Mulde übers Grundstück

Diskutiere Mulde übers Grundstück im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; naja, was heißt Erkenntnisse. Haben mal bei Leuten in der Nachbarschaft geklingelt, die auch diese Mulde haben und sie ausgefragt. Grundstück...

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  1. Marry

    Marry Gast

    naja, was heißt Erkenntnisse. Haben mal bei Leuten in der Nachbarschaft geklingelt, die auch diese Mulde haben und sie ausgefragt.
    Grundstück wechseln=macht kein Sinn, da alle freien Grundstücke diese Mulden haben und unsers is noch das beste aufgrund der Südausrichtung.
    Komplett mit einem Anwalt zurücktreten vom Kaufvertrag= bringt uns nichts, da die Finanzierung schon seid Monaten steht und ein neues Grundstück mit unseren preislichen Vorstellungen zu bekommen ist schier unmöglich.
     
  2. #142 Manfred Abt, 08.11.2011
    Manfred Abt

    Manfred Abt

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    Na Marry, dann war ja der Beitrag 104 der einzige, der dir geholfen hat:
     
  3. SvenW

    SvenW

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    Eine Mulde kommt von irgend woher und geht irgend wohin. Die am Ende sitzen haben sicher den meisten Ärger. Ich würde mich mal schlau machen, was dich die Unterhaltung der Mulde kostet und was du alles gewährleisten mußt. Das ist ja eher wie Gemeinschaftseigentum weil du Arbeit für andere verrichtest.
    Außerdem würde ich mir bei der Grundstücksgröße mal Gedanken machen, wie sich die Mulde auf das Konzept der Abdichtung des Kellers auswirkt. Wenn ihr am Ende liegt, wird bei euch die längste Zeit das Wasser stehen bzw ihr bekommt das meiste ab.

    Es mag sein daß es bitter ist, aber setzt euch hin und überlegt euch ganz genau ob ihr bei der größten Anschaffung eures Lebens mit einem minderwertigen Grundstück für 40+ Jahre leben könnt. Ich persönlich würde lieber noch 2 Jahre warten und sparen bevor ich mir so etwas ans Bein binde, aber das muß jeder selber sehen. Außerdem würde ich, wenn du es doch nimmst, mal mit dem Anwalt versuchen den Kaufpreis zu drücken, denn die Beleihungsgrundlage ist für die Bank geringer(die würde ich auch mal fragen was sie dazu sagen). Denn unter diesen Voraussetzungen sinkt der Wert des späteren Hauses und das könnte eure Finanzierung gefährden.
     
  4. Bautine

    Bautine

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    Und der war nicht mal richtig ernst gemeint... :bierchen: aber es ändert alles nichts: Marry behält das Grundstück und fällt irgendwann in ihre eigene Grube, äh, Mulde.
     
  5. Marry

    Marry Gast

    Wenn man selbst nicht in der Situation steckt lässt es sich immer leicht reden Bautine ;)

    Die Bank weiß darüber Bescheid über die ganze Sache. Und der Kaufpreis ist schon geringer aufgrund der Mulden.Ich denke da wird man nichts mehr drücken können ...
     
  6. Marry

    Marry Gast

    SvenW: Wir haben keinen Keller und wir liegen nicht am Ende...
    Aber du hast schon recht, muss halt jeder selber für sich entscheiden...
    Das mit dem 2 Jahre weitersparen geht in unserem Fall nicht mehr, da WHG schon gekündigt und Nachmieter sind schon gefunden ...
     
  7. sarkas

    sarkas

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    Es geht aber hier im BEF nicht um leicht reden, sondern darum, dass sich viele mit Deiner Problematik befassen und versuchen zu helfen,
    und dann irgendwann bei #145 feststellen müssen, das der TE eigentlich nur seine eigene Meinung bestätigt haben wollte und ansonsten
    beratungsresistent ist.
     
  8. SvenW

    SvenW

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    fair bleiben: Marry wollte nicht hören ob sie das Grundstück behalten soll sondern was sie mit der Mulde machen kann, was hier kaum diskutiert wurde. Überbauen mit Holzterrasse sollte möglich sein, aber ob das auch erlaubt ist, muß Marry in den Verträgen nachlesen. In der Mulde soll ja kein Fluß fließen, so daß ein paar Ständer das Wasser nicht wirklich behindern aber was die Verträge sagen...
     
  9. sarkas

    sarkas

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    #1
    Naja .... :cool:
     
  10. #150 Morgaine, 08.11.2011
    Morgaine

    Morgaine

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    Ähnliches Problem. Laienerfahrung

    Sorry, hab nicht alle Beiträge durchgelesen, aber bei manchen stellen sich mir wirklich die Haare auf.

    Was soll das? Die TE will Hilfe und keine Häme oder ähnliches.

    Wir hatten ein ähnliches Problem. Der Entwässerungsgraben war allerdings in den Plänen vor Kauf und Baubeginn am Rande des Grundstücks eingezeichnet und uns bekannt. War hier im Neubaugebiet vor ca. 10 Jahren bei vielen Grundstücken so.

    Kurz vor unserem eigenen Baubeginn hob der Bagger aber einen Graben mitten durch den geplanten Garten, also ca. 2m entfernt von der Grundstücksgrenze aus. Die Überraschung und das Entsetzen unsererseits war groß. Als Notlösung hatte ich mir auch eine kleine Brücke über den Bach vorgestellt, dachte mir, den Lauf des Wassers etwas zu mäandern und ihn in den Garten einzubinden.

    Gut, dass wir das nicht gemacht haben. Dieser "Bach" ist immer trocken, maximal mal etwas feucht, hier fließt gar nichts, was ein schönes, stimmiges Gartenbild ermöglicht hätte.

    Wir haben aber gemeinsam mit den anderen 4 betroffenen Nachbarn erreicht, dass der Graben tatsächlich an die Grundstücksgrenze verlegt wurde. Es sind nun nur noch ca. 30cm, die vom Grundstück abgeknappst wurden und damit verschmerzbar.

    Die Pflege dieses Grabens wurde übrigens von der Gemeinde zugesichert und die ersten Monate auch durchgeführt, was wir aber selbst abgelehnt haben, weil ich nicht monatlich fremde Menschen auf meinem Grundstück haben wollte.

    Falls ich das überlesen haben sollte: Hast du mit der zuständigen Behörde schon gesprochen? Wär ein Verlegen an den Rand vielleicht möglich (im Notfall auch auf eigene Kosten)? Bevor du über einen Grundstückswechsel mit den damit verbundenen Problemen nachdenkst, sprich doch erstmal mit den anderen auch betroffenen Grundstückseigentümern, gemeinsam geht da manchmal mehr als man denkt.

    Wie das rechtlich aussieht bei der Vermittlung und dem Kauf des Grundstücks, ob ihr getäuscht wurdet oder nicht, mag und kann ich nicht beurteilen, aber wenn das Grundstück ansonsten passt, wär's doch schade, alles hinzuwerfen.

    Ich hoffe für dich, dass ihr eine gute Lösung findet.

    LG, Morgaine
     
  11. sarkas

    sarkas

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    und das merkt man leider...
     
  12. Marry

    Marry Gast

    Habe mit dem Bauausschuss gesprochen, (stellvertr. Bürgermeister) dieser sagte ein verlegen wäre EVTL. möglich aber auf eigene Kosten.
    Noch kennen wir die meisten Nachbarn nicht, da noch bei keinem der Bau losgin aber ein Zusammenschluss von allen macht Sinn. vllt. lässt sich ja dadurch was erreichen :-)
    Musstet ihr bei Eurer Verlegung denn etwas dazuzahlen?
    LG Marry
     
  13. Shoko

    Shoko

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    Mir stellen sich die Haare auf, wenn jemand zum 100ten Mal Fragen stellt die schon lange beantwortet wurden, weil er zu faul ist den Thread zu lesen.
    Und dann noch die Qualität der anderen Antworten beurteilen :mauer
     
  14. Geodesy

    Geodesy

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  15. #155 Morgaine, 08.11.2011
    Morgaine

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    Sorry, mir ging's nicht um die Qualität der Beiträge, die kann ich als ehemalige Bauherrin und Laie nur in Teilen beurteilen, sondern um den Ton, der hier manchmal angeschlagen wird, wenn vom TE nur nochmal nachgefragt wird ohne gleich ein "Super, das war klasse" oder ähnliches zu antworten.

    Bevor wieder Missverständnisse entstehen: Diese Antwort war nun nicht speziell auf die Beiträge von Sarkos und Shoko gemünzt. So viele gab's von Euch ja gar nicht, deshalb weiß ich nicht, warum gerade Ihr darauf eingeht. Egal, hier geht's nicht um Euch oder mich.

    @ Marry: wir haben den Graben auf eigene Kosten verlegt, also gemeinsam mit den Nachbarn, nachdem die Erlaubnis dafür erteilt wurde. Die Kosten waren dadurch sehr gering und es auf alle Fälle wert.
     
  16. #156 flashbyte, 08.11.2011
    flashbyte

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    ich vermute ja mal das Mary aus dem Vertrag überhaupt nicht raus will. Warum? nach dem Statement wird das Grundstück vermutlich recht "preiswert" gewesen sein:

    Mini Grundstück + Auflagen/Einschränkungen wegen der Mulden = Verkauf nur über den (günstigen) Preis.

    Wozu dann noch die Ratschläge aus dem Vertrag rauszukommen? Das Grundstück hat schließlich Südlage und war günstig zu haben :hammer:
     
  17. Geodesy

    Geodesy

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    Ich geb Dir mal nen Tipp.

    Diese Mulden oder auch Gräben oder sonstige Entwässerungsanlagen stehen auf Eurem Grundstück. Es ist wohl kein eigenständiges Flurstück, sondern im Liegenschaftsbuch wird eine eigenständige Nutzungsart für die 80 m² eingetragen. Somit seid Ihr auch Unterhaltspflichtig. Art 14 GG lässt Grüßen. Eigentum verpflichtet.

    Siehe auch WasG SH §40
     
  18. Marry

    Marry Gast

    Also nochmal zum mitschreiben: Finanzierung ist durch und man hat kein Rücktrittsrecht mehr, warum sollte ich jetzt vom Vertrag zurücktreten? Es ist nicht gesagt, dass ich ein anderes Grundstück finde, welches auch noch mit einem DH zu bebauen ist.

    Und flashbyte: nach einem Ratschlag wie ich aus dem Vertrag rauskomme habe ich auch nie gefragt also besser lesen bevor man unüberlegte Kommentare abgibt ;-)
     
  19. #159 flashbyte, 08.11.2011
    flashbyte

    flashbyte

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    Du schreibst Du willst keine Ratschläge dazu, ich schrieb mal soll Dir keine Ratschläge diesbezüglich erteilen, wo war da jetzt was unüberlegt :o

    iss auch egal :mauer mir bleibt dann wohl nur noch auf mein Zitat vom alten Albert zu verweisen und weiterhin einen problemlosen Bau zu wünschen :28:
     
  20. #160 Manfred Abt, 08.11.2011
    Manfred Abt

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    Die Argumente wurden jetzt hinlänglich ausgetauscht und weitere Erkenntnisse sind nicht mehr zu erwarten.

    Wir erkennen an, dass unsere wohlgemeinten Hinweise nicht angefragt waren.

    Wir fragen uns allerdings, warum man unsere Hinweise nicht ernstnimmt.

    Thema wird jetzt geschlossen.
     
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