Muss ich mir Sorgen machen?

Diskutiere Muss ich mir Sorgen machen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ok, vielen Dank für die Unterstützung. :28: Das hilft mir schon mal um etwas mehr Licht in die Sache zu bringen. Ich werde auf jeden Fall noch...

  1. #21 Gizmo1212, 21.10.2009
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    Ok, vielen Dank für die Unterstützung. :28: Das hilft mir schon mal um etwas mehr Licht in die Sache zu bringen.

    Ich werde auf jeden Fall noch mit einem ordentlichen Architekten sprechen und Referenzen einholen.
     
  2. #22 Thomas B, 21.10.2009
    Thomas B

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    ...das wäre sicher nicht dumm.

    Grundsätzlich muß es nicht schief gehen mit einem GU zu bauen, aber der Zusatz GmbH sagt ja schon Einges. Die Haftung ist beschränkt!

    Auf dem Thema Haftpflicht wird viel herumgeritten und wirklich gut ist es ja eigentlich wenn man diese nicht braucht (vor allem für einen selber, weil sonst die Beiträge hoch gehen!). Umso mehr ist ein A. wahrscheinlich daran interessiert eine ordentliche Leistung abzuliefern, denn die Haftpflicht ist kein Ruhekissen, das zu einem laxen Umgang mit dem Bau animiert, weil die dumme Versicherung dann ja alles zahlt...wahrlich nicht!

    Thomas
     
  3. #23 Gast943916, 30.10.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    in den meisten LV´s wird ein Haftpflichtversicherungsnachweis vom Handwerker verlangt, na und??
    Seht dqas doch mal anders rum, wie oft wird vom HW eine Auskunft über Liquidität des Kunden eingeholt?
     
  4. #24 saarplaner, 30.10.2009
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    Moin Ralf!

    Also hier im Saarland war das Beilegen einer Versicherungsbestätigung früher einmal Pflicht. Aber nicht als Kopie, sondern als Original mit Wasserzeichen usw, und Laufzeit beschränkt.

    Das ist aber bei der letzten Reform irgendwie abgeschafft worden.

    Hier wird davon ausgegangen, wenn du die Bauvorlagenberechtigung hast, dass dann deine Haftpflichtversicherung auch besteht. Ist in den Ing.- bzw. Architektenkammern als Aufnahmekriterium vorgeschrieben.

    Wie das aber mit Kontrollen aussieht weiß ich leider nicht.
    Ich habe auch keine Ahnung wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird.

    Aber nun zum eigentlichen Thema, ich hätte auch Bauchschmerzen bei dieser Konstellation, Ehefrau=GF usw...

    Grüße aus dem Saarland! :winken
     
  5. #25 Bauwahn, 30.10.2009
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    Einer unserer Architekten hat mit dem Vertrag auch die Kopie der Haftpflicht mitgeschickt. Ohne Aufforderung. So stelle ich mir das eigentlich vor.

    Es gibt meiner Beobachtung nach aber immer mehr Architekten, die zumindest nebenbei noch eine GmbH als GÜ haben (bzw. halt die Frau). Gerade im akademischen Umfeld hier in Ulm (Universitätsstadt mit vielen Kliniken und sog. High-Tech-Firmen) erlebe ich viele Bauherren, die eigentlich die klassische Architektenkundschaft wären und Häuser mit einem gewissen Designanspruch bis hin zum Prestigebau wollen, sich aber eben nicht um Aufträge usw. kümmern wollen und möglichst Festpreis haben wollen (selbst wenn es 10% Aufschlag bedeutet).

    Da gibt es sogar BT/GÜs, die sich auf diese Kundschaft spezialisiert haben und da ist es durchaus verständlich, dass der eine oder andere Architekt da auch ein Stück vom Kuchen möchte.
     
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