Nachbar Unterschreibt nicht (Unbegründet)

Diskutiere Nachbar Unterschreibt nicht (Unbegründet) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, mein Name ist Patrick ich bin 26 Jahre Alt und neu hier im Forum. Aufgrund meiner aktuellen Lage benötige ich dringend eine...

  1. #1 Insan Gigas, 20.03.2020
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    Hallo Zusammen,

    mein Name ist Patrick ich bin 26 Jahre Alt und neu hier im Forum.

    Aufgrund meiner aktuellen Lage benötige ich dringend eine Fachliche Zweitmeinung bevor ich
    bei meinem Anwalt anrufe.

    Meine aktuelle Lage sieht so aus, dass wie in der Überschrift unser Nachbar die Baupläne nicht unterschreiben möchte (Unbegründet).

    Mein Vorhaben ist, dass ich und meine Lebensgefährtin mit Ihrem Sohn zusammen, in das Einfamilienhaus ziehen in dem ich aktuell mit meiner Mutter wohne. Meine Mutter bekommt eine große 70m² Wohnung im Kellergeschoss, dass wir ausbauen wollen(Siehe Bild). Der Ausbau beläuft sich auf die im Bild farblich gekennzeichnete Fläche. Wie man unschwer erkennen kann, können wir deshalb die Abstandsfläche zum Nachbar mit der Fl.Nr.: 1130/9-1130/11 nicht einhalten und haben vorab Schriftlich die zustimmung von Ihm und von meinem Onkel mit der Fl.Nr.: 1130/8 bekommen. Ebenfalls mit einem extra Schreiben für die zustimmung.

    in der Gemeinde wurde der Antrag ohne "Mängel" durchgewunken und uns mitgeteilt, dass der Nachbar mit der Fl.Nr.: 1130/4 eine schriftliche Benachrichtigung bekommt, da dieser auch nicht unmittelbar vom Bau betroffen ist.

    Ein paar Tage später hat mich das Landratsamt angerufen und gemeint, dass wir die Unterschrift aller Nachbarn auch der von Fl.Nr.: 1130/4 benötigen, da wir die Abstandsfläche nicht einhalten. Nach dem Gespräch mit diesem Nachbarn hat dieser aber partout abgelehnt und unbegründet "Nein ich unterschreibe nicht" gesagt. Man muss dazu sagen das es mit diesem Nachbarn schon immer Ärger gab, alle Nachbarn um ihn rum wurden schon mindestens 1 mal angezeigt...

    Als ich nun im Landratsamt das geschehen erläuterte, haben diese nur gemeint, dass "wenn er nicht unterschreibt der Bau nicht genehmigt wird es sei denn wir bauen die Wohnung kleiner, damit wir den Abstand von 3 Meter zum Nachbar einhalten (der unterschrieben hat).

    Also kurzum...der Nachbar zu dem wir die Abstandsfläche unterschreiten meinte das es ihm egal ist und er hat unterschrieben und der Nachbar, der von dem Ganzen Bau nicht einmal etwas mit bekommt unterschreibt nicht und deshalb dürfen wir nicht bauen ??????

    Ich hatte bereits einen Termin mit der Kreisbaumeisterin, diese meinte auch das wir die Unterschrift benötigen da wir die Abstandsfläche nicht einhalten....Als ich mit dem §66 BAYBO angefangen habe lehnte Sie wehemend ab und meinte nur "Ich weiß was in diesem Paragraphen steht"

    Nun meine Frage: Überall ließt man, das wenn der Nachbar nicht unterschreibt das Landratsamt ohne triftiger begründung den Bau trotzdem genehmigen kann und wieso hält sich das Landratsamt nicht an dieses Gesetze ? Und brauche ich bei einer Abstandsflächenunterschreitung von allen Nachbarn die Unterschrift ?


    selbst die Architektin ist Ratlos und weiß nicht wieso das LA das verlangt.

    Ich Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.

    Grüße,
    Patrick
     

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  2. #2 simon84, 20.03.2020
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    In diesem Fall wirst du gegen den Ablehnungsbescheid Rechtsmittel einlegen müssen und schauen was dann passiert. Fachlich versierter Rechtsanwalt ist empfehlenswert.
     
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  3. Dimeto

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    Deine "Bauvorlagen" hier sind aber auch sehr dürftig. Nicht einmal das Baugrundstück ist vollständig dargestellt. Was ist das für eine graue Fläche auf dem Flurstück des Onkels? Was ist das für ein Raum in der Nord-Ost-Ecke? Ist der auch geplant? Was befindet sich oberhalb der neuen Treppe?
    Meine Theorie: Die für eine Abstandsflächenprivilegierung zu lange Grenzbebauung (>9m) an der Ostgrenze und die Grenzbebauung der Treppe im Westen führen dazu, dass das Haus mit zwei Außenwänden an Grundstücksgrenzen gebaut ist und somit das Schmalseitenprivileg (Art. 6, Absatz 6, BayBO) nicht mehr angewendet werden darf. Deine Nordwand muss also 1H Abstand halten. Nun fehlen in deiner Zeichnung sowohl Grenzabstände als auch Abstandsflächen, aber ich denke, die Nordwand ist höher als die von mir geschätzten 3m Grenzabstand.
    Haben denn die drei "willigen" Nachbarn formell durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars der Abstandsflächenübernahme zugestimmt oder nur die Bauvorlagen gemäß Art. 66, Absatz 1, Satz 1 unterschrieben?
     
  4. #4 Fabian Weber, 20.03.2020
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    Warum muss den der Nachbar seine Ablehnung begründen?
     
  5. #5 Insan Gigas, 21.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2020
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    Hallo @Dimeto,

    das Graue Stück ist die Werkstatt inkl. Wohnungen meines Onkels.
    Der Raum sollte mal ein Gartenhäuschen werden, den wir aber des Nachbarn zuliebe nicht bauen werden.
    Oberhalb der Neuen Treppe fängt der Garten an und das gepunktete Trapez ist ein Aushub für das Kellerfenster um mehr Licht hinein zu bringen.
    Wenn wir nun das Gartenhäuschen nicht bauen kann auch das Schmalseitenprivileg genutzt werden nach dem §6 Abs. 6 oder ?
    Die Nordwand hat eine Dachhöhe von 7,12 Meter.

    Die willigen Nachbarn haben die Bauvorlagen und eine Bauliche Veränderungsbestätigung unterschrieben, da wir laut Gemeinde und Landratsamt keine
    Abstandsflächenübernahme in unserem Fall benötigen.

    @Fabian Weber der Nachbar muss seine Ablehnung nach §66 Abs. 3 begründen.

    Das was ich aber nicht versteh ist, dass das Haus seit 25 Jahren steht und auch so genehmigt wurde ?!?!
    und wieso hat das LA das Recht bei einem Anbau das ganze Haus in betracht zu ziehen ?
     
  6. Dimeto

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    Liegen dem LRA die geänderten Pläne vor?
    Da bin ich nicht sicher, da der Onkel die Grenze fast vollständig bebaut hat und damit eine geschlossene Bebauung vorliegt.
    Dann passt die Abstandsfläche ja auch mit Schmalseitenprivileg nicht.
    Verstehe ich nicht. Warum wird die Übernahme nicht benötigt?
    Ich auch nicht. Liegt Dir die Genehmigung von damals vor? Wurde genauso wie genehmigt gebaut? Gibt's den Lageplan mit dem beantragten Bauvorhaben, den Grenzabständen und den Abstandsflächen? Wie wurden die Abstandsflächen damals berechnet?
    Sieht so aus, als wäre das Grundstück erst nach der Bebauung geteilt worden. Aktuell braucht man in Bayern ja keine Teilungsgenehmigung; ich weiß nur nicht, wie lange das schon gilt. Man müsste die gesamte Gebäude- und Grundstückshistorie aufrollen, um hier Klarheit zu gewinnen.
    Weil immer das gesamte Baugrundstück betrachtet werden muss.
    Wie ist denn der genaue Stand der Dinge? Wie bist Du mit dem LRA verblieben? Erwartest Du jetzt den Bescheid oder erwartet das LRA noch etwas von Dir? Gibt's einen Bebauungsplan?
     
  7. #7 Insan Gigas, 21.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2020
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    Hallo @Dimeto

    aktuell liegen im LA noch die alten Pläne jedoch habe ich bereits gefragt was wäre, wenn wir das Gartenhaus nicht bauen. Diese meinten, das das an der Situation nichts ändern würde.

    Zum Thema mit meinem Onkel ist das ja sein Grundstück und hat nichts mit unserem zu tun oder ?

    bei der Abstandsflächenübernahme beläuft es sich auf dem Faktor, das wir unterhalb des Nachbarn liegen. Deshalb benötigen wir hier keine Übernahme.

    Die Genehmigung vom damaligen Hausbau liegen vor, dort hat auch genau der zuständige unterschrieben, der heute sagt, das wir die Abstandsflächen nicht einhalten. LOL

    Dort ist auch ersichtlich, das wir mit den eingezeichneten ABstandsflächen im Soll liegen.

    Das LA will von uns die Unterschrift des Nachbarn, die wir aber eben nicht bekommen. Nun ist die Frage wie weiter verfahren werden soll ?!
     
  8. #8 Fabian Weber, 21.03.2020
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    Das hab ich dort jetzt nicht gefunden, hast Du hier eine Textquelle?
     
  9. #9 Insan Gigas, 21.03.2020
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    Was ich noch dazu schreiben muss ist, das wir damals nachweislich mit Unterschrift des LA auf 3 Meter berechnet wurden.
     
  10. #10 Insan Gigas, 21.03.2020
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    @Fabian Weber

    Leider kann ich noch keine Links teilen, in der BAYBO Art. 66 Absatz 3 ist die Satzung hierzu :)
     
  11. #11 simon84, 21.03.2020
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    du meinst wohl Absatz 1 Satz 3

    dazu bitte auch Satz 4 lesen

    begründen muss er Garnix
    Wenn er bereits mitgeteilt hat dass er nicht zustimmt so muss die Gemeinde auch nichts weiter tun (Unterschrift hinterher rennen etc )

    ansonsten bitte zitiere die Passage die du meinst
     
  12. #12 Insan Gigas, 21.03.2020
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    "³Fehlt die Unterschrift des Eigentümers eines benachbarten Grundstücks, kann ihn die Gemeinde auf Antrag des Bauherrn von dem Bauantrag benachrichtigen und ihm eine Frist für seine Äußerung setzen."
     
  13. #13 simon84, 21.03.2020
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    ja aber da geht es nur darum wenn ein Bauherr nicht reagiert ! Lies mal dazu Satz 4.
    Der Nachbar hat sicher gegenüber der Behörde geäußert dass er nicht unterschreiben wird . Das muss es nicht begründen ein „nein“ reicht
     
  14. Dimeto

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    Das ist richtig. Wenn er aber auch gegenüber der Gemeinde oder Genehmigungsbehörde nichts begründet, kann diese auch nicht die Baugenehmigung wegen der fehlenden Unterschrift verweigern. Er hat also wahrscheinlich eine Begründung genannt, die der TE aber erst im Bescheid erfahren wird. Den wird er aber erst bekommen, wenn er die aktuellen Unterlagen einreicht. Und solange niemand weiß, was im Bescheid 'drinstehen wird und wir auch keine weiteren relevanten Fakten mehr erfahren (genehmigter Lageplan, Grundstückshistorie, Bebauungsplan,...), bleibt's bei #2.
     
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  15. #15 Insan Gigas, 21.03.2020
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    Anbei habe ich mal einen Auszug des alten Bauplans, dort sieht man auch das die Abstandsfläche mit 3 Meter berechnet wurde. Dieser Plan wurde damals so genehmigt
     

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  16. #16 simon84, 21.03.2020
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    Was ist eigentlich mit Stellplatz Ordnung ? Reicht dann ein Parkplatz aus ?
     
  17. #17 Insan Gigas, 21.03.2020
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    Nein wir benötigen 4 Stellplätze da 2 Parteien entstehen. Die wurden aber abgeklärt
     
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  18. #18 simon84, 21.03.2020
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    ich denke in der Konstellation bleibt nur die Ablehnung mit Begründung abzuwarten und rechtlich dagegen vorzugehen so ärgerlich wie es ist.

    wenn du Glück hast hilft die Behörde ja direkt ab
     
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  19. Dimeto

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    Nein, das sieht man dort nicht. Man sieht den Grenzabstand, aber keine Abstandsfläche und erst recht keine Berechnung. Und man sieht keine Grenze zu deinem Onkel. Und Flurstücksnummern sieht man auch nicht.

    Ich glaube nicht, dass wir hier herausbekommen, welche Umstände zu der damaligen Genehmigung geführt haben. Wir sollten daher abwarten, was das LRA schreibt und wenn es eine Ablehnung sein sollte, womit es die begründet. Dann können wir nochmal einen Versuch starten, die Fakten zu klären und eine Meinung abzugeben.

    Edit: Der Simon! Zwei Sekunden schneller. Aber ich hatte mehr Text.
     
  20. #20 Insan Gigas, 21.03.2020
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    Das was ich unter anderem habe ist das was ich noch angefügt habe. Diese Abbildung ist ebenfalls
    auf dem unterschriebenen Eingabeplan. ISt das das was du meinst @Dimeto ?
     

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