerecht und dementsprechend nicht mit Holzschutz nach DIN 68800-3 gleichzusetzen.

    Tabelle 17 sagt: Gefährdungsklasse 0 = kein Holzschutzmittel erforderlich

    (aus Hinweisen für Holz und Holzwerkstoffe der Fachregeln DDH)

    Grüße
    stefan ibold
     
  3. #3 NBasque, 24.09.2003
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    Dachlatten müssen imprägniert sein, da sie nach den Anforderungen der DIN 68800-2 nicht dreiseitig zugängig sind und nicht im Innenbereich verbaut werden.

    [​IMG]
     
  4. #4 Gast360547, 24.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ähhhhh,NB???

    Moin,
    da steht in unseren Merkblättern was anners *grübel*
    siehe unter (3)
    Grüße
    stefan ibold
     
  5. #5 Glasauge, 24.09.2003
    Glasauge

    Glasauge Gast

    Des Rätsels Lösung

    NB bezieht sich auf tragende Teile. SI auf statisch konstruktiv nicht tragende Dachlatten. Steht auch im Regelwerk der Dachdecker so drin
     
  6. #6 Robert12, 24.09.2003
    Robert12

    Robert12 Gast

    Für mich sind

    Dachlatten tragende Teile.

    Jupp

    R.Welschbillig
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Tatsächlich sind Dachlatten beides: Tragend (den Dachdecker, später die Dacheindeckung). Statisch konstruktiv tragend sind Dachlatten normalerweiese nicht.
    Also eine kniffelige Frage. Vom Standpunkt der Dauerhaftigkeit steht die Imprägnierung (oder der Holzschutz) wohl ausser Frage.
    Aber Rechtlich?
    Ich bin gespannt, ob die Experten fürs Dach das ohne persönliche Angriffe weiter diskutiert bekommen. Es wäre zumindest mal eine Möglichkeit zu zeigen, dass es geht. Sachlich.
    Mein Tipp: Keine eindeutige Klärung möglich.
     
  8. #8 Troppi1, 25.09.2003
    Troppi1

    Troppi1

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    Zumindest were ich bei meiner Garage behandelte nehmen.
    Wir wollen ja nicht billig bauen;-)
     
  9. MB

    MB Gast

    Wieso, Lebski?

    Ist doch gar nicht so schwer. "Glasauge" hat es doch schon im Prinzipo geschrieben. Im Regelwerk der Dachdecker sind Dachlatten ausdrücklich ausgenommen. DIN 68800 macht diese Unterscheidung aber eben nicht.

    Man kann sich streiten, ob Dachlatten "tragend" im Sinne der Standsicherheit sind. Meine persönliche Meinung ist aber eine ganz andere: Dachlatten werden immer wieder naß oder werden sogar naß angeliefert. Kommt das Dach drauf, dauert das bei der meist unzureichenden Belüftung ewig, bis die trocken sind.

    Zudem kriegen die wegen der dicken Dämmung auch maum noch Wärme von innen, so daß die im Winter hoch Feuchtebelastet sind (Luftfeuchte).

    Daher DIN und Fachregel hin und her: es macht mehr Sinn, die GK 1 anzunehmen und entsprechenden Schutz anzuordnen.

    Im Grunde nicht nur Insektenschutz (die kommen da ja leicht dran) lv, sondern sicherheitshalber auch pilzwidrig (GK 2) lv,P

    Ist nicht wirklich teurer, gemessen an der Bausumme, kann aber viel Ärger ersparen (Dachdecker plötzlich im Schlafzimmer, weil durchgeborchen :) )
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Oben Stand: Auf unserem NEubau sind die Dinger aber leider nicht imprägniert.???
    Deshalb meine Aussage: Also eine kniffelige Frage. Vom Standpunkt der Dauerhaftigkeit steht die Imprägnierung (oder der Holzschutz) wohl ausser Frage.
    Aber Rechtlich?

    Die Frage ist also: Kann man das rechtlich Verlangen, dass die Dachlatten imprägniert sind? Die Antwort such ich immer noch.
     
  11. MB

    MB Gast

    Bin ich Rechtsanwalt?

    Wozu haben wir die studieren lassen? Wo bleibt Haera?
     
  12. jetter

    jetter

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    Dat löppt
    ZVDH-Richtlinien

    sind zwar ganz nett. Leider wird da aber auch einfach mal geändert ohne groß zu hinterfragen (z.B. Befestigung Dachlatten bei Unterdeckungen), deshalb würde ich mich dann eher auf die Vorgaben der DIN beziehen und so behandeln wie auch MB das geschrieben hat.
     
  13. #13 Gast360547, 26.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    äähhhh???????

    Moin Jetter,
    hallo, die Fachregeln sind der anerkannte Stand der Technik für das Dachdeckerhandwerk und werden im Vergleich zu der DIN rel. häufig den Gegebenheiten angepasst.
    Gem. Fachregeln dürfen die Latten der GFK 0 zugeordnet werden. Sie MÜSSEN also NICHT weiter behandelt werden.
    Herrn Beisses Theorie in Sachen Durchfeuchtung bei mangelnder Hinterlüftung durch einen normalen Tag- /Nachtwechsel Tauwasserausfall ist letztlich nicht ganz von der Hand zu weisen (Nordseite bei Dachflächen), scheint aber nach den Regeln kein Problem darzustellen.
    Nun wird mir Herrr Beisse wieder DIN-Gläubigkeit unterstellen wollen oder die Fachregeln als Schwachsinn abtun wollen, mein Menschenverstand sagt mir jedenfalls, daß es Häuser gibt, bei denen die Dachlatten nie irgendeinen Schutz erfahren haben und nie ein Schaden aufgetreten ist.

    Die Frage, die sich mir stellt ist: wonach soll der Handwerker denn arbeiten? DIN schreibt vor das, Fachregeln sagt brauchste nich. Die Ausführung nach DIN muss vertraglich explizit vereinbart sein.

    Im Übrigen war die Rede von einer Imprägnierung, die, wie ich oben geschrieben habe, ja nicht im Sinne der DIN 68800 vorhanden ist.

    Was nun?
    Grüße
    si
     
  14. #14 NBasque, 26.09.2003
    NBasque

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    Empfehlung

    Nachdem inzwischen eigentlich alles zu diesem Thema gesagt worden ist, sollte eigentlich eine Empfehlung für zukünftige Bauherren abgegeben werden.

    1.) Laut Fachregeln des Dachdeckerhandwerks (ZVDH) ist die Dachlattung in GK 0 einzuordnen und erfordert somit keinen weiteren Holzschutz nach DIN 68800

    2.) Nach DIN 1052 (DIN ENV 1995) ist die Dachlattung in GK 1 resp. GK 2 einzuordnen und somit nach DIN 68800 mit Holzschutz zu versehen.

    In Anbetracht des geringen Kostenunterschiedes von ca. 0,05 €/lfdm, sollte in Ausschreibungen immer eine Dachlattung mit Holzschutz nach DIN 68800 , P+Iv imprägniert, ausgeschrieben werden.
     
Thema: Müssen Dachlatten imprägniert sein?
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