Muss Trockenbauer für Trocknung sorgen?

Diskutiere Muss Trockenbauer für Trocknung sorgen? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Muss dann der Estricher und der Verputzer sein Wasser auch wieder mit nehmen?? Wenn durch das Wasser im Estrich/Putz (nachweislich) irgendwo...

  1. #21 Gast 85175, 29.11.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wenn durch das Wasser im Estrich/Putz (nachweislich) irgendwo Schimmel entsteht und es handelt sich um einen „doofen“ Privatkunden und die Jungs haben keinen Ton von Heizen/Lüften gesagt, dann sind die meiner Meinung nach dran. Bei Gericht würde es da wohl happig.

    Mal unter uns, es schimmelt nicht nach zwei Tagen im unbeheizten Berich wegen ein bisschen Trockenbau verspachteln, auch nicht wegen dem bisschen Ansetzbunder. Der Kollege hat schon längers nasse Platten eingebaut, sonst geht das niemals so schnell...
     
  2. #22 Gast 85175, 29.11.2017
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    Gast 85175 Gast

    Joa, ich weiß es ist unbequem. Aber solange das Werk nicht abgenommen ist gehört es dem Trockenbauer, Haftungsübergang ist erst mit Abnahme. Jetzt ist Schimmel dran, was ein wesentlicher Mangel ist und so braucht es nicht abgenommen werden. Der Kollege hat jetzt ein Problem, eine verschimmelte Arbeit die der Kunde nicht haben mag und auch nicht nehmen muss...
     
  3. #23 Manufact, 29.11.2017
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    Jetzt bin ich nicht ganz sicher,
    a. ob@chillig80 den gesamten Thread genau gelesen hat
    oder
    b. was sagts Du @Andybaut:
    Hat ein Trockenbauer die ganzen Fähigkeiten eines Bautenschützers und Statikers zu besitzen?
     
  4. #24 Gast 85175, 29.11.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Es gibt da wenig zu diskutieren. Schimmel ist immer ein wesentlicher Mangel und die Abnahme kann deshalb verweigert werden, eine Preisminderung braucht nicht hingenommen werden, der Auftragnehmer hat den Schimmel rückstandslos zu beseitigen (heisst betroffene Bauteile austauschen), auch wenns sauteuer wird. Grundsatzurteil des BGH (Aktenzeichen könnte ich raussuchen wenn ich im Büro wäre). Hintergrund ist die potentielle Gesundheitsgefahr, das läuft auf ner ganz anderen Schiene als zB. „sieht nicht so schön aus“.
     
  5. #25 NiceIce, 29.11.2017
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    Es geht mir jetzt darum, den Trockenbauer zur Einsicht zu bringen, dass er seine Arbeit, vor allem den Trockenestrich, ohne vorherige Abdichtung der Kellerbodenplatte nach DIN s.o. so nie hätte ausführen dürfen.
    Das haben mir bis jetzt alle Fachleute bis zum Dipl. Ing., der nichts anderes macht und auch öffentlich bestellter Gutachter ist, die vor Ort waren, bestätigt.
    Vorherige Aussage des Trockenbauers war, dass solche Abdichtungen nur nötig wären, "wenn Feuchtigkeit zu befürchten wäre"....

    Daher auch meine Frage oben, ob ein Gewerk automatisch mangelhaft ist, wenn die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers eindeutig nicht eingehalten wurden.
     
  6. #26 Gast 85175, 29.11.2017
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    Gast 85175 Gast

    Nö, automatisch nicht. Aber das kann ihnen egal sein, der Herr hat wohl sowieso keine Chance.

    Bei jeder Betonplatte auf Erdreich ist mindestens mit Wasserdampf-Diffusion zu rechnen, das war auch noch nie anders. Der von ihnen geschilderte Fall ist eher lächerlich, wer sich nur ein wenig mit Estrich auskennt weiß das, selbst Lehrlinge wissen, wenn kein Zimmer mehr darunter ist, sondern nur noch Erdreich, dann muss ne Abdichtung hin. Punkt. Wenn er denkt er könne in dem Fall auf die Abdichtung verzichten (es gibt Konstruktionen da braucht man es wirklich nicht, die müssen aber ganz genau geklärt und dokumentiert werden, von ihm) ist das sein Risiko. Er muss in der Situation „Feuchtigkeit befürchten“, jeder befürchtet da Feuchtigkeit, es steht in jeder Herstellervorschrift, es gibt Tabellenwerte für die Wasserdampfdifgusion durch Beton, es gibt die allgemeine Baukonstruktionslehre, es gibt den Mindestwörmeschutz nach DIN 4108, es gibt die EneV (hat er den Boden gemäß EneV gedämmt?), es gibt die DIN 18195, usw... All das muss ER wissen und Sie im Zweifel schriftlich auf Verstöße dagegen hinweisen (wenn Sie partout was anderes wollten). Das was Sie da beschreiben ist aus vielen Gründen vollkommen verkehrt.

    Man kann die Sache auf verschiedene Arten angehen. Ich würde es primär auf den Schimmel stützen. Schimmel ist immer ein erheblicher Mangel und der darf da einfach nicht sein. Jetzt kann er sich drehen und wenden wie er will, wieso Sie schuldig sein sollen, dass seine Arbeit dauerhaft durchfeuchtet und verschimmelt ist wird er irgendwie nicht sinnig erklären können. Sie haben ja schließlich einen Fachmann beauftragt und der Fachmann muss solche Dinge wissen, oder zumindest muss er wissen wo er es nachlesen kann. Er kann als Fachmann nicht die Abdichtung weglassen und dann sagen Sie hätten ja nix gesagt, das ist Unsinn. Das ist als ob man ein Neuwagen mit großen Löchern im Boden ausluefert und sagt der Kunde habe ja nicht explizit einen Boden ohne Löcher bestellt.
    Was er zumindest hätte machen müssen ist zu erkennen, dass da ne Abdichtung hin muss und ihnen das mitteilen. Wenn Sie dann die Abdichtung ablehnen muss er SCHRIFTLICH Bedenken anmelden. Nur so und nicht anders, hat er aberbwohö,alles nicht getan.

    Lange Rede, kurzer Sinn. Sie haben bei einem Fachmann eine einwandfreie Arbeit bestellt. Die Arbeit ist jetzt aber nicht einwandfrei. Sie haben Gutachten und Expertenmeinungen dazu. Mehr brauchen Sie nicht, Sie können da jetzt noch ein paar Semester Baukonstruktionslehre studieren, davon wirds aber nicht anders. Bleiben Sie lieber der „doofe“ Privatkunde der einfach nur eine mängelfreie Arbeit will, auf das technische Kleinklein würde ich mich nicht einlassen.

    Sie könnten ihn auch mal nach der Unternehmererklärung gemäß EnEV fragen. Er hat ein „Aussenbauteil“ (der Boden gegen Erdreich ist ein solches Bauteil) wesentlich verändert, also muss er den Mindestwärmeschutz nach EnEV einhalten (sonst droht ihm bis zu 50.000€ Bußgeld). Dann muss er noch eine Unternehmererklärung ausstellen in der er bestätigt was er da gemacht hat und ihnen übergeben (tut er es nicht drohen 5.000€ Bußgeld). Er ist dazu von Gesetzes wegen verpflichtet! Zeigen Sie ihn aber ja nicht wirklich beim zuständigen Landratsamt an, die könnten sich auch Sie als Verantwortlichen auskucken und dann auch gleich noch die Erfüllung der Nachrüstpflichten (oberste Geschoßdecke dämmen, Heizung modernisieren, etc) überprüfen. Ich glaub aber nicht, dass der Trockenbauer da Ahnung von hat, darum würde ich ihn mal ein bisschen einseitig und tendenziös an die Materie heranführen.

    Wenn der das aus Prinzip nicht einsehen will, dann hilft nur entweder zum Anwalt gehen, oder die Sache abhaken und jemanden holen der sich auskennt...
     
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