Mulde übers Grundstück

Diskutiere Mulde übers Grundstück im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; ...merkwürdig ist das schon. Andere (Bundes-) Länder, andere Sitten? Soclhe offenen Entwässreungsgräben werden derzeit auch bei uns immer...

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  1. #21 Thomas B, 02.11.2011
    Thomas B

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    ...merkwürdig ist das schon.

    Andere (Bundes-) Länder, andere Sitten?

    Soclhe offenen Entwässreungsgräben werden derzeit auch bei uns immer häufiger für das Oberflächen-/ regenwasser angelegt. Ist ja an sich auch nicht schlecht dieses nicht in eine Schmutzwasserkanal zu führen. Quasi ein oberirdisches Trennsystem...in etwa.

    Aber: Bei uns in der Region verlaufen diese Gräben (Mulden...wie auch immer) auf öffentlichen Flächen! Wie Straßen oder Wege...nur eben dort fürs wasser.

    Was wohl auch sinnvoll ist, da diese Mulden auch zu unterhalten sind, ihre Funktionstüchtigkeit muß gewährleistet sein. Ob das auf privaten Anwesen so geschickt gelöst ist, mag ich bezweifeln. Es ist also nicht nur so, daß Euer Garten schlechter nutzbar ist, weil geringere verbleibende Fläche, sondern Ihr habt quasi einen "öffentlichen Weg" (fürs Wasser) auf Eurem Grundstück.

    Einen Grundbuchauszug solltet Ihr eigentlich haben.

    Daß so etwas bei einer notariellen Beurkundung nur am Rande oder unverständlich erläutert wird, ist mal mindestens komisch....oder eher sehr komisch.....

    Bin schon jetzt gespannt wie das weitergehen wird.

    Thomas
     
  2. #22 Thomas B, 02.11.2011
    Thomas B

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    Ihr müßt als öffentliche Pflichten wahrnehmen.

    So etwas muß doch nicht nur grundbuchlich gesichert sein, sondern über deratige Dinge muß ein Notar eindeutig und unmißverständlich aufklären.....

    Wie ist es denn bei anderen Grundstücken dort????

    Thomas
     
  3. Marry

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    Hmm ok... und selbst wenn es im Grundbuch drinnen steht...Wir "Doofen" haben ja schon den Notarvertrag unterschrieben, in dem es drinnen stand. Wenn auch ziemlich schwammig.
    Meinst Du, dass man dann noch was machen kann wenn es nicht im Grundbuch steht?
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 02.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Irgenwas ist da faul.

    Grundbuchlich gesichert heisst, im Grundbuch muss stehen (sinngemäß):
    Darüber hätte EUCH der Notar bei der Vertragsbeurkundung aufklären müssen, ein Hinweis müsste im Kaufvertrag stehen.
    kann Euch, wenn überhaupt, nur dazu bringen, diese Mulde gegenüber dem BT nicht als Mangel anzuzeigen.
    Daraus ergibt sich - wenn das der ganze Text ist - im Prinzip nur, dass Ihr die auf eigene Kosten zuschütten müsstet.
    Aber nicht, dass die zu erhalten ist und das Ihr dadurch Haftungsrisiken eingeht.

    Frag den Bürgermeister mal, wie der denn seine "Ideen" durchsetzen will, wenn Ihr diese Mulde zuschüttet!
     
  5. Marry

    Marry Gast

    Also bei anderen Grundstücken verläuft das ja auch ALLERDINGS stehen dort überall Einzelhäuser das heißt sie haben halt mehr Platz als wir mit einer DHH.Dazu geht ja ja hinter unsere Mulde mit unserem Grundstück noch 2 m weiter deswegen sagte ich heute zum Bürgermeister ob man die Mulde nicht weiter zum Grundstücksrand verscheiebn kann, er sagte es sei zu teuer. wir müssen dann die Kosten selber tragen.und das gheht an die 10.000 €.
    Bei den Anderen Ist die Mulde auch ganz am Rand und teilt sozusagen die Grundstücke. Bei uns ist daneben ein Feld und eine "hecke" ich vermute, dass sie 2 m von der Hecke gegraben haben liegt daran, dass die Hecke zu verwurzelt war und wie geschrieben auch angeblich nicht entfernt werden darf!
     
  6. Baumal

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    auf grundstück xy, befindet sich eine
    mulde zur entwässerung auch der grundstücke xyz.

    was ist denn daran so schwer, bei unterschrift zu verstehen?
     
  7. #27 Thomas B, 02.11.2011
    Thomas B

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    Nach meinem Rechtsverständnis muß im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit drin stehen. Diese besagt dann auch welchen anderen Grundtsücken Euer Grundstück "dient" (daher auch Dienstbarkeit); welche Grundstücke also Ihr Dach- / Oberflächenwasser über Euer Grundstück leiten dürfen.

    Wie es denn mit den sich daraus ergebenden rechtlichen Verpflichtungen (Unterhalt, Pflege, ggf. zu erwartenden Schäden an Eurem Haus , wenn nicht unterhalten....oder Schäden an anderen Häusern, verursacht durch unsachgemäßen Unterhalt...was weiß ich...) aussieht, mag ich nicht mal raten.

    Insgesamt scheint mir dies ein höchst merkwürdiges Konstrukt zu sein. Da swäre m.E. genauso als würde die Stadt einen Entwässerungskanal über Euer Grundstück leiten und dann sagen, daß Ihr für Unterhalt, Instandsetzung,...verantwortlich seid. Dies wäre in meinen Augen kaum zumutbar, da hier hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden sollen und zum anderen würde dies eine ganz erhebliche Entwertung des Grundstücks bedeuten. Nicht nur wegen des fehlenden Platzes im Garten, sondern vielmehr aus der rechtlich äußerst schwierigen Situation....

    Ich würde nicht mal drauf wetten, daß so etwas überhaupt statthaft ist.

    Insofern. Anwalt, große Geschütze auffahren wenn notwenig.

    Thomas
     
  8. Marry

    Marry Gast

    Ich gucke heute abend mal in den Grundbuchauszug ob es da drinnen steht.
    Ansonsten kann man sich das mit dem Anwalt ja mal überlegen. Selbst das mit dem Gestrüpp/Hecke find ich ein unding! Das steht nirgends im Vertrag und laut soner komischen Umweltbehörde dürfen wir die nicht entfernen. Sie wächst auch sehr unregelmäßig, es sieht einfach nur hässlich aus.
     
  9. #29 fmjuchi, 02.11.2011
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    Soweit es sich nicht um neu angelegte mulden und Gräben handelt, könnte es sich auch um ein Gewässer nach dem Landeswassergesetz handeln.

    Diese können auch zur Ableitung von Oberflächenwasser benutzt werden, eine Regelung im Grundbuch ist dabei nicht notwendig.
     
  10. Marry

    Marry Gast

    es sind neu angelegte Mulden, sie wurden grade erst gegraben
     
  11. Baumal

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    schon mal darüber nachgedacht, dass es einen grund
    haben könnte, diese nicht zu entfernen???
     
  12. Marry

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    Der da z.b. wäre?????? Der Bürgermeister für Bauausschuss konnte mir keinen nennen ;-)
     
  13. Baumal

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    tiere, z.b. die deine hecke als lebensraum nutzen....
     
  14. Marry

    Marry Gast

    Ähm.. nein? Die "Hecke" / Gestrüpp besteht aus ein paar Ästen, die nicht mal das ganze Grundstück entlanggeht sondern nur vereinzelt, ich wüsste nicht welche Tiere, außer ein paar Ameisen/Käfern da leben sollten ^^
     
  15. Baumal

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    weißt du doch gar nicht, in deinen neuen lebensraum
    bist du ja noch nicht eingezogen...:D
     
  16. Marry

    Marry Gast

    Na dann sorge ich schon dafür, dass diese Viecher ganz schnell wieder abzischen :P
     
  17. Baumal

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    die haben ebenso ein anrecht irgendwo zu wohnen, wie du!
     
  18. Marry

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    Sie können sich gerne in meiner neuen Hecke einnisten aber das was dort jetzt ist das wird wegkommen, da können die Behörden sich auf den Kopf stellen...
     
  19. #39 Manfred Abt, 02.11.2011
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    komisch, komisch,

    Auch wenn wir hier nur von einer Seite Informationen bekommen klingt das ganze doch mehr als seltsam. Anlagen zur Entwässerung von mehr als einem Grundstück gehören auf öffentlichen Grund und sind auf privatem Grund allerhöchstens - wie jetzt schon mehrfach geschrieben - mit grundbuchrechtlicher Absicherung denkbar.

    Irgendwo stands schon mal: ab zum Anwalt (und Kauf rückgängig machen)
     
  20. #40 Manfred Abt, 02.11.2011
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    konzentrier dich auf das Wasserthema, nicht auf die Hecke.
     
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