Nachbarschaftshilfe Neubau

Diskutiere Nachbarschaftshilfe Neubau im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Zusammen, ein Freund und ich bauen in der gleichen Siedlung jeweils einen Neubau. Bei mir ist der Hausbau schon gestartet. Beim anderen...

  1. #1 hansi210, 03.05.2020
    hansi210

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    Hallo Zusammen,

    ein Freund und ich bauen in der gleichen Siedlung jeweils einen Neubau. Bei mir ist der Hausbau schon gestartet. Beim anderen startet es im Herbst.

    Ich mache bei mir die Elektrik selbst da ich Elektriker bin, er macht Heizung & Sanitär selbst weil er Heizungsbauer ist.

    Wir haben vereinbart, dass ich bei Ihm dann die Elektrik mache und er bei mir die Heizung & Sanitär. Beides unentgeltlich, weil wir ja unserer Arbeitszeit tauschen.

    1. Wenn ich das richtig verstehe, muss ich für die Stunden des anderen Unfallversicherung bei der BG bezahlen oder?
    2. Ist das ganze Modell rechtens? Schwarzarbeit fällt hier ja nicht an oder? Es fließt definitiv kein Geld für Arbeitslohn. Es ist sozusagen Nachbarschaftshilfe, aber halt nicht mal ein paar Stunden sondern halt zwei komplette Gewerke.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
     
  2. #2 Gast85808, 03.05.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Vorweg: So wurde immer gebaut und es wird auch weiter so gebaut. Ich sehe das als Freundschaftsdienst an. Allerdings ist meine Meinung nicht unbedingt maßgeblich.

    Das war der einfache Teil. Durch die Zeitverschiebung, einer jetzt einer im Herbst ist in diesem Fall eine gewisse Verpflichtung da. Hmh. Die Einen sehen das ziemlich locker:

    Schwarzarbeit: Wann ist es noch Nachbarschaftshilfe?

    die Handwerkskammern naturgemäß völlig anders:

    Freundschaftsdienst, Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit?

    So lange nichts passiert, so lange keiner fragt, so lange Euch keiner ansch...t, denke ich, wird nix passieren. Ich denke auch, der Bau hat ganz andere Probleme mit Schwarzarbeit, als Euch...
     
  3. #3 Fred Astair, 03.05.2020
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    Nachvollziehbares Modell und häufig praktiziert. Aber rechtens?
    Ihr seid vermutlich beide keine Firmeninhaber? Was sagen die Verantwortlichen der VIU dazu? Übernehmen die jeweils die volle Firmenhaftung und -gewährleistung?
    Die Helferstunden müsst Ihr auf jeden Fall gegenseitig bei der BG versichern. Ansonsten mal Steuerberater fragen. Auf jeden Fall intereressant...
     
  4. #4 hansi210, 03.05.2020
    hansi210

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    Hallo Skogen,

    danke für deine Antwort.

    Mir gehts darum, dass bei einer Prüfung (gibts sowas überhaupt) beanstandet wird, dass es keine Arbeitslohrechnung für Heizung/Sanitär und Elektro gibt.
     
  5. #5 Gast85808, 03.05.2020
    Gast85808

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    Es muß ja kein Arbeitslohn fließen, das ist ja der Witz an der Geschichte. Rein gewerblich wird man Euch in diesem Fall nichts können. Es fehlt an der Gewinnerzielungsabsicht. Frage ist, inwieweit ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht, aus dem sich doch eine Form der Schwarzarbeit ableiten lässt. Das Finanzamt wird das als Liebhaberei einstufen, da biste schnell mit durch.

    Es ist ne Grauzone, ob hellgrau oder dunkelgrau, tja, ich glaube, da wird man sich bis zum jüngsten Gericht streiten können.
     
  6. #6 simon84, 03.05.2020
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    Wichtig wäre erstmal seid ihr beide selbstständig oder seid ihr oder einer Angestellter....

    Wer unterschreibt die Anträge für die Versorger etc.

    Sowas ist ganz normal ich reparier doch auch mal was an einem (eigenen, nicht Kunden!) Auto von Lackierer oder Karosseriebauer und der lackiert mir mal was für mich ...
     
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  7. #7 driver55, 03.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 03.05.2020
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    GLASKUGEL ON [Beide sind (natürlich) nicht selbstständig.] GLASKUGEL OFF

    spannende Frage...

    JAIN:
    Hier geht's nicht um Arbeiten, die an einem Nachmittag erledigt sind. Wir reden hier von vielen Tagen, ggfs. Wochen!
     
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