Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt?

Diskutiere Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Ich denke, daß es ein Fall für die Höhenrettung der Feuerwehr gewesen wäre.. Es sein denn, die Rutsche wäre 4,2 Grad weiter nach Osten...

  1. #61 Heideblick, 13.10.2013
    Heideblick

    Heideblick

    Dabei seit:
    02.09.2011
    Beiträge:
    190
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Kfm.
    Ort:
    Düren
    Ich denke, daß es ein Fall für die Höhenrettung der Feuerwehr gewesen wäre..
    Es sein denn, die Rutsche wäre 4,2 Grad weiter nach Osten ausgerichtet, dann vielleicht Bergrettung...

    Sicherheitshalber sollten alle Nutzer einer Rutsche zukünftig rutschhemmende Kleidung tragen müssen, einen Sachkundekurs bestehen, den Rutschenbefähigungsschein immer bei sich tragen, und unaufgefordert dem Rutschenabschnittsbevollmächtigtem (erkennbar an Armbinde mit stilisierter Rutsche in weißem Kreis) vorzeigen müssen.
     
  2. #62 Der Bauamateur, 13.10.2013
    Der Bauamateur

    Der Bauamateur

    Dabei seit:
    17.07.2013
    Beiträge:
    368
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Meißen
    Die Beispiele von Lebski machen doch deutlich, dass derjenige, der solche Dinger im öffentlichen Raum aufstellt, auch spezielle Pflichten hat. Und zwar mit Recht! Die Einstellung nach dem Motto: muss doch keiner benutzen, shit happens, Pech gehabt ist doch ziemlicher Käse. Wenn ein Fahrstuhl abstürzt, weil er nicht DIN-konform eingebaut wurde, sagt auch keiner "Pech gehabt, die hätten ja die Treppe nehmen können".

    Wenn jemand ein Spielgerät öffentlich zugänglich aufbaut, muss er damit rechnen, dass es benutzt wird und auch für die entsprechende Sicherheit sorgen. Das sind doch elementare Grundsätze für die Betreiberhaftung.
    Und wer als Privatmensch solche Spielgeräte öffentlich zugänglich in DIY Manier aufbaut, dem kann ich nur eine gute Haftpflicht-Versicherung empfehlen (wenn die da überhaupt greift). Der Schaden bei bleibenden Schäden an Personen kann schnell in die Millionen gehen.

    Ob in diesem speziellen Fall allerdings 15 cm Abweichung von der DIN bei einem ansonsten einwandfrei gewarteten Spielplatz eine Haftung begründen können, ist meiner Meinung nach fraglich.
    Bei 10 Wochen Verdienstausfall können schon mal ein paar Tausend EUR Schaden auflaufen, von daher Anwalt fragen.
     
  3. #63 Bautine, 13.10.2013
    Bautine

    Bautine

    Dabei seit:
    27.11.2009
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürotätigkeit
    Ort:
    Hessen
    Zeigen, dass man beim Klettern an Stangen, Seilen, usw. den Daumen nach unten nimmt. Aber eben nicht panisch werden, wenn Kind es dann auch selbst probiert. Meine Kinder reagierten schon früh auf den Ruf "DAUMEN". Die Große war knapp 2 als sie alleine zur Rutsche hochkletterte, dabei den Halt verlor und nur noch an den Händen hing. Dank Klammergriff hatte sie kein Problem, die Füße wieder auf die Leiterstange zu bekommen. Ich wußte, sie kann es, wir hatten es geübt.

    Beim ersten Nutzen einer Rutsche stand ich grundsätzlich unten, um das Kind ggf. aufzufangen - oder ich hatte vorher beobachtet, wie andere Kinder die Rutsche nutzten. Aber: Wer etwas noch nicht alleine kann, lässt es sein - es gibt genug andere Möglichkeiten zu spielen.

    Wer hochklettert, klettert auch wieder runter! Ich zuerst, dann das Kind. Wer nicht alleine hochkommt, muss noch nicht hoch, auch wenn es dann Geschrei gibt. Wer die Regeln nicht einhält, weil er entweder zu klein ist oder trotzt, läuft nicht alleine rum, sondern an meiner Hand.

    Wenn ein Erwachsener rutscht, kommt er aufgrund des höheren Gewichts natürlich weiter als ein Kind. Wäre ein Kleinkind wirklich über den Auslauf hinausgekommen?
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Nun, es ist dein Ruf, mit dem du spielst. Aber wie sagte schon Wilhem Busch? Ist der Ruf erst ruiniert, ....

    Rettung im Sinn dem Kind da runter zu helfen. Im Unterschied von, ich will selbst rutschen, weil ich Lust habe.
    Aber man kann ja alles drehen wie man will. Du must damit leben, wenn du dich dabei lächerlich machst.
     
  5. #65 wasweissich, 13.10.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie wäre es , anstatt mit dem zollstock herumzurennen , die vor dem auslauf weggetretenen hackschnitzel in die kuhle reinkratzen ?
    (ich bin sicher , das das umliegende gelände bei ca 35-40 cm liegt )


    ach ne , dafür soll dann besser extra einer vom betreiber anrücken , am besten vier mal am tag .........:mauer

    und wenn dann spielplätze eingeebnet werden , weil es unbezahlbar wird sie zu unterhalten , kann man sich dann in einer BI zusammenrotten und tagelang zeit mit protestieren verplämpern .
     
  6. mreded

    mreded

    Dabei seit:
    22.10.2011
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheit
    Ort:
    Sachsen
    Mal von den baurechtlichen Aspekten abgesehen. Stellt sich die Frage ob die erlittene Verletzung überhaupt ursächlich mit dem Rutschen und dem Aufprall am Ende der selben zusammenhängt. Menuskusriss ohne Begleitverletzungen im Knie spricht nicht für ein Hochrasanztrauma. Hätte auch bei jedem Aufstehen aus der Hocke passieren können. Wenn operiert wurde und eine feingewebliche Untersuchung gemacht wurde wird dort aller Wahrscheinlichkeit irgendwas von Degeneration drinstehen. Ist immer schlecht für Forderungen aus einem Trauma.
     
  7. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ich bitte dich!
    das ist doch lächerlich.
     
  8. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    spätestens wenn auf dem mikrowellengerät ein aufkleber
    pappt: "dieses gerät nicht dazu geeignet nasse katzen
    zu trocken",
    können wir uns richtig sicher fühlen.
     
  9. #69 Wachtlerhof, 13.10.2013
    Wachtlerhof

    Wachtlerhof

    Dabei seit:
    16.06.2011
    Beiträge:
    1.010
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Business Development
    Ort:
    Mittelfranken u. Hessen
    Benutzertitelzusatz:
    https://www.facebook.com/lustcon/
    Wenn dem Kind beim Rutschen was passiert wäre, wäre sicherlich der Spielplatzbetreiber in der Haftung. Aber wenn ein Erwachsener auf einer Kinderrutsche rutscht, ist der Spielplatzbetreiber sicherlich aus der Haftung raus. Wenn das Kind noch zu klein ist, um sich runter rutschen zu trauen, sollte man es eben nicht auf solch hohe Rutschen rauf lassen und einfach auch mal ein bisschen besser auf das Kind aufpassen.
     
  10. #70 Pruefhammer, 13.10.2013
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    es steht doch recht eindeutig in den Texten von lebski, daß eine Haftung auch bei Nutzung von Erwachsenen in Frage kommt, wenn diese "Retten" oder Hilfestellung geben. Ich denke es steht hier außer Frage, dass der Erwachsene eben nicht aus eigenem Vergnügen da runter gerutscht ist. Insoweit könnte man einer Haftung zustimmen, aber es gibt auch einige weitere Aspekte m.E. zu berücksichtigen.
    So muß und kann ein Erwachsener Gefahren anders und besser einschätzen als ein Kind. Als Erwachsener kann und muß man sich m.E. damit auseinandersetzen, ob die Nutzung der Rutsche auf Grund anderer Belastung, Körpergröße etc. für einen selbst zur Gefahr werden kann. Eine solche Prüfung hätte der Verletzte sicher noch vor der Rettung durchführen können, außerdem hätte er sicher durch geeignete Nutzung (abbremsen mit den Füßen z.B.) die Rutschgeschwindigkeit minimieren können. Bleibt auch die Frage, ob die Absurzhöhe, die offenbar für Kinder kein Problem darstellt ausgerechnet für Erwachsene eine Gefahr darstellt. Wie bereits geschrieben bildet sich in Hackschnitzeln oder Sand oftmals allein durch die häufige Nutzung eine Vertiefung, da kann sicher nicht erwartet werden, dass diese stündlich wieder zugeschüttet wird. Insbesondere wird der Geschädigte den Nachweis erbringen müssen, dass die 15cm mehr an Höhe ausgerechnet bei ihm als Erwachsenen zur Verletzung geführt haben und bei 35cm die Verletzung ausgeblieben wäre. DIN Normen sind wie der Name schon sagt Normen und keine Gesetze. Ein Verstoß gegen DIN-Normen führt nicht automatisch zu einer Haftung, allerdings wird sich zumindest an den Normen auch in der Rechtsprechung gern orientiert.
     
  11. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Was ist das hier für ein Großstadtgeplänkel??? Ein Erwachsener Mensch sollte in der Lage sein risiken selbstständig einschätzen zu können. In den Bergen ist auch nicht vor jedem Abgrund ein Geländer, wen wollt Ihr denn hier verklagen. Meine Güte, wenn ein Erwachsener( in diesem Falle eine Aufsichtsperson) seine Aufsichtspflicht verletzt, sich dann bei einem " Rettungsversuch" selber verletzt, so soll er doch froh sein das es nur >Ihn erwischt hat.
    Rennt Ihr eigentlich ständig mit dem Zollstock auf Spielplätzen herum? Sowas kann beim rutschen echt gefährlich sein.
    Und nein, ich habe in diesem Fall kein Mitleid sondern bin beeindruckt von so viel verantwortungsloser Hilfslosigkeit. Achtung, vor dem Kantstein bitte selbstständig den Fuß heben, man könnte stolpern( Hier steht sicherlich auch kein Schild)
     
  12. #72 Pruefhammer, 13.10.2013
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    es geht doch nicht darum, was man oder ich persönlich für eine Ansicht habe, wann wer für was auch immer haften soll sondern wie die Gesetzeslage bzw. Rechtssprechung aussieht. Die entscheidende Frage ist doch: kann der Geschädigte im Zweifelsfall vor Gericht eine Haftung erstreiten oder nicht. Bei dieser Beurteilung gehe ich nur davon aus, was die Rechtsprechung hergibt, nicht danach was meinen Wunschvorstellungen entspricht. Und da muß man ganz eindeutig sagen: eine nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit besteht, daß er als Kläger mit seiner Klage Erfolg hat, wenn auch für mich noch bestimmte Fragen offen sind.
     
  13. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    unpackbar, soll jetzt tagtäglich ein mitarbeiter mit zollstock auf einem
    kinderspielplatz herum maschieren, um die hackschnitzelhöhe
    nach ihrer DIN nachzumessen???

    wenn ein erwachsener die rutsche benutzt (wie kindisch mag man sein?)
    um sein kind zu retten....:yikes, soll dann dieser mitarbeiter diese hackschnitzelhöhe
    wieder auffüllen, da ein erwachsener kindskopf gerutscht ist um sein kind
    zu retten und die hackschnitzelhöhe weitaus mehr minimiert hat als es kind tun würde???

    manchmal frage ich mich echt, in welcher welt ich lebe und ihr eure kinder großzieht.:mauer

    um ein kind vor einer rutsche zu retten...:respekt muß man selbst rutschen.
    ich schmeiß mich weg.... und schüttel den kopf.
     
  14. #74 Pruefhammer, 13.10.2013
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    @baumal: es geht nicht darum wie ich meine Kinder erziehe oder erziehen würde sondern darum ob Haftung besteht. Wenn du als Spielplatzbetreiber eine solche Klage am Hals hast überlegst du halt gut ob du die Hackschnitzelhöhe mit dem Zollstock nachmisst oder erst gar keine Rutsch aufstellst. So ist es nun einmal, das Argument "dann stellt halt keiner mehr eine Rutsche auf" wird wohl vor Gericht nicht ziehen. Kann man traurig finden, ist aber tausendfache Praxis. In USA natürlich noch viel schlimmer.
     
  15. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ja. ist das so?
     
  16. #76 Bauliesl, 13.10.2013
    Bauliesl

    Bauliesl

    Dabei seit:
    02.02.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    73230
    Aber diese Rutsche war doch für 2,5-jährige gar nicht geeignet.....
    Da passt jemand nicht richtig auf sein Kind auf, verletzt sich als Erwachsener auf einem für ihn ungeeigneten Spielgerät bei der "Rettung" seines Kindes und sucht dann jemanden, der für seine Dusseligkeit bezahlen soll????? In welcher Welt lebt derjenige eigentlich?
     
  17. #77 Corinna72, 13.10.2013
    Corinna72

    Corinna72

    Dabei seit:
    16.04.2012
    Beiträge:
    1.214
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physikerin
    Ort:
    Berlin
    Der Tüv Süd schreibt dazu:

    "Wer ein Spielplatzgerät in Verkehr bringt und es der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt damit dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass Spielplatz und Spielplatzgeräte den Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen durchgeführt werden."

    http://www.tuev-sued.de/uploads/ima...din-en-1176-din-en-1177-tuev-sued-02-2013.pdf

    Offenbar müssen die DIN Normen wohl doch eingehalten werden.
     
  18. #78 wasweissich, 13.10.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    auch der tüv süd ist kein gesetzgeber :D
     
  19. #79 Corinna72, 13.10.2013
    Corinna72

    Corinna72

    Dabei seit:
    16.04.2012
    Beiträge:
    1.214
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physikerin
    Ort:
    Berlin
    Nö. stimmt leider nicht. Würden die Hackschnitzel perfekt liegen, wären es 50cm Fallhöhe. Ist also entweder eine Fehlplanung oder falsch aufgebaut.
    Mit verrutschten Hackschnitzeln sind es dann so 60-65cm
     
  20. #80 the motz, 13.10.2013
    the motz

    the motz

    Dabei seit:
    10.03.2011
    Beiträge:
    883
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    regeltechniker/operater
    Ort:
    Großmugl
    Um zur eigentlichen Frage- der nach meiner Meinung- zu kommen:

    Daß ein Erwachsener eine ganz andere Beschleunigung hat als ein Kind, sollte ist ja wohl klar...

    Sich danach zu wundern, daß man nicht im Auslauf stehen bleibt und es einen hinsetzt...

    Aber dann noch sich über nicht eingehaltene Normen aufregen...

    Das ist nichts fürs bauexpertenforum...

    Das gehört ins Fernsehen- RTL2 Hausfrauennachmittagsshow!!!!
     
Thema: Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. altersbegrenzung privater spielplatz

    ,
  2. betreiberhaftung spielgeräte

Die Seite wird geladen...

Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt? - Ähnliche Themen

  1. Alte Ölheizung temporär mit Niedertemperaturheizkörper betreiben.

    Alte Ölheizung temporär mit Niedertemperaturheizkörper betreiben.: Guten Tag, ich habe ein altes Haus (Bj. 1960) gekauft und 3 Fragen zur Heizungsthematik: 1.) Im Gebäude ist aktuell eine Ölheizung von Buderus...
  2. Gas Kombigerät nur als Heizung betreiben?

    Gas Kombigerät nur als Heizung betreiben?: Mahlzeit! Ist es möglich, ein Gas Kombigerät (konkret: Vaillant VSC196-C 150) als reine Heizung zu betreiben und die Warmwasserbereitung komplett...
  3. FBH mit Bosch junkers TA 120 A/E/E1 betreiben?

    FBH mit Bosch junkers TA 120 A/E/E1 betreiben?: Hallo zusammen, ich habe im ganzen Haus eine Fußbodenheizung (VA=75mm und mit Wasser als WärmeÜbertragungsMedium) einbauen lassen. Als diese nun...
  4. Offene Schaltnetzteile sicher betreiben

    Offene Schaltnetzteile sicher betreiben: Guten Abend, wir haben 2 von diesen nachfolgenden Schaltnetzeilen provisorisch in einem Abstellraum an der Wand befestigt und verkabelt, nun...
  5. Bosch 9,6V Akkuschrauber mit 12V Akku betreiben?

    Bosch 9,6V Akkuschrauber mit 12V Akku betreiben?: Hallo! Ich habe hier zwei alte Bosch Akku Schrauber rumliegen. 1 x BOSCH PSR 12 VES-2 und 1 x BOSCH PSR 9,6 VES-2. In beiden Geräten stecken...