Nachbarschaftsrecht / Verputzen einer Wand trotz Zaun

Diskutiere Nachbarschaftsrecht / Verputzen einer Wand trotz Zaun im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Unsere Garage, die ca. 10cm von der Grenze weg ist (nach BB-Plan), muss auf der einen Seite außen verputzt werden. Der Nachbar hat entlang der...

  1. reg99

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    Unsere Garage, die ca. 10cm von der Grenze weg ist (nach BB-Plan), muss auf der einen Seite außen verputzt werden. Der Nachbar hat entlang der Grenze einen Metallzaun, der hierzu demontiert und anschließend wieder montiert werden muss. Nun hat er bedenken, dass unser Handwerker den Zaun nicht mehr montiert bekommt, da die Verschraubung "über Kopf" (Schraubenkopf auf Garagenseite) vornehmen muss.
    - muss der Nachbar die De- und Montage dulden?
    - wer haftet für Schäden bzw. falls der Zaun nicht mehr (komplett) montiert werden kann (Handwerker, ich)?
     
  2. #2 Andybaut, 30.05.2018
    Andybaut

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    Wenn dein Ansinnen berechtigt ist, dann muss der Nachbar das mit ziemlicher Sicherheit dulden.
    Ist abhängig vom Nachbarschaftsrecht in deinem Bundesland.
    Mal googeln.

    Für den Schaden am Zaun ist die Sache komplexer.
    Der Nachbar tritt beim Schaden an dich heran, da du ja der "Verursacher" bist.
    Du wiederum tritts an den Handerwerker heran, da du ihn beauftragt hast das ganze auszuführen.
    Wenn nun der Handwerker sagt "ich hab doch gleich gesagt, dass ich das nicht wieder hinbekomme", dann
    bleibst du auf den Kosten sitzen.
     
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  3. #3 cschiko, 30.05.2018
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    Ich kann da Andybaut nur zustimmen, dürfte die Sache sehr gut treffen. Grundlegend fällt das ja unter das Hammerschlagrecht und danach wird er das wahrscheinlich dulden "müssen". Aber du musst eben sicherstellen das der Zaun wieder korrekt montiert wird.

    Nun wäre ja die Frage, ob der Handwerker sich dies zutraut oder man eben vielleicht direkt den Zaunbauer ins Boot holt? Einmal weil es dann eben ganz sicher wieder korrekt sein sollte und zum anderen ggf. der Nachbar einfach auch beruhigter ist. Mal so als Idee!
     
  4. #4 Fred Astair, 30.05.2018
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    Kleine Ergänzung: Die Frist, zur Ankündigung der beabsichtigten Ausübung des sog. Hammerschlags- und Leiterrechts, ist meist im Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Dabei stehen aber die berechtigten Interessen des dienenden Nachbarn sehr hoch. D.h. führt er triftige Gründe an, warum das z.B. in den nächsten 4 Wochen nicht möglich sei, verlängert sich die Frist.
    Auch kann er dem Antragsteller untersagen, selbst sein Eigentum zuverändern, zurückzubauen oder anderweitig zu verändern. Stattdessen kann er selbst die Arbeiten vornehmen oder vornehmen lassen und die entstehenden Kosten dem Antragsteller auferlegen.
    Du bist also gut beraten, wenn Du vorsichtig mit Deinem Nachbarn umgehst und nicht mit der Keule kommst.
     
  5. #5 Leser112, 30.05.2018
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    Hallo,
    10 cm sind wohl völlig daneben! Baufreiheit bzgl. Arbeiten an deren Fassade ist hierdurch selbstverständlich nicht gegeben.
    Je nach LBVO ist das "Hammerschlagsrecht" gegeben.
    Das geht zu Deinen wirtschaftlichen Lasten.
    Nach vorhandenem "Hammerschlagsrecht" in Absprache, ja.
    Korrekt, dafür haftest alleinig Du!
     
  6. #6 driver55, 31.05.2018
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    Wie darf man sich das vorstellen? Kann der Zaun überhaupt problemlos demontiert und dann wieder montiert werden?
    Der Zaun stand schon, bevor eure (Fertig)Garage gesetzt wurde, oder?

    Und ja, der Nachbar muss das erdulden / erlauben (wie bereits erwähnt wurde - Hammerschlagsrecht). Der Zaun muss nach der Aktion wieder in den Ursprungszustand versetzt werden.

    Unser Nachbar (DHH) hat eine "ähnliche" Situation. Ihm wurde aufgrund des Baus eines MFH mit TG und Zufahrt an der Grundstücksgrenze 3 m (Tiefe) auf einer Länge von 10 m vom Garten abgegraben! Seine Pflanzen und Bäume stehen nun neben der Baustelle. Dauer ca. 3 Monate. Super Sache.:eek:
     
  7. reg99

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    wir habe es jetzt so gelassen; die Mauer ist beim "hochziehen" mti einem Grundputz, der auch wasserabweisend ist, versehen worden. Angelich sollte das reichen.
    Ja, der Zaun stand schon und kann laut meinem Bekannten auch "über Kopf" demontiert und montiert werden, er hat dies schon x-mal gemacht.
     
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