Nachbar Unterschreibt nicht (Unbegründet)

Diskutiere Nachbar Unterschreibt nicht (Unbegründet) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Was ist eigentlich mit dem Schuppen hinter der Garage zu dem Nachbarn der ablehnt. Liegt es evtl. daran ? Ist dieser ein Must Have?

  1. #21 simon84, 21.03.2020
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    Was ist eigentlich mit dem Schuppen hinter der Garage zu dem Nachbarn der ablehnt.
    Liegt es evtl. daran ? Ist dieser ein Must Have?
     
  2. #22 Insan Gigas, 21.03.2020
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    Nein der Schuppen wird wie gesagt nicht gebaut
     
  3. #23 simon84, 21.03.2020
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    weiss der Nachbar das ? Der Plan zeigt ja was anderes
     
  4. #24 Insan Gigas, 21.03.2020
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    der Nachbar weiß das, ja
     
  5. #25 Fabian Weber, 21.03.2020
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    Also Du unterschreitest die Abstandsfläche, bzw würde diese auf dem Grundstück des Nachbarn liegen und das verweigert der Nachbar. Ist doch erstmal ganz klar.

    Was ich nicht verstehe, ist wie ein Keller eine Abstandsfläche auslöst. Eine Abstandsfläche ist ja mal aus Brandschutzgründen erfunden worden (Ein Haus soll nicht auf das andere stürzen). Bei einem Keller ist dies ja gar nicht möglich.

    Oder habe ich die Planung falsch verstanden?
     
  6. #26 Insan Gigas, 21.03.2020
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    Nein wir unterschreite die Abstandsfläche nur zum Nachbarn im Westen. Von diesem haben wir aber 2 Unterschriften das er das genehmigt.

    Die Planung ist wie gesagt so, das nur die Markierten Wände aus dem Keller heraus "gezogen" werden. Anbei habe ich noch eine Schnittansicht von meinem Onkel aus gesehen.
    Wie bereits erwähnt wird der Geräteschuppen ganz Rechts nicht realisiert.
     

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  7. Dimeto

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    Ja, das ist wohl das, was man damals in Bayern als Lageplan anerkannt hat. Hier aber nur eine weitere Salamischeibe. Denn was immer noch fehlt, ist die Berechnung der Abstandsflächen. Da Bayern nicht meine Heimat ist, liegt mir die Historie der BayBO nicht vor. Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass auch damals schon 1H/0,5H galt. Ob die 3m Abstand korrekt ermittelt wurden, bleibt also immer noch ein Rätsel.
    Jedoch liefert der Plan weitere Erkenntnisse: Er bestätigt meine Vermutung, dass die Grundstückssituation damals eine andere war. Die Grenze zwischen Mutter und Onkel wurde später gezogen. Genehmigungspflicht und Zulässigkeit der Teilung bleiben weiterhin ungeklärt, könnten aber ein Ansatzpunkt sein, warum sich die Behörde mit der Genehmigung jetzt so schwer tut. Ebenso gibt es - oder zumindest gab es - einen Bebauungsplan. Dieser birgt nochmals jede Menge Erklärungspotential, wenn wir denn seinen Inhalt kennen würden.
    Jedenfalls ist es sinnlos mit dem LRA (und auch hier) über Pläne zu diskutieren, die in der aktuellen Fassung gar nicht vorliegen.
     
  8. Dimeto

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    Nein. Es geht um Beleuchtung und Belüftung und Sozialabstand. Brandschutz war in den Landesbauordnungen schon immer ein eigenes Thema.
     
    Fabian Weber, Jo Bauherr und simon84 gefällt das.
  9. #29 Fabian Weber, 21.03.2020
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    Auch wichtig danke für die Info, ich werde das meinem alten Baurechtsprof. mal schreiben ;)
     
Thema: Nachbar Unterschreibt nicht (Unbegründet)
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