Muss Energieausweis sein?

Diskutiere Muss Energieausweis sein? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, Ich werde wohl das Elternhaus von meinem Vater abkaufen, für nen symbolichen Betrag von einem Euro oder sowas. Es ist ein Fachwerkhaus,...

  1. #1 Mathias1962, 09.10.2009
    Mathias1962

    Mathias1962 Gast

    Hallo,

    Ich werde wohl das Elternhaus von meinem Vater abkaufen, für nen symbolichen Betrag von einem Euro oder sowas. Es ist ein Fachwerkhaus, ca Bj 1870. Natürlich hat da die letzen 30 Jahre keiner was dran gemacht: Keine Dämmung (Ausfachung Ziegel, halbe Steinbreite, innen Lehmputz).

    Ich weiss also, dass die Dämmung miserabel ist und brauche daher zu meinem Kauf von meinem Vater keinen Energieausweis.

    Ich werde nach einiger Aufbauarbeit einen brauchen, um eine Etage zu vermieten, das weiss ich wohl. Aber muss jetzt schon einer zum Kauf von meinem Vater angefertigt werden? Gibt es da "Sonderformen", die kurzerhand bestätigen, dass es ein Bau ohne Dämmung ist mit schlechten Werten für nen Euro Fuffzig oder muss da ernsthaft ein hochbezahlter Fachmann sagen, dass das Ding Mist ist?

    Gruß, Mathias
     
  2. lulu66

    lulu66

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    Sofern ich weiss, kann der Käufer einen solchen Ausweis fordern. Müssen muss er das nicht.

    Aber eventuell kommst du mit dem symbolischen Euro nicht durch. Wie ists mit einer offiziellen Schenkung?
     
  3. #3 Mathias1962, 09.10.2009
    Mathias1962

    Mathias1962 Gast

    Gehhört eigentlich nicht in dieses Fach (hier geht es um Energieausweis) aber eine Schenkung wird hier schwierig: Das Haus gehört zu gleichen Teilen meinen Eltern. Nun bin ich aber Betreuer meiner dementen Mutter und würde mir daher das Haus quasi selbst schenken. Da rechne ich eher mit Schwierigkeiten, auch mit meinen Geschwistern.

    Das Gutachten weist einen (fiktiven) Verkehrswert von (minus) -13000€ aus aufgrund der Schäden und des ausgebotenen Wohnrecht meines Vaters (Mutter ist im Heim).

    Aber wenn Dir (oder Euch) ein besserer, sauberer Weg einfällt, wär das auch gut, ich möchte nur rechtlich abgesichert sein, dass es ein sauberes Geschäft war und ich niemanden übervorteilt habe.

    Den alten Kasten abzureissen oder zu verhökern kommt nicht in Frage, da liegt Denkmalschutz drauf und Vater will nicht ausziehen.

    Gruß, Mathias
     
  4. #4 Gast943916, 09.10.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    da solltest du einen RA befragen....
     
  5. #5 Pirellitx31, 09.10.2009
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    Einen Energieausweis brauchst du nicht, wenn du ihn vom Verkäufer nicht verlangst.
    Hast du denn überhaupt schonmal mit den Geschwistern darüber geredet? Bei einem negativen Verkehrswert sollte eine Schenkung doch problemlos möglich sein, wenn nicht die Geschwister allein aus emotionalen Gründen an dem Objekt hängen.
     
  6. #6 Bauing24, 09.10.2009
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    Denkmalschutz?

    Für Denkmale braucht es keinen Energieausweis, sie sind von der Ausweispflicht befreit (war in der ENEV 2007 so, wird hoffentlich in der neuen ENEV seit Okt.09 auch so geregelt sein).
    Schönes Wochenende.
    Thomas
     
  7. Julius

    Julius

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    Aufgrund des Gutachtens dürfte der Kauf auch steuerlich unkritisch sein und erklärbar gegenüber den Geschwistern. Sehe also nicht, was in Dem Fall dagegensprechen würde.
     
  8. #8 Mathias1962, 11.10.2009
    Mathias1962

    Mathias1962 Gast

    Ja, und genau das ist der Grund für das Gutachten.

    @bauing: Danke, das war die Info, die ich brauchte: Denkmäler sind befreit von der Ausweispflicht.
     
  9. Primut

    Primut

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    Das sehe ich anders: Denkmale sind nicht vom Ausweis sondern von den einzuhaltenden Grenzwerten des Ausweises bauteilabhängig befreit.
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 21.10.2009
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    Bevor hier ...

    ... weiter gerätselt wird der Verordnungstext aus der EnEV 2009:

    § 24 Ausnahmen
    (1) Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild be-einträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.
    (2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu.


    :konfusius
     
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