Nachbars Baum stört und richtet Schaden an

Diskutiere Nachbars Baum stört und richtet Schaden an im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Warum nur erinnert mich der TE an eine Titelfigur von Walter Moers? Es gibt Leute, denen möchte man im realen Leben niemals begegnen.

  1. #21 ThomasMD, 16.06.2011
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Warum nur erinnert mich der TE an eine Titelfigur von Walter Moers?

    Es gibt Leute, denen möchte man im realen Leben niemals begegnen.
     
  2. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Man, man, man...

    Wie kann man nur so geldgeil sein?

    Kauft ein Haus und will direkt vom Nachbarn Schadensersatz haben... Es gibt Menschen die braucht man nicht in seinem weiterem Umfelde...

    Über manche User hier kann man echt nur den Kopf schütteln...
     
  3. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Ist der Handel noch so klein, ...
     
  4. #24 Starbond, 16.06.2011
    Starbond

    Starbond

    Dabei seit:
    11.03.2009
    Beiträge:
    78
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Drechselzubehörhändler
    Ort:
    Wiesbaden
    Noch jemand Popcorn???

    Was geht es mir doch so gut, und endlich eine gute Adresse für "Problem-Lösemittel", Danke Herr Dühlmeyer :28:

    Bitte noch viele solche Treads :winken:winken
     
  5. Leoni

    Leoni

    Dabei seit:
    15.06.2011
    Beiträge:
    121
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handelsvertreter
    Ort:
    Hamburg
    Hier wird doch niemand über den Löffel gezogen.
    Ich bin selbst ein sehr billig und gerecht denkender Mensch.
    Aber Recht ist nunmal Recht.
    Und keiner darf dem andern was kaputtmachen.
    Würde ich sowas tun, hätte ich in kürzester Zeit eine Klage auf dem Tisch. Garantiert !
    Das ganze "wenn und aber" ist bisher ohnehin rein theoretischer Natur.
    Ich hoffe daß ich mich mit ihm gütlich einigen werde.

    Zurückschneden, ok, nur wie, in 25 Metern Höhe ?????
    Das soll er, der Verursacher mal schön selbst machen.......
     
  6. Shoko

    Shoko

    Dabei seit:
    11.08.2010
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Inf
    Ort:
    Rosenheim
    Meine Fresse, was bin ich froh, dass ich keinen Prinzipienreiter wie dich als Nachbarn habe.
    Verklag den Nachbar, flieg damit gehörig auf die Fresse und erfreue dich an dem versauten Nachbarschaftsverhältnis. Das gönne ich dir.

    Garantiert nicht. Die Welt besteht Gott sei Dank nicht nur aus solchen Gestalten wie dir.
     
  7. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Wie wärs, wennste den ollen Baum verklagst?

    Die Erfindung des Steigers oder auch die Existenz von Baumkletterern ist Dir also auch fremd.:mega_lol:

    Gruß Lukas
     
  8. Mathie

    Mathie

    Dabei seit:
    13.03.2009
    Beiträge:
    317
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    Gibt es da wo Dein Haus steht ein Nachbargesetz? In Berlin kannst du einen Baum, der zu nah an der Grenze steht in den ersten Jahren vom Nachbarn entfernen lassen, danach hast Du aus dem Nachbarrecht keine Ansprüche mehr.

    Generell musst Du belegen, welchen Schaden Dir entstanden ist und die Bereicherung, die durch eine Verbesserung der Substanz bei einer Reparatur entsteht, musst Du dir bei der Berechnung des Schadens anrechnen lasse.

    Der Zeitwert eines abbruchreifen Dachs dürfte gegen null gehen, deshalb sehe ich unabhängig davon, ob du vom Nachbarn die Fällung des Baums verlangen kannst, keine Chance für Schadenersatz, weil etwas wertloses beschädigt wurde. Damit ist dir kein materieller Schaden entstanden.

    Gruß Mathie
     
  9. #29 Baufuchs, 16.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  10. #30 wasweissich, 16.06.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

  11. #31 Gast036816, 16.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das ist zu billig, aber mal im ernst, mit dieser einstellung stehst du mitten im leben voll daneben.

    es ist, wie ich es bereits beschrieben habe. wenn der hauseigentümer es versäumt, des nachbars baum zurückzuschneiden, bevor das eigene haus beschädigt wird, hat er die schadensbeseitigung an der wange, bei dir an der backe.

    mit diesem ansatz zum ausgleich von schadensersatzansprüchen wird´s eine schmerzhafte bauchlandung geben.

    besser ist mit diesem ansinnen einen anwalt zu konsultieren.
     
  12. #32 ReihenhausMax, 16.06.2011
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    Könnte vermutlich auch in wenigen Minuten mit einer Stubbenfräse in
    Kleinholz zerlegt werden.
    Wenn Du den Bereich eh neu gestalten willst, mußt Du dafür halt den Belag
    aufnehmen. Da der Nachbar sicherlich auch sowas braucht, geht das sicherlich
    in einem Rutsch. Ansonsten kann man garnicht so schnell schaun, wie
    Baumkletterer so einen Baum in Brennholz verwandeln. Mach Dir aber
    keine Hoffnungen, daß da was zu Lasten der Versicherung auf Dein Dach fällt ...

    Ansonsten wäre mir eine gute Nachbarschaft auch mehr wert, als ein paar
    Hunderter, wenn Du denn irgendwelche Ansprüche hast.
     
  13. #33 wasweissich, 16.06.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    max , ein baumkletterer wird aber bei einem 25m baum eine fällgenehmigung haben wollen .

    und den bekommt man nicht zum sonderpreis über myaxt ...
     
  14. #34 ReihenhausMax, 16.06.2011
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    Klar braucht es eine Genehmigung. Bei uns ist es
    rund um den Winter erlaubt.
    Uns haben zwei Nadelbaeume mit etwa 25 cm
    Durchmesser zusammen knapp 500 Euro gekostet.

    myaxt ist gut ;-)
     
  15. #35 wasweissich, 16.06.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    bäume mit 25 m höhe werden auch im winter geschützt sein , fast überall in deutschland (zum glück) . je nach art , sind diese mind. 80 oder über 100 jahre alt .
     
  16. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Grundsätzlich

    1. Anspruch gegen den Nachbarn auf Beseitigung der hinüber gewachsenen Wurzeln aus §§ 1004, 910 BGB.

    alternativ

    2. Selbsthilferecht - gegebenenfalls nach ausreichender Vorankündigung aus § 242 BGB zur Verhinderung von Schäden am Baum aus § 910 I1 BGB mit anschließendem Anspruch gegen den Nachbarn auf Erstattung der von diesem ersparten Aufwendungen nach §§ 812, 818 BGB ( BGH, NJW 2004, 603 ). Baum darf grundsätzlich nicht in seinem Fortbestand beeinträchtigt werden.

    3. Schadensersatzanspruch für Überwuchsschäden aus §§ 823 Abs.1 bei schuldhafter Pflichtverletzung des Nachbarn.

    Kein Anspruch, wenn die Wurzeln die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen, § 910 II BGB. Beeinträchtigung dürfte hier aber gegeben sein, da - unabhängig von der derzeitigen Nichtnutzung des Hauses - die Grundstückseinfahrt möglicherweise genutzt wird und diese sich um 20 cm gehoben haben soll.

    Wie vor. Ich sehe nicht, warum er sich das Haus, auch wenn es möglicherweise später abgerissen werden sollte, jetzt beschädigen lassen soll.

    Selbsthilferecht zu 2. setzt ( anders als bei den Wurzeln ) immer eine vorherige Fristsetzung gegenüber dem Nachbarn zur Beseitigung der Zweige + fruchtlosem Ablauf der Frist voraus.

    siehe:

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...p;Art=en&sid=deee2fe4eda71603a5c2e8b66a5bf7c3

    dort die Entscheidung V ZR 99/03

    Da Leoni nach dem weiteren, zwischenzeitlich geschlossenen Thread aber eh die Hütte abreißen will, gilt hier, daß er dem Baum die ersparten Abrißkosten zu erstatten hat:winken.
     
  17. svjm

    svjm

    Dabei seit:
    21.07.2010
    Beiträge:
    899
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur, Sachverständiger
    Ort:
    Rheinland, Rhein-Main, Baden-Württemberg
    Bilder?

    Ich glaube, der TO sollte einmal ein paar Bilder des Objektes einstellen, damit der Zustand "objektiv" ankommt.

    Meine Meinung
    svjm
     
  18. #38 Gast943916, 17.06.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    dafür lassen andere ganze Stockwerke abreissen...
     
  19. #39 ReihenhausMax, 17.06.2011
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    Ich hab eben erst in den anderen Thread reingesehen. Bei Bedarf kann
    so ein Baumkletterer sicherlich auch einen Teil des Abrisses mit erledigen ;-)
    Aber vielleicht macht sich der Baum ja künftig auch ganz gut, wenn das
    Haus "tiefergelegt" werden soll.
     
  20. Leoni

    Leoni

    Dabei seit:
    15.06.2011
    Beiträge:
    121
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handelsvertreter
    Ort:
    Hamburg
    Hallo zusammen.

    Erstmal vielen Dank insbesondere für alle SACHLICHEN Beiträge und ganz besonder dem von Eric !
    Eine derart detaiulierte Antwort hatte ich nach all den teilweise unsachlichen und sogar giftigen Antworten, ansich nicht mehr erwartet.

    Damit sind dann auch meine Unklarheiten in diesem Therad geklärt.

    Nur nochmal ergänzend zur Info:
    Aberissen soll nicht das ganze Haus werden, sondern nur VORAUSSICHTLICH das DG und das darunter liegende 2. OG.

    Daß es Baumkletterer und Hubsteiger gibt weiß ich selbst.
    Aber wißt ihr auch, was sowas bei so einem Gerät von Baum kostet ???? Ich weiß es.
    Das werde ich dem Verursacher nicht vorschießen und dann u.U. in einem langwierigen Prozeß einklagen müssen.

    Wie schon gesagt, ich bin mit dem Eigentümer (der eine Gesellschaft und keine natürliche Person ist) im Gespräch und hoffe daß alles gütlich zu lösen ist.
    Die Chancen stehen dafür nicht schlecht.

    Mir gehts dabei ohnehin nur um die Baumentfernung mit Wurzel. Nur wenn er sich stur stellen sollte (wofür es aber noch keine konkreten anzeichen gibt) , möchte ich mir noch einen Trumpf im Ärmel behalten, mit dem Dach.....
     
Thema: Nachbars Baum stört und richtet Schaden an
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. baum berührt mein dach

    ,
  2. aeste Nachbar berühren ghaus

    ,
  3. nachbar baum beschädigt haus

    ,
  4. drohender Schaden vom Baum an der bausubstanz,
  5. beim nachbarn baum ausgerissen,
  6. Argumente für Fällgenehmigung,
  7. nachbars baum hängt über mein Hausdach,
  8. nachbarbaum zerstört kellerwand,
  9. baum beschädigt nachbargrundstück
Die Seite wird geladen...

Nachbars Baum stört und richtet Schaden an - Ähnliche Themen

  1. Keine Grenzbebauung ohne nachbarliche Grenzbebauung? Typisch Bauchrecht

    Keine Grenzbebauung ohne nachbarliche Grenzbebauung? Typisch Bauchrecht: Hallo zusammen, wir haben eine negative Bauvoranfrage zurück erhalten. Soweit aufgrund Kleinigkeiten, außer bei folgendem Punkt: § 34er Gebiet....
  2. Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze

    Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze: Hallo an die Wissenden, überrascht von einer Nachbarlichen Baumaßnahme und nicht gleich alle Pferde wild zu machen möchte ich gerne eure...
  3. L-Stein Fundament des Nachbars auf unserem Grund - Rechtslage?

    L-Stein Fundament des Nachbars auf unserem Grund - Rechtslage?: Hallo! Unsere Nachbarn, die mit ihrem Grundstück ca. 1,20m unterhalb unseres Grundstücks liegen, wollen den Hang mit L-Steinen abfangen und das...
  4. §34 | Reicht ein Nachbar um Gebäudehöhe zu erlauben?

    §34 | Reicht ein Nachbar um Gebäudehöhe zu erlauben?: Wir möchten in deinem Innenbereich ohne Bebauungsplan (Häuser ursprünglich 50er Jahre) bauen. Ein direkter Nachbar hat eine Firsthöhe von 13m, der...