Nachbarsgarage steht 16cm auf meinem Grundstück über...

Diskutiere Nachbarsgarage steht 16cm auf meinem Grundstück über... im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; ich werd wohl nie verstehen wie man sich das leben gegenseitig zur hölle machen kann:mauer:mauer aber :respekt vor denen die das ein ganzes...

  1. Terra

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    Hatte mal so einen penetranten Kunden. War wohl noch so ein alter Nazi.

    Ich war richtig froh, als ich hörte, dass er tot sei!
     
  2. #22 Thomas B, 11.02.2010
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    Ich verstehe nicht ganz, warum hier so sehr auf der "guten Nachbarschaft" herungeritten wird!? Schließlich hat sich der Nachbar durch die Landnahme auch nicht gerade "gutnachbarschaftlich" verhalten.

    Nun wird der Nachbar die Garage wahrscheinlich auch nicht mit eigener Leibeskraft dahinverfrachtet haben, sondern irgendein Garagenhersteller wird diese (mutmaßlich) aufgestellt haben. Evtl. gar inkl. der Fundamente.

    Sollen die sich doch mal dazu äußern. Da wird dem Nachbarn gar nichts Böses unterstellt oder das Verhältnis mit diesem untergraben. Wenn der BL des Nachbarn schon darüber Bescheid wußte handelt es sich eben um eine Mängelbehebung. So what!?

    Thomas
     
  3. #23 pauline10, 11.02.2010
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Also die Fertiggarage verschieben, die überstehende Mauer gemeinsam nutzen, Überbaurente vereinbaren oder die eigene garage anbauen und sich die Mauer an dieser Stelle sparen und nur säulen zur Lastabtragung vorsehen. Es gibt viele Lösungen.

    Man sollte auch bedenken: Der Überbaute muß sich immer an dieser Stelle einschränken. Selbst wenn der Überbau später wegfällt, wird er seine Mauer nicht bis zur Grenze verschieben.

    pauline
     
  4. #24 HolzhausWolli, 11.02.2010
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    Sehe ich auch so...

    Mit Verlaub, den Rest halte ich für sinnentleerten Unfug :mauer
     
  5. schubi

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    Hi!
    Punkt 1: Dein Nachbar hat dein Baugrundstück(Grundstück) bebaut.
    Punkt 2: Er hätte dich informieren müssen.
    Punkt 3. Du kannst klagen wegen 16 cm oder dich in der Sache beim zuständigen Bauamt melden. Vielleicht muss er seine Garage abreißen oder der Nachbar muss sich auch für 16 cm eine Baulast eintragen lassen und dich Finaz. etschädigen.

    MfG

    Jetzt liegt es an dir
     
  6. vetec

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    Naja, Danke für eure Meinungen.
    Um es höfflich auszudrücken, ein paar Leute haben mich wohl falsch verstanden.
    Holzhauswolli und Pauline kommen der Sache sehr Nahe.
    Ist auch egal, ich werde natürlich versuchen die Garage zu verschieben, nur weiß ich nicht ob es möglich ist.
    (alleine das würde schon zwischen 500-1000€ kosten)
    Ich will weder Streit, noch Gericht, noch ein blaues Auge (gehts noch?) und schon garnicht mich bereichern.

    Ich bring es auf den Punkt; mann muss sich irgendwo einigen!
    Erstmal reden, dann sehen wir weiter...

    @schubi, das ist doch mal eine Aussage!Danke.:winken

    Danke erstmal :biggthumpup:
     
  7. Netzer

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    Für den letzten Satz bräuchts eigentlich eine richtige bayrische Watschn!
     
  8. #28 jturtle, 11.02.2010
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    berühren sich die beiden grundstücke nur an der garage?
    ansonsten lass dir etwas garten im gegenzug geben...;)
     
  9. bernix

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    Netzer...ich unterstell hier einfach mal dass du 1. nicht mit dem "Verein" sympatisierst und 2. noch keinen kennengelernt hast, bei dem dir dieser Gedanke gekommen ist.
    -
    Ich wünsch dir, daß es so bleibt!:biggthumpup:
     
  10. #30 HolzhausWolli, 12.02.2010
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    Das sollte sicher an vorderster Stelle vorausgesetzt werden.

    Ganz ehrlich sind Schubi´s Ratschläge nicht des Dankes wert, weil sie sich in der Folge gegenteilig zu dem auswirken, was dir wichtig ist, wie du mehrfach beteuerst : keinen Streit!

    Ich bleibe dabei: Eine Lösung wird sich nur GÜTLICH finden, wenn der Nachbar seinen Fehler als ein echtes Problem für DICH einstuft. Erst dann existiert Kooperation und Handlungswillen.

    Unterstellt sei mal, dass auch der Nachbar nicht an Streit interessiert ist.
     
  11. #31 Terra, 12.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 12.02.2010
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    Du hattest ja auch nicht mit dem Vogel zu tun!

    Aber wenn´s hilft, ich stelle mein Gesicht zur Verfügung;)
     
  12. Terra

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    Zum Thema Garagenüberbau fällt mir noch eine Geschichte ein, die ich vor 20 Jahren erlebt habe.

    In einem Neubaugebiet bekriegten sich zwei Nachbarn wegen, jetzt kommt es, 1cm Überbau der Garage!
    Wir wurden zur Grenzvermessung heran gezogen von dem Besitzer des überbauten Grundstücks.
    Leider wurde uns vorher mitgeteilt, dass der Nachbar das aber nicht wolle und er auch bewaffnet sei.
    Da der kleine Vermesser bekanntlich nicht mit einer Schusssicheren Weste herum läuft, mussten wir die Vermessung unter Polizeischutz vornehmen.
    Dass das wahrlich keine Angenehme Aufgabe war kann man sich ja vorstellen.

    Wie so etwas auch ausgehen kann, hat man ja hier http://nachrichten.t-online.de/amok...nwaelte-und-einen-gutachter/id_19723564/index gesehen!
     
  13. #33 HolzhausWolli, 12.02.2010
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    Das ist ja hammermäßig!

    Sollest Du per Vermessung eine Bestätigung für den Überbau herbeiführen, oder wurde der 1 Zentimeter erst durch deine Vermessertätigkeit bekannt?

    Falls ersteres, da die Fronten nebst Bewaffungsart ja bekannt waren..... in dem Fall wäre es sicher tugendhaft gewesen, dass du dich um einen Zentimeter vermessen und im Protokoll gestanden hätte: Alles ok, Grenzverlauf stimmt! :konfusius
     
  14. #34 sachwas, 17.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 17.02.2010
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    Wie genau bzw. mit welchen Toleranzen misst man als Vermesser in freier Wildbahn denn so?

    1cm auf einem Gelände das bisher Feld und nun Neubaugebiet sein soll ... oho!

    In einem alten Stadtkern mit 500 Jahre alten Häusern als Bezugspunkt mag das ja gehen. Welche Bezugspunkte hat man denn ansonsten zur Verfügung?
     
  15. #35 pauline10, 17.02.2010
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Außer GPS, das auf 1 bis max 3 cm Abweichung in der Horizontalen und etwa 5 cm in der Vertikalen, in freier Wildbahn genau anzeigen kann, gibt es noch vermessene Fixpunkte 1. 2. und dritter Ordnung.

    Wenn er sich mit der freien Stationierung an diesen Punkten orientiert ist er auch so im Bereich von 1 bis 2 cm genau.

    Es kommt natürlich auch immer auf das Gerät an. 30.000 und darüber kann nicht jeder Vermesser mal so eben hinblättern. Aber mit einem solchen Gerät kann man eine Entfernung von 1km mit einer Abweichung in der Länge von 1 bis max 2 cm genau vermessen.

    Von einem solchen Punkt kann er dann Punkte mit etwa 5 mm bis maximal 1 cm Abweichung in einem Baugebiet festlegen.

    Wenn man das nicht selbst mitgemacht hat, kann man sich da nur wundern. Jedes Bandmaß ist da nach 100 m ungenauer.

    Abweichungen von wenigen mm sind beim Abstecken eines Baugeländes durchaus möglich.

    pauline
     
  16. Terra

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    So, nun bin ich wieder aus dem Karneval zurück!

    Vor 500 Jahren gab es aber das Meter noch nicht und die Ruten waren nicht so genau!


    Wir messen heute mit GPS und natürlich konventionell mit Messband und Totalstationen/elektro-optischen Entfernungsmessern.

    Zuerst einmal GPS ist sehr ungenau!

    Aus einem Referat meinerseits habe ich mal folgendes rauskopiert.

    Genauigkeiten:

    • Ursprüngliches GPS mit aktivierter SA (Selective Availability) +-100 M
    • GPS ohne SA +- 15 M
    • Differential-GPS (DGPS) +- 3-5 M
    • GPS mit aktivierten WAAS (Wide Area Augmentation System) nur in USA +- 1-3 M
    Voraussetzungen für den Empfang und die Positionsbestimmung

    • Um eine Positionsbestimmung durchführen zu können (geographische Länge und Breite), müssen mindestens drei Satelliten empfangen werden können.
    • Derzeit umkreisen 28 GPS-Satelliten die Erde in etwa 20 000 Kilometer Höhe, so dass über jeder Erdhalbkugel etwa 14 GPS-Satelliten gleichzeitig Signale aussenden. Diese Radiosignale treffen natürlich auf der Erde zuerst genau senkrecht unter dem Satelliten auf.
    • Wenn nun die eigene Position nicht exakt unter dem Satelliten liegt, so braucht das Signal zum Empfänger etwas länger. Und genau aus diesem Zeitunterschied berechnet der GPS-Empfänger, wie weit man seitlich von der genau definierten Position des Satelliten entfernt liegt.
    • Aus der Position des Satelliten, der Geschwindigkeit des Signals (300.000 km pro Sekunde) und der Laufzeit des Signals lässt sich die Strecke zum eigenen Empfänger berechnen. Laufzeit des Signals und Strecke zur exakten Position des Satelliten (senkrecht unter ihm) sind bekannt.
    • Aus diesen beiden Schenkeln eines Dreiecks lässt sich nun die dritte Seite berechnen - die Distanz zwischen der Position des Satelliten über der Erde und dem Empfänger. Allerdings kann die Position jetzt überall auf einem Kreis um die Position des Satelliten herum liegen.
    • Kommen jedoch nun solche Distanzmessungen eines zweiten und eines dritten Satelliten hinzu, so bleibt auf der Erde nur noch ein einziger Punkt übrig, an dem sich die drei Kreise schneiden - die exakte Position.
    • n Zur präzisen Bestimmung der eigenen Position braucht der GPS-Receiver allerdings noch einen vierten Satelliten.

    Die Genauigkeit reicht aber in der Vermessung bei weiten nicht aus. Daher hat die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) SAPOS ins Leben gerufen.

    Dieser Satellitenpositionierungsdienst stellt Korrekturdaten, die aus verschiedenen Fehlern bereinigten Daten der Satelliten, zur Verfügung.

    Es unterscheiden sich 2 Dienste:

    HEPS Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service

    Genauigkeit: 1-2 cm Lage, 2-5 cm Höhe

    Und

    GPPS - Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service

    Genauigkeit: ≤ 1 cm Lage, 1-2 cm Höhe

    Dieses sind natürlich kostenpflichtige Dienst und stehen dem Nutzer von Navis nicht zur Verfügung.


    Die Vermessung hat sich in den letzten Jahren sehr gewandelt und wird sich weiter verändern. In ganz Europa wird nach und nach auf das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89) umgestellt mit seinen UTM-Koordinaten. Gauß-Krüger ist dann endgültig Geschichte.

    Somit wird nach und nach ein Koordinatenkataster hoher Genauigkeit eingeführt.

    Dann ist aber die Koordinate entscheidend und nicht mehr der Grenzpunkt vor Ort! Der kann bis zu 4 cm daneben liegen.

    Leider ist die Vermessung sehr komplex und ich könnte seitenweise weiter schreiben, aber das würde auch keinen interessieren.

    Gruß
    Terra
     
  17. Terra

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    Nö, nö, Vermessungsprotokolle werden doch nicht gefälscht ;):p
     
Thema: Nachbarsgarage steht 16cm auf meinem Grundstück über...
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