Nachbarschaftsgrenzbebauung - Garage

Diskutiere Nachbarschaftsgrenzbebauung - Garage im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Schmost, sorry, habe jetzt nicht mehr alles gelesen - hast Du nun die Möglichkeit, mit Deiner Garage Dich von der Mauer fern zu halten -...

  1. #21 susannede, 30.03.2006
    susannede

    susannede

    Dabei seit:
    15.06.2005
    Beiträge:
    5.345
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Baufrau
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    dipl.- ing. architekt
    Hallo Schmost,

    sorry, habe jetzt nicht mehr alles gelesen - hast Du nun die Möglichkeit, mit Deiner Garage Dich von der Mauer fern zu halten - und sei es nur 1 Meter? Oder mußt Du an die Grenze bauen?

    Ich würde, wenn es geht, Abstand halten und versuchen, ihn zu zwingen "seinen Scheiß auf meinem Grundstück" in Ordnung zu halten...dat bröselt ja dolle - Gefährdung, Einsturzgefahr!

    Grüße!

    Susanne
     
  2. #22 schmost, 01.04.2006
    schmost

    schmost

    Dabei seit:
    12.08.2005
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Hannover
    ich bekam heute Post von seinem 2. Anwalt!

    er meint bzw. schlägt folgendes vor, was ich dann auch unterschreiben soll:

    Um die Gemüter zu beruhigen und einen weiteren Rechtstreit auszuschließen, schlägt er folgendes vor:

    1. Stützpfeiler bleiben stehen
    2. ich darf drum herum bauen
    3. muss Sorge tragen, dass seine Mandanten an die Pfeiler für Reparaturen heran kommen
    4. ich muss Sorge tragen, dass meine ausgeschachteten Garagenfundamente nicht die Standsicherheit der Mauer gefährden
    5. als Entgegenkommen ziehen seine Mandanten auch den Widerspruch gegen unseren bestehenden Baubescheid zurück.
    ---

    Gemüter beruhigen? ups- ich wollt gar keinen aufregen :Brille
    wir sprachen damals ja nur unseren Nachbarn auf seine marode Mauer an, dass da ja mal was gemacht werden müsste un der ja jetzt noch gut von unserem Grundstück aus dazu Gelegenheit hätte. Er fragte uns, was wir uns denken und wir schlugen ihm (klar - auch in unserem Interesse) eine Abtragung derer vor.
    Das das dem Nachbarn so gegen den Strich geht, konnten wir ja nicht wissen.
    Seit dem mag er uns noch weniger...

    Tja, diesen Vorschlag habe ich den Nachbarn zwangsweise bereits im Januar erzählt.... weil , mir bleibt ja nichts anderes übrig.
    Einzige Vorteil ist nun, ich habe jetzt etwas mehr Gewissheit, dass der Nachbar wohl nicht klagen wird.

    Ist aber witzig zu wissen ist, dass es das Entgegenkommen des Nachbarn ist, den Widerspruch zurück zu ziehen.

    Nur wissen die beiden Anwälte und der Nachbar mittlerweile auch, dass der Widerspruch sowieso abgelehnt wird. Ok - dagegen könnten sie wieder Widerspruch bzw. Klage einlegen - aber wohl ohne viel Erfolg.

    Auf meine vielen Vorschläge bzw. Fragen der letzten Briefe ging leider auch der 2. Anwalt gar nicht ein. Da fragt man sich, wofür man sowas überhaupt schreibt.

    Nun die Frage, ob ich das überhaupt unterschreiben muss - bzw. was der Anwalt damit bewirken will.

    Weil, dass was er uns da schreibt, ist sowie so Fakt. bzw. wussten wir schon vorher.
    Auch, dass wir die Standsicherheit der Mauer nicht gefährden dürfen. Tja, nun schaut es so aus, als ob der Nachbar bzw. dessen Anwalt den Frieden hergestellt hat.
    Aber egal, es ist eine Einigung - zwar wohl sicherlich keine Endgültige, denn die Mauer kommt irgend wann ... aber immerhin.
     
  3. #23 schmost, 19.04.2006
    schmost

    schmost

    Dabei seit:
    12.08.2005
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Hannover
    @all


    Widerspruch wurde zurück gezogen , nur leider einen Tag zu spät - Behörde hat einen Tag zuvor den ablehnenden Bescheid raus gesendet...

    Nun ist dies erst einmal amtlich... drum herum bauen dürfen wir... und ihm Zugang gewähren müssen wir auch... und nix gegen die Standsicherheit einer nicht standsicheren Mauer machen !!

    da sin´mer erst einmal ein Stück weiter!!!
     
  4. #24 gerdk99, 24.04.2006
    gerdk99

    gerdk99 Gast

    Fraglich fraglich...

    Also ob diese "Stützdinger" und die Dauer von 20 Jahren mit irgendeinem Gewohnheitsrecht was zu tun haben wage ich zu bezweifeln. Hatte gerade (leider) selbst so einem Fall, dass bei einem Mietshaus bei dem ich eine Eigentumswohnung habe zum Nachbargrundstück ein Maschendrahtzaun steht bzw. jetzt stand. Dieser Stand sage und schreibe mit ganzer Rohrdicke incl. Fundament auf Nachbarsgrundstück - ich muss noch sagen dieser wurde vom Vorbesitzer des Grundstücks erstellt. So, nach einigem hin und her musste dieser Zaun weg, da eben auf Nachbargrundstück und der Vorbesitzer hatte nichts schriftliches mit dem Nachbarn vereinbart. Wir als Käufer übernehmen natürlich auch alle Rechten und Pflichten und somit waren wir schuld - ZAUN WEG. Dann noch besser. 5 Wochen später brief vom Anwalt, wir müssen auch das Fundament der Grenzbepflasterung entfernen, welches bis min. 10 cm unter der Erdoberfläche liegt. So, dies haben wir auch noch machen müssen und jetzt ist alles weg von seinem Grund und wir haben Ruhe (die wir schonm vorher wollten....).

    FAKT IST: Unser Anwalt hatte von einem Gerichtstermin mit allem drum und dran abgeraten, da die Chancen äusserst gering sind auf Erfolg. Und der Zaun wurde ca. 1992 erstellt!!!!
     
  5. #25 schmost, 26.04.2006
    schmost

    schmost

    Dabei seit:
    12.08.2005
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Hannover
    nun ja... die Mauer ist der Rest einer Scheune...

    die Scheune wurde auf Antrag 1980 abgerissen, weil Sanierung den Wert des Gebäudes überstiegen hätte und somit wirtschaftl. Totalschaden war.

    Dabei gehörten die Strützpfeiler damals schon mit zur Scheunenmauer und blieben natürlich stehen.

    Als er damals das Grundstück kaufte, wurde es auch eingemessen. Da hat er die Stützpfeiler nicht mit einmessen lassen!!

    Bei dem Abrissantrag hat Nachbar beantragt, die Kellermauern als Einfriedung stehen zu lassen - dort auch die Stützpfeiler, die sind nun bestimmt auch so alt wie die Scheune damals bzw. die Mauer auch.. ca. 100 Jahre oder älter. drum ja auch so total marode...

    BA sagte ihm, er darf bis 1,80 o. mit Einverständnis des Nachbarn bis 2,00m die Mauern als Einfriedung stehen lassen.

    Nun hat er aber ( ein Teil war wohl schon) der Rest der Mauer auf seiner Seite angefüllt und sich damals so dieses Plateau/ Höhenvorteil geschaffen.

    Darauf setzte er einen Zaun, damit sein damaliger Hund nicht weglief.

    Nun habe ich, um auch ein gerades Grundstück zu bekommen, einen Teil seiner sogar bis zu 2,20 hohen Mauer angefüllt. ( mein Grundstücksverkäufer ist damals nie gefragt worden, ob die Mauer höher als 1,80 sein darf)

    nun ja, nun will der Nachbar einen neuen Zaun auf seine Mauer setzen, den alten hatte er vor 4 Monaten bei der Teilsanierung mit abgerissen.

    Ich weiß, dass er eine Fallsicherung bauen muss. Doch darf er einen Sichtschutzzaun in 1,80 ´er Höhe auf seine Mauer setzen- so dass ich wieder ( Mauer ist jetzt noch 1,40 hoch) hinter einem 3,20 hohen undurchsichtigem Gewerk sitze?!



    es geht also weiter, denn wir bekamen letzte Wochen einen Brief, in dem angezeigt wird, dass sie einen Zaun in 1,80 Höhe da drauf setzen wollen.

    Wir überlegen nun, ob wir zurück fragen, ws für ein Zaun es werden wird... muss er uns das sagen?

    reden... hier schon lange nicht mehr, alles nur noch schriftlich... wir bekommen einen Brief nach dem anderen und meine Termine zum Reden bei denen werden im Nachhinein "beschmunzel". ja, dass schrieben sie uns.. ich bin noch zu lieb, glaub ich... vielleicht sollte ich mal mit klagen anfangen....
     
  6. gerdk

    gerdk

    Dabei seit:
    26.04.2006
    Beiträge:
    57
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Bayern
    googeln hilft...

    Mal das folgende Plus die Antwort lesen.

    http://www.baurecht.de/forum/messages/499.html

    Weiterhin die Frage: In vielen Gemeinden regelt diesen Sachverhalt die Gemeinde realtiv eindeutig. Wenn nicht gilt die BauOrdnung des Bundeslandes sowie das Nachbarschaftsgesetz! Ist bei euch keine Regelung vorhanden?

    Weiterhin... http://st.juris.de/st/gesamt/NachbG_ST.htm

    Aber nachdem der Nachbar sowieso nur noch schriftlich kommuniziert denke ich ist es äusserst ratsam einen entsprechenden Anwalt einzuschalten.
     
  7. gerdk

    gerdk

    Dabei seit:
    26.04.2006
    Beiträge:
    57
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Bayern
    Bitte aber nochmal...

    im Nachbarschaftsgesetz des eigenen Bundeslandes nachlesen !!!
     
  8. #28 schmost, 27.04.2006
    schmost

    schmost

    Dabei seit:
    12.08.2005
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Hannover
    meinst also,

    dass er sogar seine Mauer abreißen muss, weil die Fundamente auf unserer Seite sind? Das die Mauer schief - deswegen auch?

    Unser Anwalt von Haus und Grund sagte, es ist Gewohnheitsrecht, auch die Pfeiler sind nch Treu und Glaube Gewohnheitsrecht un ddarum zu dulden.

    Außerdem haben wir Grundstück gesehen und gekauft, obwohl wir die Fundamente und marode Mauer erst beim Freilegen / Säubern der mit Grünpflanzen bewachsenen Mauer festgestellt haben.

    Hab nun schön öfters gelesen, dass, wenn Fundamente an der falschen stelle sind, alles weg muss.... aber wofür zählt dann das alt hergenommene Gewohnheitsrecht?!

    und zum Zaun.... darf er nun einen undurchsichtigen Zaun auf seine Mauer setzen?! o. zählt sein mittlerweise angehobenes Grundstück als nun gewachsener Boden?!

    i hoff mal nicht :-)
     
  9. gerdk

    gerdk

    Dabei seit:
    26.04.2006
    Beiträge:
    57
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Bayern
    Das muss dir...

    alles ein entsprechender Rechtsanwalt aus eurer Nähe (mit entsprechender Kenntniss der lokalen Regeln und Gesetze) euch sagen. Ich denke du brauchst eine Rechtsberatung von einem Anwalt... und der bin ich (leider) nicht... ;)
     
  10. #30 schmost, 28.04.2006
    schmost

    schmost

    Dabei seit:
    12.08.2005
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Hannover
    unsere 2 Anwälte raten dagegen von einer Klage ab, wegen Fraglichkeit der Aussischt auf Erfolg.

    ok, 1992 ist auch schon lange her... Frage ist, was sowas kostet, eine Klage zu erheben.

    Und wie lange sowas dauert, ist auch erst fraglich

    überlege auch, 50 € zu investieren und ihn vor den örtlichen Schiedsmann zu laden...

    schei Mauer sag i nur :frust
     
  11. #31 Unregistriert, 14.09.2006
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    Und wie ist die ganze Sache ausgegangen?

    Und wie ist die ganze Sache ausgegangen?
     
  12. #32 schmost, 06.10.2006
    schmost

    schmost

    Dabei seit:
    12.08.2005
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Hannover
    also,...

    ich wurde damals im März/ April von dem 2. Anwalt (sollte wohl der Rechtsguru für Nachbarschaftsstreitigkeiten in Hannover sein) angerufen. Mir wurde der Vorschlag gemacht, an die Grenze bauen zu dürfen, wenn ich dafür Sorge, dass der Nachbar da an seine Mauer/ Stützpfeielr ran darf

    Da wir dies schon vorher wussten und so geplant hatten, war dies nix neues für uns. Auf mein Nachfragen, was denn da das Entgegenkommen wäre, sagte er, dass man, wenn ich dies zusage, den Widerspruch zurücknehmen wollte.

    Da ich bereits wusste, dass der Widerspruch abgelehnt wird und unsere Garagenwand an der Stelle rechtens ist, war mir dies "Entgegenkommen" zu wenig. Es war ja kein wirkliches Entgegenkommen. Denn wir durften Baurechtlich dort bauen und wie es nachbarschaftlich zu regeln sei, hatten wir schon oft genug gehört und bei Zuwiderhandeln vom 1. Anwalt Gegenmaßnahmen angedroht bekommen:mauer

    So fing ich dann an, die Mauer hoch zu mauern, mit Aussparungen um die 3 Stützpfeiler.

    Der Widerspruch wurde dann abgelehnt und ich war damit auf der sicheren Seite. Leider mussten meine Nachbarn dafür über 300,- € Gebühr bezahlen... hätten sie auf mich gehört und rechtzeitig den Widerspruch zurück gezogen, wäre alles günstiger für sie ausgefallen....

    nun ja... kurze Zeit danach bekamen wir Post, dass man nach § 27 Nds.NO (glaub ich) uns anzeigt 4 Wochen vorher (bekannt gibt) einen nicht anzeigenpflichtigen Zaun in 1,80 Höhe auf die Grenze eingerückt zu bauen.....


    Zaun...hm, was für einer, fragten wir uns und riefen nach 14 Tagen mal an.. am Grundstücks-Zaun/ Grenze trifft man sich ja ey nicht zu einem Nachbarschaftsplausch, wie ich es kenne bzw. mit den 4 Nachbarn an den anderen Grenze halte...

    Jedenfalls erfuhren wir, dass man einen Bretterzaun (Sichtschutzzaun) plane
    ... was wir natürlich nicht schön fanden... bei ca. 1,50m tiefer liegend ( was er sich ja damals aufgefüllt hatte) und nun noch 1,80 drauf... hätten wir hinter einer 3,30 Wand gesessen...

    dies sagten wir ihm, aber er meinte, nun ja, wie das alles gelaufen ist, aber ich kann ja mit meiner Frau noch einmal reden...und beendete das Telefonat...

    dann warteten wir 10 Tage, nix passierte und wir mussten davon ausgehen, dass da wirklich ein Bretterzaun hinkommt. Also BA angerufen und nachgefragt, was da zu machen sei...

    Wir teilten dann 2 Tage vor Ablauf der 4 Wochenfrist mit, dass wir mit dem Bretterzaun nicht einverstanden wären ( nicht gut finden, weil damit ja kein Kontakt mehr zustande kommen würde usw. )

    Nun ja, da waren wir wieder die Buhmänner.... man sprach gar nicht mehr mit uns... und der befreundete Bauunternehmer der Nachbarn rief uns an und wollte vermitteln und als "neutraler" da ne Einigung herbei rühren.

    Wir gaben an, da wir wussten, dass Nachbarstochter mit ihrer Familie einen Hund haben wollte, einzusehen, dass ein Zaun hin muss - Maschendrahtzaun, grün,1,40m hoch, fällt kaum auf bei dem vielen Gebüsch. Also, dies ihm zugesagt.
    Wir stehen ja zu unserem Wort.

    3 Tage später sollten die Zaunbaumaßnahmen anfangen, da kam der Bauunternehmer mit Nachbarn an den Zaun, fasste alles kurz mündlich zusammen und wir sollten das vorbereitete Schriftstück unterschreiben, dass wir damit ( Maschendrahtzaun) einverstanden seien. tztzztztz... (von uns wurde nix unterschrieben... einverstanden erklärt..usw..)

    nun ja, da sagte ich doch glatt, heute unterschreib ich gar nix, sie haben mein Wort und dazu stehe ich auch. Ich kann es ja quer lesen und prüfen lassen.. da war's geschehen.... Nachbarin flippte aus und beschimpfte mich, es sei ja mal wieder typisch, ich würde keine Verantwortung übernehmen!... oh Mann dacht ich, wie kann man nur so schlecht/ quer denken...

    nach kurzer Zurechtweisung und erneuter Darstellung der Fakten, wer denn hier keine Verantwortung für die maroden Stützpfeiler, die zweckentfremdete Mauer und damalige illegale Auffüllung übernehme, lies ich sie stehen....


    nun ja...das war vor ein paar Monaten... mittlerweile steht der Zaun, unser Haus ist da...( Rohbau) und ich bin am werkeln (Trockenbau)

    beim Richtfest hatten wir unsere Nachbarn natürlich eingeladen...alle drum herum...

    Unsere lieben Nachbarn kamen natürlich auch... mittlerweile Grüßen sie uns auch und ab und zu schauen sie, wenn wir die Baustelle verlassen haben, auch mal am Zaun zu unserem Haus rüber :lock

    also, Interesse müssen sie schon haben...aber wissen wohl nicht, wie sie es zeigen / sagen sollen....

    Mit meiner Freundin und Sohnemann, die sie beim Spazierengehen ab und zu mal treffen, reden sie kurz ... ich seh sie kaum... bei mir ist immer der Zeitverlust von nem halben Jahr, den uns das Ganze gekostet hat( und damit verbundenen Kosten für Verzugszinsen/ bereitstellungszinsen- jetzt doppelter Miete usw...vor den Augen, weil wir ja schon längst drinnen wohnen wollten....)

    naja... mal sehen, wie es weiter geht, jetzt ist erst einmal Waffenstillstand :e_smiley_brille02:

    ich hoffe, als Abschluss reicht das jetzt :shades
     
  13. Quelle

    Quelle

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Mann
    Ort:
    S-H
    meine güte. solche storys in gebundener form und im wartezimmer wirds kurzweilig.
     
  14. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Moschentrohtzaun in se morning...

    Ich frag mich nur, was der Schmost wohl gemacht hat, als Konfliktmanagement und Deeskalation gelehrt wurde.
    Ich tippe auf Tiefschlaf oder Kreide holen.

    Aber was solls, sonst wäre der 1.Mai wohl auch zu langweilig.

    Mal sehn obs eine Fortsetzung mit Gnalläbsensdrauch gibt.
     
  15. #35 schmost, 08.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 08.10.2006
    schmost

    schmost

    Dabei seit:
    12.08.2005
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Hannover
    @ Lukas

    ich weiß zwar nicht, was ich deiner Meinung nach großartig verkehrt gemacht habe... bzw. anders hätte man sicherlich viel machen können....

    denn, hinterher ist man ja immer schlauer :respekt

    und auf den 1. Mai bezogen, man sieht, wenn sich die Polizei an Deeskalation hält, dass es nichts an Sicherheit gebracht hat.. sondern nur, als Stärke gezeigt wurde!:28:


    und in meinem Fall.... mehr, als auf den Nachbarn zugehen, in Ansprechen, um Verständnis bitten... kann man nicht verlangen. Außerdem - irgendwann ist auch mal Schluss, sich ständig Unterstellungen, Anschuldigungen und Verdrehungen von Tatsachen anhören zu müssen.
    Und für alles, was man tut, der Buhmann zu sein, nur, weil man sein Recht in Anspruch nehmen will, auf seinem Grundtsück zu bauen, was ich aber nicht durchgesetzt habe (seine Mauer ist immer noch schief) seh ich diese Anschuldigung nun auch nicht ein...

    Ich bin nicht zuerst zum Anwalt gelaufen, ich war es nicht der einen Widerspruch eingereicht hat, der aber hätte wohl Klagen können...

    Ich habe Vorschläge zur Lösung unterbreitet usw.... aber wenn man darauf keine Antwort bekommt, ignoriert wird usw., solltest dich vielleicht mal fragen, was dem Nachbarn in der Vergangenheit alles schon passiert ist, dass er so engstirnig und verbohrt an seiner damals illegal aufgefüllten Einfriedung festhält bzw. für den nun nicht ausreichende baulichen Zustand keine Verantwortung übernimmt - freiwillig - ohne das ich dies gerichtlich erzwingen muss. Und da ich dies nicht tat, denke ich mal, habe ich schon genug bewiesen, nicht alles zur Eskalation beigetragen zu haben.

    Und das ich über den zeitlichen und finanziellen Verlust den ich durch so ein Heckmeck erlitten habe, nicht erfreut bin, ist wohl all zu verständlich.

    Da ich Schachspieler bin und mir auch gern die Gegenseite anschau, habe ich wohl auch die Seite meines Nachbarn betrachtet... den finanziellen Nachteil durch meinen genehmigten Bauantrag und die Konsequenzen für ihn (finanziell) sind nicht von der Hand zu weisen, ich weiß. Nur habe ich nun mal nicht die Ursache gesetzt, nur es festgestellt.
    Hätte ich vielleicht einen Tuck eher vor dem Grundstückskauf aufgepasst und mein Grundstücksverkäufer hätte diesen baulichen Mangel dem Nachbarn angezeigt, wäre es dann was anderes gewesen? Soll ich dafür nun als Deeskalationsmuffel und Konfliktsuchender dargestellt werden, weil das alles so gelaufen ist ?!:mauer

    bei weitem nicht
    o. bist du bereit, dich hinter eine 3,30 hohe Wand zu setzen?

    in diesem Sinne

    ich habe zu tun...
     
  16. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen,

    außer, daß ich Deinen Ärger über die finanziellen und zeitlichen Verluste durchaus verstehe.
    Dieser dürfte aber nichtig gegen den Verlust einer guten Nachbarschaft sein.:konfusius

    Gruß Lukas
     
  17. #37 schmost, 08.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 19.10.2006
    schmost

    schmost

    Dabei seit:
    12.08.2005
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Hannover
    @ Lukas

    hast PN


    @ all...


    Man grüsst sich mittlerweile, schwatzt kurz am Zaun - vorerst banal :bounce: aber immerhin... wie sagt :konfusius man so schön, die Zeit heilt alle Wunden :winken
     
Thema: Nachbarschaftsgrenzbebauung - Garage
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. grenzgarage drainage beim nachbarn

    ,
  2. nachbarrechtsgesetz niedersachsen hangsicherung

    ,
  3. hangsicherung nachbarrecht

    ,
  4. begriff hinter der Mauer im Nachbarschaftsrecht?,
  5. grenzbebauung garage drainage,
  6. stützpfeiler grenzgarage
Die Seite wird geladen...

Nachbarschaftsgrenzbebauung - Garage - Ähnliche Themen

  1. Garage Pultdach Berechnung der mittleren Wandhöhe

    Garage Pultdach Berechnung der mittleren Wandhöhe: Hallo, Ich möchte gerne meine Garage mit einem Pultdach statt Flachdach bestücken. Laut Gesetz ist bei Grenzbebauung eine mittlere Wandhöhe von...
  2. Garage in Hang bauen

    Garage in Hang bauen: Hallo zusammen. aus Platzgründen soll die Garage im Hang gebaut werden. Die Grasnarbe liegt ca. bei 1.80 m. Würden da 35er Betonschalsteine...
  3. Errichtung einer Garage in einer Abstandsfäche

    Errichtung einer Garage in einer Abstandsfäche: Hallo und schon mal vielen Dank für euere Mithilfe. Ich beabsichtige eine Garage auf meinem Grundstück zu bauen. Mein Vater hatte sich damals...
  4. Ytong Garage mit was verputzen? Kalk-Zement Putz?

    Ytong Garage mit was verputzen? Kalk-Zement Putz?: Moinsen zusammen, Ich befinde mich gerade im Bau einer Garage, bzw Rohbau fertig und in 2 Wochen kommt das Dach drauf. Dann muss ich als erstes...
  5. Garage im Außenbereich

    Garage im Außenbereich: Hallo, ich besitze ein kleines Grundstück am Ortsrand. Laut Gemeinde liegt das Grundstück bereits im Außenbereich. Auch ein Teil der Flurstücke,...