Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze

Diskutiere Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Netzfund bei Dr. Fricke & Collegen PartG mbB in Hannover mit folgendem Wortlaut: Nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen Gebäude mit...

  1. #21 Weserbergland, 10.04.2024
    Weserbergland

    Weserbergland

    Dabei seit:
    06.11.2023
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    2
    Netzfund bei
    Dr. Fricke & Collegen PartG mbB in Hannover
    mit folgendem Wortlaut:

    Nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen Gebäude mit allen auf ihren Außenflächen oberhalb der Geländeoberfläche gelegenen Punkten von den Grenzen des Baugrundstücks Abstand halten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 NBauO). Der Abstand beläuft sich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 NBauO auf 0,5 H, mindestens jedoch 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten gelten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 NBauO Erleichterungen.

    Außerdem dürfen einzelne privilegierte Gebäudeteile beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den Regelgrenzabstand gemäß § 5 Abs. 3 NBauO unterschreiten. In diesem Zusammenhang ist die Niedersächsische Bauordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2022 geändert worden. Die Änderung bezieht sich auf die Regelung in § 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO. Die Änderung hat folgenden Hintergrund:

    Nach der alten Rechtslage war unklar, ob auch die Gebäudeaußenwand selbst den Regelgrenzabstand unterschreiten darf. Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg war dies möglich, da der Wortlaut des alten Gesetzestextes nicht zum Ausdruck brachte, dass nur vor die Außenwand tretende Gebäudeteile den Grenzabstand unterschreiten dürften. In einer aktuellen Entscheidung vom 18. August 2022 (1 ME 57/22) hat das OVG Lüneburg diese Rechtsprechung bestätigt.

    Mit der mit Wirkung zum 1. Januar 2022 vorgenommenen Gesetzesänderung hat sich die gesetzliche Ausgangslage geändert. Der Gesetzgeber hat in § 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO nunmehr klargestellt, dass nur solche Gebäudeteile, die vor die Außenwand treten, wie Eingangsüberdachungen, Hauseingangstreppen, Terrassenüberdachungen und Balkone, sowie Dachgauben den Regelgrenzabstand unterschreiten dürfen, wenn die Gebäudeteile insgesamt nicht mehr als 1/3 der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen. Weiter schränkt das Gesetz ein, dass der Regelgrenzabstand um nicht mehr als 1,50 m, höchstens jedoch um 1/3 unterschritten werden darf.

    In der vorgenannten Entscheidung hat das OVG Lüneburg klargestellt, dass für Altfälle weiterhin die für Bauherren günstigere Rechtsprechung, nach der beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Außenwand den Regelgrenzabstand unterschreiten darf, gilt. Fälle die nach Maßgabe der seit dem 1. Januar 2022 geltenden Bauordnung zu beurteilen sind, müssen abstandsrechtlich nach der in Kraft getretenen Neuregelung beurteilt werden.


    Auslegungssache oder soll man das so verstehen? Das die Treppe jetzt nach der Neuregelung zu beurteilen ist, also höchstens jedoch um 1/3 des Abstandes unterschritten werden darf, von dem vorhandenen Abstand der Häuser?
     
  2. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.577
    Zustimmungen:
    2.059
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Irrelevant, da Eure Häuser die Abstandsflächen sowieso nicht einhalten. Das Baurecht der letzten 60 kann nur bedingt herangezogen werden. Vielmehr ist zu prüfen, welche baulichen Gegebenheiten amtlich dokumentiert und genehmigt sind.
     
  3. #23 hanghaus2000, 12.04.2024
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.365
    Zustimmungen:
    533
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Eventuell sind die Grenzen nur an der Borsteinkante markiert eine Kerbe oder eine Marke findet man dann.
     
  4. #24 Weserbergland, 13.04.2024
    Weserbergland

    Weserbergland

    Dabei seit:
    06.11.2023
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    2
    Selbst auf der Skizze in der Zeichenlegende ist zu sehen das es Grenzsteine sein sollen. Skizze Grenzverlauf.jpg
     
Thema:

Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze

Die Seite wird geladen...

Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze - Ähnliche Themen

  1. Widerspruch Nachbar Baugesuch

    Widerspruch Nachbar Baugesuch: Hallo zusammen, wir bräuchten mal euer Schwarmwissen zu unserem Vorhaben: Wir haben vor kurzem das letzte Baugrundstück in einem bereits...
  2. Neuer Nachbar…

    Neuer Nachbar…: Im Netz gefunden und für amüsant erklärt [ATTACH]
  3. Nachbar will um jeden Preis die Nachbarwand (Nachbarmauer) abreißen

    Nachbar will um jeden Preis die Nachbarwand (Nachbarmauer) abreißen: Hallo liebes Forum, ich bin der Gerd aus NRW und gerade plagen mich nicht nur eine zerstörte Gesundheit, sondern auch die Nachbarschaft. Ich bin...
  4. Nachbar möchte mit Hoffläche unsererseits neu bauen/vergrößern - Wie sollte man planen?

    Nachbar möchte mit Hoffläche unsererseits neu bauen/vergrößern - Wie sollte man planen?: Hallo, der Nachbar unseres Grundstückes möchte uns etwas von unserem Hof abnehmen um größer bauen zu können. Wir sind von der Straße gesehen nach...
  5. darf unser nachbar ein sichtschutz vor unser fenster bauen

    darf unser nachbar ein sichtschutz vor unser fenster bauen: Hallo alle zusammen.. also wie schon gesagt im titel geht es darum das der nachbar meiner eltern vor den fenster einen sichtschutz bauen tut.dazu...