Muss ich darauf eingehen???

Diskutiere Muss ich darauf eingehen??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, Mein Bauträger, der mir nicht die vom Gutachter empfohlene Kellersanierung ausführen will, verlangt eine Eigenbeiteiligung...

  1. #1 patrizia, 09.11.2004
    patrizia

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    Hallo liebes Forum,

    Mein Bauträger, der mir nicht die vom Gutachter empfohlene Kellersanierung ausführen will, verlangt eine Eigenbeiteiligung von 8000 Euro wegen der notwendigen Aussenarbeiten (buddeln und besseren Boden einbringen)

    Da ich das nicht akzeptieren kann und besseren Boden dort auch nicht haben möchte / brauche und der nur wg. der Mängelbeseitigungsmassnahmen erforderlich ist, meine ich, den nicht bezahlen zu müssen.

    Also bleibt Alternative B : Den Zustand so akzeptieren, Mängelminderung bei Abnahme und selbst machen.

    Dann schreibt mir der Bauträger so im Nebensatz, dass ich mit der Akzeptierung des Zustandes dann ja auch Mängelfreiheit zugestehe und von Minderung Abstand nehmen werde. Und das nachdem er schon das Gutachten als Mängelnachweis von mir erhalten hat.

    Muss ich dem nun noch widersprechen??? Ist das "konludentes handeln" und mein Einverständnis, wenn ich nichts antworte???

    Immerhin macht er den Weiterbau in dem Brief genau davon abhängig.

    Hat jemand eine Idee???

    Liebe Grüße,

    Patrizia
     
  2. aw

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    Möglichkeiten...

    gibt es viele ..
    Hier leider zuerst noch einige Fragen zum "Umfeld" :
    Bauträger oder Generalübernehmer-Vertrag ?
    Sind Sie bereits grundbuchlich eingetragener Eigentümer des Grundstücks ?
    Wie weit ist der Baufortschritt zur Zeit ?
    Wieviel haben Sie bereits an den Unternehmer bezahlt ?
     
  3. #3 bauhexe, 10.11.2004
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    Handelt es sich um einen Neubau?
    Ist der Mangel vom BT verursacht?
    Worin genau besteht der Mangel?
    Gutachten oder Mängelrüge nach VOB/B §13 ?
    Was für ein Vertragsverhältnis besteht mit BT?
    Da ist vielleicht doch eher ein Rechtsanwalt gefragt!
    Damit det BT in Handlungszwang kommt, könnte man erst einmal alle weiteren Rechnungen offen lassen. Bei VOB-Vertrag kann man für Mängel einen Einbehalt geltend machen und zwar bis zur 3-fachen Höhe des Mangels. :think
     
  4. #4 bauhexe, 10.11.2004
    bauhexe

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  5. Eric

    Eric

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    Ich denke mal es geht um Sowieso-Kosten, d.h. der BT verlangt Kostenbeteiligung, weil zur Beseitigung des Mangels Maßnahmen erforderlich sind sind, die bei einer von Anfang an mangelfreier Ausführung von Ihnen auch hätten bezahlt werden müssen.

    Um die Berechtigung von Sowieso-Kosten zu überprüfen, müßten Sie viel mehr Infos einstellen:

    1. Was war zunächst zwischen Ihnen und dem BT an Leistungen vereinbart und mit dem vereinbarten Preis abgegolten?

    2. Was ist genau vom SV als Mangel festgestellt worden?

    3. Waren die Maßnahmen, die laut Sachverständigen ausgeführt werden müssen, im Leistungsumfang/Preis enthalten?

    Normalerweise ist es so, daß der BT das Objekt schlüsselfertig zu erstellen hat. Dann schließt der vereinbarte Kaufpreis alle Leistungen ein, die zur Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderlich sind. Wenn dafür der Bodenaustausch im Bereich der Baugrube erforderlich war, dann hatte der BT dies von Anfang an mitzuerledigen > also keine Sowieso-Kosten.
     
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