Nachbars L-Steine vor dem Fenster

Diskutiere Nachbars L-Steine vor dem Fenster im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Bauexperten Community, wir sind gerade dabei ein Haus zu bauen, nun hat es sich ergeben, dass unser Nachbar seinen Boden etwa um einen...

  1. #1 Rekoj89, 16.09.2019
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    Hallo Bauexperten Community,

    wir sind gerade dabei ein Haus zu bauen,
    nun hat es sich ergeben, dass unser Nachbar seinen Boden etwa um einen Meter, wenn sogar nicht noch mehr angehoben hat
    und das Ganze mit L-Steinen abstützt.
    Mein Problem dabei ist, dass wir nun eine hässliche 1m große L-Steine Mauer etwas weniger als 3m vor unserem Bodentiefen Fenster, Küchenfenster und Schlafzimmer Fenster haben.
    Zudem ist mir aufgefallen, dass die L-Steine etwa 35cm auf meinem Grundstück stehen den Sockel nicht mitgerechnet.

    Muss ich das so hinnehmen oder kann ich da etwas dagegen unternehmen?
    Ich meine man zahlt so viel Geld und bekommt dann eine Berliner Mauer vor seinem Fenster.

    Grüße
     
  2. #2 Fred Astair, 16.09.2019
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    Gegen die 35 cm Überbauung kannst Du sehr wohl vorgehen.
    Falls die Aufschüttung so zulässig ist, wirst Du gegen die Optik wenig ausrichten können, außer ein pasr Sträucher davor zu pflanzen.
    Achtung: Da kommt dann vermutlich noch eine Absturzsicherung drauf, wenn er so hoch aufschüttet. Landesbauordnung beachten.
     
  3. #3 Rekoj89, 16.09.2019
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    @Fred Astair Danke für die Antwort.
    Zudem steht in dem Bebaungsplan bezüglich Einfriedungen folgendes geschrieben: "Einfriedungen sind kleintiergängig und ohne Sockeol auszuführen.".
    Außerdem dürfen einfriedungen bei uns max. 150cm an Höhe betragen.
    L Steine + Absturzsicherung würden sicher darüber gehen.
    Die L Steine würden doch damit gegen den Bebaungsplan verstößen oder?

    Und hätte ich nicht das Recht bei der Bestimmung der Grenztrennung auch mit zu bestimmen?
     
  4. SIL

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    Rückbau der L Steine plus Aufschüttung wieder abtragen lassen.
    Rückbau L/Winkel/Wandscheibe wäre eh notwendig wegen 'Überbauung' ihres Grundstückes.
    Definitiv L +0,80 m mind.
    Nicht zwangsläufig, daß richtet sich nach Ihren Bundesland, insofern die Erhaltungs-Gestaltungssatzung in Ihrem Fall respektiv dem B Plan genügt wird und es nun nicht etwas völlig 'Orts unübliches' ist, weitergehend auch die Erhaltung und Sicherung des Zaunes/Hecke je nach Bundesland.
     
  5. #5 Rekoj89, 16.09.2019
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    @SIL Danke für die schnelle Antwort.
    Jetzt muss ich nur einen Weg finden, das meinem Nachbarn zu erklären.
    Das sind natürlich alles zusätzliche Kosten.
     
  6. #6 Lexmaul, 16.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 16.09.2019
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    Hol Dir aber vorher einen Vermesser, der Dir die 35cm bestätigt, bevor Du Deine Nachbarschaft zerstörst.
     
  7. #7 Rekoj89, 16.09.2019
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    @Lexmaul Ja, das ganz bestimmt.
    Wird morgen vermessen.
     
  8. #8 Fabian Weber, 16.09.2019
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    Und Du muss prüfen, wie hoch der Nachbar aufschütten darf. Einfach beim Bauamt nachfragen.

    Da Fundamente nicht zulässig sind, dürfen meiner Meinung nach keine L-Steine dort stehen.
     
  9. #9 Stadtbaumeister, 16.09.2019
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    Wenn Geländeveränderungen in dieser Weise nach B-Plan zulässig sind, dann gelten die L-Steine nicht als Einfriedung, sondern notwendige Abstützung. Die Einfriedung kommt noch oben drauf. Die zulässige Höhe wird von Innen gemessen, so dass die L-Steine zzgl. Einfriedung von Dir aus gesehen 2,50m betragen darf.
    Wenn im B-Plan zur Aufschüttungen oder Abgrabungen nichts geregelt ist, ist die natürliche Geländeoberfläche grundsätzlich beizubehalten. In jedem Fall müsste die Änderung in der Baugenehmigung beinhaltet sein.
     
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  10. SIL

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    Der Begriff " kleintiergängig....." bedeutet bei Architekten vermutlich, mach ma L- Steine und Einfriedung oben drauf ? Flugigels wa:mega_lol: , der Sinn der Festlegung im B Plan wäre dann, doch irgendwie "sinnfrei" zu sehen, bei ggf derartiger "freier wählbarer Geländehöhe".
     
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  11. #11 simon84, 17.09.2019
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    Ich würde erst mal mit dem Nachbar reden ?
     
  12. #12 Rekoj89, 17.09.2019
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    Wurde heute noch einmal alles vermessen.
    Wie es aussieht, stehen die Steine wirklich auf meinem Grundstück.
    Nachbar wurde nun in Kenntnis gesetzt.
     
  13. #13 Lexmaul, 17.09.2019
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    Und was sagt er dazu? Und was heißt "wie es aussieht"? Wieviel nun genau?
     
  14. Domski

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    Komm, so ein paar L Steine... Mach ein schickes Graffiti dran!:mega_lol:

    Was sagt das Bauamt zu einer Auffüllung bis an die Grenze?
     
  15. #15 Kriminelle, 17.09.2019
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    Aufschüttung ist keine Einfriedung.
    Du musst unter einem anderen Unterpunkt schauen, Geländemodellierung, Wall oder Aufschüttung.
     
  16. #16 Stadtbaumeister, 17.09.2019
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    Kleintiergängig heißt, dass die Einfriedung keinen Sockel haben darf und zum gewachsenen Boden ca. 10cm offen sein muss, so dass Mäuse etc. darunter durchkrabbeln können. Aber nochmal: Prüfen, ob Aufschüttungen überhaupt zulässig sind nach B-Plan.
     
  17. #17 Fabian Weber, 17.09.2019
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    Und wenn die Maus vom L-Stein zum Nachbarn 1m abstürzt, ist das sicherlich nicht kleintiergängig.
     
  18. #18 Stadtbaumeister, 17.09.2019
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    Für Flughörnchen würde es passen.
     
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  19. #19 Fabian Weber, 17.09.2019
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    Jedenfalls hat Dein Nachbar

    1. die Grundstücksgrenze nicht eingehalten,

    2. gegen die Ortssatzung mit dem Kleintieren verstoßen

    3. wahrscheinlich gegen die Bauordnung, weil zu hoch aufgeschüttet.

    Müsste ja erstmal als Argumentsammlung reichen.
     
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  20. #20 driver55, 19.09.2019
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