Nachbar hat stark abgegraben - wie lange hat er Zeit, den Hang zu befestigen?

Diskutiere Nachbar hat stark abgegraben - wie lange hat er Zeit, den Hang zu befestigen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, hoffe, ich habe das richtige Unterforum erwischt. Wir haben in einem Neubaugebiet in Hanglage gebaut. Ost-West-Gefälle zur...

  1. Marii

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    Hallo zusammen,

    hoffe, ich habe das richtige Unterforum erwischt.

    Wir haben in einem Neubaugebiet in Hanglage gebaut. Ost-West-Gefälle zur Straße hin. Mit unserer Architektenplanung haben wir uns an den Hang "angepasst" dh. das Gelände so belassen. Einzig südseitig, zum Nachbarn hin, wollen wir theoretisch unser Gelände etwas begradigen und somit auch etwas anheben.

    Nun zum Kernproblem. Unser Nachbar hat, der Empfehlung seines namhaften Fertighausherstellers folgend, sein Hanggrundstück begradigen lassen, was auch kostspielig war, aber das nur am Rande.

    Somit ist ein Höhenunterschied von, im hinteren Bereich, ca. 160 cm und ganz vorne ca 100 cm zwischen den Grundstücken entstanden, wobei er tiefer liegt. Der Nachbar wollte an die Grenze eigentlich eine relativ lange Garage stellen, die gleichzeitig als Stütze dienen sollte, also anfüllbar. Perfekt auch für uns, da wir so unseren Begradigungs-Plan einfacher hätten umsetzen können. Im hinteren Bereich wollten wir den Rest zweistufig abstützen lassen, Kosten je hälftig. So. Diese mündliche Vereinbarung erfolgte, nachdem sie sich lange nicht zum Thema melden wollten, generell war das Thema Hangbefestigung ein widerwilliges. Sie taten so, als wäre das Thema Hangbefestigung ein Gefallenä, den sie uns tun. Dies geht auch jetzt noch so.

    Nun hatte ich zufällig das Glück, besagte Grundstückeigentümerin draußen anzutreffen. Sie meinte, wir werden Post von ihrem Anwalt bekommen, damit sie L-Steine an der Stelle setzen dürfen, wo die Garage hinkommt, eine Anfüllbare Garage sei zu teuer - versteh das Mal einer, ob die neu geplante Kombi nicht noch teurer wäre, aber na gut...

    So, Planung umgeworfen und das mit einem Anwalt. Was stört uns an der Geschichte. A) Dass der Hang noch nicht befestigt ist und B) dass sie nicht mit uns sprechen möchten über das Thema. Wir haben in den letzten Monaten gefragt, wie der Stand sei, und nichts kommt zurück. Ich vermute nun, dass die L-Steine so hoch sein werden wie die Abgrabung und ich somit mein Gelände nicht erhöhen kann bzw nur zurückversetzt. Per sé aus ihrer Sicht in Ordnung. Aber was spricht denn dagegen, mit uns zu reden? Wir würden natürlich die Kosten für die Differenz zu höheren L-Steinen tragen, nur warum bespricht man das Ganze nicht? Wir sind offen, auch was die Kostenteilung angeht.

    Mein Plan ist nun, die Genehmigung zur Setzung von L-Steinen unter unser Grundstück zu verbieten. Darf ich das? Höhenunterschiede zwischen Grundstücken dürfen nur 1 m betragen.

    Grüße
     
    Andreas Teich gefällt das.
  2. Marii

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    Ach, was ich vergessen habe zu erwähnen. Abgrabung erfolgte vor einem Jahr. Beide Häuser sind bezogen. Es besteht auch keine Absturzsicherung o. Ä.
     
  3. #3 simon84, 25.04.2020
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    Der Nachbar ist tiefer und hat an der Grenze zu euch nochmal abgegraben ? Hab ich das richtig verstanden ?

    Wenn nur 1 Meter Höhenunterschied zulässig sind ist vermutlich deshalb auch keine Absturzsicherung nötig wenn die absturzhöhe „nur“ 1 Meter ist.

    ansonsten ist das eine interessante Situation, wenn der Nachbar an der Grenze abgräbt und damit die absturzhöhe sicherungspflichtig wird und das bei natürlichem Geländeverlauf nicht nötig wäre, könnte ein (von euch Beauftragter RA) evtl sogar argumentieren, dass der Nachbar die Sicherung auf eurer Seite zahlen muss da er sie „verursacht“ hat.

    zwingen kannst du den Nachbarn nicht mit dir zu kooperieren.

    was heißt eigentlich „der Hang ist nicht gesichert“
    Gibt es denn eine Pflicht oder Satzung im Bebauungsplan dazu ?

    wenn ihr weiter aufschütten wollt, dann müsst ihr wohl zusätzliche Steine auf eurer Seite setzen, das Ist richtig . Ein gemeinsames Vorgehen wäre sinnvoll.

    was er Nachbar allerdings mit Anwalt will weiß ich nicht. Abwarten was da kommt ! Vermutlich wolle. Sie eine kostenbeteiligung und dann könnt ihr ja immer noch den Vorschlag machen nur zu zahlen wenn ausreichend hohe Steine gesetzt werden
     
  4. Marii

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    Nein, er hat sich eingegraben. Und wie bereits beschrieben, reicht der Höhenunterschied von 1,6 m zu 1,1 m vorne. Beides ist über 1 m.

    Wenn man anbgräbt, ist man zu einer Hangbefestigung, auch Stützmauer, verpflichtet. Derzeit klafft das Erdreich dort offen und bei Regen rieselt auch mal was weg... Ist schon ein ordentlicher Unterschied.
     
  5. #5 simon84, 25.04.2020
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    Wenn der Höhenunterschied so hoch ist dann müsstest du ja sichern... also wegen Absturz Risiko. Nicht er
     
  6. Marii

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    Klar. Ist ja meine Schuld, dass er das Gelände verändert.
     
  7. #7 simon84, 25.04.2020
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    Moment mal bitte beschreibe die Situation noch mal genauer . Am besten mit Skizze der Grenze, natürlichen Gelände Verlauf und die Gelände Veränderungen Beider Seiten

    Ich habe dich doch grade gefragt ob er an der Grenze abgegraben hat und du hast nein gesagt. Ja was denn jetzt ?? Wer hat wo was wann und wie verändert
     
  8. Marii

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    Hier mal ein Foto der Abgrabung. Anhand des Grenzsteins erkennt man auch, dass uns auch eine Ecke "fehlt".
     

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  9. #9 Fabian Weber, 25.04.2020
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    Wenn nur 1m zulässig ist, dann dokumentier mal den Ist-Zustand. Nachher behauptet er noch, dass Ihr die Überschreitung durch Euer späteres Aufschütten verursacht habt.

    Ist doch klar, er will Euch nicht an der Grenze aufschütten lassen, weil er dann ja recht schnell gegen eine fast 2m hohe Mauer blickt.

    Hab ich dich richtig verstanden, dass das L zu Euch zeigen soll und er darum einfach mal Euer Grundstück abgräbt.

    Das würde ich nicht zulassen.
     
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